Auswechselspieler stört beim Einwurf

  • mithin sind es zwei Vergehen

    "Ein Gegner, der einen einwerfenden Spieler unfair ablenkt oder behindert (auch durch die Missachtung des Abstands von mindestens 2 m zur Stelle des Einwurfs), wird wegen unsportlichen Verhaltens verwarnt." Somit sind die Nichteinhaltung des Abstands und das unfaire Behindern das gleiche Vergehen - insofern finde ich es schwierig, es als zwei getrennte Vergehen zu bewerten.

    nicht jede Tätlichkeit muss ja mit großer Intensität ausgeführt werden

    Aber zumindest mit übermäßiger Härte.



    Eine Analogie zum Freistoß bzgl. Vorteil wäre, dass der SR bei einer Verkürzung des Abstands (die ja stattfindet bevor der Ball im Spiel ist) auch noch die Wirkung des Freistoß abwarten kann bevor er ggfs. unterbricht und den Freistoß wegen der Verkürzung wiederholen lässt. (in 13.3. ist sogar explizit der Vorteil erwähnt).

    Also so ein Vorgehen (Vorteil abwarten, aber dann Vergehen vor Spielfortsetzung ahnden) erscheint mir grundsätzlich möglich.


    Ein wichtiger Unterschied ist aber (wie von Mark oben beschrieben), dass in den Regeln für Freistöße, Eckstöße etc. die Wiederholung explizit beschrieben ist, bei Einwürfen aber nicht. Dafür gibt es bei Einwürfen den Satz, der einen indirekten Freistoß als Strafe für Vergehen vorsieht.