Beleidigung ahnden ; ind. Freistoß …?

  • Hallo zusammen.

    Ich bin noch recht neu und frage mich seit langem wie ich diese Regel in Tat umsetzten soll.

    Bei einer Beleidigung, bei laufendem Spiel(!), gibt es ja einen ind. Freistoß wegen Verbales Vergehen. Aber pfeife ich dann einfach , zack Rot :rote_karte: runter bei z.B „ Du scheiss …. Bla bla “ und Arm heben? Ist das üblich direkt indirekten Freistoß zu pfeifen? Oder hängt das von der Spielsituation oder der Position des beleidigenden Spielers? Fühle mich da null sicher.


    Danke für jede Antwort!

  • Moin Joe,


    Position des Spielers ist eigentlich egal!

    Bei Teamoffizieller,(verletzter) Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselter Spieler kritisiert unsportlich o. beleidigt von außen dann IDF Seitenlinie/Torauslinie.
    Ich persönlich liebe es (auch bei extremen reklamieren VW) wenn Ballbesitz bei seinen Mitspielern ist.

    Erzieherische Maßnahme erledigt dann in der Regel sein Team und der Trainer.

    Vorteilsregel solltest du aber beachten!


    Foxi

  • Ich persönlich liebe es (auch bei extremen reklamieren VW) wenn Ballbesitz bei seinen Mitspielern ist.

    Das ist dann eine nette Zugabe. Sowas hatte ich in der vergangenen Runde: der Torhüter will den Ball abschlagen und fühlt sich durch den Angreifer gestört. Für mich war das aber alles regelkonform und der Ball gelang sogar zu einem Stürmer, der frei aufs Tor zulief. In diesem Augenblick meint der Torhüter, den Gegenspieler als "Spast" bezeichnen zu müssen. Statt einem fast sicheren Treffer ging es dann eben mit dem idF im Strafraum weiter (und natürlich dem FaD für den Keeper).

  • Statt einem fast sicheren Treffer ging es dann eben mit dem idF im Strafraum weiter (und natürlich dem FaD für den Keeper).

    Da hättest Du auch den Schuss abwarten können und wenn der Torhüter an den Ball kommt oder versucht ins Spiel einzugreifen dann auch nach eingetretenem Vorteil den idF geben. Regel 12 hat da Spezialvorschriften für Vorteil nach feldverweiswürdigen Vergehen. Lediglich wenn der Ball am Tor vorbei geht geht es dann halt mit Abstoß weiter.

  • Ok , danke. Für mich fühlte sich das irgendwie komisch an, wenn z.B jetzt der Ball in Richtung Tor geht aber noch relativ weit weg vom Strafraum ist und ich dann von einem Mitspielern des verteidigendes Teams eine Beleidigung höre ( er ist z.B Stürmer des verteidigenden Teams und steht sehr weit vom Geschehen weg) alle nach hinten zu verlagern mit ind. Freistoß.

    Aber dann ist das so - ohne jetzt den Aspekt , wenn Vorteil möglich wäre.

  • Du hast da tatsächlich ein unschönes Paradoxon in den Regeln gefunden und das wird nicht das einzige bleiben.


    Daher jetzt ein paar rein regeltechnische (und eher praxisferne) Überlegungen:

    Es ist zwar in soweit klar, dass der idF wegen Beleidigung am Ort des Vergehens auszuführen ist, soweit so gut.

    Aber wo genau der Ort des Vergehens bei einer Beleidigung ist, ist nicht näher festgelegt. Mir fallen da spontan drei mögliche Orte ein:


    1. Der Ort, an dem die Beleidigung geäußert wurde.

    2. Der Ort, wo die person stand, an die die Beleidigung gerichtet war.

    3. Die Fläche in der man die Beleidigung warnehmen konnten, der genaue Ort wäre dann nach Vorteilsbestimmung festzulegen.


    Konsens ist aber wohl, dass der Ort des Vergehens tatsächlich dort ist, wo die Beleidigung geäußert, auch wenn das zu dem von Dir beschriebenen Paradoxon führt, dass ein Spieler den idF "nach hinten" verlegen lassen kann.

  • Wobei Du nicht nur die momentane Situation sondern die Gesamtschau betrachten musst:
    In den ersten Spielminuten, die torlos blieben, ist das sicher anders zu bewerten, weil zwar einmalig das Spielgeschehen verlagert wird, dafür aber für 80 Minuten ein Spieler fehlt, als eine Minute vor Schluss bei knappem Spielstand. Hier wäre das aber tatsächlich eine Überlegung im Sinne eines Vorteils, denn den Spieler darf ich dann auch in der nächsten Spielunterbrechung noch "versorgen"; der Leitsatz, dass es bei einer Roten Karte nur bei klarer Torchance Vorteil geben soll, ist eben ein "soll" und kein "muss", das muss im Einzelfall sehr sorgfältig abgewogen werden - und dann wäre da ja noch die Nachspielzeit, denn die Verlagerung des Spielgeschehens "dauert" eben ...

  • Wobei Du nicht nur die momentane Situation sondern die Gesamtschau betrachten musst:
    In den ersten Spielminuten, die torlos blieben, ist das sicher anders zu bewerten, weil zwar einmalig das Spielgeschehen verlagert wird, dafür aber für 80 Minuten ein Spieler fehlt, als eine Minute vor Schluss bei knappem Spielstand. Hier wäre das aber tatsächlich eine Überlegung im Sinne eines Vorteils, denn den Spieler darf ich dann auch in der nächsten Spielunterbrechung noch "versorgen"; der Leitsatz, dass es bei einer Roten Karte nur bei klarer Torchance Vorteil geben soll, ist eben ein "soll" und kein "muss", das muss im Einzelfall sehr sorgfältig abgewogen werden - und dann wäre da ja noch die Nachspielzeit, denn die Verlagerung des Spielgeschehens "dauert" eben ...

    Aber achtung, wenn der Spieler, der dann eigentlich schon vom Platz hätte gestellt werden müssen, erneut ins Spiel eingreift, muss das Spiel mit Freistoss indirekt unterbrochen werden und der Spieler ausgeschlossen werden.

  • erneut ins Spiel eingreift, muss das Spiel mit Freistoss indirekt unterbrochen werden

    Und jetzt die Preisfrage: Wo genau wäre dann der Ort der Spielfortsetzung?

    Der Ort des (dann nachträglich geahndeten) Vergehens oder der Ort des Eingriffs?

    Letzteres würde zwar mehr Sinn ergeben, eine Regelgrundlage dafür kenne ich aber nicht. Oder ist der Eingriff nach Vorteil hier dann ein neues Vergehen?

  • Und jetzt die Preisfrage: Wo genau wäre dann der Ort der Spielfortsetzung?

    Am Ort des Vergehens ist selbstverständlich dort, wo der Spieler den Ball berührt oder einen Gegner abgreift/beeinflusst.


    Das feldverweiswürdige Vergehen kann durch den Vorteil ja nicht mehr mit einer Spielstrafe geahndet werden.


    (Da er quasi als des Feldes verwiesen gilt, wäre eigentlich der direkte Freistoß konsequent. Andererseits weiß der Spieler ja noch nicht, dass er gleich rot bekommt, weshalb nur idF nach 12.3 schon sinnvoll ist.)

  • Aber achtung, wenn der Spieler, der dann eigentlich schon vom Platz hätte gestellt werden müssen, erneut ins Spiel eingreift, muss das Spiel mit Freistoss indirekt unterbrochen werden und der Spieler ausgeschlossen werden.

    Gibt es dafür eine belastbare Regelquelle?

  • Regel 12.3 (Vorteil).

    Die definiert, dass wenn trotz eines FaD-Vergehens Vorteil gewährt wird, bei einem Eingriff des fehlbaren Spielers das Spiel zu unterbrechen und mit idF fortzusetzen ist. Allerdings ohne genau zu definieren, dass der Eingriff ein neues Vergehen darstellt und ohne ausdrücklich einen Ort der Spielfortsetzung zu definieren.


    Wenn man jetzt konsequent nach 13.1 dann den Ort des Vergehens bestimmt, kommt man in das Dilemma, dass man entweder das alte eigentich bevorteilte Vergehen für den Ort heranziehen muss oder aber den Eingriff ohne direkte Regelgrundlage als neues Vergehen auslegen muss.

  • Wenn man jetzt konsequent nach 13.1 dann den Ort des Vergehens bestimmt, kommt man in das Dilemma, dass man entweder das alte eigentich bevorteilte Vergehen für den Ort heranziehen muss oder aber den Eingriff ohne direkte Regelgrundlage als neues Vergehen auslegen muss.

    Nein, kommt man eben nicht bzw. nur du. Das bevorteile Vergehen scheidet definitiv aus, da es eben „verjährt“ ist. Es gibt nicht ansatzweise irgendwelche andere Möglichkeiten als der Ort des Eingriffs.


    Und jetzt verwirr bitte nicht neue Leser.