Angestoßen durch die SSD Gladbach-Bayern stellt sich die Grundsatzfrage, unter welchen Vorraussetzungen eine Berührung des Gegenspielers mit der Hand bzw. konkret das „Wegschieben“ ein Vergehen ist. Halten, Stoßen und Schlagen sind explizit beschrieben, Wegschieben eben nicht.
In 12.2 ziemlich am Schluss steht, dass ein Spieler beim Abschirmen des Balles seinen Gegenspieler nicht mit den Armen abrängen darf. Das habe ich zum Anlass genommen das IFAB zu fragen, was „not held off with the arms“ genau bedeutet.
Die Antwort ist: „the arms should not be used to push the opponent.“
Das heißt, dass wiederum eben nur das Stoßen strafbar ist. Denn „pushes“ ist der Begriff, der in 12.1 mit „Stoßen“ übersetzt wurde.
Daraus leite ich ab, dass das bloße Wegschieben oder auf Distanz Halten eines Gegenspielers eben kein Vergehen darstellt. Erst wenn es sich um ein Stoßen (push) oder natürlich Schlagen handelt, ist es strafbar.