Frage zum 11. Dezember

  • Eine Mannschaft hat bereits fünf Spieler eingewechselt, nun macht sich der sechtse Spieler warm und wird dem Schiedsrichter als beabsichtigte Auswechslung angemeldet. Wie verhält sich der Schiedsrichter?

  • Er gibt der Mannschaft den Hinweis, dass das Wechselkontingent bereits erschöpft und der Wechsel nicht zulässig ist. Besteht die Mannschaft auf den Wechsel, so lässt er diesen dennoch zu und vermerkt den Vorgang in Form einer Meldung im Spielbericht.

  • Der SR informiert die Mannschaftsverantwortlichen dass bereits 5 Wechsel stattgefunden haben.

    Besteht die Mannschaft auf dem Wechsel, so muss er ihn zulassen und entsprechend im Bericht vermerken.

    Es sei denn wir befinden uns bei einem WM-Spiel in Katar und eine Auswechslung musste wegen einer Kopfverletzung, die von den zustänigen Experten geprüft wurde, vollzogen werden. Oder die Verlängerung läuft.

  • Auch meine Meinung. Kleine Ergänzung: Wenn es sich um ein - mit den Worten des Regelheftes - "anderes Spiel" handelt, dann sind auch sechs Auswechslungen und mehr erlaubt. Dazu steht aber in der Fragestellung nichts.

  • Gelebte Praxis auf DFB-Ebene ist, dass der SR zunächst auf das ausgeschöpfte Kontingent hinweisen sollte, aber den Wechsel dann doch zulassen muss und ihn selbstverständlich im Spielbericht vermerkt. Versäumt er den Hinweis, liegt die Verantwortung trotzdem alleine bei der Mannschaft, siehe Wolfsburg damals im Pokal in Münster.


    Alleine im Regelheft findet man für diesen Fall genauso wenig, wie wenn eine Mannschaft auf zwei Torhüter oder 11 Feldspieler besteht. Der SR darf das Spiel streng nach Regelwerk eben solange nicht fortsetzen, bis nicht mindestens 7 noch nicht ausgewechselte Spieler auf dem Platz stehen, wovon exakt einer davon ein Torhüter sein muss und als solcher farblich gekennzeichnet ist. Daher genehmigt der SR dem sechsten Einwechselspieler einfach nicht das Betreten des Spielfelds bzw. verwarnt ihn, falls er es doch macht.

  • Geht man nach dem reinen Regeltext ist die Einwechslung des 6.Auswechselspielers in einem offiziellen Wettbewerbsspiel nicht zulässig. Ohne Zustimmung des SRs kann der Auswechselspieler nicht zum Spieler werden, ergo muss er draußen bleiben.


    Allerdings ist die m.W. immer noch gängige Praxis "Wechsel trotzdem zulassen, Sachverhalt im Spielbericht notieren" keine Erfindung des SRs von letzter Woche, sondern bis in die höchsten Spielklassen des DFB (Wechselfehler von Wolfsburg) abgesichert.


    Ich bleibe für das Quiz trotzdem mal bei Regel 3 und lasse den 6.Auswechselspieler nicht auf das Feld. Und bin gespannt, wo die Fußangel sitzt, dass die gelebte Praxis trotzdem zulässig ist.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Die „gelebte Praxis“ habe ich keiner Anweisung des DFB finden können, lediglich der Fall Wolfsburg hat das ins Gespräch gebracht. Ich habe mir mal die SR-Zeitungen seither angeschaut und eine Regelfrage gefunden, die halbwegs in die Richtung von Manfreds Frage geht (die poste ich nach der Auflösung).


    Deshalb würde ich in diesem Fall die gewünschte Auswechslung nicht zulassen.

  • Und ich habe Euch gegenüber einen glasklaren Vorteil, habe ich die "gelebte Praxis" doch einmal praktiziert und musste im Nachgang per Sportgericht erfahren, dass die Praxis eben falsch ist. Der Schiedsrichter ist nach Regel 5 dafür da, den Spielregeln Geltung zu verschaffen - und dazu zählt, dass es eben ein im Regelwerk klar definiertes Pensum an Auswechslungen gibt; Fazit: Der SR darf den Wechsel nicht zulassen, er begeht damit einen Regelverstoß, gleichwohl wiegt die Verantwortung des Vereines höher, wenn der SR dies (versehentlich) doch zulässt.