Ein bereits verwarnter Verteidiger begeht ein rücksichtsloses Foulspiel. Weil es sich um einen aussichtsreichen Angriff handelt, entscheidet der Schiedsrichter auf Vorteil. Anschließend gelingt es dem Verteidiger den alleine auf das Tor zulaufenden Angreifer kurz vor dem Strafraum fair vol Ball zu trennen.
DOGSO ja/nein
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Du schreibst es doch selber:
begeht ein rücksichtsloses Foulspiel
DOGSO kann zwar auch Rücksichtslos sein aber bei dieser Frage steht die Rücksichtslosigkeit im Vordergrund und es hat keinen Hinweis auf DOGSO.
Ansonsten gilt Regel 12 Abschnitt 4 "Vorteil":
In diesem konkretem Fall also:
idF am Ort des Eingriffs und Gelb/Rot für den Verteidiger.
Anmerkung:Was für eine Außenwirkung trotz völlig korrekter Entscheidung.....
Das schnallt doch keiner den es sieht doch so aus als ob er GR für ein Foul für eine Aktion bekommt, die vollkommen Regelgetreu war un bei der er seinen Gegenspieler nicht einmal berührt hat.
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Rücksichtslos würde eine Verwarnung bedeuten und in diesem Fall eben G/R. Da aber der Vorteil eintritt, wird die Strafe reduziert und somit keine Karte fällig. Das Spiel läuft also weiter.
Anders wäre es bei einem übermäßig harten Einsteigen, was einen direkten FaD nach sich zöge. Somit würde durch die Reduzierung hier eine VW draus werden. Dann würde ich beim erneuten, wenn auch regelkonformen Eingreifen des Spielers auf idF und G/R entscheiden. Wobei der mögliche Vorteil bei einem rotwürdigen Vergehen schon sehr groß sein muss, was ich aufgrund der Beschreibung ("läuft alleine aufs Tor zu") bejahen würde.
Edit: ich hab das DOGSO außer Acht gelassen, somit kommt nur der zweite Absatz in Frage für mich.
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Die entscheidende Frage dürfte sein, ob die zweite Aktion ein "Vergehen" darstellt.
Wenn man dies bejaht, ist es zwangsläufig ein feldverweiswürdiges Vergehen, weil eine offensichtliche Torchance dadurch verhindert wird.
Laut Glossar ist ein "Vergehen" eine "Handlung, die gegen die Spielregeln verstößt".
Ich würde sagen, dass der beschriebene Eingriff ins Spiel eine von den Spielregeln vorgesehene Situation ist, aber kein Verstoß gegen sie.
Aber nicht eindeutig - insofern eine interessante Fragestellung.
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@Referee_Sebastian
Ich denke Du hast die Regelfrage falsch verstanden.
Eine Reduzierung gibt es nur bei DOGSO oder SPA. Davon ist aber in der Frage keine Rede.
Der SR lässt das Spiel wegen eines Vorteils trotz des Gelbwürdigen Foulspiels weiter laufen und verschiebt deshalb quasi die Gelb/Rote (siehe Regel 12 Absatz 4) auf die nächste Spielunterbrechung.
Gefragt ist in dieser Regelfrage nach dem Sonderfall (wie bei mir im Screenshot dargestellt)ob die zweite Aktion ein "Vergehen" darstellt.
Die zweite Aktion ist kein Vergehen, aber die erste - die im übrigen NICHT REDUZIRBAR ist. Und durch den (wenn auch regelkonformen) Eingriff des Spielers muss das Spiel unterbrochen werden
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Anmerkung: Für das Spiel selbst ist das natürlich irrelevant, sondern nur für eine mögliche Sperre.
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Dass unterbrochen werden muss und es mit idF weitergeht, sollte klar sein.
Aber Marks Frage ist vermutlich, ob die zweite Aktion DOGSO darstellt. Es wird schließlich dadurch eine offensichtliche Torchance verhindert.
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. Es wird schließlich dadurch eine offensichtliche Torchance verhindert.
Interessant, aber für DOGSO / SPA ist immer ein Regelvergehen nach Regel 12 notwendig, welches für die 2. Aktion des Verteidigers nicht vorliegt.
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Interessant, aber für DOGSO / SPA ist immer ein Regelvergehen nach Regel 12 notwendig, welches für die 2. Aktion des Verteidigers nicht vorliegt.
Wenn ein Aktion, die am Ort ihres Geschehens nach Regel 12.4 einen indirekten Freistoß verursacht, kein Vergehen darstellt, wie würde man sie denn dann sonst bezeichnen?
Und einen Verweis auf explizit Vergehen nach Regel 12.1 und 12.2 gibt es nicht. Denn es gibt auch Vergehen nach Regel 3, die ein DOGSO verursachen können. -
@ Mark
Dann lies doch mal genau Regel 12 Abschnitt 4.
Der von Dir in der Regelfrage beschriebene Fall beschreibt genau diesen "Regelspezialfall"
Der Verteidiger hat zwar den Haftbefehl noch nicht erhalten weil sich dieser noch in Zustellung befindet. Sobal er aber ins Spiel eingreift MUSS der SR unterbrechen, den Haftbefehl vollstrecken und dann geht es (weil das da so steht) mit idF am Ort des Eingriffs weiter.Im Übrigen kann der Verteidiger nicht nach Regel 3 "Unerlaubt in´s Spiel eingreifen", weil er zum Zeitpunkt seines Eingriffs noch nicht vom Platz gestellt wurde.
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SixthSCTF Es ist schon klar, wie es wahrscheinlich gemeint ist. Fakt ist auch, dass sein Eingriff ins weitere Spiel ein Vergehen darstellt, das eben genau dort mit idF bestraft wird und nicht am Ort des ursprünglichen gelbwürdigen Vergehens.
Deswegen ist es ja knifflig.
Der Verweis auf Regel 3 bezieht sich auch nicht auf diesen Fall, sondern die These, dass nur Vergehen nach Regel 12 (gemeint ist 12.1 und 12.2) ein DOGSO darstellten.
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Nach meinem Verständnis der Regeln ist hier zwar zu unterbrechen und mit idF fortzusetzen, es handelt sich aber gewissermaßen nur um eine "Verlängerung" des Vorteils, der nicht eintritt, mithin um einen stark verzögerten Pfiff - aus einer regelkonformen Aktion kann man keine strafbare Sache machen, nur weil der Regelgeber hier die Verzögerung des Pfiffes vorschreibt.
Aber:
In der Praxis kratzt mich das genau gar nicht, im Zweifel schreibe ich den Sachverhalt in den Bericht und andere Offizielle müssen sich diese Gedanken machen. -
Nach meinem Verständnis der Regeln ist hier zwar zu unterbrechen und mit idF fortzusetzen, es handelt sich aber gewissermaßen nur um eine "Verlängerung" des Vorteils, der nicht eintritt, mithin um einen stark verzögerten Pfiff - aus einer regelkonformen Aktion kann man keine strafbare Sache machen, nur weil der Regelgeber hier die Verzögerung des Pfiffes vorschreibt.
Bei einem verzögern Pfiff gebe es ja den dF am ursprünglichen Tatort. Und wenn z. B. ein AW den Ball „regelkonform“ spielt, dann wird er ebenso verwarnt bzw direkt des Feldes verwiesen. Offenbar war der Eingriff ins spiel nicht mehr regelkonform.
In der Praxis kratzt mich das genau gar nicht, im Zweifel schreibe ich den Sachverhalt in den Bericht und andere Offizielle müssen sich diese Gedanken machen.
Das funktioniert formal nur, wenn du direkt Rot gibst. Bei einer gelbroten Karte mit langer Begründung raubst du allenfalls dem Staffelleiter Zeit.

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Bei einem verzögern Pfiff gebe es ja den dF am ursprünglichen Tatort.
Deshalb schrieb ich "Verlängerung" auch in Anführungszeichen. Es ist eben keine klassische Vorteilsentscheidung, sondern eine explizit geregelte neue Spielsituation mit Nachwirkung des Vorteils.
Bei einer gelbroten Karte mit langer Begründung raubst du allenfalls dem Staffelleiter Zeit.
Oh nö, der darf/muss sich im Einzelfall eben genau solche Gedanken machen. Bei uns ist das unterdessen aber insoweit obsolet, da es seit dieser Saison auch nach der Ampelkarte ein Spiel Sperre gibt (zuzüglich Vorsperre), viel mehr kommt bei einer glatten Roten wohl auch nicht heraus.
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Manfred Es ist einfach ein reine akademische Fragestellung. Selbstverständlich würde ich niemals auf die Idee kommen, hier eine gelbrote Karte in eine direkt rote Karte umzuwandeln.
Der Sinn und Geist der Regel, da bin ich mir sicher, will hier einfach gelbrot und den nur idF als Spielfortsetzung. Ich finde es nur interessant, dass der Regeltext so klar auch nicht formuliert ist und man hier versucht Sachen hinein zu interpretieren, die dort nicht so stehen.
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Ich finde, hier wird sehr gut deutlich, wie knifflig der Übergang zwischen Theorie (Regeltext) und Praxis ist.
Meiner Meinung nach ist der Knackpunkt tatsächlich, dass für DOGSO zwingend ein Regelvergehen vorliegen muss und genau das sehe ich bei der zweiten Aktion nicht, wenn der Verteidiger den Ball sauber spielt.
Damit bleibt es bei der ursprünglichen Verwarnung (also Gelb/Rot) aus der ersten Aktion und idF am Ort des Eingriffs.
In der Außendarstellung wirkt es natürlich kurios, wenn ein Spieler "für einen fairen Ballgewinn" fliegt, aber das ist eben Folge dieser speziellen Vorteilsregelung.
Unterm Strich also:
- Regelkonformes zweites Eingreifen ⇒ kein neues DOGSO
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Spielfortsetzung: idF am Ort der zweiten Aktion
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Persönliche Strafe: G/R aus der ersten Aktion
In der Praxis schreibe ich den Sachverhalt genau so in den Bericht. Dann kann der Staffelleiter, falls gewünscht, noch tiefer in die DOGSO-Frage einsteigen.
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In der Praxis schreibe ich den Sachverhalt genau so in den Bericht. Dann kann der Staffelleiter, falls gewünscht, noch tiefer in die DOGSO-Frage einsteigen.
Seit wann wird bei einer G/R Karte im BFV ein Bericht geschrieben?

Genau genommen gibt's hier die G/R wegen dem Foulspiel, nicht mehr und nicht weniger. Da muss doch nichts geschrieben werden.
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Für mich liest sich die Regelfrage so, als wäre die Gelb-Rote Karte in Stein gemeißelt. (als verwarnter Spieler rücksichtslos foulen kann auch mit Vorteil nicht reduziert werden)
Der Verteidiger bekommt also in der nächsten Unterbrechung (die auch dadurch verursacht werden kann, dass er den Ball noch einmal berührt)
gezeigt, egal was er sonst noch so anstellt. Oder hat sich z.B. mittlerweile geändert, dass ein Spieler, den ich gerade mit Gelb-Rot vom Platz stellen will, mich mit mehr oder weniger fantasievollen Ausdrücken beleidigt, weiterhin
bekommt und alles weitere über einen Sonderbericht erledigt wird?Eine Ausnahme wäre doch nur möglich, wenn die zweite Aktion des Verteidigers z.B. ein Einflug mit offener Sohle in Kniescheibenhöhe wäre, oder? dann müsste doch "2 Vergehen eines Spielers gegen dieselbe Partei => das schwerere Vergehen wird bestraft" greifen?
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Ich will keinen hier verwirren oder zu falschen Entscheidungen verleiten. Selbstverständlich bekommt der Spieler „nur“ gelbrot und die Spielfortsetzung ist der idF, weil es eben Regel 12.3 genauso beschreibt. Der an und für sich regelkonforme Eingriff stellt nur einen Grund dar, das Spiel zu unterbrechen, um den Spieler des Feldes zu verweisen. Es kann natürlich nicht sein, dass dieser Spieler seiner Mannschaft noch hilft (gar ein Tor zu erzielen), nur weil es keinen Grund für eine Unterbrechung mehr gibt.
Ohne den Regelzusatz, müsste es SRB-Ball geben. Dass der Regelgeber den idF vorsieht, bedeutet jedoch logischerweise nicht, dass der Eingriff nun ein Vergehen darstellt, wie z. B. bei einem bereits des Feldes verwiesenen Spieler. Es ist nur eine Spielfortsetzung für genau diesen speziellen Fall.
Weiterer Fall:
Währen des laufenden Spiels tauschen der Torhüter und ein Verteidiger Position und Trikot, ohne dass es der Schiedsrichter mitbekommt. Als der neue Torhüter einen Torschuss abwehrt, bemerkt es der Schiedsrichter und pfeift sofort das Spiel ab.
Handelte der SR richtig? Wie muss er das Spiel dann fortsetzen?
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Währen des laufenden Spiels tauschen der Torhüter und ein Verteidiger Position und Trikot, ohne dass es der Schiedsrichter mitbekommt. Als der neue Torhüter einen Torschuss abwehrt, bemerkt es der Schiedsrichter und pfeift sofort das Spiel ab.
Handelte der SR richtig? Wie muss er das Spiel dann fortsetzen?Gemäß Regel 3.5 hat der SR falsch gehandelt.
Der unangemeldete Tausch ist ausdrücklich nicht mit einer Spielstrafe sanktioniert.
Regel 3.5 schreibt eindeutig, dass das Spiel weiterläuft, wenn der SR den Wechsel bemerkt und nur beide Spieler in der nächsten Unterbrechung verwarnt. Und das ohne Einschränkungen in die Richtung "wenn einer der beiden eingreift".
So wie ich die Regel verstehe, ist der unangemeldete Tausch spieltechnisch in Ordnung.
Der Regelgeber will lediglich das individuelle unsportliche Verhalten der beteiligten Spieler sanktioniert haben.
(Der Teil, der mit "bei jedem anderen Vergehen" steht, greift hier nicht, da der unangemeldeten Torwarttausch kein "anderes Vergehen" sondern ein "Vergehen mit abschließenden Handungsanweisungen" ist)
Korrekte Lösung wäre meiner Meinung nach also: Weiterspielen und in der nächsten Spielunterbrechung beide Spieler verwarnen,
Für den SR, der fälschlicherweise abgepfiffen hat: Beide Spieler verwarnen und SR-Ball nach Regel 8.2 (da der Ort der Torschussabwehr nicht näher spezifiziert ist geht es nicht genauer).