Auswechselspieler

  • Diesen Spielraum gibt es bei vielen anderen Dingen wie Trikotausziehen, zu frühem Betreten usw. nicht

    Oh, und wie es den gibt.

    Oder was glaubst Du, warum in der Bundesliga bei jeder Einwechselung die Einwechselspieler (objektiv!) schon im Feld stehen (Fuß auf der Spielfeldbegrenzung, die aber schon zum Raum gehöhrt, den sie begrenzt), bevor der auszuwechselnde Spieler das Spielfeld verlassen hat ohne dass sie verwarnt werden?

    Wenn Du den Fuß auf der Spielfeldbegrenzung als "drin" wahrgenommen hast, dann ist zwingend zu verwarnen.

  • Aber das ist doch Punkt, auf den ich raus will.

    Du musst es nicht wahrnehmen, aber wenn Du es wahrgenommen hast, musst du es ahnden.


    "Ey, Einwechselspieler, Zehennagel von der Linie!" ohne Gelb ist ein Regelverstoß, weil man eben das Betreten des Feldes dann wahrgenommen hat (oder warum jagt man ihn sonst von der Linie?).

  • Aber das ist doch Punkt, auf den ich raus will.

    Verstehst du den Unterschied nicht?


    Wenn ein Spieler ohne Erlaubnis aufs Spielfeld rennt, musst du ihn verwarnen, auch wenn ihm das noch so leid tut und er wirklich keinerlei böse Absicht dabei hatte. Da gibt es keinen Spielraum.


    Ein Torwart der sich beim Strafstoß zu früh von der Linie bewegt ist zu verwarnen. Da gibt es keinen Spielraum.


    Ein Spieler, der beim Torjubel sein Trikot auszieht, ist zu verwarnen. Da gibt es keinen Spielraum.


    Ein Spieler, der sich über eine Entscheidung beim SR beschwert, oder der mehrfach gegen die Spielregeln verstößt, ist genau dann zu verwarnen, wenn der SR das entsprechend als Unsportlichkeit wahrnimmt. Anders als bei den anderen genannten Dingen hat der SR da sehr wohl Spielraum. Und genau das macht diese Dinge eben nicht zu Pflichtverwarnungen, anders als die vorgenannten Sachen.


    Irgendwelche "Spieler stand mit Zehnagel im Spielfeld, bekommt aber kein Gelb!!!!!"-Vergleiche haben mit der Sache rein gar nix zu tun.

  • Alle Verwarnungen sind Pflichtverwarnungen. Wie sinnvoll der Begriff "Pflichtverwarnung" dann noch ist, überlasse ich euch.

    Eben nicht alle, gerade die Verwarnung für wiederholte Regelverstöße ist dafür das Musterbeispiel: Gibt es eine Regel die besagt, dass nach X Regelverstößen zu verwarnen ist? Nein! Schlimmer noch, es kann dazu kommen, dass Spieler A beim zweiten Verstoß deswegen verwarnt wird, Spieler B aber erst beim fünften Verstoß, weil der Schiri immer den Art des Verstoßes einfließen lassen wird. Damit ist das eben keine Pflichtverwarnung, weil es kein festes Kriterium dafür gibt (und geben kann); in jedem Fall ist es aber ein multiples Ereignis.


    Wenn jemand gegen Entscheidungen des Schiedsrichters protestiert - und je länger ich darüber nachdenke, desto klarer wird mir, dass es hier faktisch keinen Spielraum bei der Bewertung gibt, leider handeln wir alle des Öfteren anders, mithin sind das alles verpflichtende Verwarnungen, weil sowohl Ursache als auch Wirkung eindeutig beschrieben und unikate Ereignisse sind. Und wenn Du das, wie Du es getan hast, bestreitest ...

  • Manfred:

    Wenn Du zu dem Schluss "Wiederholte Regelverstöße" kommst, ist Gelb Pflicht.

    Wo Du aber die Grenze ziehst bei der "Wiederholte Regelverstöße" erfüllt ist, ist subjektiv.

    Aber nach der positiven Feststellung von "wiederholte Regelverstöße" gibt es keinen Ermessensspielraum.

  • Eben nicht alle, gerade die Verwarnung für wiederholte Regelverstöße ist dafür das Musterbeispiel: Gibt es eine Regel die besagt, dass nach X Regelverstößen zu verwarnen ist? Nein! Schlimmer noch, es kann dazu kommen, dass Spieler A beim zweiten Verstoß deswegen verwarnt wird, Spieler B aber erst beim fünften Verstoß, weil der Schiri immer den Art des Verstoßes einfließen lassen wird.

    Die Regel ist genauso eindeutig formuliert wie die des Protestierens. Genauso wenig wie beim wiederholten Verstoß gegen die Regeln eine Anzahl definiert ist, gibt es beim Protestieren handfeste Kriterien, wann ein Protestieren zu einem Protestieren wird.


    Deine Argumentation ist inhaltlich dieselbe, Du wendest sie auf die beiden Normen aber gegensätzlich an. Das ist mir völlig schleierhaft.

  • Genauso wenig wie beim wiederholten Verstoß gegen die Regeln eine Anzahl definiert ist, gibt es beim Protestieren handfeste Kriterien, wann ein Protestieren zu einem Protestieren wird.

    Immerhin sind wir uns also schon einmal einig, dass bei den wiederholten Regelverstößen keine fest definierte Regelung vorliegt, wann der Tatbestand erfüllt ist. Im Gegensatz dazu ist der Protest sehr klar definiert, denn der liegt immer dann vor, wenn ein Spieler mit Worten, Taten, Gesten oder Mimik erkennbar die Entscheidung des SR ablehnt - auch wenn das im Einzelfall überzogen hart empfunden wird, ändert das nichts an der Eindeutigkeit des Sachverhaltes; es gibt schlicht keine Form des Protestes, der nicht unter die Regelung fiele, selbst ein Augen rollen genügt.

  • Leute, das ist wie beim Foulspiel. Nicht jedes Halten, Stoßen oder Bein Stellen, ist ein Halten, Stoßen oder Bein Stellen im Sinne der Regel, auch wenn es die Bilder objektiv als ein solches Belegen. ;)

  • Also ein Halten im Sinne der Regeln ist folgendermaßen definiert:

    Vergehen, bei dem ein Spieler einen Gegenspieler an einem Körperteil oder

    einem Ausrüstungsgegenstand zurückhält und ihn so an der Fortbewegung

    hindert.


    (für Stoßen und Beinstellen gibt es derartige Deifintionen nicht im Glossar)


    Heisst dann aber auch, solange der Gegner nicht an der Bewegung gehindet wird, darf ich mich durchaus am Trikot des Gegners festhalten.



    Zurück zum Protestieren, das ist laut Regelwerk folgendes:

    Übermässige verbale und/oder nonverbale Missbilligung einer Entscheidung

    eines Spieloffiziellen, die mit einer Verwarnung zu bestrafen ist.


    "Och, Schiri, was war denn jetzt schon wieder?" ist meiner Meinung nach weder übermäßig noch missbilligend und damit kein Protest.

    Selbst wenn es etwas lauter kundgetan wird, ist es immer noch keine Missbilligung.

  • Leute, das ist wie beim Foulspiel. Nicht jedes Halten, Stoßen oder Bein Stellen, ist ein Halten, Stoßen oder Bein Stellen im Sinne der Regel, auch wenn es die Bilder objektiv als ein solches Belegen. ;)

    Genau, und daher ist auch das "rücksichtslose Foulspiel" im Sinne meiner Definition keine Pflichtverwarnung. (Ja, Koz - sobald ich ein Foul als rücksichtslos definiere, muss ich natürlich gelb ziehen. Die Frage, wann ein Foul fahrlässig, rücksichtslos oder gar brutal ist, ist aber Auslegungssache, daher spricht man nach der mir geläufigen Definition da nicht von einer Pflichtverwarnung.)


    Den Unterschied eines Fouls (und die Bewertung als rücksichtslos) gegenüberzustellen zu anderen Vergehen wie Trikotausziehen nach Torjubel, unerlaubtes Betreten des Spielfeldes etc. lasse ich jetzt sein :)

  • Ein Spieler, der beim Torjubel sein Trikot auszieht, ist zu verwarnen. Da gibt es keinen Spielraum.

    Was ist denn wenn der Mitspieler ihm gegen seinen Willen das Trikot auszieht? Oder ihm das Trikot vor Freude vom Leib gerissen wird ;)

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler  Irgendjemand Alt-Herren Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert