Der Regelogeber WILL: Das das bereits Antäuschen eines Schusses als Regelwidrig bewertet wird und -sobald quasi das Standbein aufgesetzt ist - der Schuss "in einem Zug" durchgeführt wird. Er stellt hier explizit den SONDERRFALL bereits das vor- bzw. Antäuschen einen Schuses unter Strafe und regelt das daher hier gesondert. Vergleiche mit anderen Regeln sind daher unzulässig. Da es sich um einen SONDERFALL handelt braucht der Ball hier auch nicht im Spiel zu sein.
Wo kann ich den Willen des IFAB hierzu explizit nachlesen?
Das Vergehen ohne Ausführung darf ja auch mit Gelb bestraft werden, siehe 14.2 erster Absatz.
Und wenn es sich um ein Sonderfall abweichend zu den Grundsätzen der Regel 8 handelt müsste es deutlich formuliert sein.
Off Topic: Wir haben übrigens an anderer Stelle im Regelwerk ebenfalls so eine ähnliche Sonderregelung die die Abstandsregelung beim Einwurf betrifft.
Irrtum, auch beim Einwurf muss der Ball im Spiel sein bzw. sich innerhalb des Spielfeldes befinden, damit der Gegner einwerfen darf oder es einen Freistoß geben kann.