Schiedsrichter, die in Jugendspielen eingesetzt werden, würde ich in Gruppe 2b sehen. Aber eben nur die, die Jugendspiele leiten.
Eindeutig nein, da die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Minderjährigen im Sinne des Gesetzes fehlt - auf dem Spielfeld ist das nun wahrlich unter aller Augen und Ohren und alleine in der Kabine sollte es ebenfalls nicht geben; genau mit solchen und ähnlichen (teilweise kruden) Wünschen nach irgendwelchen "Nachweisen" (Führungszeugnis, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Sicherheitsüberprüfung etc.) bin ich beruflich befasst, da lernt man sehr genau, wie man das einzuschätzen hat.
Und eine Satzung kann geltendes Recht nicht außer Kraft setzen, wenn die für die Beantragung zuständige Behörde ordentlich arbeitet, wird die schon die Antragstellung ablehnen (meist wird aber - leider - nicht nach dem Grund gefragt).