Kapitänsregel "umgekehrt"

  • Bekanntlich greift die Kapitänsregel ja nur, wenn es sich um eine potenziell spielentscheidende Situation handelt. Wie ist das aber im gewissermaßen umgekehrten Fall, sprich der Schiedsrichter entscheidet auf "kein Strafstoß"? Greift die Regel da auch? Potenziell spielentscheidend wäre das ja auch, weil es eben keinen Strafstoß gibt?

  • Wieso sollte sie nicht greifen? Der Begriff „Entscheidung“ impliziert doch nicht automatisch, dass es sich nur um gepfiffene handeln muss. Natürlich muss man das Spiel vor der Erklärung unterbrechen, aber grundsätzlich haben selbstverständlich nicht gegebene Tore, Notbremsen oder Strafstöße spielentscheidenden Charakter.

  • Na ja, man könnte immerhin auf den Gedanken kommen, dass es da eine erhebliche zeitliche Diskrepanz geben kann - und gerade der Umstand, dass kein Strafstoß gegeben wird, nicht von der Regel umfasst wird, deren Ziel ist ja (primär), die Entscheidungen zu erläutern, aus denen eben ein Tor entstehen kann; passiert beim nicht gegebenen Strafstoß gerade nicht.

  • Man sollte hier nicht mehr hinein interpretieren, als dort wirklich steht. Sobald der Schiedsrichter der Meinung ist, dass er eine potenziell spielentscheidende Entscheidung (Pfiff oder Weiterspielen, Rot oder nur Gelb) getroffen hat und sich Diskussionsbedarf ankündigt, dann wendet er die „Kapitänsregel“ in der nächsten Unterbrechung an. Die Unterbrechung kann auch unmittelbar wegen Meckerns erfolgen .

  • Ich sage nur "Handregel" - wenn ein Verteidiger den Ball aus kurzer Distanz an den normal in Körpernähe gehaltenen Arm geschossen bekommt, dann ist das Unverständnis groß und teilweise stellt der getroffene Spieler, durch das Gebrüll irritiert, sogar das Spielen ein. Dann nutze ich bei Bedarf natürlich in der nächsten Spielruhe die Kapitänsregel, um kurz zu erklären, warum ich nicht auf Freistoß/Strafstoß entschieden habe.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.