Unsportlichkeit Torwart

  • Es ist unstrittig, dass wir bei vollzogenem Wurf ins Gesicht aus nächster Nähe so entscheiden, allerdings fehlt noch die exakte Begründung aus dem Regelwerk. Denn der Torhüter darf grundsätzlich aus taktischen Gründen den Spielball werfen und auch auf andere Spieler.

    Das ist noch einfach: Übermäßig hartes oder brutales Vorgehen gegen einen Gegner ohne Kampf um den Ball.


    Woraus leitest du/man ab, dass das Werfen des Spielballs überhaupt ein „Wurfvergehen“ sein kann, das mit dF bzw. 11m zu ahnden ist?

    Werfen eines Gegenstandes in Richtung [...] eines Gegners.

    Der Wurfvergehens-Tatbestand kennt weder eine Ausnahme für den Torwart noch eine Ausnahme für den Spielball (oder muss man interpretieren, ob der Spielball ein Gegenstand ist?).

    Wenn man den Regeltext auf die Goldwaage legt, dann darf der Torwart den Gegenstand Spielball nicht mal in die Richtung eines Gegners werfen ohne dass dieser dadurch einen direkten Freistoß bekommt (wobei das Vergehen in den meisten Fällen von der Vorteilsbestimmung gefressen werden dürfte).

    Marks Beispiel mit dem Anwerfen und wieder Fangen erfüllt dem Wortlaut nach den Tatbestand eines Wurfvergehens ohne eine Tätlichkeit zu sein. Genauso wie auch das Anwerfen um einen Abstoß zu provozieren.


    Also dann mal zurück an Mark: Welche Regel erlaubt es dem Torwart den Ball einem Gegner aus taktischen Gründen auf den Rücken oder sonstwohin zu werfen?

  • KozKalanndok


    Regel 12.4 schließt beim Werfen oder Treten eines Gegenstandes von einem Spieler auf einen Gegenspieler den Spielball tatsächlich explizit aus. Somit ist das auch unabsichtliche und taktische Anwerfen oder Abschießen schon einmal grundsätzlich nicht verboten. Bei den Regeln 13, 15 und 17 sind diese taktischen Spielweisen sogar explizit erwähnt und auch wann sie strafbar sind und wann nicht.


    Mit der Auslegung des Ballwurfs ins Gesicht als „Tätlichkeit“ liegst du natürlich absolut richtig.


    Aus dem Spiel heraus darf ein Spieler zunächst einmal grundsätzlich einen Gegenspieler mit dem Ball anschießen oder Anwerfen, ohne dass automatisch ein Wurfvergehen vorliegt. Die Frage ist nur, ab wann ein strafbar ist bzw. wo man die Grenze zwischen mindestens „fahrlässig“ und erlaubt zieht.

  • Danke für den Hinweis auf 12.4. Das stellt die Definition des Werfens aus 12.1 klar, auf die ich mich die ganze Zeit bezogen habe.


    Also bei laufendem Spiel werfen darf ja ohnehin nur der Torwart.

    Jeder andere hätte schon vorher für einen dF gesorgt.


    Ich denke mal strafbar wird das Anwerfen erst dann, wenn die Grenze zur Tätlichkeit überschriten ist.

    Im laufenden Spiel darf der Torwart also den Spielball werfen wohin und so fest wie er will, solange man es nicht als brutales oder übermäßig hartes Vorgehen betrachten kann. Und das muss man immer aus der Situation heraus sehen.

  • Die Frage ist nur, ab wann ein strafbar ist bzw. wo man die Grenze zwischen mindestens „fahrlässig“ und erlaubt zieht.

    Und genau das ist die Kunst des Schiedsrichters, der hier wieder das machen muss, was ansonsten verpönt ist: Eine Absicht erkennen und praktisch sogar Gedanken lesen.


    Was aber besonders faszinierend daran ist: Ausgerechnet in diesen Fällen wird der Sachverhalt sehr viel häufiger einheitlich beurteilt und damit ausgelegt werden als in den Fällen, in denen der Regelgeber das bis ins Detail beschreibt - und sogar die Zuschauer werden damit meist einverstanden sein ...

  • Und genau das ist die Kunst des Schiedsrichters, der hier wieder das machen muss, was ansonsten verpönt ist: Eine Absicht erkennen und praktisch sogar Gedanken lesen.

    Es geht eben nicht um die Absicht, die ist hier ja sogar erlaubt. Es geht nur um die Art und Weise. Und für mich gibt es hierbei nur Rot bzw. wenigstens Gelb oder Weiterspielen. Einen dF oder 11m ohne Karte, weil nur „fahrlässig“ im Sinne der Regeln würde kein Mensch verstehen.