Wir ernten, was wir säen ... (Schmuckregel)

  • Und wo genau sind "ungefährliche Funktionsgegenstände" als zusätzliche Ausrüstungsteile erlaubt?

    In Regel 4.1 - der verbietet nämlich nur gefährliche Ausrüstung, dazu noch explizit in Regel 4.4, der weitere Ausrüstungsgegenstände ungefährlicher Art ausdrücklich erlaubt. Und ja, es werden Gummibänder als verbotene Gegenstände genannt, allerdings unter der Überschrift "Schmuck" - und wenn jemand seine langen Haare mit einem Gummiband bändigen will, überwiegt da auf jeden Fall die Funktion, zumal das Teil definitiv ungefährlich ist.

  • Dass Gummibänder Schmuck sind steht aber wörtlich so in Regel 4.1. Gummibänder sind in der nicht abgeschlossenen Auflistung von Dingen, die als Schmuck gelten ausdrücklich erwähnt.

    Und Regel 4.4 erlaubt eben gerade nicht ungefährliche Ausrüstungsgegenstände aller Art sondern lediglich ungefährliche Schutzausrüstung, Torwartmützen, Sportbrillen und Trainingshosen.

    Wo liest Du da die Ausnahme für Gummibänder?

  • Diskutieren wir nun ernsthaft darüber, ob das Tragen eines Haargummis den Regeln widerspricht ? Im Haar getragen ist es für mich definitiv ein Funktionsgegenstand entsprechend z.B. einer Wollmütze im Winter (wie im Regelwerk auch unter 4.2. aufgeführt). Eine Haarspange oder eine Haarklammer wiederum ist da etwas anders gelagert, das kann u.U. zu Verletzungen führen.

  • Regel 4.2 ist die zwingend vorgeschriebene Ausrüstung. Da steht nichts von Wollmützen (im Übrigen ist ein Haargummi nicht etwas, was ich in eine Kategorie mit einer Mütze stecken würde).

    Auch im ganzen Rest des Regelbuchs nicht.


    Nur zur Klarstellung: Wir reden schon über die aktuellen Fußballregeln? Nicht dass sich da unbemerkt wesentliche Teile verändert haben.


    Und ja, die ich halte die Frage für durchaus berechtigt ob Haargummis eigentlich nach Regelwerk erlaubt sind.

    Dass sie erlaubt sein sollten steht für mich außer Frage. Aber sind sie es auch oder muss der Regelgeber da vielleicht was nachbessern?

  • Ach ich meinte 4.4 und dort den Bereich Kopfbedeckungen. Ein Haargummi erfüllt eigentlich alle dort genannten Voraussetzungen, ist aber nicht explizit erwähnt. Also wäre hier eine Nachbesserungen hinsichtlich der im Allgemeinen geduldeten Haargummis denkbar.


    Ich für mich werde mit Sicherheit nicht anfangen, Spielern mit längeren Haaren ein Haargummi oder ein etwaiges Stirnband zu verbieten. Hatte bisher auch keinen Beobachter, der ein Haargummi im Haar bemängelt hat. Anders sieht es natürlich aus, wenn ein Haargummi am Handgelenk ist, dann ist es Schmuck und auch abzulegen.

  • Ein Stirnband bedeckt den Kopf? Ist ein Stirnband nicht gerade dadurch definiert, dass es eben den Kopf eben nicht bedeckt (sonst wäre es doch eine Mütze)?

    Also nach welcher Regel ist eigentlich ein Stirnband ein erlaubter Ausrüstungsgegenstand?

  • Für mich ist ein Stirnband eine Kopfbedeckung und fertig ! Mir geht diese Wortklauberei hier richtig auf den Keks.


    Wir haben wir einen Regeltext, der gilt. Und im DFB-Gebiet ist es die Veröffentlichung des DFB als nationalem Dachverband. Ich kann von keinem deutschen SR verlangen, dass er dem Englischen soweit mächtig ist, um den IFAB-Originaltext anzuwenden oder um textliche Feinheiten in selbigen zu erkennen.


    Faktisch ist das Regelwerk in einigen Dingen nicht abschließend und somit oftmals Auslegungssache. Das gibt es auch im Zivil- und Strafrecht, nennt sich Analogie. Darf ich als Schöffe öfters erleben, dass diese Analogie angewandt wird.

  • Den IFAB-Originaltext hat das IFAB aber auch selbst auf deutsch übersetzt und genau das habe ich verlinkt.

    Faktisch ist das Regelwerk in einigen Dingen nicht abschließend

    Bezüglich Gummibändern hat der Regelgeber aber nunbmal ausdrücklich und ausnahmslos beschlossen, dass sie Schmuck sind.

    Ich sage ja auch nicht, dass Haarbänder verboten gehören. Nur sehe ich aktuell nicht, wodurch sie überhaupt erlaubt sein sollten.

    Und aktuell sieht es für mich so aus, als ob die Regeln bis zum brechen gebeugt werden, nur damit man mit dem Haarschmuck "Gummiband" kein Fass aufmachen muss.


    Und im DFB-Gebiet ist es die Veröffentlichung des DFB als nationalem Dachverband.

    Ich halte nichts von verbotenen verbandsspezifischen Regeländerungen. Ich halte mich an die vom IFAB festgelegten Gesetze für das Fußballspiel.

  • ....... Ich halte mich an die vom IFAB festgelegten Gesetze für das Fußballspiel.

    Und selbstverständlich pfeifst du immer einen idF, wenn der Torhöter den Ball länger als 6 Sekunden mit den Händen kontrolliert.

  • (...) Ich halte nichts von verbotenen verbandsspezifischen Regeländerungen. Ich halte mich an die vom IFAB festgelegten Gesetze für das Fußballspiel.

    Ich weiß nicht, wo Du herkommst, in welchen Nationalverband du pfeifst oder ob Du überhaupt pfeifst.

    Aber solltest Du in Deutschland aktiv sein, gelten die IFAB-Regeln plus die DFB-Anweisungen. Und diese sind im vom DFB veröffentlichten Regelwerk enthalten. Und an nichts anderes habe ich als DFB-Schiedsrichter mich zu halten.


    Bei diesen ungeklärten wie eben dem Haargummi halte ich mich einfach an die gelebte Praxis, weil es für mich kein Unterschied macht, ob jemand seine Haare mit einem Haargummi zusammenhält, ein Stirnband oder eine Wollmütze auf hat. Wäre es vom "Gesetzgeber", also in unserem Fall der DFB (gerne auch das IFAB als übergeordnete Stelle), nicht erwünscht, dann dürften wir im Frauenbereich nur offen getragene Haare sehen. Das ist aber nicht der Fall (egal ob BL, UCL, WM oder in der Kreisklasse).


    Das hat nichts mit Rechtsbeugung zu tun, sondern wie erwähnt eine Sache der Analogie bzw. fällt schon ins Gewohnheitsrecht.

  • "Gummibänder" in dem Kontext von Abschnitt 4.1 sind Armgummibänder, die eine Zeit lang sehr in Mode waren.


    Haargummis sind selbstverständlich erlaubt.


    Daran gibt es auch keinen Zweifel.


    Dass Koz gern die Regeln versucht wortwörtlich auszulegen und dabei die absurdesten Dinge herauskommen, ist ja mittlerweile bekannt. Die Regeln sind, wie Referee_Sebastian auch schon gesagt hat, kein alles im letzten Buchstaben abschließender Text, sondern eine verbindliche Richtlinie, die an vielen Stellen entsprechend ausgelegt werden müssen. Und wenn wir schon bei den juristischen Vergleichen bleiben: Es gibt die "Analogie" für nicht klar beschriebene Sachverhalte, hier noch viel spannender ist aber die sog. "teleologische Reduktion", bei der man den Gesetzeswortlaut sogar ignorieren kann - nämlich eben dann, wenn durch Buchstabenklauberei eine Regelung entstehen würde, die so nie gemeint war. Genau das haben wir hier - natürlich wollte der Regelgeber niemals simple Haargummis verbieten, denn diese erhöhen ja sogar die Sicherheit bei langhaarigen Menschen signifikant - auch wenn sie rein theoretisch vielleicht in die Gruppe der "Gummibänder" fallen.

  • Ich weiß nicht, wo Du herkommst, in welchen Nationalverband du pfeifst oder ob Du überhaupt pfeifst.

    Wir kennen doch KozKalanndok und seine Rolle hier. Er nimmt das Regelwerk wortwörtlich und zeigt dadurch regelmäßig, wie gar nicht, unvollständig oder unglücklich so manche Selbstverständlichkeiten formuliert sind.


    Vielleicht muss man regelmäßig darauf hinweisen, insbesondere auch für neue Mitglieder bzw. Leser.

  • Bezüglich Gummibändern hat der Regelgeber aber nunbmal ausdrücklich und ausnahmslos beschlossen, dass sie Schmuck sind.

    Jein - einerseits ja, andererseits aber auch wieder nicht.


    Machen wir uns bitte mal bewusst, dass es nicht "das Gummiband" gibt. Ich kenne Gummibänder, die kann man nur als Armband tragen - sowohl von der Elastizität als auch von der Dicke des Materials her -, solche Gummibänder sind selbstverständlich Schmuck und damit - zurecht - auch explizit verboten, damit niemand auf die Idee kommt, solche Teile statt irgendwelcher Metallarmbänder zu tragen.


    Aber es gibt eben auch die Gummibänder, deren primärer Zweck - und damit haben die eine klare, nachvollziehbare und auch sinnvolle Funktion - eben die Bändigung der Haare, in aller Regel zum Zopf ist. Solange die dafür genutzt werden, greift Regel 4.4, weshalb die erlaubt sind, der explizite Ausschluss ist hier nicht das, was die Regeln meinen - und genau das fordert das Regelwerk aber, man soll im Sinne des Fußballs entscheiden. Anders sieht es aber aus, wenn eben jenes Gummiband am handgelenk getragen wird, da erfüllt es keine Funktion, ergo muss es dort, weil dann Schmuck, weg.


    Es geht also auch durchaus wörtlich am Regelwerk, man muss das aber eben umfassend betrachten.

  • Ein Haargummi ist definitiv kein explizit genannter Gegenstand, der verboten ist, auch weil es nicht gefährlich ist.


    Schmuck ist es nicht, solange es nur irgendeine Funktion erfüllt, wie z. B. medizinische Gegenstände (Verband, Pflaster, Tape…), nämlich die Haare so zu bündeln, dass sie nicht stören.


    Man könnte es allenfalls als Kopfbedeckung interpretieren, was im penibelsten Fall die Auswahl der Farbe einschränkt. 😃😉

  • Ich ziehe mal einen Vergleich als Spielgruppenleiter: Ich habe einen SR, der immer seinen Spielbericht von einem Kollegen weit nach Spielende ausfüllen lässt. Fakt ist, dass dieser 1 Stunde nach Spielende ausgefüllt sein muss. Der Kollege hat aber kein Smartphone und "weigert" sich das Ausfüllen zu Lernen.

    Jetzt könnte man das Ganze sanktionieren und ihm das Pfeifen in meinen Klassen vermiesen. Oder einfach nur wichtig sein, dass zumindest seine Ergebnisse innerhalb von 1 Stunde gemeldet sind.

    Was ich damit sagen will: Lasst die Kirche im Kreis im Dorf. Ein Haarband ist ein Ausrüstungsgegenstand egal was im Regelbuch steht. Ein gut abgeklebter Schmuck ohne offensichtliche Gefahr ist für uns nicht zu prüfen und erwartet auch keiner. (Aussage des Kreis-Lehrwarts) Hier greift die gleiche Geschichte wie bei den Schienbeinschonern. Der Spieler ist sich selbst verantwortlich.

  • Vielleicht solltest Du wieder mal selbst ein Spiel pfeifen. Dann kannst Du der Spielerin den Haargummi laut Regelwerk verbieten.

  • Ok...Haarband ist Schutzausrüstung...


    Und das Freundschaftsbändchen darf dann auch dran bleiben...das ist ja dann auch ein Handgelenksschoner (Schutzauzsrüstung)...

    Sorry, aber was soll diese Polemik ? Hier versuchen die meisten User eine alltägliche Problematik zu lösen, die durch das Regelwerk nicht abschließend geregelt ist. Und die landauf und ab gleich gehandhabt wird ohne dass ein Beobachter, ein Mitglied der DFB-SR-Führung oder gar des IFAB sich darüber echauffiert. Und Du versuchst hier wie immer den Regeltext bis ins haarkleinste zu sezieren ohne Bezug zu jeglicher Realität.

    Vielleicht solltest Du wieder mal selbst ein Spiel pfeifen. Dann kannst Du der Spielerin den Haargummi laut Regelwerk verbieten.

    Bitte um Mitteilung von Datum und Spielort, das würde ich mir gerne mal anschauen.