Frage zum 5. Dezember

  • Wir befinden uns in der Schlussphase eines packenden und von vielen keinen Nickligkeiten geprägten Spiels, der Schiedsrichter hat alle Hände voll zu tun. Bedingt durch einige Verletzungen sind drei Minuten nachzuspielen. Auf die Frage eines Kapitäns, wie lange noch zu spielen sei, stellt der Schiedsrichter fest, dass man sich bereits in der 92. Minute befindet. Wie ist die Sache regeltechnisch zu beurteilen und was hat der Schiedsrichter zu tun?

  • - Man teilt dem Kapitän mit "keine Minute mehr"

    - Nach Ende der 92. Minute ist das Spiel abzupfeifen


  • von vielen keinen Nickligkeiten geprägten Spiels

    ;)


    Die drei Minuten sind regeltechnisch verlorene Spielzeit und auf jeden Fall nachzuspielen. Wenn ich als SR Auskunft über die Zeit bis zum Abpfiff gebe, weise ich die Spieler darauf hin, dass wir mindestens 93 Minuten spielen und die Zeit gegebenenfalls noch verlängert werden kann. Ich persönlich mache das in der Regel, in dem ich sage, dass es Nachspielzeit und nicht Nachholdenballausdemgebüschzeit oder Nachambodenliegzeit heißt. :ironie:


    Oder willst du auf Regel 7 hinaus und mit der Formulierung

    stellt der Schiedsrichter fest, dass man sich bereits in der 92. Minute befindet.

    darauf hinweisen, dass der SR die Nachspielzeit nicht am Ende der regulären Spielzeit angezeigt hat? Dann treffe ich eine Tatsachenentscheidung über die Spielzeit und zeige 3 Minuten an mit dem deutlichen Hinweis, dass es NOCH 1-2 Minuten (je nachdem, wie weit die 92.Minute fortgeschritten ist) sind.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Ich teile ihm die Nachspielzeit mit und sage das ich in der 93. Minute dann, nach Ablauf, das Spiel beenden werde. Sie könnte aber nochmal verlängert werden. Nur früher abpfeifen ist nicht möglich

  • Der Schiedsrichter hat selbstverständlich in der 90. Spielminute die 3 Minuten Nachspielzeit für alle sichtbar angezeigt. Rein regeltechnisch darf er das Spiel jetzt erst nach Ablauf der 93. Spielminute abpfeifen.


    Ob er dem Kapitän eine Auskunft geben muss, ist nicht geregelt.

  • Man ist nicht verpflichtet dem Kapitän Auskunft zu geben. Man muss aber mindestens die 3 Minuten nachspielen lassen.

  • Ich verstehe die Fragestellung so, dass dem SR in der Hektik des Spiels die Zeit aus dem Blick geraten ist.


    Die drei Minuten hätten von ihm angezeigt werden müssen.


    Da aber die Festlegung der Spielzeit eine Tatsachenentscheidung des SR ist, wird er dem Kapitän auf seine Rückfrage hin antworten, dass noch eine Minute der vorgesehenen Nachspielzeit übrig bleibt, welche sich aber durchaus noch verlängern kann bei weiterer verlorener Zeit.

  • Frage: hat der Schiedsrichter schon was vorher zur Nachspielzeit gesagt?

    Wenn ja, dann ist nur noch maximal eine Minute zu spielen

    Wenn nein, dann kann er die Nachspielzeit jetzt festlegen.

  • Drei Sätze aus Regel 7 sind aus meiner Sicht entscheidend:


    Zitat

    2. Verloren gegangene Zeit (z. B. Unterbrechung wegen eines Gewitters) muss nachgespielt werden. Vergeudete Zeit (z. B. Spielverzögerungen) wird unter Beachtung der Vorteilbestimmung nachgespielt.


    3. Will der Schiedsrichter Zeit nachspielen lassen, so hat er diese in der letzten Minute der jeweiligen Spielzeithälfte für alle Beteiligten deutlich sichtbar anzuzeigen (sofern kein Vierter Offizieller nominiert ist).


    Die Nachspielzeit kann vom Schiedsrichter erhöht, nicht jedoch gesenkt werden.


    Die Frage interpretiere ich so, dass der SR die Nachspielzeit nicht angezeigt hat und ihm erst bei der Rückfrage des Kapitäns auffällt, dass bereits die 92. Minute läuft.


    Dementsprechend würde ich an dieser Stelle für alle Beteiligten deutlich sicht- und hörbar aufzeigen, dass die Nachspielzeit bereits läuft und (je nach genauer Zeit) noch mindestens 1-2 Minuten von initial 3 Minuten zu spielen sind.


    Der SR hat zwar vergessen, die NSZ anzuzeigen, aber da es sich um verloren gegangene Zeit aufgrund von Verletzungsunterbrechungen handelt, muss diese dennoch nachgespielt werden.

  • Ich sehe schon die Diskussion morgen aufgrund der unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten der Fragestellung. ;)

  • Mark - macht nichts, Sinn und Zweck ist es ja, dass wir uns mit den Regeln beschäftigen, unterschiedliche Aspekte können da nur helfen ...


    Mein Auslöser war die DFB-Anweisung Nr. 3 zur Regel 7 - ein eher unbekanntes Wesen:

    Zitat

    3. Will der Schiedsrichter Zeit nachspielen lassen, so hat er diese in der letzten Minute der jeweiligen Spielzeithälfte für alle Beteiligten deutlich sichtbar anzuzeigen (sofern kein Vierter Offizieller nominiert ist).


    Da ich mal davon ausgehe, dass die allermeisten Forenteilnehmer keinen 4. Offiziellen haben, müssen wir die Nachspielzeit also selbst anzeigen. Spannend ist jetzt aber folgendes Detail: Dass die 3 Minuten nachzuspielen sind - klar wie Kloßbrühe. Aber: Wann beginnen die 3 Minuten? Pragmatisch ist das klar, wir spielen eben nur eine Minute nach, passt dann schon. Aber regeltechnisch ist mir nicht klar, ob unsere Tatsachenentscheidung der Spielzeit bedeutet, dass in der 92. Minute die 90 Minuten um sind und dann die Nachspielzeit beginnt oder ob die Nachspielzeit eben im Moment der Feststellung schon seit zwei Minuten läuft. Solange nichts passiert, was im Spielbericht eingetragen werden muss, ist das Banane, aber rein nach dem Buchstaben der Regel haben wir damit einen Regelverstoß begangen.


    Entscheidend ist für die Punktvergabe ist, dass wir wahlweise die verbleibende Nachspielzeit den Spielführern mündlich mitteilen oder eben nur noch eine Minute Nachspielzeit anzeigen.