Auswechselspieler

  • moin zusammen,


    Es kam gestern die Frage auf, ob Auswechselspieler auf der Bank sitzen bleiben müssen und sie bei ständigen aufspringen bei Entscheidungen verwarnt werden können. Ist dem so? Ich finde keine Regel, wo klar definiert ist, dass Spieler zu sitzen haben.


    LG

  • Es ist im weitesten Sinne mit Regel 5 abgedeckt und hängt davon ab wie Du die Bank "Gemanaged" haben möchtest.

    Im Regelwerk ist verankert, daß nur einer Coachen darf, nur schliesst das nicht aus, das mehrere stehen dürfen.

    Verargumentieren das sich alle "Nicht Coachea" bitte setzen sollen immer damit (so mache ich es jedenfalls) das die Coaching Zomnen vie zu eng sind und die vielen am Rand stehenden Personen Dich und die Spieler irritieren.


    Der Rest ist dann konsequentes Verwarnen, nachdem (ich mache das IMMER über den Spielführer) dafür gesorgt wurde das sich alle setzen und ich den gelben Karton angedroht habe..

    Ich weil, kann man anders machen, aber bei mir funktioniert es so.

  • Man kann sich das Leben auch schwer machen, dabei ist die Regellage ganz einfach:
    Wenn am laufenden Meter jemand auf der Bank aufspringt, der mit meinen Entscheidungen nicht einverstanden ist, kann ich die betroffene Person selbstverständlich verwarnen, schließlich besagt das Regelwerk eindeutig, dass jeder Spieler - dazu zählen selbstverständlich auch Auswechselspieler -, der gegen Entscheidungen des Schiedsrichters protestiert - genau das ist eine Form des Protestes -, zu verwarnen ist (= Pflichtverwarnung); steht in den DFB-Anweisungen zur Regel 12.


    Aber:
    Die Baustelle mache ich mir nur auf, wenn das wirklich extrem stört - oder natürlich, wenn ich auf der Bank "aufräumen" will.

  • dass Spieler zu sitzen haben.

    Sagen wir mal so.. ich hab schon auf Sportplätzen gespielt, da waren gar keine Sitzbänke. Und oft genug war auf den vorhandenen gar nicht genug Platz für alle Auswechselspieler.

    (Schon gar nicht für übergewichtige Kreisliga Spieler ;))

    Also allein deshalb kann es eigentlich keine allgemeingültige Sitzregel geben.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler  Irgendjemand Alt-Herren Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert

  • zettelbox:

    In welchem Regelbuch hast Du das gelesen?

    In meinem steht auf Seite 120 oben genau das Gegenteil, nämlich dass verwarnt wird.


    Bedeutet wenn protestiert wird, ist zu verwarnen ohne Ermessensspielraum.

    Der Ermessensspielraum liegt nur darin, was man als Protestieren betrachtet.


    Übrigens...auch so ne Sache im neuen Regelwerk:

    Der "substitute player", der bisher als Auswechelspieler übersetzt wurde, wird jetzt als Einwechselspieler bezeichnet.

  • Übrigens...auch so ne Sache im neuen Regelwerk:

    Der "substitute player", der bisher als Auswechelspieler übersetzt wurde, wird jetzt als Einwechselspieler bezeichnet.

    Das ist doch Wortklauberei. Mit „Auswechselspieler“ hat man je nach Region alle „Spieler“ auf der Bank bezeichnet, die eben keine Spieler sind.


    Es stellt sich nämlich jetzt die „wichtige“ Frage, wie man bei einem Spiel mit Rückwechsel einen Spieler korrekt bezeichnet, der gerade ausgewechselt wurde, da er ja auch automatisch ein Einwechselspieler ist. 8o

  • Naja...bis zu seiner ersten Einwechslung ist er Einwechselspieler, danach wird er Spieler, dann ausgewechselter Spieler.

    Die Sache mit dem Rückwechsel ist ja, dass auch ein ausgewechselter Spieler wieder Spieler werden kann.


    Natürlich ist es Wortklauberei, aber ich finde es verdeutlicht auf sprachlicher Ebene den Unterschied zwischen "dem, der drauf wartet reinzudürfen" und "dem, der schonmal drin war".

    Ist aber zugegebener Maßen nichts, wo ich jetzt groß drauf gewartet hötte oder so...war eher ein Zufallsfund gerade als ich die Regelpassage rauskopiert hab.

  • Die gelbe Karte wegen Protestierens ist mitnichten eine Pflichtverwarnung, im Gegenteil, der Schiedsrichter hat hier einen großen Ermessensspielraum.

    Und das ist Unfug der grandiosen Art!

    DFB-Anweisung Nr. 2 zur Regel 12 besagt:

    Zitat

    Jeder Spieler, der gegen eine Schiedsrichter Entscheidung protestiert, wird verwarnt.


    Weiterhin steht im Regeltext der Regel 12 auf den Seiten 77 und 78:

    Das macht eindeutig, dass das eine Pflichtverwarnung darstellt, da gibt es gerade keinen Spielraum und hätten die Schiedsrichter das auch konsequent umgesetzt, bräuchten wir keine "Kapitänsregel".

    Der Ermessensspielraum liegt nur darin, was man als Protestieren betrachtet.

    Auch das nicht, das geht ansonsten in die Richtung "Ein Foul, aber keines, welches für einen Strafstoß reicht." Wir haben hier einen Punkt, an dem wir selbst die Regel relativieren, weil es uns überzogen vorkommt - aber das widerspricht sehr eindeutig dem Regeltext und auch dem Sinn und Geist der Regel, die nämlich zweifelsfrei davon ausgeht, dass Schiedsrichterentscheidungen zu akzeptieren sind.

  • Und das ist Unfug der grandiosen Art! ......


    DFB-Anweisung Nr. 2 zur Rege Wir haben hier einen Punkt, an dem wir selbst die Regel relativieren, weil es uns überzogen vorkommt - aber das widerspricht sehr eindeutig dem Regeltext und auch dem Sinn und Geist der Regel, die nämlich zweifelsfrei davon ausgeht, dass Schiedsrichterentscheidungen zu akzeptieren sind.

    Wie schreibt einer der Nutzer hier: "Ich pfeife das Spiel und nicht die Regeln", das ist zu oft unser Probelm.

  • Ich werfe den berechtigten Einwänden auf Basis von Regel 12 mal den zweiten Absatz von Regel 5 entgegen:

    Zitat von IFAB Laws of the game / deutsche Version

    Der Schiedsrichter entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der Spielregeln und des Fussballs. Er trifft die Entscheidungen basierend auf seiner Einschätzung und darf angemessene Maßnahmen im Rahmen der Spielregeln durchsetzen..

    Somit gäbe es doch einen gewissen Spielraum. Beziehungsweise das Regelwerk lässt dem Schiedsrichter diesen Spielraum, wie er bestimmte Vergehen einschätzt. Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand jedes, aber wirklich jedes Protestieren mit einer Verwarnung ahndet. Sollte das doch so sein, dann würde ich gern mal Eure Spiele anschauen.


    Ich weiß nicht, wer von Euch als Beobachter (offiziell, nicht Coach oder Pate) unterwegs ist. Aber würdet Ihr dem SR etwas abziehen, wenn er nicht jeden verwarnt, der gegen eine Entscheidung protestiert ? In den Beobachtungen, die ich bisher hatte, war das noch nie ein Thema. Kann natürlich auch daran liegen, wie die Vorgaben an die Beobachter sind, aber anscheinend wird das so akzeptiert, nicht immer die VW zu bringen.

  • Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand jedes, aber wirklich jedes Protestieren mit einer Verwarnung ahndet. Sollte das doch so sein, dann würde ich gern mal Eure Spiele anschauen.

    Ich habe schon mehrere Spiele gesehen, in denen der SR genau das gemacht hat - und den Kollegen kennst Du auch, es funktioniert tatsächlich, übrigens erstaunlich gut.


    Unabhängig davon sehe ich aber keinen Widerspruch:
    Wenn ein Protest vorliegt - da gibt es womöglich einen gewissen Spielraum -, dann ist es eben eine Pflichtverwarnung, da gibt es aber keinen Spielraum.

  • Das würde ja bedeuten, dass ich jeden Spieler der auf der Bank sitzt und aufspringen und protestiert, verwarne. Da kann ich ja schonmal das DFB.net auf Spielabbruch setzen.


    Meine ursprungsfrage war eigentlich diejenige, dass ich mal von einem Lehrwart gehört hatte, dass es Grundsätzlich den Spielern auf der Bank nicht gestattet ist, an der Bank zu stehen, sondern nur der Coach stehen darf, der Rest sitzt. Aber diesbezüglich gibt es wohl keine Regel.

  • Das würde ja bedeuten, dass ich jeden Spieler der auf der Bank sitzt und aufspringen und protestiert, verwarne. Da kann ich ja schonmal das DFB.net auf Spielabbruch setzen.

    Wieso? Solange du nur die Reservebank entsorgt hast, gibt es keinen Grund das Spiel abzubrechen. 8o

  • Wenn ein Protest vorliegt - da gibt es womöglich einen gewissen Spielraum -, dann ist es eben eine Pflichtverwarnung, da gibt es aber keinen Spielraum.

    LOL. "Unfung der grandiosen Art", oder wie war das? :*


    Mal im ernst. Wann protestieren anfängt und wann nicht, ist eine Entscheidung mit viel Spielraum für den Schiedsrichter mit vielen Einflussfaktoren und kann sich sogar im Laufe eines Spiels ändern, ohne dass dies ein Problem darstellt (ein "Protest" in der 15. Minute eines ruhigen Spiels wird ohne VW aufgelöst, ein vergleichbarer Protest in demselben Spiel in der 80. Spielminute mit inzwischen hitzigem Charakter wird aber sofort mit gelb belohnt.)


    Dies unterscheidet die Verwarnung wegen Protestierens von Verwarnungen für Vergehen wie unerlaubtes Betreten oder ein taktisches Foul, die IMMER zu verwarnen sind, unabhängig vom Spielcharakter, Vorgeschichte etc. Dies ist die mir bekannte Definition von "Pflichtverwarnung". Der Begriff selbst ist ja ohnehin nicht offiziell definiert, daher ist es schon reichlich unverschämt, mir hier "Unfung grandioser Art" zu unterstellen, lieber Manfred. Vielleicht sind in den verschiedenen Landesverbänden unterschiedliche Definitionen unterwegs, ich nutze die des Lehrwesens des DFB.


    Aus Neugier: Wenn man sich jetzt auf Deinen Standpunkt stellt, gern die umgekehrte Frage: Welche Art von Verwarnung ist denn dann keine Pflichtverwarnung? Gibt es eine Stelle in den Regeln, die besagt, dass der SR verwarnen kann, wenn er gerade Lust darauf hat? :/

  • (ein "Protest" in der 15. Minute eines ruhigen Spiels wird ohne VW aufgelöst, ein vergleichbarer Protest in demselben Spiel in der 80. Spielminute mit inzwischen hitzigem Charakter wird aber sofort mit gelb belohnt.)

    Und genau da liegt der Fehler! Ein Protest ist und bleibt ein Protest und gehört verwarnt, wir alle, ich schließe mich da ein, machen uns das Leben unnötig schwer, wenn wir das nicht umsetzen.

    Gibt es eine Stelle in den Regeln, die besagt, dass der SR verwarnen kann, wenn er gerade Lust darauf hat? :/

    Nicht direkt, aber indirekt, beispielsweise bei den wiederholten Regelverstößen, schlimmer aber dort, wo vorhanden, bei der Zeitstrafe. Da gibt es zwar auch ein "wenn - dann", aber das "wenn" ist eben nicht näher definiert und letztlich dem Gefühl des Schiedsrichters überlassen, genau das liegt beim Protest kaum vor - streng genommen sogar gar nicht.

  • Nicht direkt, aber indirekt, beispielsweise bei den wiederholten Regelverstößen

    Die Formulierung ist genauso klar wie beim Protestieren, verstehe das Argument nicht.

    schlimmer aber dort, wo vorhanden, bei der Zeitstrafe.

    Nicht Teil der Regeln.


    Also, nach deiner Definition sind alle Verwarnungen Pflichtverwarnungen. Sehr sinnvoll. Der Begriff wird in anderen Kreisen anders verwendet, soll mir egal sein, aber deinen "Unfug der grandiosen Art" kannt du dir sparen.

  • Ausnahmslos alle Verwanrungen sind Pflichtverwarnungen.

    Die Formulierung ist sinngemäß gleich.


    Verwarnt wird, wenn (Tatbestand).

    Wenn (Tatbestand) wird verwarnt.

    Verwarnungswürdige Vergehen: (Tatbestandsliste)


    Eine Formulierung wie "Wenn (Tatbestand) kann verwarnt werden oder auch nicht je nach Laune des Schiedsrichters" gibt es nicht.



    Wo der Ermessensspielraum liegt ist ausschließlich in der Bewertung, ob ein Tatbestand vorliegt.


    Beispielsweise die Ansprache des SR an einen Spieler "Mäßigen Sie sich im Ton, sonst Gelb" ist regelkonform.

    Die Formulierung "Wenn Du weiter protestierst, gibt's Gelb" wäre ein Regelverstoß.

    Der Unterschied dabei ist, dass im ersten Fall der laute Ton nicht als Protest wahrgenommen wurde. Im zweiten Fall wurde sogar öffentlich kundgetan, dass es einen Protest gab (also wird der wohl auch wahrgenommen worden sein).

  • @Koz: Mit eurer Interpretation des Begriffs "Pflichtverwarnung" ist das richtig. Alle Verwarnungen sind Pflichtverwarnungen. Wie sinnvoll der Begriff "Pflichtverwarnung" dann noch ist, überlasse ich euch. Wie vielsagend Aussagen wie "bei der Verwarnung handelt es sich um eine Pflichtverwarnung!" dann noch sind, überlasse ich euch.


    Es gibt eine andere Definition dieses Begriffes, die für mich deutlich mehr Sinn ergibt (nämlich dann, wenn dem SR kein Spielraum zusteht, beispielsweise beim verwarnungswürdigen Verstoß gegen die Strafstoß-Regeln oder dem unerlaubten Betreten des Spielfeldes - nimmt er ein solches Vergehen wahr, muss er verwarnen). Protestieren dahingegen erlaubt einen Spielraum (und nach den Regeln eben dahingehend, dass er entscheiden kann, wann er eine Äußerung als "Protestieren" interpretiert. Diesen Spielraum gibt es bei vielen anderen Dingen wie Trikotausziehen, zu frühem Betreten usw. nicht - daher sind das Pflichtverwarnungen, anders als für Protestieren oder auch wiederholtem Verstoßen gegen die Spielregeln, ebenfalls keine Pflichtverwarnung im Sinne dieser Definition).


    Mag man anders sehen, da der Begriff nirgendwo verbindlich definiert ist, aber andere dafür so anzufahren wie Manfred das oben getan hat, ist eine Frechheit.