Vergehen durch AWs auf dem Spielfeld

  • Ich grüble gerade an folgendem Ereignis.


    Während Heim in der gegnerischen Hälfte in Ballbesitz ist, prügeln sich jeweils ein Auswechselspieler von Heim und Gast auf Höhe der Mittellinie. Als der Schiedsrichter hinsieht, standen bereits beide im Spielfeld und er sieht den AW von Heim zuerst schlagen. Der SR unterbricht das Spiel und stellt beide vom Platz. Aber wie und wo wird das Spiel fortgesetzt? Ändert sich etwas, wenn er sieht, dass AW Gast oder Heim zuerst das Spielfeld betreten hat?

  • Persönliche Vergehen: Die sich prügelnden AW-Spieler sehen beide Rot. Denke da brauchen wir nicht drüber zu diskutieren.


    Spielvergehen:

    Das ist tatsächlich knifflig.

    Da für AW-Spieler, die auf dem Feld ein Vergehen begehen, ist in Regel 12 keine Spielfortsetzung definiert (wahrscheinlich aus dem Grund, dass wenn sie dort wären, sie ja ein anderes Vergehen begangen hätten), damit fällt der Freistoß aus dieser Regelgrundlage schonmal weg.


    Bleibt noch 3.7. Dort muss wegen unerlaubten Betretens eines AW-Spielers nur dann unterbrochen werden, wenn dieser ins Spiel eingreift. Solange sie sich selbst nur prügeln und der Ball am anderen Ende des Spielfeldes ist, fällt 3.7 als Unterbrechungsgrund und damit der direkte Freistoß für den Gegner ebenfalls aus, egal wer zuerst draufgelaufen ist. Das würde erst wieder relevant werden, wenn sie durch ihre Anwesenheit ins Spiel eingreifen. Da kann man aber durchaus drüber diskutieren, ob sie durch die Prügelei unabhängig von der Position des Balles ins Spiel eingreifen.


    Falls man zu dem Schluss kommt, dass sie nicht ins Spiel eingreifen, sehe ich hier eine Unterbrechung aus einem nicht in den Regeln erwähnten Grund und es müsste mit SRB weitergehen.


    Falls man entscheidet, dass sie eingreifen, ist für die Spielstrafe relevant, wer zuerst das Spielfeld betreten hat. Wenn man das nicht wahrgenommen hat, bleibt meiner Meinung nach nur der SRB unabhängig davon wen man zuerst hat schlagen sehen. Das für die Spielstrafe relevante erste Vergehen ist das unerlaubte Betreten.


    Ich denke am ehesten im Sinn des Fußballs wäre es, die Prügelei als "Eingriff ins Spiel" zu bewerten.

  • Als der Schiedsrichter hinsieht, standen bereits beide im Spielfeld und er sieht den AW von Heim zuerst schlagen.

    Ohne neutrale SRA zählt allein die Wahrnehmung durch den SR. Eingriff ins Spiel ist in jedem Fall gegeben, weil mindestens beide Torhüter die Prügelei im Blickfeld haben. Zudem kann in dem Moment keine der beiden Mannschaften ein reguläres Tor erzielen (zusätzliche Person auf dem Spielfeld). Da muss ich nicht warten, bis sich weitere Spieler und die Bänke auch noch einmischen.


    Also FaD für beide Auswechselspieler und direkter Freistoß für Gast am Tatort. Alles, was Gast vorher in meinem Rücken abgezogen haben mag, oder auch nicht, dürfen die Mannschaften gerne bei der Sportgerichtsverhandlung vorbringen.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • direkter Freistoß für Gast am Tatort

    Hast Du dafür auch eine Regelgrundlage? Ich finde für diese Ansicht nämlich keine.


    Meines Wissens nach sind Vergehen von AW-Spieler gegen AW-Spieler überhaupt nicht mit einer Spielstrafe sanktioniert. Weder außerhalb des Spielfeldes noch innerhalb des Spielfeldes.

  • Meines Wissens nach sind Vergehen von AW-Spieler gegen AW-Spieler überhaupt nicht mit einer Spielstrafe sanktioniert. Weder außerhalb des Spielfeldes noch innerhalb des Spielfeldes.

    Danit si8nd wir wieder bei einem Deiner grundsätzlichen Herausforderungen:

    Ein Gesetz (eine Regel) kann nei alle möglichen Fälle erfassen. Manchmnal muss man auch mit etwas Phanrtasie ableitungen machen, die dem Sinn der Regel am nächsten Kommen (bis der Regelgeber eine Präzedenzfallentscheidung trifft).


    1. Betrachten wir die Grenzfälle:

      Es kann kein Tor erzielöt werden: Ja richtig, aber für mich als SR erst relevant wenn tatsächlich ein Tor erzielt wird.
    2. Es ist ein Eingriff ins Spiel????

    -Lass sie sich prüpgeln bis ein physischer Eingfriff ins Spiel vorleigt, dann ist die Entscheidung einfach (wer hat eingegriffen)

    -Lass sie sich prpügeln bis eine medizinische Behandlung auf dem Feld notwendig ist. Dann gibts einen Unterbrechungsgrund

    -Definiere die Prügelei als Vorgang der eine ordenungsgemäße Spieldurchführung nicht möglich macht und auch dann gibts einen Unterbrechungsgrund

    -Warte bis zur nächsten Spielunterbrechung und handele nach Regel 3 (lass nach Regel 3 Handeln)


    Manchmal ist für den SR auch etwas Hirnschmalz gefragt.... Enmtscheide slbst,

  • Es geht mir ja nicht darum, dass nicht unterbrochen werden soll. Da prügeln sich zwei AW-Spieler und man lässt sie einfach machen. Ist mit dem Sinn des Fußballs nicht vereinbar. Das gehört (eben im Sinn des Fußballs) sofort unterbunden und das Spiel unterbrochen, auch wenn es dafür erstmal keine Regelung gibt. Jeder Pfiff des Schiedsrichters unterbricht das Spiel, egal ob der Pfiff gerechtfertigt ist oder nicht.


    Dann stellt sich aber natürlich die Frage wie es weiter geht. Dafür ist wichtig, ob und welche Vergehen man hier wahrnimmt.


    Das Spielvergehen, dass die Spieler hier begangen haben ist aber nicht die Prügelei. Das sind erstmal nur persönliche Vergehen, für die sie des Feldes verwiesen werden (nebenbei bemerkt...eigentlich müsste man ihnen vorher sogar noch Gelb zeigen...Kartenstatistik, Gelbsperren und so...).

    Aber für eine Prügelei unter AW-Spielern ist nunmal keine Spielstrafe vorgesehen (übrigens genauso als würden sie sich neben dem Spielfeld prügeln), also steht es dem SR auch nicht zu hier einfach einen neuen Tatbestand für eine Spielstrafe zu erfinden.

    Ok, es gibt noch 12.2 (idF): Unterbrechung des Spiels für ein Vergehen, dass nicht in den Regeln erwähnt ist. Das scheitert aber daran, dass dies ein Vergehen ist, dass nur von Spielern begangen werden kann. Hier prügeln sich aber keine Spieler.

    Was zweifelsfrei vorliegt, ist das unerlaubte Betreten des Spielfeldes von beiden Spielern.

    Diese Vergehen führen aber ausschließlich dann zu einer Spielstrafe, wenn die Unterbrechung erfolgt weil sie ins Spiel eingreifen (Regel 3.7...dazu hatte ich ja geschrieben, ob ein Eingriff vorliegt muss man subjektiv bewerten). Wenn sie nicht eingreifen, kann man aber auch nicht einfach ein bisher nicht definiertes Vergehen und eine dazugehörige Sanktion erfinden.

    Zumal es für genau solche Fälle wo das Spiel unterbrochen wird und keine Spielfortsetzung definiert ist, sogar einen allgemeingültigen Rückfall gibt:

    Zitat von Regel 8

    Wenn der Schiedsrichter das Spiel unterbricht und gemäß Spielregeln keine der obigen Spielfortsetzungen zur Anwendung kommt, wird das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt.


    Der geschilderte Fall ist in den sechs Variationen (Die ursprünglichen drei multipliziert mit den zwei möglichen Tatsachenentscheidungen Eingriff/Nicht-Eingriff) hinreichend vom Regelwerk abgedeckt, also gibt es keinen Grund da im Sinn des Fußballs irgendetwas zu interpretieren.


  • Ich will jetzt mal bewusst ein wenig provozieren:
    Wir wissen, dass beide Spieler mindestens schon eine Regelübertretung begangen haben, in dem sie auf das Spielfeld gekommen sind - demnach wäre hier möglicherweise der SR-Ball (absolut gleichzeitige und gleichwertige Vergehen) anzuwenden. Aber: Da schlägt ein Spieler den anderen Spieler, mithin liegt seitens des Schläger das schwerere Vergehen vor, ergo geht die Spielunterbrechung zu seinen Lasten. Ich zögere aber noch, ob das direkter oder indirekter Freistoß wäre - mit Tendenz zur indirekten Variante.

  • Wenn Auswechselspieler einer Mannschaft abseits des Spielgeschehens auf dem Feld sind, muss ich nicht sofort unterbrechen, weil das unter Umständen ein Vorteil für die andere Mannschaft ist - schließlich kann in dem Moment nur die Mannschaft Tore erzielen, die mit den erlaubten (maximal) 11 Personen auf dem Platz steht, und sie kann wegen Regel 3.9 kein Gegentor bekommen. Wenn Auswechselspieler beider Mannschaften auf dem Feld sind, kann keine der beiden Mannschaften ein Tor erzielen, und das ist sehr wohl ein elementarer Eingriff ins Spiel.


    Damit kommt Regel 3.7 zum Einsatz, und danach gibt es einen direkten Freistoß aufgrund eines Eingriffs eines Auswechselspielers. Und zwar gegen den ersten, den ich wahrnehme. Das dürfte (hoffentlich, sonst kommt wieder meine Popcorntüte am Spielfeldrand zum Einsatz) für 99,9% der SR-Kollegen der Schläger sein.

    Wie die Regel, dass Tore mit zusätzlichen Personen auf dem Spielfeld nicht zählen, zu behandeln ist, wurde im Präzedenzfall "WM-Endspiel 2022" gezeigt. Von daher würde ich sagen, solange sie sich am anderen Ende des Spielfeldes prügeln, können Tore erzielt werden :)

    Wie der Präzedenzfall WM-Finale 2010 gezeigt hat, darfst du auch keine Spieler mit einem FaD versorgen, die ihrem Gegenspieler einen Karatetritt gegen die Brust verpassen. Wie der Präzedenzfall WM-Halbfinale 1982 gezeigt hat, darf man den Torwart nicht vom Platz stellen, wenn er einem Stürmer das Gesicht zertrümmert. Viel Spaß mit deinen Spielleitungen in Zukunft, wenn du nach Präzedenzfällen pfeifst... :muhaha:

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • demnach wäre hier möglicherweise der SR-Ball (absolut gleichzeitige und gleichwertige Vergehen) anzuwenden.

    Es wäre dann das schwerste Vergehen hinsichtlich taktischer Auswirkung zu ahnden. Für irgendein Team wäre der Freistoßort sicherlich minimal näher am gegnerischen Tor.


    Aber verursachen AW beim unerlaubten Betreten des Spielfeldes überhaupt einen Freistoß, wenn sie nicht ins Spiel eingreifen (Ball berühren oder einen Spieler oder SO angreifen, behindern)?