Schiri-Beben Im Fußball-Kreis Berg

  • Schiedsrichter, die in Jugendspielen eingesetzt werden, würde ich in Gruppe 2b sehen. Aber eben nur die, die Jugendspiele leiten.

    Eindeutig nein, da die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Minderjährigen im Sinne des Gesetzes fehlt - auf dem Spielfeld ist das nun wahrlich unter aller Augen und Ohren und alleine in der Kabine sollte es ebenfalls nicht geben; genau mit solchen und ähnlichen (teilweise kruden) Wünschen nach irgendwelchen "Nachweisen" (Führungszeugnis, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Sicherheitsüberprüfung etc.) bin ich beruflich befasst, da lernt man sehr genau, wie man das einzuschätzen hat.


    Und eine Satzung kann geltendes Recht nicht außer Kraft setzen, wenn die für die Beantragung zuständige Behörde ordentlich arbeitet, wird die schon die Antragstellung ablehnen (meist wird aber - leider - nicht nach dem Grund gefragt).

  • Ich habe als SR keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme? Also ich habe gerade mal spaßeshalber im DFBnet einen Jugend-Spielbericht vom November 22 aufgerufen. Ich habe immer noch Zugriff auf die vollen Namen und die Geburtsdaten aller aufgeführten Spieler. In einer größeren Stadt müsste ich mich wahrscheinlich am Sportplatz der betreffenden Mannschaft rumtreiben, aber auch da könnte ich wohl den ein oder anderen Spieler wiederfinden und mit Namen ansprechen. Habe ich Kuhschaisroda gegen Fuxgutnacht in der Provinz gepfiffen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ich aus Name und einer Handvoll infrage kommenden Orten auch noch den Wohnort eines Spielers herausfinden kann.


    Wie gesagt, man kann sicher drüber diskutieren, ob man für SR unbedingt ein Führungszeugnis braucht (von mir aus könnte es auch ohne weitergehen), oder ob die Verbände noch ein paar Sicherheitsebenen mehr beim Daten- und Kinderschutz durch Trainer und Eltern einziehen sollten. Aber man soll bitte nicht so tun, als wäre es völlig abwegig, dass sich ein böswilliger SR durch seine Stellung Vorteile verschafft. Nebenbei gesagt gibt es auch noch Delikte, die mit Kinderschutz nichts zu tun haben, wo man aber trotzdem keinen einschlägig vorbestraften SR auf dem Platz sehen will.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Ich habe immer noch Zugriff auf die vollen Namen und die Geburtsdaten aller aufgeführten Spieler.

    Damit haben wir möglicherweise ein großes Datenschutzproblem, welches einer Lösung bedürfte ...


    Gleichwohl ist das keine rechtfertigende Grundlage, mit ähnlicher Argumentation könnte man jedes Elternteil eines Spielers dazu verpflichten, da ist das Vertrauensverhältnis definitiv größer. Und dann wäre da noch der Umstand, dass Kinder der Aufsichtspflicht der Eltern unterliegen, in kritischem Alter ohnehin nicht alleine unterwegs sein sollten, ...


    Unabhängig davon ist auch die Geeignetheit der Maßnahme fraglich, wir alle wissen, dass es im Amerell-Umfeld etwas gab, was nie wirklich aufgeklärt werden konnte, auch Hoyzer wäre mit einem Führungszeugnis nicht aufgeflogen, ... es ist dieser verfluchte Irrglaube, dass so etwas ein Allheilmittel wäre, ist es aber nicht - und bevor nicht jeder Priester/Pfarrer gründlicher durchleutet wird, ist das bei einem Schiri sogar als abwegig zu bezeichnen.

  • In einem Führungszeugnis werden äußerst private Daten gesammelt, und ich persönlich möchte nicht, dass diese an den Fußballverband übergeben werden.

    Wenn ich mich recht erinnere steht da nur drin:
    Es liegen keine Einträge vor.


    Ich musste das damals für mein Trainerschein beantragen.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • "Es liegen keine Einträge vor" steht da aber nur drin, wenn das auch so ist.


    Wenn ich jetzt jedoch 3 Jahre so etwas einreiche und im vierten Jahr nicht mehr, gebe ich irgendwie zu erkennen, dass sich was verändert hat.


    Deswegen möchte ich persönlich das nicht und wenn das dazu führen sollte, dass ich nicht mehr Schiedsrichter sein kann, ist das eben so.

  • Wenn ich jetzt jedoch 3 Jahre so etwas einreiche und im vierten Jahr nicht mehr, gebe ich irgendwie zu erkennen, dass sich was verändert hat.

    Also wenn sich etwas verändert hat, dann bedeutet das, dass du entweder zu mehr als 90 Tagessätzen bzw. drei Monaten Haft verurteilt wurdest oder zu irgendetwas verurteilt wurdest, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen gefährdet, idR also eine Sexualstraftat.


    Und dann wäre es wohl tatsächlich besser, wenn derjenige kein Schiedsrichter mehr ist.

  • Mark, das wird kurz- bis mittelfristig auch auf uns im FLVW verpflichtend zukommen, ist seit 2-3 Jahren bei jeder VKSA-Tagung Thema und in einigen Kreisen ist es bereits eingeführt. Und es muss sich bei den zu betrachtenden Situationen nicht nur um das Leiten von Jugendspielen handeln. Persönlich kann ich genug Situationen aufzählen, in denen ich mit Jugendlichen allein in der Kabine war, z.B. minderjährige SRA oder Betreuungen von Anwärtern.


    Im übrigen bekommt nicht der ganze KSA das erweiterte Führungszeugnis zu sehen, sondern eine beauftragte Person. Dass muss selbst kein SR sein, sondern kann z.B. auch ein Rechtsanwalt sein. Diese Person würde sich nur bei relevanten Inhalten beim KSA melden.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Danke für eure Antworten. Neu war für mich, dass diese Vorgehensweise (Führungszeugnissse für alle Schiris) offensichtlich nicht bundesweit gilt. Daher habe ich nochmals intern nachgefragt. Offensichtlich wollte sich im FVM ein Offizieller vor einigen Jahren profilieren und hat das Thema im Verband und auch im DFB vorangetrieben.


    Ich habe mit der Abgabe des Führungszeugnisses absolut kein Problem, daher habe ich das Ansinnen auch nicht in Frage gestellt. Es gibt so viele Situationen rund um ein Spiel, in dem Missbrauch vorkommen kann. Dabei müssen wir nicht unbedingt an vollendeten Missbrauch denken, auch der kurze Klaps, das "uneigennützige" Helfen und Berühren beim Aufstehen eines Verletzten, das Notieren der Passdaten eines hübschen Spielers, uvm. Und glaubt nicht, Kinder wären die einzige Zielgruppe. Missbrauchsopfer können alle sein, Männer und Frauen zählen auch dazu. Es gibt halt nicht überall seperate Umkleiden, bei uns in der Region duschen wir auch ab und zu mit den Mannschaften.


    Klar, das Führungszeugnis verhindert diese Situationen nicht vollständig. Wenn dadurch aber die offensichtlichen und bereits aktenkundigen Täter ferngehalten werden, dann ist bereits geholfen.

  • Von kriminellen Handlungen eines Schiedsrichters habe ich in der Presse noch nicht so viel gelesen, wie von Gewalttaten gegen uns.


    Wenn wir Schiedsrichter jetzt plötzlich unter Generalverdacht stehen, bis dass wir unsere Unschuld per Führungszeugnis bewiesen haben, hat das ein Gschmäckle und fördert garantiert den Rückgang.


    Im Gegenzug sollten wir dann auch von jedem Spieler und TO ein Führungszeugnis verlangen und jeder Kollege darf den Antritt verweigern, wenn sich auf dem Spielberichtsbogen eine Person befindet, der hinsichtlich Gewalttaten aktenkundig ist. Auch dieser Warnhinweis könnte anonym erfolgen. ;)

  • Wenn wir Schiedsrichter jetzt plötzlich unter Generalverdacht stehen, bis dass wir unsere Unschuld per Führungszeugnis bewiesen haben, hat das ein Gschmäckle und fördert garantiert den Rückgang.

    Sehe ich ähnlich.

    Durch solche Aktionen (nicht nur bei den SR sondern generell) wird immer mehr Misstrauen in der Welt gesät.


    Ich würde z.B. niemals eine Mädchenmannschft trainieren. Da muss man so aufpassen, dass man nichts falsches tut bzw irgendwas, was falsch aussehen könnte.


    Ich halte mich von allem was mit Kindern zu tun hat möglichst weit weg.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Wenn aufgrund der Maßnahme auch nur ein Kind die Erfahrung des Missbrauchs nicht durchleben muss, lasse ich mich gerne "unter Generalverdacht" stellen.

  • Wenn aufgrund der Maßnahme auch nur ein Kind die Erfahrung des Missbrauchs nicht durchleben muss, lasse ich mich gerne "unter Generalverdacht" stellen.

    Das wirst Du aber auch nur so lange sagen, bis Du einmal Opfer einer behördlichen Personenverwechslung geworden bist.

    Die Personenverwechslung selbst wirst Du zwar schnell wieder los.

    Die Folgen dieser Personenverwechslung haben mich selbst etwa 10 Jahre lang verfolgt (mir wurde bei jeder Verkehrskontrolle der Führerschein eingezogen und ich durfte ihn dann nach Klärung am nächsten Tag auf dem Revier wieder abholen weil eine Person mit gleichem Geburtsdatum ihr Punktekonto überfüllt hatte...)

  • Wenn aufgrund der Maßnahme auch nur ein Kind die Erfahrung des Missbrauchs nicht durchleben muss

    Das wird aber nicht passieren, weil die Maßnahme dafür nicht geeignet ist ...


    Leute, denkt daran, im Führungszeugnis stehen Vorstrafen, d.h. ein rechtskräftiges Urteil von mindestens drei Monaten respektive 90 Tagessätzen, das gibt aber keine Auskunft über Ermittlungsverfahren auf diesem Gebiet oder Dingen die zu geringeren Strafen führten, ja nicht einmal zu laufenden Verfahren ...


    Ohne jetzt näher darauf einzugehen: Ich kenne mich mit dem Thema Führungszeugnis und Co. bestens aus, ich kann dessen Nutzen (oder eben auch nicht) sehr gut einschätzen.

  • Wenn aufgrund der Maßnahme auch nur ein Kind die Erfahrung des Missbrauchs nicht durchleben muss, lasse ich mich gerne "unter Generalverdacht" stellen.

    Das ist ein klassisches „Totschlagargument“. Aber nicht immer rechtfertigt der Zweck die Mittel. Die Argumente sind genannt.

  • Das wird aber nicht passieren, weil die Maßnahme dafür nicht geeignet ist ...


    Leute, denkt daran, im Führungszeugnis stehen Vorstrafen, d.h. ein rechtskräftiges Urteil von mindestens drei Monaten respektive 90 Tagessätzen, das gibt aber keine Auskunft über Ermittlungsverfahren auf diesem Gebiet oder Dingen die zu geringeren Strafen führten, ja nicht einmal zu laufenden Verfahren ...


    Ohne jetzt näher darauf einzugehen: Ich kenne mich mit dem Thema Führungszeugnis und Co. bestens aus, ich kann dessen Nutzen (oder eben auch nicht) sehr gut einschätzen.

    Auch wenn Du Dich bestens auskennst, finde ich den Absolutheitsanspruch Deiner Aussage nicht gut. Nur weil im Führungszeugnis nicht alle Fälle abgebildet werden, so kann man dennoch die vorhandenen ausschließen. Die Anzahl von Personen, die -im Wissen um die Vorlagepflicht- kein Amt annehmen kann man gar nicht ermitteln und somit auch nicht ausschließen, das es sie gibt. Und das es bereits Fälle gab, bei denen einschlägig Vorbestrafte als Jugendtrainer fungierten dürfte ja bekannt sein.

    Das ist ein klassisches „Totschlagargument“. Aber nicht immer rechtfertigt der Zweck die Mittel. Die Argumente sind genannt.

    Welche Alternativen Mittel gäbe es denn, die der Zweck rechtfertigt? Was genau -außer deinem persönlichen Unbehagen, weil Du Dich unter Generalverdacht stehend fühlst- würde Dich hindern, ein entsprechendes Führungszeugnis vorzulegen? Wo wäre Dein persönlicher Nachteil?


    Wie bereits zuvor geschrieben, ob die Maßnahme bei Schiedsrichtern Sinn macht oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Allerdings halte ich den Grundgedanken für sinnvoll und richtig. Ich wüsste keine andere Maßnahme, die geeigneter wäre, ihr?

  • Ich wüsste keine andere Maßnahme, die geeigneter wäre, ihr?

    Wenn die einzige geeignete Maßnahme unverhältnismäßig ist, dann ist sie nicht mehr geeignet. So einfach ist das in einem Rechtsstaat.

    Die Konsequenzen daraus sind nunmal einfach der Preis für eine freiheitliche Gesellschaft.

    Und tut mir Leid, wenn das hier keiner hören will, aber die freiheitliche Gesellschaft ist mir wichtiger als ein einziges Kind.

  • Artikel 1 GG. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Sorry #Koz, du hast eine eigentümliche Auffassung von einer freiheitlichen Gesellschaft und einem Rechtsstaat.

  • Na dann - gäbe es nur noch zu klären, ob eine Maßnahme unverhältnismäßig oder zumutbar ist. Ich sehe da keine Gefährdung der freiheitlichen Gesellschaft, eventuell fehlt mir aber auch nur der geistige Horizont dafür. So lange dies nicht gerichtlich geklärt ist (wie es in einem Rechtsstaat nun mal einfach ist), sind Deine und meine Aussage nur Meinungen.

  • Ich wüsste keine andere Maßnahme, die geeigneter wäre, ihr?

    Gerade weil ich mich da auskenne, kenne ich auch Maßnahmen, die - sogar wesentlich - besser geeignet wären, aber - und hier greife ich jetzt auch Paulelmar auf - auch die Verhältnismäßigkeit ist ein zwingender Verfassungsgrundsatz, nur wäre die einfach nicht gegeben.


    Übrigens wäre das auch jetzt, ganz ohne Führungszeugnis, mit einfachsten Maßnahmen viel möglich:
    Erstens sollten sich die Vereine vielleicht ihre Trainer mal genauer anschauen, heute wird doch oft genommen, wer sich meldet, zweitens aber - und nein, das ist nicht unmöglich - könnte man auch schlicht die Vorgabe machen, dass sich kein Erwachsener alleine mit den Kindern beschäftigen darf; wenn tatsächlich kein zweiter Trainer/Betreuer gefunden werden kann, muss man eben im Zweifelsfall ein Elternteil als Begleitung mit in die Kabine bitten.