Unerlaubtes Verlassen des Spielfeldes

  • Aufgrund der neuen Regeln stellt sich für mich insbesondere auch die Frage nach dem exakten Ort der Spielfortsetzung:


    Ein Spieler verlässt ohne explizite Zustimmung des Schiedsrichters das Spielfeld und…


    a) schlägt den gegnerischen Trainer,

    b) beleidigt den gegnerischen Betreuer,

    c) schubst seinen eigenen Trainer unsportlich,

    d) beleidigt einen eigenen Mitspieler,

    c) springt einen Zuschauer an,

    d) beschimpft einen Balljungen unsportlich,

    e) läuft direkt in die Kabine,

    f) bleibt verletzt kurz vor der naheliegenden Barriere liegen und tritt dann nach einem Zuschauer, der ihn hinter der Barriere stehend auslacht.

  • So aus dem Stegreif ohne ins Regelhaft geschaut zu haben:

    A: dF auf nächstgelegener Begrenzungslinie

    B, C und D: idF, gleicher Ort

    C und D II und F: SR-Ball wo Ball bei Unterbrechung

    E: gK in nächster Unterbrechung durch Mitteilung an Kapitän

  • Ist das nicht fast alles in 12.4 wörtlich geregelt? Ohne das jetzt explizit zu erwähnen sind bei allen Spielfortsetzungsorten die speziellen Strafraumregeln zu berücksichtigen.


    a) :gelbe_karte: für das Verlassen, danach :rote_karte: für das Schlagen und direkten Freistoß auf der Spielfeldbegrenzungslinie, die dem Ort wo Faust und Kiefer sich treffen am nächsten liegt.

    b) :gelbe_karte: für das Verlassen, danach :rote_karte: für das Beleidigen und indirekten Freistoß auf der Spielfeldbegrenzungslinie, die dem Ort wo die Beleidigung ausgesprochen wurde am nächsten liegt.

    c) :gelbe_karte: für das Verlassen, danach :gelbe_karte::rote_karte: für das Schubsen und indirekten Freistoß auf der Spielfeldbegrenzungslinie, die dem Ort wo der Schubser passiert.

    d) :gelbe_karte: für das Verlassen, danach :rote_karte: für das Beleidigen und indirekten Freistoß auf der Spielfeldbegrenzungslinie, die dem Ort wo die Beleidigung ausgesprochen wurde am nächsten liegt.

    c) :gelbe_karte: für das Verlassen, danach :rote_karte: für das Anspringen (bewertet als Tätlichkeit) und indirekten Freistoß auf der Spielfeldbegrenzungslinie an der der Spieler das Feld verlassen hat.

    d):gelbe_karte: für das Verlassen, danach :rote_karte: für das Beleidigen und indirekten Freistoß auf der Spielfeldbegrenzungslinie an der der Spieler das Feld verlassen hat.

    e) Mitteilung an den Spielführer, dass der weggelaufene Spieler verwarnt ist in der nächsten Spielunterbrechung.

    f) :rote_karte: für das Treten (Tätlichkeit) und Schiedsrichterball am Ort der letzten Ballberührung mit der Mannschaft der letzten Ballberührung.


    Noch ein Hinweis zum letzten: Da ist die Sachverhaltsschilderung mehrdeutig, aber ich habe mich für folgendes Kopfkino entschieden:

    Der Spieler verletzt sich auf dem Feld, humpelt raus, legt sich hin und tritt dann den Zuschauer. In dem Fall wäre das Verlassen auch ohne Zustimmung des Schiedsrichters erlaubt. Für den Fall, dass er tatsächlich das Spielfeld unerlaubt verlässt und sich dann außerhalb erst verletzt lautet die Entscheidung :gelbe_karte: (Verlassen), :rote_karte: (Treten), idF (Verlassen).

  • Müssen neuerdings Gelbe Karten vor einer glatt Roten gezeigt werden? Uns wurde bisher immer gesagt, wir sollen die auf dem Platz weglassen, damit deutlich wird, dass wir keine Gelb-Rote Karte gezeigt haben. Im Sonderbericht zum FaD wird dann natürlich gebührend erwähnt, dass es vorher noch ein verwarnungswürdiges Vergehen gab.


    Ausnahme: Wenn es als erstes eine zwingende Verwarnung für einen bereits verwarnten Spieler geben muss. Dann Gelb-Rot und kein Rot hinterher plus Sonderbericht, warum der Spieler in der Situation eigentlich zwei Platzverweise bekommen müsste. (z.B. unerlaubtes Verlassen des Spielfeldes plus Tätlichkeit)

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Ob man die gelbe Karte tatsächlich zeigen muss bin ich mir tatsächlich nicht sicher.

    Aber die Verwarnung als solche für das Verlassen ist ein unabhängiges Vergehen und damit zwingend.

    Bei mehreren Vergehen eines Spielers, bei denen mindestens eines feldverweiswürdig ist, wird direkt Rot gezeigt, unabhängig davon ob es erst das zeitlich letzte ist.


    Es geht hier jedoch vor allem um die korrekt Spielfortsetzung und deren Ort.

  • a) dF auf der Begrenzungslinie, FaD

    b) idF auf der Begrenzungslinie, FaD

    c) idF auf der Begrenzungslinie, Gelb und Ampelkarte

    d) idF auf der Begrenzungslinie, Gelb und Ampelkarte (eine Beleidigung eines Mitspielers ist für mich regelmäßig "nur" eine Unsportlichkeit)

    cII) idF auf der Begrenzungslinie, FaD

    dII) idF auf der Begrenzungslinie, Gelb und Ampelkarte oder Rot, je nach "Beschimpfung"

    e) weiterspielen, Gelb in der nächsten Unterbrechung via Kapitän, aber selbst das ist einzelfallabhängig (war das Verlassen wirklich unsportlich)

    f) Situationsabhängig, dafür muss ich nicht zwingend sofort unterbrechen - und so etwas ist kein unerlaubtes Verlassen.

  • d) idF auf der Begrenzungslinie, Gelb und Ampelkarte (eine Beleidigung eines Mitspielers ist für mich regelmäßig "nur" eine Unsportlichkeit)

    Warum? Beledigung ist ein Schlüsselwort für "feldverweiswürdig" und dabei ist es egal gegen wen sie geht...

    e) weiterspielen, Gelb in der nächsten Unterbrechung via Kapitän, aber selbst das ist einzelfallabhängig (war das Verlassen wirklich unsportlich)

    Verlassen ohne Erlaubnis muss nicht unsportlich sein für die Verwarnungspflicht.

    f) Situationsabhängig, dafür muss ich nicht zwingend sofort unterbrechen

    Ein Spieler, der nach einem Zuschauer tritt (Tätlichkeit!) ist kein Unterbrechungsgrund?

  • Warum? Beledigung ist ein Schlüsselwort für "feldverweiswürdig" und dabei ist es egal gegen wen sie geht...

    Gegen den eigenen Mitspieler, gut vielleicht Kopfkino, aber da liegt die Schwelle für eine Beleidigung weitaus höher als bei einem Gegenspieler, bevor ich etwas als Beleidigung ansehe - vielleicht bin ich da auch zu rustikal.

    Verlassen ohne Erlaubnis muss nicht unsportlich sein für die Verwarnungspflicht.

    Aber genau das ist es ja, worauf es im Einzelfall ankommt - war das wirklich unerlaubt (= unsportlich) oder konnte der Spieler doch davon ausgehen, dass meine (implizite) Zustimmung vorliegt; deswegen betrachte ich das unter dem Aspekt, ob der das Feld in unsportlicher Absicht verlässt.

    Ein Spieler, der nach einem Zuschauer tritt (Tätlichkeit!) ist kein Unterbrechungsgrund?

    Kein zwingender Unterbrechungsgrund, geradezu ein Klassiker für die Vorteilsbestimmung, auch wenn diese dabei eng(er) auszulegen ist.

  • Manfred Hinsichtlich möglicher Vorteilsbestimmungen nichts hineininterpretieren. Wenn in der Regelfrage nichts von einem aussichtsreichen Angriff oder ähnlichem steht, wird bei einem Vergehen unterbrochen, es sei denn die konkrete Regel will es anders.

  • „Begrenzungslinie“ reicht mir nicht. Hier ist noch vereinfacht erforderlich entweder „wo Tatort“ oder „wo verlassen“.

  • Spielfortsetzung immer auf der Begrenzungslinie, die dem Tatort am nächsten ist

    Das ist doch eigentlich selbsterklärend und von Manfred sicherlich so gemeint.

  • Spielfortsetzung immer auf der Begrenzungslinie, die dem Tatort am nächsten ist

    Das ist doch eigentlich selbsterklärend und von Manfred sicherlich so gemeint.

    Nein, siehe Regeländerungen.

  • Aber genau das ist es ja, worauf es im Einzelfall ankommt - war das wirklich unerlaubt (= unsportlich) oder konnte der Spieler doch davon ausgehen, dass meine (implizite) Zustimmung vorliegt

    Ok...dann interpretierst Du in die Sachverhaltsschilderung Dinge rein, die dort nicht stehen.

    Laut Sachverhalt ist das Verlassen nämlich unerlaubt und zumindest in meinem Kopfkino muss man da nicht mehr über eine implizite Zustimmung nachdenken, denn wenn das in Betracht käme, dann wäre es nicht mehr wie im Sachverhalt geschildert unerlaubt.



    Mark

    Bekommen wir auch mal Deine Einschätzung zu Deinen Fällen? :)

  • Die Tippfehler, dass nach d wieder c kommt, sind mir leider erst jetzt aufgefallen, sorry.


    e) präzisiere ich, indem ich noch hinzufüge „… aus Verärgerung, weil ihn sein Trainer wegen seiner Leistung lautstark kritisiert hat.


    Mir geht es im Wesentlichen um c2, d2 und e) bezüglich möglicher Änderungen aufgrund der neuen Regeln.


    KozKalanndok Wenn du deine Gelben Karten dort weglässt, wo Glattrot kommt, dann haben wir nur bei e) Abweichungen.

  • Ja, die gelben Karten müssen wohl nicht gezeigt werden, aber ich denke sie müssen sowohl dem Spielführer mitgeteilt als auch im Spielbericht als solche vermerkt werden und zwar nicht nur versteckt im Sonderbericht wo es am Ende vergessen wird sondern konkret an der Stelle, die für Verwarnungen vorgesehen ist. Ansonsten würden diese Pflichtverwarnungen (wir reden ja nicht über ein gleichzeitiges Vergehen von welchem das bösere bestraft wird sondern von zwei unabhängigen Vergehen) auf dem Konto für die Gelbsperren fehlen und das kann's meiner Meinung nach auch nicht sein.


    Wobei ich bei d2) wohl das "unsportlich" übersehen habe. Also je nachdem wie heftig wäre da möglicherweise nicht :rote_karte: sondern vielleicht auch eher :gelbe_karte::gelbe_karte::rote_karte: fällig.


    Was würdest Du bei e anders machen? Für unerlaubtes Verlassen des Spielfeldes ist zwar eine persönliche Strafe festgelegt, aber keine Spielstrafe. Damit ist kein Grund gegeben zu unterbrechen. Auch nach Deiner Präzisierung sehe ich nichts, was für eine Unterbrechung sorgen würde. Ein Trainer darf seinen Spieler kritisieren, auch gerne lautstark (mein Kopfkino dabei: "Herrschaftszeiten, wie oft soll ich Dir das noch einhämmern?!? NICHT SOVIEL RÜCKLAGE BEIM SCHUSS VERDAMMT NOCHMAL!!!!111einseinself"). Von "beleidigend", "schmähend", "unsportlich" o.ä. hast Du ja nichts geschrieben

  • Ansonsten würden diese Pflichtverwarnungen (wir reden ja nicht über ein gleichzeitiges Vergehen von welchem das bösere bestraft wird sondern von zwei unabhängigen Vergehen) auf dem Konto für die Gelbsperren fehlen und das kann's meiner Meinung nach auch nicht sein.

    Bei einem Feldverweis, auch Gelbrot, gehen die Gelben Karten nicht in die Statistik ein. Insofern kann man sich die Arbeit sparen. Was aufgrund regionaler Durchführungsbestimmungen zusätzlich im Spielbericht erwähnt werden muss, ist für die Antwort irrelevant.


    Ein Trainer darf seinen Spieler kritisieren, auch gerne lautstark

    Ja darf er. Aber der Spieler darf deswegen eben trotzdem nicht unerlaubt das Spielfeld verlassen. Und in Regel 12.2 ist die Spielfortsetzung und in 13.2 auch der Ort der Spielfortsetzung genannt.

  • Wo genau ist in Regel 12.2 das unerlaubte Verlassen des Spielfeldes sanktioniert?


    Falls Du auf den 6. Stichpunkt anspielst...der greift nicht, weil das Verlassen des Spielfeldes in den Spielregeln erwähnt ist und damit nicht zur Menge der Vergehen gehört, die nicht in den Spielregeln erwähnt sind.

    Zwar würdest Du unterbrechen um zu verwarnen, aber das wäre nicht von den Regeln gedeckt.

    Damit auf idF entschieden werden dürfte, müsste das Verlassen des Spielfeldes ein Vergehen sein, welches nicht in den Regeln erwähnt ist. Das ist es aber 12.3 und damit ist eine notwendige Bedingung für diesen Stichpunkt nicht erfüllt.


    Ein Vergalvergehen des Trainers sehe ich zwar nicht, aber selbst bei einem Verbalvergehen würde ich als Unterbrechungsgrund bestenfalls 12.4 (Verbalvergehen) sehen.

    Der 3. Stichpunkt greift im Hinblick auf ein Verbalvergehen des Trainers nicht, weil 12.2 ausschließlich Vergehen von Spielern regelt.

  • KozKalanndok Die Kritik des Trainers steht doch nicht zur Diskussion. Es ist eine Klarstellung, dass der Spieler nicht möglicherweise verletzungsbedingt das Spielfeld verlässt und damit ist es eine Unsportlichkeit und somit ein Vergehen.


    13.2 „Freistösse wegen Vergehen, bei denen ein Spieler das Spielfeld ohne Erlaubnis betritt, wieder betritt oder verlässt. Diese werden an der Stelle ausgeführt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Spielunterbrechung befand.“


    Die einzigen Vergehen, bei denen der SR ausdrücklich nicht (sofort) unterbrechen soll, sind Torwartwechsel, unerlaubtes Wiederbetreten, zusätzliche Person, Ausrüstungsmangel.


    Beim unerlaubten Verlassen des Spielfeldes ohne Vergehen außerhalb sehe ich keine regeltechnische Vorgabe, weshalb grundsätzlich nicht unterbrochen werden soll. Natürlich kann man im Einzelfall Vorteil gewähren aber im Sinne des größtmöglichen Nachteils ist es doch geradezu genial, wenn der Torhüter in dem Moment den Ball kontrolliert.


    Die ausdrückliche Ausnahme beim Verlassen gibt es beim Abseits. Das interpretiere ich allerdings als eine spezielle Form der Vorteilsregelung.


    Daher ist in allen anderen Fällen die Unterbrechung nicht grundsätzlich falsch. Ich lasse allerdings Weiterspielen grundsätzlich gelten.


    Mir ging es darum, dass die Regel 13.2 hierfür einen Ort definiert aber 12.4 beim Vergehen gegen Drittpersonen außerhalb neuerdings einen andern Ort.