Schiri-Beben Im Fußball-Kreis Berg

  • ### Sollte das Thema von mir falsch eingeordnet sein, bitte ich um Verschiebung ###


    Gestern erhielten wir via regionalem Online-Medium die Info, dass 55 Schiedsrichterkollegen ab dem 01.02. als inaktiv eingestuft werden, weil sie es versäumt haben, ihr Führungszeugnis bis zum 31.12.2022 einzureichen. Das bedeutet, dass rund ein Drittel aller Schiedsrichter nicht mehr zur Verfügung stehen und damit auch Spiele der Kreisliga A zum Teil nicht mehr besetzt werden und damit möglicherweise ausfallen können.


    Habt ihr sowas schonmal erlebt? :/


    Quelle:

  • ..bitte was?! FÜHRUNGSZEUGNIS einreichen als SR :?::?::?:


    Also da wäre ich persönlich mal mehr als bloß leicht "irritiert"


    NEIN, hab sowas nocht nicht erlebt um auf deine Frage zu antworten, Paulelmar

  • Es ist typisch und obskur: Der Schiedsrichter, bekanntlich mit separater Kabine, ergo kaum gefährdet, dass er übergriffig werden könnte, braucht ein Führungszeugnis, wenn aber kein Schiri kommt, müssen die Vereine jemanden stellen, der pfeift - muss der vorher auch ein Führungszeugnis vorlegen? Ein Stück aus dem Tollhaus: "Der Schiedsrichter als Fußabtreter".

  • Aber Hallo! Gibt es so etwas wirklich? Schiedsrichter sollen ein Führungszeugnis vorlegen. Und was ist mit den Spielern? Wenn überhaupt, dann werden doch eher Spieler gewalttätig. Und wie ist es mit den Zuschauern, von denen geht doch die meiste Gefahr aus. Die brauchen kein Führungszeugnis? Da kann man bloss hoffen, dass einem Verband mit so blödsinniger Weisung bald die Schiedsrichter ausgehen. Oder ist heute schon der 1. April? :totlach::kotz

  • Ich finde die Vorlage eines Führungszeugnis prinzipiell nicht schlecht. Ebenso wie die Trainer "arbeiten" wir im Jugendbereich mit Minderjährigen. Ich bin nur überrascht, welche Konsequenzen aus der Nicht-Vorlage erwachsen und warum die Kollegen (Frauen sind offenbar nicht unter den Säumigen) nicht der Aufforderung gefolgt sind. Zumal die Beantragung kostenfrei ist.

  • Was meinen die denn für ein Führungszeugnis? Doch nicht etwa ein "amtliches"? Wer bezahlt das von welchem Geld?


    Ich bin der Meinung das möchten die Verantwortlichen bitte bei den zuständigen Behörden selbst beantragen.

    Die prüfen dann auch gleich, ob ein Anrecht darauf besteht.


    Aber richtig schön finde ich ja hier die Diskrepanz zwischen "Problem" und "Lösungsvorschlag".


    Problem: Die Ehrenamtlichen bringen ein (ob zu Recht oder nicht sei mal dahingestellt) gefordertes Dokument nicht bei.

    Lösungsvorschlag: Kippt mehr Geld rein.


    Sind wir eigentlich sicher, dass oberberg-aktuell.de nicht ein Ableger des Postillion ist?


    Zumal die Beantragung kostenfrei ist.

    Meine Recherche hat eine Gebühr von 13 EUR ergeben.

  • Bei uns benötigt man als Pate für die Jung-SR ein Führungszeugnis, das wurde aber auch vom Verband bezahlt.

    Da man hier Minderjährige betreut, geht das für mich in Ordnung.

  • Der Verband hat die Gebühr für das amtliche Führungszeugnis, also auch meines, bezahlt. Man muss es nur persönlich beantragen.



    Und mit welchem Recht vergleichst du den seriösen Postillon mit unserem Online-Käseblatt?🤣

  • Bei uns benötigt man als Pate für die Jung-SR ein Führungszeugnis, das wurde aber auch vom Verband bezahlt.

    Da man hier Minderjährige betreut, geht das für mich in Ordnung.

    Das ist bei uns auch so, und das finde ich auch völlig legitim. Bei dem Führungszeugnis handelt es sich um ein sogenanntes "erweitertes Führungszeugnis", das in der Regel für ehrenamtlich tätige Personen kostenfrei erstellt wird. Hintergrund ist das in 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz. Ob das nun bei dem gemeinen SR erforderlich oder sinnvoll ist, lasse ich mal dahingestellt sein, grundsätzlich finde ich es aber richtig, Personen, die mit Kindern arbeiten zu durchleuchten.

  • Naja...weil sowohl die Schlagzeile als auch der Inhalt (Problem-Lösungsvorschlag-Diskrepanz) mich schon ein bisschen an einen Life-Hack des Postillion erinnert hat, bei dem es darum ging, wie man es ganz einfach vermeiden kann geblitzt zu werden...diese runden weißen Schilder mit rotem Rand und schwarzen Zahlen drin scheinen nämlich in irgendeinen quantenmechanischen Zusammenhang zur Konfiguration der Blitzerkameras zu stehen :)


    Aber was mich bei den aufgerufenen Aufwandsentschädigungen noch gewundert hat...da kommt man ja doch schon recht nah an die Grenze wo es von der ehrenamtlichen Steuerbefreiung ins steuerpflichtige Einkommen geht und dadurch Mindestlohn gelten sollte. Oder gilt für Schiedsrichtertätigkeiten die höhere Übungsleiterpauschale?

  • Ich finde man kann darüber diskutieren, ob ein SR verpflichtend ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, aber ich finde die Empörung darüber sehr unangebracht. Zum einen verlangt der DFB schon seit längerem so ein Zeugnis, wenn man eine Trainerlizenz erwerben oder verlängern will. Und zwar völlig unabhängig davon, ob der Trainer mit Minderjährigen arbeitet, die Ü50 bespaßt, oder die 1.Herren in der Kreisliga trainiert. Hier wird also der SR mitnichten in eine Sonderrolle gedrückt, sondern lediglich einem lizensierten Trainer gleichgestellt.


    Zum anderen fallen solche Regelungen nicht vom Himmel, sondern müssen in unterschiedlichen Gremien beantragt worden sein und eine Mehrheit gefunden haben. Und dann sollte es mich wundern, wenn der Beschluss, dass SR künftig ein eFZ beibringen müssen, gestern abend gefallen ist. Auch da sehe ich mindestens die Interessenvertreter der SR in den Vereinen in der Pflicht. Irgendwann ist dieser Beschluss veröffentlicht worden und offensichtlich hat da niemand versucht, den Kram zu stoppen, oder wenigstens gefragt, ob die Funktionäre noch alle Nadeln an der Tanne haben, weil das hätte die Konsequenzen X und Y, sondern alle Aufrufe sind einfach ignoriert worden. Und erst jetzt, wo Abmeldungen drohen, wird aufgejault.


    In Berlin gab es vor Jahren mal ähnliches. Da wurde beschlossen, dass SR, die die Jahresprüfung nicht ablegen, abgemeldet werden.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Ob das nun bei dem gemeinen SR erforderlich oder sinnvoll ist

    Nicht umsonst hatte ich ausgeführt, dass der SR in aller Regel eine Kabine für sich hat, wo es üblicherweise nicht einmal die Möglichkeit gäbe, auf dem Spielfeld und auch sonst ist das öffentlicher Raum - und ob der Ersatz-SR tatsächlich auch geprüft ist, das halte ich doch für sehr fraglich. Aber ich kenne das aus dem beruflichen Umfeld, da wird auch vermehrt nach allen möglichen Überprüfungen gerufen, das ist aktuell "chic", aber oft nicht sinnvoll geschweige denn zulässig, auf jeden Fall ist es für den gewünschten Zweck nicht tauglich.


    sondern müssen in unterschiedlichen Gremien beantragt worden sein und eine Mehrheit gefunden haben

    Klar, wenn es über oder gegen Schiedsrichter geht, finden sich immer schnell Mehrheiten, das tangiert die Vereine bekanntlich kaum - da setzt der Denkprozess immer erst ein, wenn die Selbstverständlichkeit Schiedsrichter plötzlich nicht mehr selbstverständlich ist. Ich plädiere nicht umsonst schon lange dafür, das SR-Wesen ganz anders zu organisieren, wir müssen endlich eine eigene Interessenvertretung mit Sitz und Stimme bekommen und weg aus dem Stadium Wurmfortsatz.

  • Zum anderen fallen solche Regelungen nicht vom Himmel, sondern müssen in unterschiedlichen Gremien beantragt worden sein und eine Mehrheit gefunden haben.

    Damit kann man nicht alles gegen jegliche Kritik und Hohn immunisieren.


    Irgendwann ist dieser Beschluss veröffentlicht worden

    Das entspricht auch dem aktuellen Wahnsinn. Jeden Tag werden auf EU-, Bundes-, Landes und Kreiseben Beschlüsse veröffentlicht, die theoretisch jeder Bürger oder zumindest Interessenvertreter in Detail wissen muss. Das funktioniert irgendwann nicht mehr. Und wenn der Bürokratismuswahnsinn auch im Freizeitbereich einzieht, dann braucht man sich nicht wundern, wenn es immer weniger Ehrenamtliche gibt.


    Wenn das FZ tatsächlich im Schiedsrichterwesen Sinn hätte, dann wäre das eine bundeseinheitliche Vorgabe und keine lokale Besonderheit.


    So ist es ein weiteres Mittel die Schiedsrichterei abzuschaffen.

  • Nicht umsonst hatte ich ausgeführt, dass der SR in aller Regel eine Kabine für sich hat, wo es üblicherweise nicht einmal die Möglichkeit gäbe, auf dem Spielfeld und auch sonst ist das öffentlicher Raum - und ob der Ersatz-SR tatsächlich auch geprüft ist, das halte ich doch für sehr fraglich. Aber ich kenne das aus dem beruflichen Umfeld, da wird auch vermehrt nach allen möglichen Überprüfungen gerufen, das ist aktuell "chic", aber oft nicht sinnvoll geschweige denn zulässig, auf jeden Fall ist es für den gewünschten Zweck nicht tauglich.


    Klar, wenn es über oder gegen Schiedsrichter geht, finden sich immer schnell Mehrheiten, das tangiert die Vereine bekanntlich kaum - da setzt der Denkprozess immer erst ein, wenn die Selbstverständlichkeit Schiedsrichter plötzlich nicht mehr selbstverständlich ist. Ich plädiere nicht umsonst schon lange dafür, das SR-Wesen ganz anders zu organisieren, wir müssen endlich eine eigene Interessenvertretung mit Sitz und Stimme bekommen und weg aus dem Stadium Wurmfortsatz.

    Was spricht eigentlich dagegen, dass die Schiedsrichter unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit nur einer Schiedsrichtergruppe angehören und nur über diese Mitglied im Verband sind :?: Die Vereine interessieren sich in der Mehrheit doch eh nicht für ihre Schiedsrichter. Dann ist es auch egal wie viele Schiedsrichter ein Verein hat. Dann könnten auch die Schiedsrichter entsprechend ihres zeitlichen Aufwandes entsprechend "entlohnt" werden und ich bin mir sicher, dass dann auch mehr Schiedsrichter zur Verfügung stünden. Zudem entfällt das Abwerben von Schiedsrichtern von anderen Vereinen.

  • Dann könnten auch die Schiedsrichter entsprechend ihres zeitlichen Aufwandes entsprechend "entlohnt" werden und ich bin mir sicher, dass dann auch mehr Schiedsrichter zur Verfügung stünden. Zudem entfällt das Abwerben von Schiedsrichtern von anderen Vereinen

    Daran glaube ich nicht. Die „Entlohnung“ muss auch finanziert werden. Durch reine Schiedsrichtergruppen wird auch nicht automatisch mehr Geld generiert.


    Und wenn die Vereine nicht mehr für die Schiedsrichter verantwortlich sind, wäre das vergleichbar mit einen Vertrieb, der seinen Außendienst abschafft.


    Das Abwerben ist tatsächlich ein Art Geschwür, kann man aber nicht gänzlich unterbinden.

  • Ich finde die Empörung überhaupt nicht unangebracht. In einem Führungszeugnis werden äußerst private Daten gesammelt, und ich persönlich möchte nicht, dass diese an den Fußballverband übergeben werden.


    Ob es gerechtfertig ist, dass der Verband für die Tätigkeit als Schiedsrichter ein Führungszeugnis verlangt, vermag ich nicht sicher zu sagen. Ich denke jedoch, dass es zumindest nicht offensichtlicherweise gerechtfertigt ist.

  • Wenn ich mir hier so einige Beiträge ansehe, habe ich das Gefühl, das hier der ein oder andere nicht weis worum es bei dem "Erweitertem Führungszeugnis" geht.


    Zur Aufklärung:


    Nun kann man sichtlich darüber streiten, ob ein derartiges Führungszeugnis für JEDEN Schiédsrichter unbedingt erforderlich ist. Wenn jedoch der Arbeitgeber (und auch im Ehrenamt gibt es Arbeitgeber) ein solches verlangt weil die Tätigkeit mit Minderjährigen zu tun hat, oder nicht auszuschliessen ist das dies der Fall sein wird, so kann er die Vorlage eines solches Führungszeungnis verlangen.


    Allerdings hat er dann auch die eventuell anfallenden Kosten dafür zu tragen.


    Mein Kommentar zum Beitrag an sich:


    Medientypisch: Bad News are Good News. Eine Negative Schlagzeile verkauft sich halt immer etwas besser. Inhaltlich hat der Artikel nämlich keine wirklich neuen Erkenntnisse oder Lösungsansätze und stellt einen Kreisvorstand dar, der nicht weis wie er sein Dauerproblem lösen soll, welches durch zusätzliche Auflagen nun noch verschärft wird.

  • Sorry, aber auch hier gilt: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsbeugung ...


    Was bitte steht denn in § 30 a BZRG?

    Zitat

    (1) Einer Person wird auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis erteilt,
    1.wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen ist oder
    2.wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für
    a)eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
    b)eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe a vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

    Damit ist es vollkommen egal, was in einem Führungszeugnis steht - es ist übrigens weit mehr als das, was SixthSCTF aufzählt, auch hier hilft ein Blick ins Gesetz (§§ 4 bis 7 BZRG) -, ich sehe hier schlicht keine Rechtsgrundlage für ein erweitertes Führungszeugnis.

  • In der Gruppe von 2a wären Jugendtrainer erfasst.

    Schiedsrichter, die in Jugendspielen eingesetzt werden, würde ich in Gruppe 2b sehen. Aber eben nur die, die Jugendspiele leiten.

    Für einen Schiedsrichter, der keine Jugendspiele leitet, dürfte das Führungszeugnis nicht verlangt werden.


    Wenn jetzt aber die Verbandssatzung sagt, dass jeder Schiedsrichter auch Jugendspiele leiten können muss, dann ist ein Schiedsrichter, der kein Führungszeugnis beibringt eben rauszuwerfen. Aber das ist dann kein Problem des Schiedsrichters sondern in erster Linie ein Problem von Unflexibilität auf Ebene des Verbands...