Wir hatten das Thema schon einmal vor ein paar Jahren. Jetzt taucht es als Regelfrage „Situation 8“ in der SZ 3/25 auf.
Der Torhüter wirft während des laufenden Spiels aus dem Torraum heraus den Spielball gegen einen seitlich des Tores außerhalb stehenden Gegenspieler.
Es gibt den Strafstoß mit der Begründung, dass der Kontakt zwar außerhalb des Spielfeldes war, aber die Situation dann als auf der Linie bewertet wird. Der fällige Platzverweis wurde dann wohl vergessen.
Offensichtlich ist dann die Auslegung, dass nicht nur der Ort des Vergehens anstatt eines Punktes zu einer lange Linie wird, sondern der Zeitpunkt auch zu einem Zeitraum.
Es ist zwar klar, dass bei Kontakt- und Wurfvergehen außerhalb des Spielfeldes die Spielfortsetzung auf die Stelle der Auslinie verlegt wird, die dem Ort des Vergehens am nächsten liegt. Die Voraussetzung ist aber, dass der Ball auch zu diesem Zeitpunkt im Spiel sein muss, siehe 12.4 erster Absatz.
Der Strafstoß ist für mich daher nicht schlüssig und zu 100 % aus dem Regeltext ableitbar. Hier ist der Ball nämlich zuerst im Aus, bevor der strafbare Kontakt bzw.. das physische Vergehen vorliegt. Der Regeltext verlegt nur den „Ort der Spielfortsetzung“ auf die Linie. Eine Verlegung des „Ortes und Zeitpunkt des Vergehens“ auf die Linie kann ich nicht erkennen.