Unsportlichkeit Torwart

  • Grüss Euch,


    Neulich folgende Situation: Torwart fängt den Ball aus der Luft im Strafraum und wird dabei leicht aber fair bedrängt. Er fühlt sich provoziert und täuscht an, dem Gegenspieler den Ball an den Kopf zu werfen.

    Pfiff, Gelbe Karte wegen Unsportlichkeit ist ja logisch, aber welche Spielfortsetzung wäre richtig gewesen?

    Ich entschied auf Elfmeter, wurde aber umringt von quasi allen Spielern und der halben Bank, dass das doch indirekten Freistoss geben müsse…


    Am Ende war es keine Spielentscheidende Situation, trotzdem konnte ich auch danach im Regelbuch dazu nur folgendes finden:

    „Abwerfen eines Gegenspielers mit dem Ball -> Verwarnung und direkter Freistoss, auch der Versuch/das Antäuschen wird hier geahndet“ (Sinngemäß wiedergeben weil ich das Regelbuch jetzt nicht dabei habe).


    Ein direkter Freistoss im Strafraum ist doch dann Strafstoss oder nicht?


    Freue mich über jeden Input, vlt hatte ja jemand von euch schon eine ähnliche Situation :)

  • Anhand der Beschreibung tue ich mich schwer mit dem „leicht aber fair“ Bedrängen des Ball fangenden Torhüters. Das bitte noch genauer beschreiben.


    Unabhängig davon kann es den Strafstoß nur geben, wenn er den Ball tatsächlich geworfen hat oder versucht hat den Angreifer mit dem Ball zu stoßen. Dann muss es aber auch den Feldverweis geben.


    Hat er nur ein Werfen angetäuscht, dann kann es maximal idF geben, wenn du das als Unsportlichkeit auslegst.


    Klever wäre möglicherweise gewesen, wenn du schnell doch ein leichtes aber unfaires Bedrängen wahrgenommen hättest. IdF für den Torwart und die Gemüter beruhigen.

  • Ergänzung: Und dann dem TW noch unter 4 Augen klipp und klar sagen, dass es beim nächsten Mal in die anderer Richtung geht ...

  • Danke, also ist Unsportlichkeit im Strafraum ohne Tätlichkeit immer idF?


    Also das bedrängen war nicht grossartig, einfach ein Zweikampf und nichts was man auslegen hätten können, das ist aber auch egal, mich interessiert ja nur wie die Regel zum Strafstoss/idF ist, weil ich dazu absolut nichts gefunden habe…

  • Barba möchte hier keinen Pragmatismus sondern seine Regelfarage (aus dem realem Leben) beantwortet haben und wissen ob seine Entscheidung auf Strafstoß richtig war.

    Er fühlt sich provoziert und täuscht an, dem Gegenspieler den Ball an den Kopf zu werfen.

    Pfiff, Gelbe Karte wegen Unsportlichkeit ist ja logisch, aber welche Spielfortsetzung wäre richtig gewesen?

    Ein Wurfvergehen ist eine Tätlichkeit. Für eine Tätlichkeit gibts roten Karton.

    Der Versuch einer Tätlichkeit ist ebenso strafbar und wird genau so geahndet. Bei Tätlichkeiten, (auch versuchten) gibt es dF (Wurfvergehen: wo getroffen werden sollte)


    Aber, und jetzt kommts auf deine Wahrnehmung an. Hast Du das als "versuchte Tätlichkeit" oder als Drohung/Provokation wahrgenommen. Dann gibts nämlich i.d.R. nur Gelb

    In diesem Falle ist die Spielfortsetzung idF (wie bei Verbalvergehen) wo der Täter beim Vergehen war.


    Da wir die Szene nicht selber gesehen haben muss man raten.


    Aber man kann etwas aus Deine Beschreibung herleiten:

    • Gibts Du Gelb hast du eine Provokation/Drhung Wahrgenommen, dann gibts idF
    • Gibts Du Rot, dann hast du eine Tätlichkeit oder den Versuich einer Tätlichkeit Wahrgenommen, dann gibts dF

    Was von beiden zutrifft, kannst nur Du wissen.

  • Danke, also ist Unsportlichkeit im Strafraum ohne Tätlichkeit immer idF?

    Nein, auch ein Handspiel, Foulspiel oder unerlaubtes Berühren des Balles nach Regel 3 können Unsportlichkeiten darstellen, die mit Strafstoß geahndet werden.

  • Wo steht eigentlich, dass es für das versuchte Werfen einen dF zu geben hat?


    Das versuchte Werfen ist nicht unter den Vergehen aufgelistet, für die es dF gibt.

    Dort ist lediglich das vollendete Werfen sanktioniert. Bei den Tatbeständen, wo auch der Versuch sanktioniert werden soll, steht es in der Auflistung zu 12.1 immer explizit dabei.

    Also muss man an dieser Stelle davon ausgehen, dass das lediglich versuchte Werfen ausdrücklich nicht sanktioniert werden sollte.


    Für eine Tätlichkeit reicht das für mich von der Schilderung auch noch nicht ganz. Da fehlt die Qualifikation als brutal oder übermäßig hart.

    Eine weitere Qualifikation für eine Tätlichkeit wäre ausschließlich der Schlag mit Hand oder Arm gegen den Kopf. Die Krücke, dass der geworfenen Ball als verlängerter Arm angesehen werden kann, hat keine Regelgrundlage. Das lediglich die herrschende Lehrmeinung. Aber selbst wenn man es als versuchte Tätlichkeit ansieht, bleibt es meiner Meinung nach bei idF. dF wird es erst, wenn der Wurf auch tatsächlich erfolgt.


    Für eine Verwarnung als unsportliches Betragen sehe ich in den Regeln auch keine Grundlage.

    Das bloße Antäuschen eines Wurfes bei laufendem Spiel ist nicht in der Auflistung der Unsportlichkeiten enthalten. Am ehesten könnte man das ganze noch als "Respektlosigkeit gegenüber dem Spiel" betrachten, aber das geht meiner Meinung schon ziemlich in Richtung Regelbeugung.

    Und wenn es nichts zu verwarnen gibt, fällt auch der idF weg, den man hätte geben können für ein Vergehen, dass nicht in den Spielregeln erwähnt ist und für das ein Spieler zu verwarnen wäre.


    Damit sind wir meiner Meinung sogar bei weiterspielen als mögliche Option.

    Was aber überhaupt keine Reglgrundlage hat, ist Gelb und dF/Strafstoß.

  • Das versuchte Werfen ist nicht unter den Vergehen aufgelistet, für die es dF gibt.

    Verdreh doch nicht meine Aussage nur damit Du hier etwas konstruieren kannst:


    Das Wurfvergehen ist eine Tätlichkeit sobald geworfen wurde (unerheblich ob auch getroffen wurde). Niemand hat geäussert, das es für den "versuchten Wurf" einen dF gibt.


    Die Drohung jemanden "Abzuwerfen" ist in jedem Falle ein Unsportlichkeit, kann man diese doch als Provokation oder Drohung werten. Jeder hier hat geäussert, das es dafür einen idF gibt.


    Was aber überhaupt keine Reglgrundlage hat, ist Gelb und dF/Strafstoß.

    Dies hat (fast) jeder hier geäussert. und ist natürlich (für den geschilderten Fall) richtig, weil die Disziplinarstrafe in dieser Kombination und für genau für diesen Fall nicht zur Spielstrafe passt.

  • Werfen wird mit Schlagen im Kontext der Tätlichkeit gleichgesetzt, also auch der konkrete Wurf, ohne zu treffen, wenn die Absicht zu treffen offensichtlich ist und hier auch egal wo getroffen werden sollte. Auch ein absichtliches Anwerfen an Bauch oder Beine ist bei entsprechender Intensität als Tätlichkeit anzusehen. Also genau so direkter Freistoß und Rot.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Nur zur Klarstellung

    und hier auch egal wo getroffen werden sollte.

    Beim Beitrag von @jambala kann es beim flüchtigem Lesen zu einem Verständnissfehler kommen.


    Für die Tätlichkeit (in diesem Beispiel beim Wurfvergehen) als solches ist es natürlich irrelevant WO das Opfer selbst getroffen werden sollte. Also an welchem Körperteil
    Für die Ermittlung des Ortes der Spielfortsetzung ist es natürlich relevant an welchem Ort sich das Opfer befindet. Hier spricht man auch häufig von "Wo getroffen werden sollte" (oder wo getroffen wurd)


    Beides birgt Verwechselungsgefahr.

  • Ein Wurfvergehen ist eine Tätlichkeit. Für eine Tätlichkeit gibts roten Karton.

    Der Versuch einer Tätlichkeit ist ebenso strafbar und wird genau so geahndet. Bei Tätlichkeiten, (auch versuchten) gibt es dF (Wurfvergehen: wo getroffen werden sollte)

    Wie kommst Du darauf, dass es bei Tätlichkeiten einen dF zu geben hat? Nur weil die meisten Tätlichkeiten zu einem dF führen, heisst das nicht, dass alle möglchen Tätlichkeiten auch zu einem dF führen müssen.


    Direkten Freistoß gibt es bei (mögliche Tätlichkeiten fett) Rempeln, Anspringen, Treten, versuchtem Treten, Stoßen, Schlagen, versuchtem Schlagen, Kopfstößen, Stoßen, Treten, versuchtem Treten, Tackling, Angriff, Handspiel, Halten, Sperren mit Kontakt, Beissen, Spucken, Werfen. Der Tatbestand des versuchten Werfens ist auch wenn man ihn als Tätlichkeit betrachtet kein Tatbestand, der zu einem dF führt. In dem Fall bliebe nur noch idF wegen sonstigem Vergehen mit pers. Strafe.

  • Bin hier auch bei KozKalanndok bzgl. dem Punkt, dass es bei "versuchtem Werfen" keinen direkten Freistoß geben kann.


    Wir müssen hier aber mMn auch zwischen "angetäuschtem" und "versuchtem" Wurf unterscheiden.

    Bei einem "angetäuschten" Wurf sehe ich ähnlich wie bei einem "angetäuschten" Schlag keine Grundlage für einen Platzverweis, die Definition der Tätlichkeit ist hier für mich klar nicht erfüllt.

    Bei einem "versuchten" Wurf (also z.B. wenn der Ball abrutscht und deshalb das Ziel klar verfehlt oder wenn das Ziel ausweicht) hingegen ist es schon weniger klar, da die Auslegung aus #9 zum Tragen kommen könnte.


    In der Ausgangsfrage ist es aber ja offensichtlich nur ein Antäuschen.

  • Ich denke, hier streiten wir uns nur um die interpretation einer aussage:


    Wenn geworfen wurde ist es egal ob der Wurf trifft - es ist ein Wurfvergehen, mit all seinen KOnsequenzen.

    Wenn nicht geworfen wurde (also der Ball oder der Gegenstand die Hand nicht verlässt) ist es kein Wurfvergehen sondern eine Drohung oder Provokation (oder wie das sonst noch interpretiert werden kann)

    In der Ausgangsfrage ist es aber ja offensichtlich nur ein Antäuschen.

    genau


    @KozKalanndok (off Topic)
    Mir ist es schleierhaft wie Du es immer wieder schaffst, Zitate und Beiträge anderer so aus dem Zusammenhang zu reissen, das sie völlig entstellt werden, nur um anschliessend nahezu genau das Selbe Beizutragen was andere vorher ebenfalls bereits -nur mit anderen Worten- in der Diskussioon beigetragen haben.

  • Nur um das klarzustellen: Ein Szenario, in dem der Ball die Hand verlässt, ist für mich kein versuchter Wurf mehr sondern ein vollendeter Wurf.

    Ja, stimmt schon. Dann kann es eigentlich aber keinen versuchten Wurf geben. Denn wenn der TW die Absicht hat den Wurf nur anzutäuschen, ist es ja auch kein Wurfversuch.

    Vielleicht ist das auch die Erklärung dafür, warum der "versuchte Wurf" in den Regeln nicht thematisiert wird.

  • Eben - und genau das ist auch der Unterschied zum versuchten Treten, denn da liegt der Tritt ja schon vor, es gab eben nur keinen Treffer - und bevor jetzt ein ganz Schlauer kommt: Wenn kein Treffer vorliegt, obliegt es unserer Einschätzung, ob ein solcher beabsichtigt war oder nicht, was übrigens für Tritt und Wurf gilt, immerhin kann ein Wurf ebenso wie ein Tritt auch so sein, dass ein Treffer offenkundig weder möglich noch beabsichtigt war.


    Womit wir dann auch wieder beim eigentlichen Thema wären:
    Ein versuchter oder nur angedeuteter Wurf ist in diesem Kontext klar unsportlich, mithin mit einer Verwarnung und einem indirekten Freistoß zu bedenken, beim vollendeten Wurf - gewissermaßen ist das irgendwie immer auch ein Versuch - kommt es darauf an, ob wir davon ausgehen, dass ein Treffer weder möglich noch beabsichtigt war (= weiterspielen, soweit nicht unsportliche Provokation) oder ob eben getroffen werden sollte (Rote Karte plus direkter Freistoß am Ort, an dem getroffen wurde/werden sollte, respektive Strafstoß).

  • Das Wurfvergehen ist eine Tätlichkeit sobald geworfen wurde

    So, jetzt machen wir höhere Regelkunde.


    Woraus leitest du aus dem Regelwerk ab, dass ein Wurfvergehen grundsätzlich eine Tätigkeit ist?


    Woraus leitest du/man ab, dass das Werfen des Spielballs überhaupt ein „Wurfvergehen“ sein kann, das mit dF bzw. 11m zu ahnden ist?


    Es ist unstrittig, dass wir bei vollzogenem Wurf ins Gesicht aus nächster Nähe so entscheiden, allerdings fehlt noch die exakte Begründung aus dem Regelwerk. Denn der Torhüter darf grundsätzlich aus taktischen Gründen den Spielball werfen und auch auf andere Spieler.

  • Denn der Torhüter darf grundsätzlich aus taktischen Gründen den Spielball werfen und auch auf andere Spieler.

    Genau daraus:

    Wenn getroffen werden soll ist es ein wurfvergehen, wenn es ein Abwurf ist eben nicht.
    Bei einem vermurkstem Abwurf ist es ein vermurkster Abwurf.

    Im Zweifel = in dubio pro reo


    Eine ableitung erfolgt nicht aus dem Regelwerk, sondern nach Analyse und Bewertung eine Szene. (Das solltest Du aber wissen)


    Wenn -nach meiner Wahrnehmung und interpretation- getroffen werden soll oder wurde, ist es eine Tätlichkeit

    Dies liegt aber nach Schilderung des Threaderstellers nicht vor

  • SixthSCTF Das heißt, wenn der Torhüter einem Gegenspieler den Ball absichtlich leicht an den Rücken wirft, um den Ball weitere 6 Sekunden festhalten zu dürfen, wäre das grundsätzlich eine Tätlichkeit?