Handspiel außerhalb des Strafraum oder die Tücken farbiger Linien

  • Wir alle kennen ja die überlichen Markierungen auf Kunstrasenplätzen. Im Regelfall sind die Linien des Fußballgrossfeldes weiß und alles andere in verschiedenen Farben. Ich hatte gestern das Vergnügen, ein Spiel auf einem Platz zu leiten, der in erster Linie für Rugby genutzt wird. Und so waren lediglich die Seitenauslinien weiß, alles andere für Fußball benötigte gelb.


    Sportgelände auf Google Maps


    Mitte der zweiten Hälfte schlug Heim einen langen Ball Richtung Gästehälfte. Diesen Ball fängt der Keeper rund 2-3 Meter vor seinem Strafraum ab, da er offensichtlich die weiße, für das Rugby benötigte Linie mit der Strafraumgrenze verwechselte.

    Der Angreifer war zu dem Zeitpunkt rund 3-4 Meter entfernt.


    Wie hättet ihr entschieden ?

  • Unwissen schützt vor Strafe nicht. Direkter Freistoß. Und von der Beschreibung hätte würde ich sogar sagen, :rote_karte: .

  • Der Fall in der Bundesliga ist aus meiner Sicht anders gelagert, da der Abstand zu gering und der Stürmer allein vor dem TW war.


    Bei drei bis vier Metern plus weiterem Verteidiger in Spielnähe tendiere ich eher zu Freistoß und Verwarnung, sofern der zweite Verteidiger ausreichend nah am Stürmer dran war bzw. entsprechend näher zum Ball als der Stürmer. Das Versehen des TW hinsichtlich der Linie hat weder auf die Spiel - noch die persönliche Strafe Auswirkungen.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Auch wenn es regeltechnisch egal ist, würde ich aufgrund der Umstände auch auf jeden Fall zur geringeren Strafe tendieren.

    Und anhand der Beschreibung erscheint nur Gelb vertretbar und damit die bessere Wahl zu sein.


    Irgendjemand bei SR-Ball wegen einem äußeren Einfluss (die andere Linie), der nicht zum Spielfeld gehört? ;)

  • Ein Fußballfeld mit gelben Linien - sogar die Seitenlinien waren gelb - hatte ich auch schon - und wenn ich mich daran anpassen muss, müssen die Spieler es eben auch.


    Hier war der Torwart zweifelsfrei der Auffassung, dass er den Ball in die Hand nehmen dürfe, was zumindest unsportliche Gedanken schon einmal ausschließt. Wenn der Angreifer noch 3 bis 4 Meter entfernt ist, sehe ich keine Ballkontrolle, der TW hatte den Ball und hätte diesen auch regulär spielen können, ergo bin ich dem aussichtsreichen Angriff und damit einer Verwarnung wesentlich näher als der klaren Torchance samt Roter Karte.

  • Also meine Entscheidung war VW und dF.

    Mein Beweggrund war eben die Entfernung des Angreifers und des Verteidigers zum Torwart, die Tatsache dass keine Ballkontrolle vorlag oder unmittelbar bevorstand und dass der Torwart das Handspiel ohne jeglichen unsportlichen Hintergedanken gemacht hat.


    Da er aber in der 1. Halbzeit sich aber aufgrund eines Foulspiels bereits verwarnt wurde, machte es in Summe die Ampelkarte.

  • Guter Punkt, Mark.

    Ich habe gerade nochmal nachgelesen und da gibt es tatsächlich eine Paradoxie in den Regeln.


    Das Verhindern eines aussichtsreichen Angriffs durch ein Handspiel ist nur dann verwarnungspflichtig, wenn es begangen wird um den Angriff zu unterbinden. Somit wäre hier möglicherweise sogar gelb falsch.

    Das Verhindern eines aussichtsreichen Angriffs mittels einem anderen Vergehen ist dagegen immer verwarnungspflichtig.


    Aber Achtung:

    Der Unterschied ist nur im Originaltext zu finden. In der deutschen Fassung wurde diese Unterscheidung bedetungsändernd kaputtübersetzt.

    "handles the ball to [...] stop a promising attack" ist das eine.

    "commits any other offence which [...] stops a promising attack" ist das andere.


    Während im ersten Fall des Handspiels die Motivation mitentscheidend für die Verwarnungspflichtigkeit ist, ist dies bei den anderen Vergehen keine notwendige Bedingung für die Verwarnungspflicht.

  • KozKalanndok Mich interessiert die Begründung von Referee_Sebastian .


    Es wird nur begründet, weshalb es kein Rot gab (Entfernung Angreifer und Verteidiger zum Torwart). Der Hintergedanke ist beim Handspiel hier auch irrelevant.


    Mir fehlt die Begründung für das unsportliche Handspiel.

  • Das Verhindern eines aussichtsreichen Angriffs durch ein Handspiel ist nur dann verwarnungspflichtig, wenn es begangen wird um den Angriff zu unterbinden.

    Und - was hat der TW gemacht? Er hat den aussichtsreichen Angriff durch sein Handspiel unterbunden - und genau das war auch seine volle Intention, lediglich die damit einhergehende Regelwidrigkeit war nicht beabsichtigt, was in diesem Kontext aber keine Rolle spielt.


    Da er aber in der 1. Halbzeit sich aber aufgrund eines Foulspiels bereits verwarnt wurde, machte es in Summe die Ampelkarte.

    Das ist in diesem Fall natürlich absolut ein absoluter Glücksfall, für die Außenwirkung entscheidend ist, dass der geht, ob glatt oder gelb-rot interessiert meist weder Publikum noch Akteure in diesem Moment.

  • Er hat den aussichtsreichen Angriff durch sein Handspiel unterbunden

    Das streite ich auch nicht ab.

    Aber das unterbinden eines aussichtsreichen Angriffs mittels Handspiel ist nunmal nur dann verwarnungspflichtig, wenn er es begangen wird um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern. Und das tut er nicht. Er begeht das Handspiel im Irrtum sich im Strafraum zu befinden und damit gerade nicht um den aussichtsreichen Angriff zu unterbinden.

  • Diesen Ball fängt der Keeper rund 2-3 Meter vor seinem Strafraum ab, da er offensichtlich die weiße, für das Rugby benötigte Linie mit der Strafraumgrenze verwechselte.

    Von den Regelfragen ganz abgesehen.. wenn ich das auf Satbild richtig sehe..sind das nochmal 11m mehr zwischen Strafraumlinie und der weißen Rugbylinie.

    Kommt man da in echt wirklich so durcheinander?

    Von oben würde ich sagen.. das muss der TW merken.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Hätte ich nur den deutschen Regeltext gelesen, wäre ich da auch eher dabei "aussichtsreicher Angriff verhindert", dann Gelb.

    Aber der englische Text verwendet für die beiden unterschiedlichen Tatbestände direkt untereinander unterschiedliche Formulierungen.


    Mir fällt zwar kein sinnvoller Grund ein, warum der Regelgeber da unterschiedliche Behandlungen haben wollen könnte, aber andererseits ist die Abweichung in den Formulierungen gerade so nah beieinander schon auffällig.

  • Er begeht im Glauben, regelkonform zu spielen, ein Handspiel, das den aussichtsreichen Angriff unterbindet. Hier in diesem Fall spielt die Intention keine wirkliche Rolle, sondern die eingetretene Unterbindung des Angriffs.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Ok...dann habe ich wohl irgendwie ein Problem mit der deutschen Sprache.


    Ein Spieler ist wegen unsportlichen Betragens zu verwarnen, wenn er ein Handspiel begeht um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern oder zu unterbinden.


    Nach meinen Deutschkenntnissen reicht es bei der Formulierung eben gerade nicht, dass das Handspiel einen aussichtsreichen Angriff verhindert. Vielmehr verlangt diese Formulierung ausdrücklich, dass das Handspiel begangen worden sein muss um diesen aussichtsreichen Angriff zu verhindern. Und bei einem versehentlichen zu weit rauslaufen sehe ich genau das eben nicht erfüllt an.


    Eine Formulierung, die jedes Handspiel, welches einen aussichtsreichen Angriff verhindert bestraft würde beispielsweise so lauten:


    Ein Spieler ist wegen unsportlichen Betragens zu verwarnen, wenn er ein Handspiel begeht und damit einen aussichtsreichen Angriff verhindert oder unterbindet.


    Und derartige Formulierungen haben wir in der Auflistung der Unsportlichkeiten durchaus auch so stehen. Aber ausgerechnet nicht in den Tatbeständen mit dem aussichtsreichen Angriff.

  • KozKalanndok Leg doch nicht wieder jedes Wort auf die Goldwaage. Beim unsportlichen Handspielvergehen ist ausschließlich das Ergebnis maßgeblich und nicht die Intention.


    Das Problem beim Verständnis der Gelben Karte ist für mich:


    War die Entfernung vom Angreifer zum Torwart für Rot zu groß aber für keine Strafe zu gering (für mich unlogisch)? Oder gab es nur Gelb, weil die Entfernung zwar gering war, aber der Abwehrspieler noch eingreifen hätte können (plausibel)? Oder war auch der fehlende Wille einer Unsportlichkeit mit ein Kriterium (was eigentlich irrelevant ist).