Unsportliches Täuschen beim Strafstoß/11m

  • Ich habe hier wieder etwas für die Theoretiker.


    Strafstoß bzw. Elfmeterschießen. Der vorgesehene Schütze täuscht nach der Freigabe durch den Schiedsrichter und nach dem Anlaufen einen Schuss mit dem rechten Fuß an und rutscht dabei so unglücklich aus, dass er den Ball mit dem linken Schienbein nach vorne spielt, der vom Torhüter mühelos gehalten wird.


    Die Zusatzfrage ist: Wo wird denn überhaupt geregelt, dass bei einem Elfmeterschießen die meisten Bestimmungen der Regel 14 zur Anwendung kommen?

    Einmal editiert, zuletzt von Mark () aus folgendem Grund: Fragestellung wurde dem exakten Wortlaut der Regel angepasst, damit es keine Unklarheit hinsichtlich dem angetäuschten Schuss gibt.

  • Die einfache antwort zuerst:


    Die Zusatzfrage ist: Wo wird denn überhaupt geregelt, dass bei einem Elfmeterschießen die meisten Bestimmungen der Regel 14 zur Anwendung kommen?

    Steht nirgedwo, ergibt sich aber daraus, das es sich hierbei um eine quasi gleichwertige Situation handelt und der Sinn der Regeln dies als rückschluss vorsieht.


    r kurz vor dem Ball einen Schuss mit dem rechten Fuß an und rutscht dabei so unglücklich aus, dass er den Ball mit dem linken Schienbein nach vorne spielt,

    Wir haben nicht den "Erfolg" oder das Ergebnis zu bewerten, sondern nur das was tatsächlich (Nennt sich Tatsachenfeststellzng) passiert ist.

  • "Der Schütze muss den Ball mit dem Fuß nach vorne spielen, ein Schuss mit der Hacke ist erlaubt (gehört ja auch zum Fuß)."


    Also kein regelkonformer Strafstoß, da der Ball nicht im Spiel ist. Ich würde wiederholen lassen. Aber was weiß ich schon? ;)

  • Ich würde sagen:

    Im laufenden Spiel: Indirekter Freistoß für die Verteidiger, keine persönliche Strafe

    Im Elfmeterschießen: Elfmeter vergeben, (Verwarnung für den Schützen)


    Der Schütze verstößt gegen die von meinem Vorschreiber genannte Regel (begeht also ein Vergehen) und der Ball geht nicht ins Tor. Das gibt nach 14.2 einen indirekten Freistoß.

    Das Antäuschen sollte nach Sinn der Regel 14 absichtlich erfolgen, liegt somit hier nicht vor und es gibt im laufenden Spiel keine Verwarnung.

    Nach Regel 10 ist hingegen jedes Vergehen des Schützen zu verwarnen, also müsste das vom Wortlaut her hier auch gelten. Kann aber kaum wirklich gewollt sein, denke ich.

  • Der „Fragesteller“ hat nahezu wortwörtlich ein Vergehen aus 14.2 beschrieben, nämlich einen Schuss antäuschen. „Kurz vor dem Ball“ ist hier gleichbedeutend mit „nach dem Anlaufen“.


    Die grundsätzliche Frage ist jedoch, ob der Strafstoß zwingend korrekt, also auch mit dem Fuß, ausgeführt werden muss, damit überhaupt ein Vergehen vorliegt. Der SR muss das Spiel nämlich zuerst unterbrechen. Dafür muss jedoch erst der Ball wieder im Spiel sein, wenn auch nur für einen Augenblick.

    Einmal editiert, zuletzt von Mark () aus folgendem Grund: Die Fragestellung wurde mittlerweile noch klarer formuliert.

  • Da der Ball nicht mit dem Fuß gespielt wurde, scheidet die einfachste Lösung - Vorteil - aus. Mithin greift das Täuschungsmanöver, ergo idF beim Strafstoß/verschossen beim Elfmeterschießen, natürlich mit Verwarnung.

  • Manfred Und genau darum geht es. Der Strafstoß wurde nicht ausgeführt. Da der Ball nicht im Spiel war, kann es der SR auch nicht unterbrechen, um den idF zu geben. Es bleibt nur die Wiederholung der Ausführung und die Gelbe Karte.


    Beim Elfmeter reicht das Vergehen nach der Freigabe hingegen tatsächlich aus, damit er als verschossen gilt.

  • Zitat

    Wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt, bevor der Ball im Spiel ist, gelten folgende Bestimmungen:

    • Der Schütze oder ein Mitspieler begehen ein Vergehen:

    • Geht der Ball ins Tor, wird der Strafstoß wiederholt.

    • Geht der Ball nicht ins Tor, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und setzt es mit einem indirekten Freistoß fort.

    Demnach muss der Ball nicht erst im Spiel sein, damit das Vergehen des Schützen relevant wird.


    Allerdings in der Tat ein Widerspruch zu "unterbricht der Schiedsrichter das Spiel".

    Aber durch den oben unterstrichenen Teilsatz finde ich die Auslegung von Mark im vorherigen Post auch nicht eindeutig.

    Es scheint ja offensichtlich schon gewollt zu sein, dass auch Vergehen geahndet werden, wenn der Ball noch nicht ins Spiel gebracht wurde.

  • Bevor der Ball im Spiel ist, bedeutet dass der Ball auch anschließend im Spiel sein muss und ist daher auch nicht gleichbedeutend mit nachdem der Schiedsrichter den Ball zum Elfmeter freigegeben hat.


    Des Weiteren steht in 14.2 auch ganz oben:


    „Wenn der Schiedsrichter das Zeichen zur Ausführung des Strafstosses gegeben hat, muss dieser ausgeführt werden. Wird der Strafstoss nicht ausgeführt, kann der Schiedsrichter Disziplinarmassnahmen verhängen, ehe er das Zeichen zur Ausführung des Strafstosses wiederholt.

  • Off Topic. Die Strafstoßregel beinhaltet noch mehr Unklarheiten.


    Wenn der Torhüter und der Schütze gleichzeitig ein Vergehen begehen, wird der Schütze verwarnt, und das Spiel wird mit einem indirekten Freistoss für das verteidigende Team fortgesetzt.

    Was ist, wenn sich der Torhüter zu früh nach vorne bewegt und der Schütze „nur“ den Ball nach hinten spielt? Trotzdem idF und zusätzlich Gelb für den Schützen, der ansonsten dafür nicht verwarnt würde?


    Der Strafstoss ist abgeschlossen, wenn sich der Ball nicht mehr bewegt, aus dem Spiel ist oder der Schiedsrichter das Spiel wegen eines Regelverstosses unterbricht.

    Und was soll uns diese Botschaft sagen? Hier sei angemerkt, dass das Ganze anschließend noch einmal wiederholt wird für den Fall, dass die Zeit abgelaufen ist und nur noch der Strafstoß ausgeführt wird. Auch beim Elfmeterschießen wird das gleiche beschrieben.

  • Also rein regeltechnisch sehe ich hier einen nicht ausgeführten Strafstoß, der mit einer Disziplinarstrafe zu versehen und zu wiederholen ist. Genaugenommen ist der Strafstoß nicht zu wiederholen sondern sogar überhaupt erstmalig auszuführen.


    Da der Ball nicht mit dem Fuß gespielt wurde, ist er nicht im Spiel und es kann nicht unterbrochen werden. Um wegen eines Vergehens des Schützen unterbrechen zu können, muss der Ball aber im Spiel sein.


    Das deckt sich auch mit anderen Spielfortsetzungen. Im Regelfall gilt, dass solange eine Spielfortsetzung nicht in der Form ausgeführt wurde, dass der Ball im Spiel ist, diese nicht durch ein Vergehen der begünstigten Mannschaft zu einer Spielfortsetzung des Gegners werden kann (aus einem direkten Vorteil darf kein Nachteil werden). Einzige Ausnahme ist hier der Einwurf.


    Demnach würde ein regelwidriges Antäuschen, bei dem man bewusst am Ball vorbeitritt, lediglich eine gelbe Karte zur Folge haben (Verweigerung der Ausführung), mehr aber auch nicht. Nur wenn man den Ball auch mit dem Fuß spielt und dieser sich eindeutig bewegt, kann man überhaupt unterbrechen. Und dann ist der Ball im Spiel und der Strafstoß eben verwirkt.

  • Sorry, aber für mich ist das hier "am Wortlaut kleben", aber nicht nach dem Sinn suchen. Der Regelgeber will zweifelsfrei die Unsportlichkeit geahndet haben, die liegt bereits vor, wenn der Schütze hier mit dem Fuß neben dem Ball abstoppt, ob der tatsächlich noch ausgeführt wird, ist unbedeutend - und genau so ist das "vor der Ausführung" zu interpretieren; stellen wir uns ansonsten vor, der Spieler täuscht unsportlich und führt bewusst gar nicht aus, dann dürften wir die Unsportlichkeit nicht ahnden ... sorry, das kann es nicht sein. Es liegt dabei eindeutig in der Intention des Regelgebers, diese Unsportlichkeit geahndet zu sehen - und zwar nicht nur mit einer Verwarnung als persönlicher Strafe sondern eben auch mit dem "Verlust" des Strafstoßes.

  • Das ist nicht am Wortlaut kleben, sondern entspricht dem Geist des Fußballs, dass während einer Spielruhe nur persönliche Strafen verteilt aber keine Spielfortsetzungen geändert werden können. Selbst beim falschen Einwurf muss der Ball die Luftlinie berühren, damit das Einwurfrecht wechselt oder ein idF gegeben werden kann.


    Bei Elfmeterschießen reicht allerdings ein Vergehen des Schützen für „verschossen“ aus, das nach der Freigabe erfolgt, da es nicht mehr Teil des Spiel ist und es dort genau so wortwörtlich beschrieben ist.


    Dass die beiden anderen Vergehen immer zu einen indirekten Freistoß führen, liegt daran, dass die erfolgte Ausführung schon in der Formulierung impliziert ist.


    Und hier auch die allgemeine Regel 8: Wenn sich ein Vergehen ereignet, während der Ball aus dem Spiel ist, wird das Spiel wie ursprünglich vorgesehen fortgesetzt.

  • Okay, beim Elfmeterschießen wären wir uns also schon mal einig - haken wir das ab.


    Beim normalen Strafstoß überzeugt mich die Argumentation aber dennoch nicht. Der Regelgeber spricht von einem Ereignis, das eintritt, bevor der Ball im Spiel ist, ergo hat die Ausführung nach Auffassung des Regelgebers sehr wohl schon begonnen, er komplettiert das, in dem er klar regelt, dass, wenn der Ball nicht ins Tor geht - eine regelkonforme Ausführung des Strafstoßes mit dem Fuß wird hier nicht vorausgesetzt - das Spiel mit einem idF fortzusetzen ist. Irgendwie erinnert mich das an das Problem, wenn der Abstand beim Einwurf nicht eingehalten wird, der Einwurf aber nicht regelkonform durchgeführt wird ...

  • Der Regelgeber spricht von einem Ereignis, das eintritt, bevor der Ball im Spiel ist

    Gleichzeitig redet der Regelgeber aber dann davon, was passiert wenn der Ball ins Tor geht.


    Was ja eigentlich nur passieren kann wenn der Ball vorher im Spiel war.


    Es geht meiner Meinung nach eigentlich um Vergehen die passieren und der Ball ist nachher im Spiel.

    Das einzige was da nicht richtig zu passt, ist diese Stelle im Regelwerk:


    Zitat

    Der Schütze täuscht nach dem Anlaufen einen Schuss an („Finte“ – eine Finte während des Anlaufens ist zulässig): Der Schiedsrichter verwarnt den Schützen

    Bei allen anderen Dingen wurder der Ball immerhin irgendwie gespielt (wenn auch z.B. nach hinten oder vom falschen Spieler) und ist damit offiziell im Spiel.



    Ich denke das ist wieder einer der Punkte die halt nicht bis in letzte Detail geregelt sind, damit wir nicht mit einem Regelbuch wie im American Football enden.

    Der Regelgeber geht meiner Meinung nach davon aus, dass der Ball nach der Schussfinte noch gespielt wird und damit dann im Spiel wäre. (was wahrscheinlich in 99,9% der Fälle auch so sein wird.)

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Richtig @Manfred Hier muss der Ball nicht im Spiel sein um ein Vergehen zu verursachen (dafür gibt es noch genug andere Beispiele)


    Manchmal hilft es, sich auch die sogenannte "negative Seite der Logik" vor Augen zu führen. Was passiert eigentlich, wenn der Schütze antäuscht, und dann

    1. den Strafstoß gar nicht ausführt oder (un)absichtlich am Ball vorbei drischt,
    2. nochmal 3 Schritte zurückläuft
    3. erneut anläuft
    4. und den Ball in die freie Ecke schiesst weil der TW geschlagen am Boden liegt.

    Nicht realistisch? Genau so realistisch wie beim Strafstoß den Ball einige Zentimeter nach vorne zu kicken und ein anderer Spieler netzt ein. Hat auch keiner geglaubt bis jemand auf diese kuriose Idee gekommen ist.


    Der Regelogeber WILL: Das das bereits Antäuschen eines Schusses als Regelwidrig bewertet wird und -sobald quasi das Standbein aufgesetzt ist - der Schuss "in einem Zug" durchgeführt wird. Er stellt hier explizit den SONDERRFALL bereits das vor- bzw. Antäuschen einen Schuses unter Strafe und regelt das daher hier gesondert. Vergleiche mit anderen Regeln sind daher unzulässig. Da es sich um einen SONDERFALL handelt braucht der Ball hier auch nicht im Spiel zu sein.


    Off Topic: Wir haben übrigens an anderer Stelle im Regelwerk ebenfalls so eine ähnliche Sonderregelung die die Abstandsregelung beim Einwurf betrifft.