Spielfortsetzung bei Abstandsvergehen. Hier Eckstoß

  • Zitat von Regelfrage

    Beim Eckstoß verkürzt der Verteidiger den Abstand bereits vor der Ausführung indem er auf sechs Meter. heranläuft So kann er den Ball aufhalten und ins Seitenaus klären.

    Wie ist zu entscheiden.

    Klarer Fall dachte ich, habe aber im Regelwerk dazu nichts eindeutiges gefunden und daher muss man vielleicht ableiten. Oder vielleicht bin ich auch Blind.


    Eindeutig ist lediglich die Verwarnung (Regel 12) bei Abstandsvergehen.


    Folgendes Verwirrt mich jedoch bezüglich der Spielfortsetzung:


    Wird beim korrekt ins Spiel gebrachten Einwurf der Ball durch verkürzung des Abstandes aufgehaten, ist die Spielfortsetzung Explitit erwähnt: idF am Ort der Ballberührung.

    Jedoch geht die "Eckstoßregel" (Regel 17) auf ein derartiges Vergehen gar nicht ein und vermekt hier nur : [Zitat] Bei jedem anderen Vergehen wird der Eckstoß wiederholt."[Zitat Ende]


    Frage:


    Ist die "Enwurfregel" hier analog anzuwenden (also idF) oder hat hier die Wiederholung des Eckstoßes zu erfolgen?


    Bitte als Regelfrage beantworten (mit Begründung und bitte keine Pragmatikerlösungen)

  • Ich denke nicht, dass die Einwurfregel analog anzuwenden wäre. Eine Analogie zum Eckstoß würde ich eher bei den anderen "getretenen" Spielfortsetzungen sehen, insbesondere beim direkten Freistoß.

    Daher halte ich das für eine ausdrückliche Sonderregelung, die nur für den Einwurf anzuwenden ist.


    Bei allen getretenen Spielfortsetzungen ist entweder direkt definiert, dass sie bei einem Abstandsverstoß des Gegners zu wiederholen ist oder aber das ist über den Allgemeinfallback (...bei allen anderen Vergehen...) so definiert. Lediglich der Einwurf hat als einzige Spielfortsetzung eine davon abweichende Regelung. Der Strafstoß hat eine sehr ausführliche Auflistung von Vorgehensweisen wie bei Verstößen umzugehen ist, das ist aber dem Umstand geschuldet, dass der Regelgeber hier die Vorteilsbestimmungen hart in die Strafstoßausführung reindefiniert haben wollte und es sich hierbei um eine Spielfortsetzung handelt, bei der sowohl der Angreifer als auch der Verteidiger ein Abstandsvergehen begehen können. Im Kern ist es aber auch hier so, dass ein Abstandsverstoß des Verteidigers zur Wiederholung führt.


    Der Einwurf nimmt hier aber auch wieder eine Sonderrolle ein.

    Während bei den meisten anderen Spielfortsetzungen ein idF am Ort des Vergehens kein klarer Vorteil zur Wiederholung wäre (ausgenommen ist hier der idF, der selbst mittels Abstandsverstoß geblockt würde), sehe ich das beim Einwurf anders. Dort ist der idF (im möglichen Vergehensradius von 2m) immer vorteilhafter als der erneute Einwurf.

  • Bei jedem anderen Vergehen, ergo auch beim Abstand - macht per se auch Sinn, weil der Regelverstoß ja schon begangen wird, bevor der Ball im Spiel ist, da ist der Einwurf die Ausnahme (der Freistoß wird ja auch wiederholt).

  • Dass der Einwurf im Regelwerk eine Sonderstellung hat, sieht man auch daran, dass er die einzige ist, wo eine Wiederholung bei inkorrekter Ausführung nicht wiederholt wird, sondern eben Einwurf Gegner (bei Vergehen Angreifer) oder idF (bei Vergehen Verteidiger).