Artikel 1 GG. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Da sagst Du was.
Ich persönlich finde es tatsächlich menschenunwürdig, wenn die Mitglieder einer größere Personengruppe nur aufgrund von Einzelfällen (gab es da überhaupt schonmal einen solchen Einzelfall?) pauschal unter Generalverdacht gestellt werden. Zumal es ohnehin nicht sicher feststellbar ist (im Führungszeugnis steht nichts drin, was mal sein könnte).
Da sind wir nämlich an einem Punkt, der geeignet ist die Grundrechte von einzelnen Personengruppen auszuhebeln und das gilt es zu vermeiden (Wehret den Anfängen). Mit der Ansage "wer kein Führungszeiugnis hat, der muss ja Dreck am stecken haben" legst Du dafür schon den gefährlichen Nährboden.