Es gibt ein ungeschriebenes Gesetz auf deutschen Fußballplätzen, eine Art sakrosanktes Dogma, das von der Kreisliga bis in die Fankurven der Bundesliga mit dem Pathos einer Verfassungsnorm deklamiert wird. Es ist wichtiger als Abseits, erhabener als die Rückpassregel und wird mit einer Inbrunst verteidigt, die man sonst nur von fundamentalistischen Predigern kennt. Dieses Gesetz lautet:
„Das war doch Ball gespielt!“
Man muss sich das einmal vorstellen. Da war mein Spiel gestern Abend, ein Mikrokosmos bundesdeutscher Rechthaberei. Gleich dreimal ertönte der Pfiff zum Strafstoß, zusätzlich zweimal bei einer rustikalen Grätsche. Und noch bevor der Schall meiner Pfeife verhallt war, noch bevor der gefoulte Spieler seine opernreife Sterbeszene beendet hatte, erhob sich der Chor der selbsternannten DFB-Regelexperten. Von der Ersatzbank, aus dem Pulk der Spieler, vom Spielfeldrand:
„Das war doch Ball gespielt!“
Es ist keine Frage. Es ist eine Feststellung. Eine Absolution, die sich der moderne Fußball-Bürger selbst erteilt. Die Grätsche mag von der Seite gekommen sein und den Gegner auf Hüfthöhe abgeräumt haben, der Stürmer mag im vollen Lauf umgesenst worden sein – doch wenn die Stollen des Verteidigers auf ihrer mörderischen Reise auch nur ein einziges Molekül des Ballleders gestreift haben, tritt automatisch die große Amnestie in Kraft? So will es der Fußballgott, oder zumindest sein Bodenpersonal im verschwitzten Trikot.
Natürlich habe ich aus reiner Neugier mal wieder in dieses erstaunlich dünne Heftchen geblickt, das sich „Fußball-Regelwerk“ nennt. Ein furchtbar nüchternes Dokument, gänzlich ohne die emotionale Tiefe der
„Ball gespielt“-Doktrin.
Unter Regel 12, diesem Hort der Spielverderber, steht etwas von „fahrlässig, rücksichtslos oder übermäßig hart“. Kein Wort von der heilsbringenden Berührung des Spielgeräts. Nichts. Eine Leerstelle, die der Volksmund mit seiner eigenen, viel großzügigeren Jurisprudenz gefüllt hat.
Woher also kommt dieser massenhafte Irrglaube, diese postfaktische Grätsche gegen das Regelwerk?
Es ist die Sehnsucht nach einer einfachen Welt. Eine Welt, in der eine einzige, simple Handlung – die Ballberührung – jeden Kollateralschaden rechtfertigt. Es ist der juristische Kurzschluss des kleinen Mannes, der sich nicht mit dem Kleingedruckten von „Fahrlässigkeit“ und „Rücksichtslosigkeit“ aufhalten will. Wenn der Ball gespielt wurde, so die Logik, kann die Aktion per definitionem nicht gegen den Mann gerichtet gewesen sein. Das Tackling wird so zu einer Art technischem Versehen, der umgemähte Gegner zum bedauerlichen, aber unvermeidlichen Beifang.
In Wahrheit ist der Ruf
„Ball gespielt!“
nichts anderes als der verzweifelte Versuch, die Deutungshoheit über eine Szene zu erlangen, die man gerade krachend verloren hat. Es ist das akustische Störfeuer gegen die unliebsame Wahrheit, die der Mann in Schwarz gleich verkünden wird. Und so steht der Schiedsrichter Woche für Woche als letzte Bastion der Vernunft auf dem Platz, ein Hüter der Norm in einer Welt der gefühlten Regeln, und muss den Jüngern des
„Ball gespielt“-Kultes
erklären, dass die Welt – und insbesondere das Fußballfeld – leider ein wenig komplizierter ist.
In diesem Blogbeitrag sind zwei beispielgebende Szenen von "Ball Gespielt" zusammengeschnitten (Achtung, die erste Szene ist wirklich nur für starke Nerven)
Meine Frage in die Runde: Woher kommt diese irrige Annahme, das das Spielen des Balls ein genereller Freispruch von jedweder Verantwortung für ein Kontaktvergehen ist: