Auswechselspieler stört beim Einwurf

  • Während der Ausführung eines Einwurfs durch einen Spieler von Weiß greift ein Auswechselspieler von Blau dem werfenden Spieler an den Arm.

    Der Einwurf wird dadurch etwas kürzer als gewollt, aber noch regelkonform ausgeführt. Der Ball landet bei einem Mitspieler von Weiß, der den Ball aber im unmittelbar folgenden Zweikampf an Blau verliert.


    Wie soll der Schiedsrichter entscheiden und warum? Also Art des Vergehens, Spielfortsetzung, persönliche Strafe, und die Frage nach Vorteil (möglich/eingetreten) interessiert mich.

  • Also ich würde das Spiel unterbrechen, werte den Eingriff der AW-Spielers als Tätlichkeit, also Ausschluss vom Spiel und als Spielfortsetzung direkter Freistoß auf der Außenlinie wo der Griff erfolgte.

  • Also entweder war die Tätlichkeit vor der Spielfortsetzung, dann hat es mit Einwurf weiterzugehen. Oder aber das Spiel wurde fortgesetzt, dann geht es bis zur nächsten Spielunterbrechung weiter.

    Aber einen vor der Ausführung unterbrochenen Einwurf in einen Freistoß umzuwandeln lässt das Regelwerk meiner Meinung nach nicht zu.


    Für eine Tätlichkeit sehe ich keine Anhaltspunkte. Insbesondere fehlt mir die übertriebene Härte/Brutalität, die für eine Tätlichkeit notwendiges Kriterium ist.

    Am ehesten würde ich noch "Verzögerung der Spielfortsetzung" sehen und damit Gelb.


    Ich würde vor dem Einwurf unterbrechen, verwarnen und dann den Einwurf ausführen lassen.

    Falls man zu dem Schluss kommt, dass es eine eingetretene (aber vergeigte) Vorteilssituaion war, dann gibt es nur weiterspielen bis zur nächsten Spielunterbrechnung und verwarnen.

  • Also ich würde das Spiel unterbrechen, werte den Eingriff der AW-Spielers als Tätlichkeit, also Ausschluss vom Spiel und als Spielfortsetzung direkter Freistoß auf der Außenlinie wo der Griff erfolgte.

    Woher leitest du aus der beschriebenen Situation eine Tätlichkeit ab? Ein Griff an den Arm per se, ist für mich weder brutal, noch übermässig hart. Eine Verwarnung wegen Unsportlichkeit/nicht einhalten des Mindestabstands genügt da locker. Eine rote Karte ist hier überhaupt nicht verhältnismässig.

  • Am ehesten würde ich noch "Verzögerung der Spielfortsetzung" sehen und damit Gelb.

    Wenn man das Spiel aber weiterlaufen lässt (wegen Vorteil), wurde die Spielfortsetzung nicht verhindert und diese Begründung für Gelb fällt weg.

    Und selbst bei einer direkten Ahndung kann man das diskutieren, weil die Spielfortsetzung ja regelkonform und unverzögert durchgeführt werden konnte.

    Verzögern tut dann ja erst der SR - um eine Verzögerung zu bestrafen, die erst durch die Aktion der Bestrafung entsteht. Ein kleines Paradoxon, oder? :)

    nicht einhalten des Mindestabstands

    Interessanter Punkt. Gilt der Mindestabstand auch für Auswechselspieler?

  • Interessanter Punkt. Gilt der Mindestabstand auch für Auswechselspieler?

    Dass das Vergehen durch einen Auswechselspieler begangen wird, habe ich tatsächlich übersehen, ist aber durchaus eine spannende Frage, auf die ich die Amtwort nicht wüsste...🤔

  • Sehr knifflig. Ich sehe mehrere Möglichkeiten.


    1. Mit dem Verzögerten Pfiff aufgrund der langsamen Reaktionszeit kann man natürlich argumentieren, dass das der Einwurf gar nicht ausgeführt wurde, weil der SR durch den Eingriff der Spielfortsetzung nicht mehr zugestimmt hat. Gelb wegen Unsportlichkeit und neuer Versuch des Einwurf Weiß.


    2. Wenn der Vorteil abgewartet wird, dann geht es weiter. Der anschließende Zweikampf ist eine neue Situation. Gelb in der nächsten Unterbrechung.


    3. Der Schiedsrichter wertet, dass kein Vorteil eingetreten ist. Jetzt wird es knifflig. Denn der Ball war ja im Spiel. Eine Wiederholung des Einwurfs durch dasselbe Team sehen die Regeln dann nicht mehr vor. Die Regel 15.2 sieht bei einer unfairen Behinderung durch einen Gegner dann den idF. Jetzt haben wir aber den Sonderfall, dass der Gegner „nur“ ein AW ist und Halten normalerweise mit dF geahndet wird.


    Ich bin dann tendenziell trotzdem beim indirektem Freistoß und natürlich gelb. Beim Körperkontakt war der Ball noch nicht im Spiel, sodass man eben nur die Unsportlichkeit als Behindern werten kann.


    Aber alle Angaben natürlich ohne Gewähr. :)

  • Ich bin dann tendenziell trotzdem beim indirektem Freistoß und natürlich gelb. Beim Körperkontakt war der Ball noch nicht im Spiel, sodass man eben nur die Unsportlichkeit als Behindern werten kann.

    Wenn der Ball aber bei dem Vergehen, welches man ahndet nicht im Spiel war, kann es niemals mit idF weitergehen. Dann bleibt nur die Ausführung der ursprünglichen Spielfortsetzung.


    Wenn das Halten bis nach dem Lösen des Balls aus den Händen andauert, dann sind wir bei einem Vergehen im laufenden Spiel. Aber vorher noch nicht.

  • Wenn das Halten bis nach dem Lösen des Balls aus den Händen andauert, dann sind wir bei einem Vergehen im laufenden Spiel. Aber vorher noch nicht.

    Dann wäre ja auch der direkte Freistoß korrekt. Wir sind hier aber bei der „Sonderlocke“ des Einwurfs:


    „Ein Gegner, der einen einwerfenden Spieler unfair ablenkt oder behindert (auch durch die Missachtung des Abstands von mindestens 2 m (2 yds) zur Stelle des Einwurfs), wird wegen unsportlichen Verhaltens verwarnt. Wenn der Einwurf bereits ausgeführt worden ist, wird ein indirekter Freistoss verhängt.“


    Das unfaire Ablenken oder Behindern kann ja nur stattfinden bevor der Ball im Spiel ist. Ist der Ball bereits im Spiel gilt ja sowieso Regel 12.

  • Deswegen ist die Regel an der stelle aber verwirrend. Der Einwurf kann ja eigentlich gar nicht ausgeführt sein. Sobald dieser ausgeführt wurde gibt es rein technisch gesehen keinen einwerfenden Spieler mehr.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler  Irgendjemand Alt-Herren Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert

  • Genau, deshalb muss sich die Regel eigentlich auf Vergehen vor der Ausführung beziehen und somit dort den indirekten Freistoß vorsehen.

    Ist allerdings ein klarer Widerspruch zum ersten Satz in Regel 12.

    Man könnte höchstens hinterfragen, ob "bei laufendem Spiel" wirklich identisch zu "wenn Ball im Spiel" ist...

    Ich glaube, wir hatten diesen Widerspruch auch schon bei anderen Regelfragen angerissen, aber bei diesem konkreten Beispiel wird er nochmal sehr deutlich.


    Wenn da keiner die Lösung kennt, müsste man wohl bei DFB oder IFAB nachfragen.


    Ansonsten wäre dieser Absatz in Regel 15 eigentlich eine sehr gute Lösung, weil er genau auf die beschriebene Situation zutrifft - und bei "ein Gegner" sind meines Erachtens auch die Auswechselspieler inkludiert. Es bringt zudem direkt eine Begründung für die Verwarnung, die ansonsten gar nicht so leicht zu finden ist (außer man nutzt den "respektlos"-Punkt).


    Bzgl. Vorteil bin ich auch eurer Meinung, dass dieser hier zumindest möglich ist. Es läuft dann auf die grundsätzliche Frage beim Vorteil heraus, ob man nachpfeift, wenn die gefoulte Mannschaft den Ball innerhalb der nächsten drei Sekunden verliert, auch wenn sie unmittelbar nach dem Vergehen noch kontrollierten Ballbesitz hatte.



    Übrigens: Die Inspiration kommt aus diesem aktuellen Clip.

    Dort hat einer der weltbesten SR mit direktem Freistoß fortgesetzt - was mMn nicht wirklich zu begründen ist.

    Im Gegensatz zu meiner Regelfrage ist es hier diskutabel, ob der Einwurf regelkonform ausgeführt wurde (was den Freistoß noch fragwürdiger macht).

    Und hier liegt eigentlich ein klarer Vorteil vor.

  • Es ist schon sehr lange her und vielleicht habe ich falsche Erinnerung. Ich meine aber, dass der von mit zitierte Auszug früher nicht in der Einwurfregel stand und uns als Spielfortsetzung trotzdem der idF gelehrt wurde.


    Die Begründung war, dass es sich bei der unsportlichen Behinderung um einen Verstoß gegen diese Regel durch das gegnerische Team handelt. Und da die Regel bei einem ausgeführten Einwurf keine Wiederholung durch dasselbe Team vorsieht, gibt es eben den idF.


    Bei Freistößen sieht die Regel ja die Wiederholung (beim Abstandsvergehen) explizit vor. Und nur deswegen wird ein direkter Freistoß wiederholt. Ansonsten müsste es auch dort den idF geben.

  • Und da die Regel bei einem ausgeführten Einwurf keine Wiederholung durch dasselbe Team vorsieht

    Das ist in der Tat noch ein Unterschied zu z.B. Eckstoß und Abstoß, wo es den Satz gibt: "Bei jedem anderen Vergehen wird der ... wiederholt".

    Eine ähnliche Situation wäre ja ein Foul der verteidigenden Mannschaft unmittelbar vor der Ausführung des Eckstoßes, so dass der SR die Ausführung nicht mehr unterbinden kann. Dann wird der Eckstoß ja üblicherweise wiederholt.

  • Woher leitest du aus der beschriebenen Situation eine Tätlichkeit ab? Ein Griff an den Arm per se, ist für mich weder brutal, noch übermässig hart. Eine Verwarnung wegen Unsportlichkeit/nicht einhalten des Mindestabstands genügt da locker. Eine rote Karte ist hier überhaupt nicht verhältnismässig.

    Hast du eine Ahnung wie schmerzhaft ein Griff in den Arm ist? (Haben nicht Handballer eben nicht) Gefahr eines Muskelfaserrisses

    Weil eine Verletzung billigend in Kauf genommen wird, ist es für mich übermäßig harthttps://mega.nz/C!e4RnjD5Q

  • gebi Solange keine Schlüsselwörter wie z. B. „brutal“ oder „übermäßig hart“ in einer Regelfrage auftauchen liegt eben auch kein rotwürdiges Vergehen vor. Analogien zu anderen Sportarten, eigene schmerzhafte Erfahrungen oder das eigene Kopfkino sollten wir hier ausblenden.

  • Dort hat einer der weltbesten SR mit direktem Freistoß fortgesetzt - was mMn nicht wirklich zu begründen ist.

    Schon gar nicht 1m von der Seitenlinie weg

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler  Irgendjemand Alt-Herren Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert

  • Erste Regel: Abwarten, ob ein Vorteil eintrifft.


    Sollte das nicht der Fall sein, so kann es am Ende nur die Wiederholung des Einwurfes geben, weil der Ball nicht im Spiel ist. Aber: Ich halte hier je nach Sachlage durchaus eine Rote Karte für möglich, nicht jede Tätlichkeit muss ja mit großer Intensität ausgeführt werden. Ansonsten aber auf jeden Fall - und jetzt wird es tatsächlich kniffelig - eine Verwarnung für die Nichteinhaltung des Abstandes und womöglich die Ampelkarte wegen des unsportlichen Spieleingriffes, der zeitliche Abstand ist zwar gering, aber durchaus vorhanden, mithin sind es zwei Vergehen.

  • Sollte das nicht der Fall sein, so kann es am Ende nur die Wiederholung des Einwurfes geben, weil der Ball nicht im Spiel ist.

    Hmmm, wo soll der Ball den dann gewesen sein, wenn nicht im Spiel, wenn man sogar den Vorteil abwartet?

  • Zum Zeitpunkt des Vergehens war er nicht im Spiel. Und wenn man mit verzögertem Pfiff arbeitet, dann dreht sich die Uhr eben zurück bis zu einem Zeitpunkt, wo der Ball noch nicht im Spiel war. Damit wurde der Spieler an der korrekten Ausführung des Einwurfs gehindert und es geht mit der Spielfortsetzung wie sie geplant war weiter.


    Ganz genaus so, wie der Freistoß nicht näher ans Tor rückt, wenn ein Angreifer einen Verteidiger aus der Mauer schubst.

  • Ganz genaus so, wie der Freistoß nicht näher ans Tor rückt, wenn ein Angreifer einen Verteidiger aus der Mauer schubst.

    Die Wiederholung beim Freistoß durch dasselbe Team gibt es nur deswegen, weil die Regel 13.3 es genauso regelt.


    Beim Einwurf gibt es keine Wiederholung durch dasselbe Team, wenn der Ball im Spiel ist. Dafür müsste der Ball zuerst den Boden außerhalb des Spielfeldes berühren, dann war er aber auch nicht im Spiel.