Frage zum 12. Dezember

  • Heute mal ein interkulturelles Thema:
    Eine muslimische Schiedsrichterin möchte sich "angemessen" kleiden, d.h. die Beine und die Haare dürfen sich sichtbar sein. Kann sie das regelkonform darstellen und wenn ja, wie?

  • - mit langer Hose bzw Unterziehhose in entsprechender Farbe kein Problem


    - entsprechende Kopfbedeckungen sind ebenso möglich, da sie ja auch den Spielern ermöglicht worden sind in Regel 4 / Punkt 4

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • Zunächst einmal habe ich keine Anweisung gefunden, welche Kleidung ein SR tragen darf/soll/muss. Daher orientiere ich mich an den Vorgaben für die Spieler.


    Somit kann sie eine Unterziehhose in der unteren Farbe der Hose tragen (also im Regelfall schwarz als SR, aber andere Farben sind möglich).

    Eine Kopfbedeckung in der Art eines Kopftuches (Hijab) ist auch möglich, auch hier würde ich mich bezüglich der Farbe auf die Regelungen für die Spieler berufen (schwarz oder Hauptfarbe des Trikots).

  • Die Regeln schreiben die zulässige Kleidung der Schiedsrichter nicht vor. Sie könnte sich einen schwarzen Vollkörperanzug anziehen, z. B. wie eine Eisschnellläuferin. Selbst ein Burka ist nicht verboten. Sie muss nur zusehen, wie sie die zwingend vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände Pfeife, Uhr, gelbe und rote Karte sowie Aufzeichnungsmittel unterbringt.

  • Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei dem Wort "sich" in Manfreds Text wohl um einen Tippfehler handelt un es eigentlich "nicht" müsste.


    Da die Kleidung des SR nicht geregelt ist, ergeben sich viele Möglichkeiten: lange Hose, selbst ein Rock wäre nicht verboten, und ein Tuch, Mütze oder Helm (man frage bei Petr Czech auch mal nach) für das Versteck der Haare. Auch eine Burka wäre nicht regelwidrig, denn zur zwichenden AUsrüstung gehören nur: Pfeife, Uhr, geleb und rote Karte und AUfzeichnungmittel.

  • Laut Regelwerk kann sie das tun, wie sie möchte.

    Da man ja auch Vorbild für die Spieler sein sollte, bietet sich die Vorgehensweise an, die auch bei Spielern zulässig wäre: lange Unterziehhose in der Hauptfarbe der Hose oder des untersten Teils der Hose und eine Kopfbedeckung in schwarz oder der Hauptfarbe des Trikots, die nicht am Trikot befestigt ist und keine abstehenden Teile besitzt.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Laut Regelwerk kann sie das tun, wie sie möchte.

    Da man ja auch Vorbild für die Spieler sein sollte, bietet sich die Vorgehensweise an, die auch bei Spielern zulässig wäre: lange Unterziehhose in der Hauptfarbe der Hose oder des untersten Teils der Hose und eine Kopfbedeckung in schwarz oder der Hauptfarbe des Trikots, die nicht am Trikot befestigt ist und keine abstehenden Teile besitzt

    Dem schließe ich mich an.

  • Laut Regelwerk kann sie das tun, wie sie möchte.

    Da man ja auch Vorbild für die Spieler sein sollte, bietet sich die Vorgehensweise an, die auch bei Spielern zulässig wäre: lange Unterziehhose in der Hauptfarbe der Hose oder des untersten Teils der Hose und eine Kopfbedeckung in schwarz oder der Hauptfarbe des Trikots, die nicht am Trikot befestigt ist und keine abstehenden Teile besitzt.

    Auch ich schließe mich dem an.

  • Laut Regelwerk kann sie das tun, wie sie möchte.

    Da man ja auch Vorbild für die Spieler sein sollte, bietet sich die Vorgehensweise an, die auch bei Spielern zulässig wäre: lange Unterziehhose in der Hauptfarbe der Hose oder des untersten Teils der Hose und eine Kopfbedeckung in schwarz oder der Hauptfarbe des Trikots, die nicht am Trikot befestigt ist und keine abstehenden Teile besitzt.

    Sehe ich auch so.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Wir stellen zunächst wieder einmal fest: Für den Schiedsrichter ist explizit wenig geregelt - aber: implizit ist das dennoch mehr, als es auf den ersten Blick erscheint.


    Regel 5.5 beschreibt zunächst einmal nur das, was der Schiedsrichter mindestens bei sich zu haben hat, beinhaltet jedoch einen kleinen und zunächst unauffälligen Schlenker, der jedoch große Tragweite hat:

    Zitat

    Schiedsrichter und andere Spieloffizielle auf dem Spielfeld dürfen weder sonstige elektronische Geräte, auch keine Kameras, noch Schmuck tragen.


    Um die Tragweite ermessen zu können, muss man einfach etwas länger "dabei" sein, denn die Schmuckregel für Schiedsrichter wurde erst nach der entsprechenden Regelung für Spieler eingeführt, ebenso wie weitere Verbote. Daraus lässt sich eindeutig ableiten, dass der Regelgeber davon ausgeht, dass der Schiedsrichter Vorbild für die Spieler zu sein hat, mithin Regel 4 zu großen Teilen zumindest analog für den Schiedsrichter anzuwenden ist.


    Fangen wir also bei der Kopfbedeckung an, da ist Regel 4 sehr eindeutig und es gibt nicht den Hauch eines Zweifels, warum das für Schiedsrichter nicht anwendbar sein sollte:


    Mithin dürfte eine solche Kollegin ihre Haare bedecken, soweit die Kopfbedeckung die Anforderungen erfüllt - übrigens hat der Regelgeber hier noch sehr dezent einen weiteren Hinweis versteckt, der ohne jeden Zweifel nicht nur auf Kopfbedeckungen anzuwenden ist, in dem er erwartet, dass die Ausrüstung professionell zu erscheinen hat. Daraus folgt, dass auch Regeln 4.2 und 4.3 sinngemäß anzuwenden ist, ergo die Kollegin eine lange Unterziehhose tragen dürfte, solange diese in der Hauptfarbe der Hose gehalten ist. Die netten Ideen, dass die Kollegin einen Rock oder gar eine Burka tragen dürfte, halte ich daher mit dem Regelwerk nicht für vereinbar.

  • Die netten Ideen, dass die Kollegin einen Rock oder gar eine Burka tragen dürfte, halte ich daher mit dem Regelwerk nicht für vereinbar.

    Das ist deine persönliche, ggf. westlich, christlich geprägte Meinung eines Mannes. Das Regelwerk selbst gibt es nicht ansatzweise her. Regel 4 regelt nun mal ausdrücklich nur die Ausrüstung der Spieler. Ansonsten könnte ich auch ableiten, dass der Schiedsrichter als Vorbildfunktion Schienbeinschützter tragen muss.


    Und wenn ich möchte, kann ich auch die Ausrüstung inkl. Mütze eines NFL Umpires tragen.

  • Ich bin da in gewisser Weise geteilter Meinung zu. Ich möchte mich da jetzt auch nicht festlegen was richtig und was falsch ist sondern nur zum Nachdenken anregen, was der Regelgeber hier gewollt haben könnte.

    Auf der einen Seite sollen andere Kulturen nicht unterdrückt werden. Auf der anderen Seite geht es aber auch um ein professionelles und vor allem neutrales auftreten.


    Ich hatte ja schon angedeutet, dass ich die Kopfbedeckung als Schmuck betrachte, da die Kopfbedeckung (außer der Dekoration der Schiedsrichterin) keinerlei Funktion erfüllt. Da grätscht mir allerdings das englische Regelwerk rein, da dort für den deutschen Begriff Schmuck der etwas eingeschränktere Begriff jewellery (Bedeutung: alt Geschmeide, heutzutage wohl eher Bling-Bling) verwendet wurde. Nach englischem Regelwerk wäre also ein Freundschaftsbändchen beispielsweise kein Schmuck (bestenfalls gefährlicher Gegenstand).


    Es gibt aber noch einen anderen Ansatz, der zu berücksichtigen ist, vor allem wenn für den Schiedsrichter die gleichen Ausrüstungsregeln gelten wie für Spieler.

    Die Ausrüstung von Spielern darf nämlich keine religöse Statments enthalten. Und da müssen wir jetzt die Grenze finden.


    Ist das muslimische Kopftuch ein religiöses Statement?


    Ist die bildhafte Darstellung einer vor 2022 Jahren durchgeführten Hinrichtung als Beflockung eines Trikots ein religiöses Statement?

    Ist das Tragen eines angedeuteten Nudelsiebs aus Filz auf dem Kopf gestattet?


    Alles nicht so ganz einfach meiner Meinung nach, insbesondere wenn man externe Ressourcen wie Regelbegründungen und Auslegungsrichtlinien nicht zu berücksichtigen hat.

  • Ist das muslimische Kopftuch ein religiöses Statement?

    Denkfehler: Diese Frage stellt sich nicht, ist es doch im Regelwerk eindeutig geklärt, dass ein Kopftuch getragen werden darf - und der Grund hat nicht zu interessieren -, während bei den politischen und religiösen Botschaften recht deutlich auf Texte und bildliche Darstellungen abgestellt wird.

  • bei den politischen und religiösen Botschaften recht deutlich auf Texte und bildliche Darstellungen abgestellt wird

    Da gehe ich nicht mit.

    Es wird nicht nur auf Texte und Bilder abgestellt, sondern in der gleichen Auflistung (genau zwischen den beiden Punkten) werden auch Botschaften verboten. Wenn die einzige Funktion des Kopftuch ist auszusagen "Ich gehöre dem Islam an", dann ist das genauso eine religiöse Botschaft wie die Darstellung eines am Kreuz sterbenden Mannes ein religiöses Bild ist oder (um in der gleichen Religion zu bleiben) wie die Aufschrift Allāhu akbar auf dem Trikot ein religiöser Slogan ist.


    Ich streite nicht ab, dass Kopftücher grundsätzlich erlaubt sind.

    Aber ich denke die Frage, ob das Tragen eines Kopftuch im geschilderten Sachverhalt ein religiöses Statement ist, muss man durchaus stellen und je nachdem ob man das bejaht oder verneint, muss entsprechend entschieden werden. Allerdings sind sich da auch weltliche Gerichte bis heute uneinig drüber, ob so etwas es ein religiöses Statement ist (Kopftuchverbot - in jedem Bundesland anders).


    Jedenfalls wenn einem Christen die Zurschaustellung seiner religiösen Überzeugung verboten ist, dann gilt das genauso auch für Hindus, Buddhisten, Juden, Pastafari und geauso auch Muslime.


    FIFA erlaubt religiöse Kopfbedeckungen auf dem Fußballplatz

    Die FIFA ist für das Weihnachtsrätel nur ein unbedeutender Verband, dessen Meinungen und Auslegungen ohne Relevanz sind.

    Was zählt ist ausschließlich das Regelbuch mit den darin enthaltenen Klarstellungen des DFB.

  • (...) Die FIFA ist für das Weihnachtsrätel nur ein unbedeutender Verband, dessen Meinungen und Auslegungen ohne Relevanz sind.

    Was zählt ist ausschließlich das Regelbuch mit den darin enthaltenen Klarstellungen des DFB (...)

    Grundsätzlich hast Du nicht unrecht. Aber im Fall Kopftuch bzw. Kopfbedeckung gibt es keinerlei Unterschiede zwischen IFAB englisch, IFAB deutsch und DFB.


    Was die Thematik der Botschaften anbetrifft, das ist ein sehr, sehr heikles Thema. Bisherige Rechtssprechungen unterscheiden sich da durchaus. Interessant ist hier die Entscheidung des EUGH. Für den Fussballsport ist hier einfach eine klare Auslegung vonnöten. Solange das aber noch nicht definiert ist, werde ich einen Teufel tun und das Kopftuch verbieten (oder ähnliche Dinge aus anderen Religionen). Wenn mir da jemand ans Bein pissen will, berufe ich mich auf Art. 4 Grundgesetz.

  • Die FIFA ist für das Weihnachtsrätel nur ein unbedeutender Verband, dessen Meinungen und Auslegungen ohne Relevanz sind.

    Das werde ich gegen Dich verwenden ... :P


    Aber:
    Die Sache mit dem Kopftuch wurde explizit wegen muslimischer Spielerinnen aufgenommen, hier jetzt eine religiöse Botschaft als Verbotsgrund definieren zu wollen, wäre eine Pervertierung der Regel.