Absichtliche Verzögerung des Anpfiffs

  • Das steht aber alles nicht in der Ausgangsfrage. Da ist von acht vor Ort befindlichen Spielern die Rede. Und wenn ich mir dessen sicher sein sollte geht's los. Und wenn die dann nicht wollen: s.o.

  • Mark, die Spielberechtigungsprüfung lässt sich auch ohne Freigabe des SB nachvollziehen.


    Da das ganze Szenario offensichtlich vorsätzlich ist, hat man im Anschluss nach der Wunderheilung ganz plötzlich als SR eben bei genau dem Spieler keinen Ermessensraum bei Entscheidungen und dann bekommt er leider genau so schnell wie er genesen ist leider seine zweite Gelbe, im Zweifelsfall wegen direktem Reklamieren gegen seine Verwarnung wegen Foulspiel.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Mark, die Spielberechtigungsprüfung lässt sich auch ohne Freigabe des SB nachvollziehen.

    So ist es. Es soll ja auch mal zu DSL Ausfällen etc. kommen. Ein weisses Stück Papier mit den Namen der Spieler reicht aus.

  • Dann sollte er später aber auch nicht auf dem Spielbericht stehen.

    Das ist leider falsch - auch ein Spieler, der sich beispielsweise beim aufwärmen verletzt, wird ja nicht aus dem Spielbericht gestrichen, aber das bringt mich auf eine interessante andere Frage. Wenn die Mannschaft behauptet, ein Spieler sei nicht spielfähig, dann ist das so, ich kann und werde nicht beurteilen, ob der verletzt ist oder nicht, das wird sich aber alles im Spielbericht finden, incl. der aussage, ob der später dann doch noch mitgespielt hat oder nicht.

  • Manfred auf dem PapierAUSDRUCK des SB (bei uns im Kreis nicht mehr verpflichtend..) steht der Spieler dann vllt, aber ich bin da bei Kaef wenn es von Mannschaftsseite aus heißt Nr. XY ist verletzt, ändere ich das durchaus und entferne selbigen aus dem Kader für besagtes Spiel.

  • Zunächst gibt es eine festgelegte Uhrzeit für den Spielbeginn, die maßgebend ist.


    Wenn der Heimverein bereits die 8 Spieler eingetragen hat, kann der Schiedsrichter trotzdem vorm eigentlichen Spielbeginn das Spielrecht dieser Spieler prüfen. Dann muss der Verantwortliche nur noch Torwart und Kapitän benennen. Wenn er sich weigert, ist die Aufstellung nicht vollständig.


    Da der ESB verwendet werden muss, verstößt der Verein gegen § 28 der Spielordnung ("Pflichten der Vereine") und insbesondere gegen den folgenden Satz:


    3. Von den Vereinsverantwortlichen ist der elektronische Spielberichtsbogen spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn unter Beachtung der Satzung, Ordnungen und Richtlinien des BFV zu bearbeiten und freizugeben.


    Weiterhin verstößt der Heimverein gegen § 25 ("Spielbeginn").


    1. Zum festgesetzten Spieltermin müssen die Mannschaften mit mindestens sieben Spielern antreten. Regel 3 der Fußball-Regeln gilt entsprechend.

    Anwendung auf Beispiel: Ist erfüllt, da 8 Spieler anwesend sind.


    2. Bei einem verspäteten Antreten einer der beiden Mannschaften ist der Gegner verpflichtet, eine Verzögerung des Spielbeginns, um mindestens fünfundvierzig Minuten hinzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist kann er die Austragung des Spiels verweigern. Die Durchführung des Spiels unter Vorbehalt ist nicht gestattet.

    Anwendung auf Beispiel: Meiner Ansicht nach nur möglich, wenn die Mindestanzahl der Spieler nicht erreicht ist. Fällt somit weg, da 8 Spieler anwesend sind.


    3. Tritt eine Mannschaft später oder mit weniger als sieben Spielern an, beginnt das Spiel nicht. Darüber ist vom Schiedsrichter eine Meldung zu verfassen. Die Spielwertung erfolgt nach § 29.

    Anwendung auf Beispiel: Da sich der Mannschaftsverantwortliche des Heimvereins weigert die Aufstellung rechtzeitig gemäß § 28 freizugeben, kann man daraus ableiten, dass man später antreten will. Wäre erfüllt.


    4. Diese Rechtsfolge tritt nicht ein, wenn der Verein nachweist, dass ihn an der Säumnis kein Verschulden trifft.

    Anwendung auf Beispiel: Der Heimverein muss nachweisen, dass die Verspätung der Spieler am Spieltag nicht in ihrer Verantwortung liegt (höhere Gewalt, Stau auf einer Straße bei der Anfahrt etc.).


    Rein von der Spielordnung würde ich also sagen, dass das Spiel nicht stattfindet und eine Spielwertung erfolgt.


    Praktisch gesehen wird man aber eher auf § 25 2. "ausweichen" und die Frist von 45 Minuten ist ja mit den 20 Minuten noch nicht erreicht worden.


    In meinen Augen würde der Schiedsrichter nur etwas falsch machen, wenn er diese Vorkommnisse nicht unter den besonderen Vorkommnissen im ESB vermerkt.


    Und tendenziell soll das Spiel ja besser ausgetragen als gewertet werden. So ist meiner Erfahrung nach eher der Tenor unter Spielleitern.


    Letztendlich muss dann der Spielleiter prüfen, ob ein Verstoß gegen die Spielordnung passiert ist.


    Vor Ort wird man in einem solchen Fall immer versuchen salomonisch zu handeln, damit das Spiel stattfindet.


    Quelle der Spielordnung: https://www.bfv.de/der-bfv/sat…bfv-satzung-und-ordnungen

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  • Rein von der Formulierung her bindet eigentich 25.2 aber nur den Gegner. Nicht den Schiedsrichter. Wenn der SR meint es wird ihm zu blöd und geht, ist das Spiel erledigt.


    Das später aus 25.3 darf man aber meiner Meinung nach nicht isoliert betrachten. Ich sehe da einen Bezug zu den 45 Minuten aus 25.2 (im Sinne von "45 Minuten muss der Gegner warten, wenn in der 46. Minute dann der TW auftaucht darf nicht mehr angepfiffen werden").

  • Koz, in dem Kontext ist für den SR die Wartezeit genau gleich bindend. Der Unterschied ist eigentlich nur, dass der Gegner eben mindestens diese Zeit hinnehmen muss, vor allem wenn man über angekündigt verspätetes Anreisen redet.

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  • So gesehen fände ich die Kombination aus 25.2 und 25.3 sinnvoll und auch nötig, da ein Spiel mit dem angesetzten Schiri stattfinden sollte.

    Und ich denke, dass das den Schiedsrichter auch deswegen mit einbezieht, da man meist etwas Zeit für eine Spielleitung einplanen muss.


    Wie gesagt sehe ich den Verstoß gegen die § 25 und § 28 als schon sehr kritisch und essentiell an in diesem Beispiel.

    Wenn ich mich in einem Sportverband für den Spielbetrieb anmelde, dann unterwerfe ich mich damit der jeweils geltenden Spielordnung.


    Ich würde es rein praktisch gesehen so machen, dass ich mir den Mannschaftsverantwortlichen von Heim zu einem 4-Augen-Gespräch hole.

    Ich weise ihn auf die geltende Spielordnung hin und dass sein Verhalten ein Vergehen dagegen darstellt und ob er sich dessen bewusst ist.


    Wenn die restlichen Spieler eingetroffen sind und der Spielbericht vervollständigt wurde, prüfe ich ihn und gewähre noch eine kurze Zeit zum Aufwärmen.

    Dann pfeife ich das Spiel an und im Nachgang werde ich alle Vorkommnisse im ESB vermerken und eine Meldung bzw. einen Sonderbericht verfassen.


    Ich denke, dass natürlich der Gastverein ein Recht auf eine pünktliche Austragung des Spiels hat.

    Wenn einer zeitlichen Verschiebung nichts entgegen steht, dann werde ich das Einverständnis des Gastvereins dazu ebenfalls vermerken.


    Ungeachtet der Ereignisse vor dem Spiel werde ich diese nicht in meine Spielleitung einfließen lassen.

    Das halte ich für wenig sinnvoll und ist auch in meinen Augen nur ein Nachkarten gegen den Heimverein.

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  • Das ist leider falsch - auch ein Spieler, der sich beispielsweise beim aufwärmen verletzt, wird ja nicht aus dem Spielbericht gestrichen, aber das bringt mich auf eine interessante andere Frage. Wenn die Mannschaft behauptet, ein Spieler sei nicht spielfähig, dann ist das so, ich kann und werde nicht beurteilen, ob der verletzt ist oder nicht, das wird sich aber alles im Spielbericht finden, incl. der aussage, ob der später dann doch noch mitgespielt hat oder nicht.

    Absolut verbandsspezifisch. Pauschalaussage so schlicht falsch.

  • Wenn die restlichen Spieler eingetroffen sind und der Spielbericht vervollständigt wurde, prüfe ich ihn und gewähre noch eine kurze Zeit zum Aufwärmen.

    Sorry, aber genau das werde ich nicht tun - wenn die da sind, geht es los, da gibt es keine Sekunde weiterer Wartezeit - der größtmögliche Nachteil für die regelübertretende Mannschaft ...


    Und wo etwas hatte ich tatsächlich schon öfter: Einmal hatten die die Trikots vergessen (sorry, aufwärmen kann man sich auch ohne), einmal verpeilt, dass eine große Sportveranstaltung ist (sorry, wenn ich als auswärtiger SR es pünktlich zum Spiel schaffe, muss die ortskundige Mannschaft da auch hinbekommen, ein späterer Anpfiff wäre aber mangels Flutlicht zudem nicht vertretbar gewesen), ...

  • Nur ums noch mal in Erinnerung zu bringen, es geht um den Heimverein. Da ist dann solches Verhalten schlicht schon Vorsatz, wenn neben der Tatsache, dass ein signifikanter Teil der Mannschaft nicht präsent ist zudem der SB nicht freigegeben ist in der vorgeschriebenen Frist. Was anders als das bewusste Verhindern des Spielbeginns zum vorgesehenen Zeitpunkt soll hier erwirkt werden? Wenn also ein Verein vorsätzlich mir durch Unsportlichkeit Lebenszeit raubt, gehe ich von einer entsprechenden Haltung in der Mannschaft aus und werde dann meine Spielleitung deutlich enger an den Regeln halten und weniger Ermessen walten lassen - da ich eben mit einem Ausnutzen werde rechnen müssen. Wann passieren solche Schoten typischerweise in den unteren Spielklassen? Wenn kollektiv sich am Vorabend weggesprengt wird und die Herrschaften mehr Zeit brauchen, um dem Suffkoma zu entkommen.

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  • Hmm sehr viel konstruiertes.


    Einiges hier hat mich sogar ernsthaft schockiert!


    1. Sinngemäß: Mit mir nicht, ich gehe nach 5 Minuten, sollen die doch neu ansetzen.


    Das ist auf so vielen Ebenen einfach falsch!

    Wir haben als Schiedsrichter die Pflicht den Mannachaften gegenüber neutral zu bleiben und vor allem die Regeln einzuhalten!

    In keinem deutschen Verband hat der SR das Recht zugesprochen bekommen bei so einer Situation das Spiel einfach abzusagen.


    Wer so bei mir handeln würde, der würde erstmal keine Spiele angesetzt bekommen. Das geht gar nicht!

    Ich mein es gibt Fälle die sind scheinbar eindeutig eine gewisse Absicht der Mannschaft liegt vor - doch auch nur SCHEINBAR!

    Wir wissen nicht zu hundert Prozent ob eine Mannschaft dieses und jenes gerade aus böser Absicht tut oder weil es nicht anders geht.


    Hier sowas als Schiedsrichter also persönlich zu nehmen und deshalb eine regeltechnisch verbotene Wartezeit von 5 Minuten zu setzen ist falsch.


    2. Paragraphen und Satzung des BFV.


    Schön und gut doch sollten Antworten auf so einen nicht gerade untypischen Fall bitte immer allgemein sein. Was der BFV für Regelungen vorgibt, gilt nicht für meinen Kreis und Verband und viele andere SR auch nicht.


    Der DFB gibt klar in der Anmerkung zur Regel 5 Schiedsrichter an, dass die jeweilige andere Mannschaft und der Schiedsrichter zum warten verpflichtet sind, doch diese Wartezeit darf 45 Minuten nicht überschreiten darf.

    Ob das euer Kreis oder Verband irgendwie weiter eingeschränkt hat müsst ihr eurer entsprechenden Satzung entnehmen.

    Sich allgemein aber am BFV zu orientieren ist falsch.


    Genau so die Aussage, dass diese Verpflichtung ja nur für die Gastmannschaft bestünde und nicht gegenüber dem SR.

    Falls euer Verband das nicht explizit mit aufgeführt hat gelten die Bestimmungen des DFB und da ist natürlich der SR auch zum warten verpflichtet.


    3. Spielrechtsprüfung


    Ein Spiel kann auch ohne freigegeben ESB stattfinden!

    Was macht ihr denn wenn der Trainer seine Zugangsdaten nicht weiß, oder kein Internet oder gar keine Freigabe vom Verein hat die Aufstellung zu bearbeiten?

    Richtig: Ausgedruckter Spielbericht oder Unterschriftenzettel.

    Der ESB ist EINE Möglichkeit (jedoch vorrangig gegenüber den anderen) eine Spielrechtsprüfung durchzuführen und das Spielgeschehen zu dokumentieren.


    4. Wie man den Fall jetzt löst


    Sind mindestens 7 Spieler einsatzfähig, so wird angepfiffen.

    Es ist auch unfair der jeweiligen anderen Mannschaft gegenüber und generell dem Spielbetrieb eher hinderlich, wenn man da jetzt, weil man nett sein will, wartet.

    Keiner sagt was gegen 1-2 Minuten. Doch wenn die Mannschaft erst 20 Minuten später eintreffen würde, müssen die sich ja noch 10 Minuten umziehen, 10 Minuten aufwärmen, 10 Minuten mit dem Trainer reden und und und. Das öffnet eine Box voller Zeit die man nicht hat!


    Das heißt man sagt dem Trainer er gibt den Spielbericht bitte frei, macht er das nicht sagt du er soll den schriftlichen Spielbericht ausfüllen und geben, macht er das nicht holt er einen Zettel und lässt alle Spieler mit Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum und Unterschrift notieren.

    Die Identitätsprüfung findet dann später vor der Kammer statt.


    Weigert er sich dann auch noch, dann kann man eine Frist setzen.

    Man sagt: Ihre Mannschaft ist regeltechnisch fähig das Spiel anzutreten. Sollten Sie die Antretung des Spiels jetzt verweigern, dann sehe ich mich gezwungen das Spiel hier nun abzusagen.


    Alles wird entsprechend notiert und auch bei der Ansprache mit dem Trainer solltest du den Trainer der anderen Mannschaft, den Captain oder deine Assistenten dabei haben als zeugen.



    So Sachen wie die Rechtsfolge, Gründe der Versäumnis und und und können uns vollkommen egal sein!

    Hier große Absätze zu schreiben und dies zu diskutierten ist nicht wirklich zielführend.

    Vielmehr verwirrt es doch den SR.

    Am Ende habe ich da einen Jung-SR der dem Trainer was zur Rechtsfolge erklärt💀


    Wir machen es uns einfach: Nicht werten, dokumentieren und Regelsicher alles abhandeln.

    Der Rest führt nur zu Ärger und bewegt sich außerhalb unserer Befugnisse.


    Grüße

  • Der Fall muss immer explizit auf den jeweiligen Verband bezogen betrachtet werden, da Wartezeiten und Formalien abweichen können, teilweise sogar auf Kreisebene. Die ursprüngliche Frage war explizit für Kreisklasse in Bayern gestellt, daher auch der Verweis auf Bayerns Spielordnung.

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    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Der DFB gibt klar in der Anmerkung zur Regel 5 Schiedsrichter an, dass die jeweilige andere Mannschaft und der Schiedsrichter zum warten verpflichtet sind, doch diese Wartezeit darf 45 Minuten nicht überschreiten darf.

    Wobei man fairerweise aber dazusagen muss, dass der DFB auch nur ein Verband ist und die 45-Minuten-Wartezeit damit genauso eine verbandsspezifische Regelung ohne Allgemeingültigkeit ist, wie die von Dir vorher kritisierten BFV-spezifischen Regelungen.

  • Wobei man fairerweise aber dazusagen muss, dass der DFB auch nur ein Verband ist und die 45-Minuten-Wartezeit damit genauso eine verbandsspezifische Regelung ohne Allgemeingültigkeit ist, wie die von Dir vorher kritisierten BFV-spezifischen Regelungen.

    Richtig.

    Ich wollte nicht die BFV Regelung kritisieren.

    Es handelt sich aber um ein Problem was wir alle mal haben könnten und finde einen Hinweis darauf, dass man sich hier nicht auf die Regelungen des BFV verlassen darf wichtig.


    Der DFB ist zwar an sich auch nur ein Verband doch gibt dieser maßgeblich die Regelungen vor.

    Er sagt ja auch nicht wie lange man warten muss, sondern lediglich nicht länger als 45 Minuten. Entsprechend findet die genauere Regelung immer je nach Verband statt.

  • Ich entnehme auch den hier zitierten bayerischen Statuten nicht, dass der SR das Recht hat, vor Ablauf der 45 Minuten ein Spiel abzusetzen. Ausnahmen sind nur ein unbespielbarer Platz, Sicherheitsbedenken oder ggf. wenn klar ist, dass bei fehlendem Flutlicht das Spiel nicht mehr bei ausreichend Licht zu Ende gespielt werden kann.


    Solange nicht mindestens 7 Spieler auf dem Spielfeld stehen, würde ich warten bis die 45 Minuten abgelaufen sind und alles der höheren Instanz berichten.


    Und letztendlich wollen auch die noch fehlenden Spieler nur eines: Fußball spielen.

  • Sorry, dann wären sie rechtzeitig da, vor allem bei einem Heimspiel. Die 45 Minuten ergeben sich nur unter der Bedingung, dass nicht ausreichend Spieler anwesend ist. Die ursprüngliche Formulierung aus dem Ausgangspost deutet darauf hin, dass hier 8 spielbereite und spielberechtigte Personen des Heimverein anwesend sind und schlicht keine Bereitschaft zeigen, zu spielen. Von daher hätte der zurecht auf den Anstoß gemäß Ansetzung bestehende Gastverein sogar die Möglichkeit des Einspruchs gegen die Spielwertung.

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    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Einige Dinge sind keineswegs so abwegig/eindeutig, wie es zunächst scheinen mag - aber sicher ist da auch manches Verbandsspezifikum dabei:


    Hier sowas als Schiedsrichter also persönlich zu nehmen und deshalb eine regeltechnisch verbotene Wartezeit von 5 Minuten zu setzen ist falsch.

    Das kann man so pauschal nicht sagen. Ist eine Mannschaft in spielfähiger Stärke vor Ort, halte ich es durchaus für korrekt, der eine Frist von wenigen Minuten zu geben, um die Formalien zu erfüllen und auf dem Spielfeld zu erscheinen. An dieser Stelle widersprichst Du Dir auch ein wenig selbst, denn

    Der DFB gibt klar in der Anmerkung zur Regel 5 Schiedsrichter an, dass die jeweilige andere Mannschaft und der Schiedsrichter zum warten verpflichtet sind, doch diese Wartezeit darf 45 Minuten nicht überschreiten darf.

    das gilt ja nur, wenn die Mannschaft nicht oder nicht spielfähig anwesend ist. Hier wird die (vermeintliche) Spielunfähigkeit ja vor allem durch die Weigerung verursacht, den Spielbericht zu erstellen/freizugeben. Später schreibst Du ja selbst, dass man natürlich nicht darauf wartet, dass sich eine Mannschaft vervollständigt.

    Ein Spiel kann auch ohne freigegeben ESB stattfinden!

    Was macht ihr denn wenn der Trainer seine Zugangsdaten nicht weiß, oder kein Internet oder gar keine Freigabe vom Verein hat die Aufstellung zu bearbeiten?

    Richtig: Ausgedruckter Spielbericht oder Unterschriftenzettel.

    Richtig, ein Spielbericht kann ohne eSB stattfinden - aber nicht ohne Spielbericht. Ein reiner Unterschriftenzettel - sehr grenzwertig, zumal damit keine Kontrolle der Spielberechtigung möglich ist, da wären dann die Spielerpässe gefragt. Aber mit einem reinen Unterschriftenzettel ist es definitiv nicht getan, Namen, Vornamen und Geburtsdaten müssten da als Mindestmaß ebenfalls vorhanden sein, die Identität wäre - möglicherweise verbandsspezifisch - eben durch Spielerpass, Personalausweis, Reisepass oder Führerschein nachzuweisen.
    Nebenbei: Ich kann als Schiri bekanntlich auch selbst die Aufstellung erfassen und freigeben, mir zumindest damit eine Übersicht über das Spielrecht verschaffen.

    Das heißt man sagt dem Trainer er gibt den Spielbericht bitte frei, macht er das nicht sagt du er soll den schriftlichen Spielbericht ausfüllen und geben, macht er das nicht holt er einen Zettel und lässt alle Spieler mit Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum und Unterschrift notieren.

    Die Identitätsprüfung findet dann später vor der Kammer statt.

    Nein, das werde ich garantiert nicht tun. Wenn jemand vor Ort ist, der das tun könnte, jetzt kommen wir zum Anfang, wird eine recht kurze Frist gesetzt, um den Spielbericht freizugeben, ich lasse mich nicht veräppeln. Nur wenn keine Person vor Ort ist, die den eSB freigeben könnte (oder der eSB nicht funktioniert), kommt die Zettelvariante in Betracht, aber auch das ist zügig umzusetzen.

  • Entweder bei uns oder im Nachbarkreis gab es mal einen ähnlichen Fall, da war auch eine spielfähige Mannschaft vor Ort, wollte aber trotzdem nicht spielen. Gab vom Sportgericht ein Urteil, in dem genau das von mir genannte Prozedere abgesegnet wurde.

    Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Leute sehr
    wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung
    angesehen.