Frage zum 7. Dezember

  • Heute zur Abwechslung dann mal eine echte Regelfrage - Hinweis: Es handelt sich um ein Spiel der A-Jugend, in dem der Feldverweis auf Zeit zur Anwendung kommt!
    In der 88. Minute geraten ein Spieler von A, der sich verletzungsbedingt außerhalb des Spielfeldes befindet, und ein zur Einwechslung vorgesehener Spieler von B außerhalb des Spielfeldes in Streit. Sie schubsen sich gegenseitig in verwarnungswürdiger Form gegen die Brust, wobei der Spieler von B angefangen hat. Beide Spieler wurden vorher bereits verwarnt. Der Schiedsrichter unterbricht das Spiel, als der Ball gerade von Mannschaft B im Mittelfeld geführt wird.

  • Ich glaube, die Lösungen hier werden verbandsspezifisch:

    Spieler A mit Zeitstrafe dürfte ja jedem klar sein.

    Spieler B kann keine Zeitstrafe bekommen. In Bayern gibt es inzwischen auch gelb-rot in der Jugend, als käme das für Spier B zur Anwendung. Damit ist er mal raus aus dem Spiel.

    Bei der Spielfortsetzung wäre ich bei idF auf der Außenlinie für die Mannschaft von Spieler A

  • Spielstrafe:

    - dF für A auf dem Punkt der seitlichen Begrenzungslinie, welcher am nächsten zum Ort des Vergehens ist.

    - ggf. Strafstoß, falls das Vergehen im Bereich des Strafraumes von B geschieht (hoffe, man versteht, was ich damit meine)


    Persönliche Strafen:

    - FaD für Spieler B, da er als Einwechselspieler keinen FaZ bekommen kann (das Thema hatten wir hier schon öfters)

    - FaZ für Spieler A

  • - Feldverweis auf Dauer gegen Spieler von B

    - Falls die Wettbewerbsbestimmungen für das zweite verwarnungswürdige Vergehen eine Zeitstrafe vorsehen, dann Zeitstrafe gegen Spieler von A

    - Ansonsten Feldverweis auf Dauer gegen Spieler von A

    - Direkter Freistoß (ggf. Strafstoß) für A auf der Spielfeldbegrenzungslinie, die dem Tatort am nächsten liegt

  • Da Manfred keine regionalen Regelungen zulässt, kann ich mich nur auf die IFAB-Leitlinien beziehen. Dort gibt es keinen „Feldverweis auf Zeit“, sondern nur die „Zeitstrafe“.


    Bei einer echten Regelfrage geht eigentlich auch immer hervor, ob sich der Tatort hinter der Tor- oder Seitenauslinie befindet. Allerdings setzte ich voraus, dass sich ein eindeutig einzuwechselnder Spieler auch nur dort befinden kann, wo die Einwechslung möglich ist.


    Die Spielfortsetzung ist somit direkter Freistoß für A an der Stelle auf der Seitenauslinie, die dem Tatort am nächsten liegt.


    Da beide Spieler bereits verwarnt wurden, kann logischerweise nur „System B“ zur Anwendung kommen. Da keine Angaben vorliegen, welche Vergehen mit einer Zeitstrafe bestraft werden, kann ich nur von der Empfehlung „das Verhalten betreffen“ ausgehen.


    Spieler B kann somit nur des Feldes verwiesen werden.


    Bei Spieler A kommt folglich auch nur der Feldverweis wegen des zweiten verwarnungswürdigen Vergehens in Frage. Eine Zeitstrafe gibt es für A in Deutschland wahrscheinlich in allen Verbänden, allerdings hat Manfred ja „Tante verbandsspezifisch“ kategorisch ausgeschlossen. :P

  • wegen des zweiten verwarnungswürdigen Vergehens

    Achtung, Wortklauberei:

    Feldverweiswürdig ist nicht mehr wie früher das zweite verwarnngswürdige Vergehen sondern erst das Erhalten der zweiten Verwarnung (ist übrigens schon länger her als ich gedacht hatte...1999 war es schon die zweite Verwarnung, 1995 war es das zweite verwarnungswürdige Vergehen und 1990 war es sogar ganz lapidar nur "Spieler baut weiter Mist, nachdem bereits verwarnt"...ja, ich habe alte Regelbücher gewälzt :) )

    Wenn man das jetzt ganz streng auslegt, dann ist die Praxis in Jugendspielen, dass die rote Karte direkt gezeigt wird eigentlich regelwidrig. Zuerst muss die zweite Verwarnung erfolgen und danach der Feldverweis.


    Das erklärt auch, warum die Ampelkarte früher zunächst nur in Deutschland war. Die war nämlich ursprünglich regelwidrig. Die zweite Verwarnung sollte nie ausgesprochen werden. Der DFB war der erste Verband, der die gelbe Karte zur Verdeutlichung, warum ein Feldverweis erfolgt, überhaupt gezeigt hat. Und mittlerweile hat sich diese Insellösung eben in der Form ins Regelwerk integriert, dass die zweite Verwarnung auszusprechen ist. Also eigentlich keine Ampelkarte als ein Signal mehr sondern ablauftechnisch tatsächlich "erst gelb, dann rot".

  • - Zeitstrafe für A

    - FaD für B

    - direkter Freistoß für die Mannschaft von A auf der Seitenlinie, auf Höhe der Schubserei (also in der Regel Coachingzone oder Mittellinie)

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Ich schließe mich Ente an.

    Zeitstrafe für A und FaD für B.

    dF (oder Strafstoß, wenn die Schubserei im Bereich des Strafraums ist) für die Mannschaft von A. Ansonsten auf Seitenlinie auf Höhe der Schubserei.

  • FaZ für A und gelb-rot für B. dF für A auf der Seitenlinie am Ort des Geschehens.


    Getreu der bajuwarischen Überheblichkeit gibt es für mich keine andere Lösung :whistling:

  • Hier war, da Verbandsspezifika ja keine Rolle spielen dürfen, entscheidend zu erkennen, dass trotz des Vergehens, welches außerhalb des Spielfeldes stattfindet, eben die persönliche Strafe unterschiedlich ausfällt - A ist Spieler und, da ließ die Frage ja keinen Zweifel, mit einem FaZ zu belegen, während B ein Auswechselspieler ist, gegen den kein FaZ verhängt werden kann; um uns nicht doch über Tante Verbandsspezifisch zu unterhalten, kann die persönliche Strafe für B nur FaD (oder Ampelkarte) lauten. Dass es einen direkten Freistoß für A auf der Seitenlinie geben muss, sollte klar sein.

  • Hinweis: Es handelt sich um ein Spiel der A-Jugend, in dem der Feldverweis auf Zeit zur Anwendung kommt!

    Nicht im Regelwerk des DFB, aber eindeutig und nicht zu überlesen in der Fragestellung.

  • Manfred Und wo regelt der DFB, welche Vergehen genau mit FaZ bestraft werden? In Westfalen wird das grundsätzlich über Bestimmungen des Westdeutschen Fußballverbandes geregelt. Aber auch Vorgaben eines Regionalverbandes ist nicht DFB-Ebene.

  • Manfred: Mit Deiner Lösung bin ich aus mehreren Gründen absolut nicht einverstanden. Tatsächlich halte ich den FaZ hier (alle Regelwerke zusammengenommen...Fußball, Weihnahtsrätsel) sogar für eindeutig falsch.


    Gründe:

    1. Die Zeitstrafe ist ausschließlich als Ersatz für vom Verband bestimmte verwarnungswürdige Vergehen vorgesehen (Seite 2, Seite 123...die einzigen definierenden Erwähnungen der Zeitstrafe im Regelwerk). Sie ist kein Ersatz für den FaD wegen zweiter Verwarnung.

    2. Verbandsspezifika außer denen, die im DFB-Regelbuch stehen, gibt es im Rahmen des Weihnachtsrätels nicht (Allgemeines zum Weihnachtsrätsel 2022).

    3. Die Fragestellung definiert zwar, dass es Zeitstrafen gibt, aber ob das "verwarnungswürdige Stoßen" zu den Vergehen gehört, die mit einer Zeitstrafe zu ahnen sind, ist nicht angegeben.


    Wo ich in meiner eigenen Antwort tatsächlich geschlampt habe ist aber, dass ich das verbandsspezifisch definerte "keine Ampel in der Jugend" habe mit einfließen lassen. Wäre ich auch mit einverstanden, wenn es deswegen als falsch gewertet würde. Aber den unbedingten FaZ gegen A ist bei den gegebenen Informationen einfach nur falsch.


    Im Übrigen:

    Weder die Praxis, dass es nur einmal eine Zeitstrafe geben darf, noch die Praxis, dass nach einer Zeitstrafe nicht mehr verwarnt werden kann, ist vom Regelwerk gedeckt. Das sind alles Verbandsspezifika. Ebensom dass es in Jugendspielen kein Gelb/Rot sondern direkt Rot zu geben hat (ist eher sogar ein Regelverstoß, weil um jemanden wegen 2. Verwarnung vom Platz stellen zu können muss die 2. Verwarnung auch ausgesprochen sein...DFB-Erläuterung 3 zu Regel 12 ist seit mindestens 1999 vom Regelwerk überholt). Auch verbandsspezifisch. Und damit beides für das Weihnachtsrätsel nicht relevant.

  • KozKalanndok im offiziellen Regelwerk des IFAB gibt es sogar einen Leitfaden für Zeitstrafen. Allerdings gibt es dort ebenfalls keine Vorgabe, dass die Zeitstrafe eine zweite Gelbe Karte ersetzt.


    Im Gegenteil, auch dort wird ein Spieler, der die zweite Verwarnung erhält, des Feldes auf Dauer verwiesen und darf nicht ersetzt werden. Was ebenfalls dafür spricht, dass vor dem Zeigen der Roten Karte auch die Gelbe Karte kommen müsste.


    Ich zitiere jetzt die westdeutsche Regelung aus der Jugendspielordnung:


    § 26 Erziehungsmaßnahmen


    (1) Erziehungsmaßnahmen sind die Verwarnung - Gelbe Karte -, der Feldverweis auf Zeit und der Feldverweis auf Dauer - Rote Karte -.

    (2) Ein Junior, der sich während des Spiels eines Vergehens schuldig macht, kann verwarnt, auf Zeit oder auf Dauer des Feldes verwiesen werden.

    (3) Ein Junior kann für ein geringes Vergehen mit einem einmaligen Feldverweis auf Zeit für die Dauer von fünf Minuten belegt werden.

    (4) Nach einem Feldverweis auf Zeit darf ein Junior für ein weiteres Vergehen nicht mehr verwarnt werden, sondern ist sodann des Feldes auf Dauer zu verweisen.


    Das ist auch sehr auslegungsbedürftig bzw. schreibt dem SR auch die Zeitstrafe für ein zweites verwarnungswürdiges Vergehen nicht zwingend vor.


    Aber hier sind wir schon bei gegen die Vorgabe des Weihnachtsrätsels verstoßender (Regional-) Verbandspezifika.






  • In der Tat...im englischen Regelbuch ist da ein 4-seitiges Kapitel drüber, das im deutschen einfach mal so fehlt...


    Dort ist beispielsweise (anders als in deutschen Verbänden) die Zeitstrafe parallel zu gelben Karten möglich.

    Sprich:

    Wenn ein Spieler eine Zeitstrafe bekommen hat, kann der danach noch einmal gelb bekommen und ist erst bei der zweiten gelben danach komplett raus. (System B)