Unsportliches Täuschen beim Strafstoß/11m

  • Der Regelogeber WILL: Das das bereits Antäuschen eines Schusses als Regelwidrig bewertet wird und -sobald quasi das Standbein aufgesetzt ist - der Schuss "in einem Zug" durchgeführt wird. Er stellt hier explizit den SONDERRFALL bereits das vor- bzw. Antäuschen einen Schuses unter Strafe und regelt das daher hier gesondert. Vergleiche mit anderen Regeln sind daher unzulässig. Da es sich um einen SONDERFALL handelt braucht der Ball hier auch nicht im Spiel zu sein.

    Wo kann ich den Willen des IFAB hierzu explizit nachlesen?


    Das Vergehen ohne Ausführung darf ja auch mit Gelb bestraft werden, siehe 14.2 erster Absatz.


    Und wenn es sich um ein Sonderfall abweichend zu den Grundsätzen der Regel 8 handelt müsste es deutlich formuliert sein.


    Off Topic: Wir haben übrigens an anderer Stelle im Regelwerk ebenfalls so eine ähnliche Sonderregelung die die Abstandsregelung beim Einwurf betrifft.

    Irrtum, auch beim Einwurf muss der Ball im Spiel sein bzw. sich innerhalb des Spielfeldes befinden, damit der Gegner einwerfen darf oder es einen Freistoß geben kann.

  • Vereinfachte Darstellung.


    Der Strafstoß unterteilt sich ein vier Perioden:


    P1 vor der Freigabe

    P2 nach der Freigabe

    P3 Ball wird mit dem Fuß berührt und bewegt sich eindeutig

    P4 Ball bewegt sich Richtung Tor


    Die Regel 14.2 definiert jetzt als Sonderregelung Vergehen, die zwar schon in P2 behangen oder eingeleitet werden, aber erst in P3 geahndet werden dürfen.


    Tritt P3 nicht ein, unterbricht der SR P2 und es gilt wieder P1. Er kann jetzt persönliche Strafen verteilen und dann wieder P2 einleiten. Aber die Spielfortsetzung kann er gemäß Regel 8 nicht ändern, da hierfür P3 zwingend notwendig ist.


    Beim Elfmeter ist klar geregelt und abweichend formuliert, dass ein Vergehen des Schützen in P2 als verschossen gilt.

  • SixthSCTF

    Das das eine Sonderegel sein soll würde ich auch noch so sehen.

    Ist in den Regeln aber so schlecht formuliert und an einer Stelle untergebracht die dem nicht gerecht wird.


    Da steht halt weiterhin der SR muss das Spiel unterbrechen, während 5 Zeilen weiter oben steht, dass der Ball zu dem Zeitpunkt noch gar nicht im Spiel ist und es daher gar nichts zu unterbrechen gibt.

    Da wurde meiner Meinung nach einfach "vergessen" den Fall explizit zu behandeln und man geht quasi davon aus, dass nach dem angetäuschten Schuß quasi immer auch ein echter erfolgt.


    Problem ist für mich vorallem, dass da steht das der SR das Spiel unterbrechen soll genau für den Fall wo es laut Regelwerk noch gar nicht wieder läuft.

    Man hätte den Teil einfach nochmal von den beiden vorherigen trennen sollen.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Ja, was ist den wohl der Sinn der Regel? Dann zitieren wir:


    „Wenn der Schiedsrichter das Zeichen zur Ausführung des Strafstosses gegeben hat, muss dieser ausgeführt werden. Wird der Strafstoss nicht ausgeführt, kann der Schiedsrichter Disziplinarmassnahmen verhängen, ehe er das Zeichen zur Ausführung des Strafstosses wiederholt.“


    Was ist denn hier unmissverständlich? Weshalb sollte ein Vergehen ohne Ausführung in genau diesem Spezialfall die ursprüngliche Spielfortsetzung ändern?

  • Mark

    Naja weil das auch in den Regeln steht:


    Zitat

    In folgenden Fällen wird das Spiel unterbrochen und mit einem indirekten Freistoß fortgesetzt, unabhängig davon, ob ein Tor erzielt wird oder nicht:

    [...]

    • Der Schütze täuscht nach dem Anlaufen einen Schuss an („Finte“–eine Finte während des Anlaufens ist zulässig): Der Schiedsrichter verwarnt den Schützen

    Da steht explizit, dass es dafür ein indirekten Freistoß geben soll. Dazu müsste der Ball aber theoretisch im Spiel sein.

    Die beschriebe Aktion bringt den Ball aber nicht ins Spiel.


    Der Regelgeber will also für eine Schußfinte ein indirekt Freistoß haben.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Der Regelgeber will also für eine Schußfinte ein indirekt Freistoß haben.

    Das ist zweifelsfrei sein Wille. Allerdings nur wenn der Strafstoß auch ausgeführt wurde.


    Mal logisch gedacht, die Schussfinte setzt ja voraus, dass nach der Täuschung auch tatsächlich geschossen wurde. Wenn er nicht schießt, kommt die spieltaktische Unsportlichkeit nicht zum Tragen.


    Und in deinem zitierten Abschnitt steht, dass das Spiel unterbrochen wird. Das geht nur, wenn es vorher auch fortgesetzt wurde.


    Ihr zitiert immer nur einen isolierten Abschnitt und kommt mit dem Totschlagargument „der Wille des Regelgebers“, ohne ihn zu belegen. Ich habe mehrere Regelstellen zitiert, die meine Auslegung stützen.

  • Sorry Mark, ich denke, genau da klebst Du am Buchstaben ...


    Wie würdest Du denn entscheiden, wenn der Schütze unsportlich täuscht - und das ist genau beschrieben -, die Ausführung aber abbricht? Verwarnen und womöglich durch einen anderen Spieler ausführen lassen? Das kann nicht die Lösung sein. Wenn der Regelgeber hier, abweichend vom Standard, klar aussagt, dass er für eine Unsportlichkeit den idF will, dann will er den im Zweifel auch dann, wenn der Ball nicht im Spiel ist, weil seine klare Intention ist, unsportliche Finten von vornherein zu unterbinden - vollumfänglich. Denn denken wir das zu Ende: Der Strafstoß ist die definitiv letzte Aktion im Spiel, es geht um den Sieg und womöglich damit auch um Auf- oder Abstieg, die ausführende Mannschaft betreibt das bis zum Exzess und tritt x Mal mit solchen "Finten" an, weil die Verwarnung sich nicht mehr auswirkt - was glaubst Du, bewirkt das beim Torwart? In der Übertreibung liegt die Erkenntnis ...

  • Am Ende des Spiels hast Du aber ein anderes Problem.

    Da muss der Strafstoß zwingend ausgeführt werden.

    Ausgeführt ist er erst, wenn er mit dem Fuß gespielt wurde und sich eindeutig bewegt.


    Wenn jetzt 11 Spieler sich 15 (eine mehr würde das Spiel wegen Spielermangel beenden) gelbe Karten abholen, dann ist das eben so. Ändert nichts daran, dass der Strafstoß ausgeführt werden muss.

  • Um das abzuschließen. Ich habe gestern Abend noch direkt an das IFAB gemailt und nach einer halben Stunde (!) die erste Antwort bekommen (zusammengefasst, inkl. Rückfrage): Gelb, Strafstoß wird erneut ausgeführt, der Elfmeter gilt als verschossen.

  • Und da ist das IFAB in sich widersprüchlich - hier gilt er als verschossen, da ist er zu wiederholen, sorry, das passt nicht zusammen.

  • Wieso ist das IFAB widersprüchlich? Die Bestimmungen sind nunmal in Regel 10 teilweise anders als in Regel 14.


    Und, einfache Fragen, deren Antwort wir in der SZ finden, machen doch keinen Spaß. :)