Sieht einfach aus, ist aber offenbar doch nicht ganz eindeutig . ODER?

  • Der Spieler mit der Nr. 6 von Mannschaft A befindet sich in einer aussichtsreichen Angriffssituation, als er von einem Verteidiger der Mannschaft B durch Trikotziehen gefoult wird.

    Ein Mitspieler der Nr. 6 kann den Angriff fortsetzen und ein Tor erzielen. Entscheidung? [Spielfortsetzung, Ort der Spielfortsetzung, Pers. Strafe]


    Bin mal gespannt was ihr sagt:

    Bitte nichts in die Regelfrage hineininterpretieren und bitte mit Begründung und Querverweis auf den Regeltext.

    Angeblich soll es hier auch eine Lösung vom DFB geben, vielleicht weis einer wo die steht!

  • SixthSCTF

    Hat den Titel des Themas von „Sieht einfach aus, ist es aber offenbar doch nicht ganz eindeutig . ODER?“ zu „Sieht einfach aus, ist aber offenbar doch nicht ganz eindeutig . ODER?“ geändert.
  • Tor und Anstoß weil Vorteil ist klar - nur bei der Frage der Verwarnung zögere ich ...


    Und siehe da, mir war auch so:

    Zitat


    Vorteil

    Wenn der Schiedsrichter bei einem verwarnungs-/feldverweiswürdigen Vergehen auf Vorteil entscheidet, muss die fällige Verwarnung/der fällige Feldverweis bei der nächsten Spielunterbrechung ausgesprochen werden. Handelte es sich beim Vergehen jedoch um das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance, so wird der Spieler wegen unsportlichen Betragens verwarnt. Verhinderte oder unterband er einen aussichtsreichen Angriff, wird er nicht verwarnt.

    Ergebnis: Keine persönliche Strafe.

  • Tor und Anstoß weil Vorteil ist klar - nur bei der Frage der Verwarnung zögere ich ...

    [...]

    Ergebnis: Keine persönliche Strafe


    [Anmerkung Begründung Manfred: Reduzierung wg. Vorteilsauslegung]

    Danke für diese Erste Antwort, Aber ich giesse mal Öl ins Feuer!

    Gilt diese Reduzierung denn für jedes verwarnungswürdige Vergehen? (genau darauf will ich nämlich hinaus)

  • Nein. Wenn das Foulspiel an sich verwarnungswürdig ist, gilt die Reduzierung nicht. Wenn die Verwarnung aber allein daraus resultiert hätte, dass ein aussichtsreicher Angriff unterbunden werden sollte, muss reduziert werden.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Wenn das Foulspiel an sich verwarnungswürdig ist, gilt die Reduzierung nicht. Wenn die Verwarnung aber allein daraus resultiert hätte, dass ein aussichtsreicher Angriff unterbunden werden sollte, muss reduziert werden.

    OK, das hatte ich auch so im KOpf, finde aber den Abschnitt nicht im Regeöwerk (da wo ich was finde ist es immer etwas mit Reduzierung bei Strafstoß)

    Und jetzt @Stefan dass Ganze nochmal anhand der Regelfrage - denn auch hier bin ich mir bei der Formulierung nicht sicher. (Stichwort Foulspiel-Trikotziehen)

  • Gilt diese Reduzierung denn für jedes verwarnungswürdige Vergehen? (genau darauf will ich nämlich hinaus)

    Es ist eigentlich keine echte Reduzierung. Die gibt es nur im Strafraum. Durch den Vorteil kann ein taktisches Foul nicht mehr geahndet werden, da die Unsportlichkeit nicht eingetreten ist.


    Und nein, das gilt nur für taktische Fouls, die selbst nicht rücksichtslos bzw. nur fahrlässig sind. Ein Halten wie Chiellini bei der EM muss auch bei Vorteil mindestens verwarnt werden.

  • Also Tor, Anstoß ist klar.

    Das reine Halten am Trikot ist erst einmal kein verwarnungswürdiges Vergehen und nur aufgrund der Verhinderung einer aussichtsreichen Angriffssituation ist es mit Gelb zu ahnden.

    Somit greift der von Manfred zitierte Passus und der Verteidiger ist nicht zu verwarnen.

  • Die relevante Regelstelle hat Manfred doch schon in der ersten Antwort genannt. Oder was fehlt dir noch, SixthSCTF?


    Übrigens mal wieder nicht so formuliert, wie es wohl gemeint ist:

    "Verhinderte oder unterband er einen aussichtsreichen Angriff, wird er nicht verwarnt."

    heißt eigentlich:

    Solange er mit seinem Vergehen einen aussichtsreichen Angriff verhindert (und es Vorteil gibt), darf es keine Gelbe Karte geben - auch wenn das Vergehen zusätzlich rücksichtslos oder respektlos gegenüber dem Spiel war.

  • auch wenn das Vergehen zusätzlich rücksichtslos oder respektlos gegenüber dem Spiel war.

    Hier gehe ich dann nicht mehr mit: Es ist, so auch bei der "Reduzierung" der persönlichen Strafen bei Strafstößen klar ableitbar, erkennbare Intention des Regelgebers, dass Regelübertretungen, die aufgrund ihrer Härte, der Gefährdung der Gesundheit etc. mit einer Verwarnung zu ahnden sind, eben weiterhin verwarnt werden, auch wenn der Vorteil eingetreten ist, den Rest hat Referee_Sebastian schon treffend ausgeführt. Ein Trikotzupfen ist üblicherweise kein Vergehen übertriebener Härte, ein rustikaler Tritt in die Knochen, auch wenn der Spieler nich weiterspielen kann, hingegen schon, da wäre in der nächsten Spielunterbrechung die Verwarnung noch zu zeigen.