Absichtliche Verzögerung des Anpfiffs

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    folgende Situation (bei einem Spiel im bayerischen Fußballverband auf Kreisebene):


    Bei der Heimmannschaft fehlen etwa 10 Minuten vor Spielbeginn noch mehrere Spieler sowie der Trainer. Es sind allerdings genügend Spieler vor Ort, um das Spiel zu beginnen (8) und die Gastmannschaft besteht darauf, pünktlich zu starten und nicht zu warten.


    Die Heimmannschaft weigert sich in Person eines Mannschaftsvertreters, die Aufstellung im Spielplus freizugeben, sodass keine Spielrechtsprüfung möglich ist. Erst 20 Minuten nach eigentlichem Spielbeginn und als Trainer und Spieler eingetroffen sind, erfolgt die Freigabe, Spielrechtsprüfung und das Spiel wird gestartet.


    Hätte der Schiedsrichter in diesem weitere Möglichkeiten gehabt oder hat er korrekt gehandelt?


    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

  • Auf Grundlage der DFB-Regeln müssen Schiedsrichter und das andere Team ggf. bis zu 45 Minuten warten, wenn ein Team nicht antritt. 20 Minuten Verzögerung sind somit noch regelkonform, wobei der Vorfall selbstverständlich im Spielbericht exakt beschrieben werden muss.


    Ggf. gibt es in Bayern verbands- oder kreisspezifische Regelungen, die in Abhängigkeit der Spielklasse derartige Verzögerungen anders regeln, insbesondere wenn z. B. dadurch auch nachfolgende höherklassige Spiele betroffen wären. Aber das müssen die bayerischen Kollegen beantworten.

  • Ganz ehrlich, das lasse ich genau kein Mal mit mir machen. Da es sich um kein unvorhergesehenes Ereignis handelt und eine spielfähige Mannschaft anwesend ist (vorausgesetzt, einer davon ist der Torwart) gibt es eine Frist von 5 Minuten bis zur Freigabe des Spielberichts, danach verlange ich meine Spesen ( je nach Regelung halber Satz) und schreibe dem Kreisschiedsrichter- Ausschuss.

    Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Leute sehr
    wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung
    angesehen.

  • Ich würde sagen, er hat richtig gehandelt. Ohne Freigabe kein Anpfiff und zumindest bei uns im wfv sind wir laut SR-Ordnung verpflichtet, 45 Minuten zu warten (dieser konkrete Fall ist natürlich nicht geregelt). Ich zumindest, hätte diese Farce über mich ergehen lassen.


    Allerdings ist hier ein deutlich geschriebener Sonderbericht nötig, der hoffentlich entsprechend vom Sportgericht "gewürdigt" wird, aber dann natürlich nicht mehr das Bier des SRs.

  • StefanM So sehr ich für deine Meinung Verständnis habe, fehlt mir dafür jedoch die regeltechnischen Begründung für die Frist von nur 5 Minuten. Eine Mannschaft hat nach dem geplanten Anstoßzeitpunkt noch 45 Minuten Zeit anzutreten inklusive aller dafür notwendigen Formalien. Was die dementsprechende Instanz dann macht, ist zunächst irrelevant.


    Des Weiteren wäre es dann aber auch belanglos, ob bei der „spielfähigen“ Mannschaft der gelernte Torhüter mit anwesend wäre. Bei 7 Mann muss einer in Tor und zur Not ein Laibchen überziehen.

  • Die Frage ist doch, warum sie fehlen bzw. zu spät kommen. In Zeiten von Mobiltelefonen sollte es doch möglich sein, zu klären, warum es zu den Verspätungen kommt. Unfall, Stau, höher Gewalt !? Ich habe als SR auch mal im Stau gestanden, weil es eine Vollsperrung auf der Autobahn gab, da der Rettungshubschrauber landen musst. Dann telefoniert man und organisiert sich mit Klassenleiter und den Mannschaften entsprechen.


    Wartezeit einhalten und eine Meldung machen, mehr Optionen hat der SR doch nicht.

  • In Hessen ist klar geregelt, dass der Spielbericht spätestens 30 Minuten vor Anpfiff freigegeben sein muss. Erfolgt dies später, so ist das aber dennoch kein Grund, das Spiel nicht anzupfeifen, man erwähnt das aber sicherheitshalber im Spielbericht, obgleich der Klassenleiter dies selbst erkennen könnte.


    Hier muss der SR das Spiel anpfeifen, aber zwingend darauf hinweisen, dass der verspätete Anpfiff aus der verzögerten Freigabe des Spielberichtes resultierte und unbedingt anmerken, dass die Mannschaft daraus einen erheblichen Vorteil erlangte. Gleichzeitig würde ich der anderen Mannschaft einen dezenten Hinweis geben, dass man ja Protest einlegen könnte. Es wäre übrigens spannend zu erfahren, was das Sportgericht daraus macht.

  • Hier mal meine 2 pence:

    1) hier greift erst mal die bayerische Spielordnung und für die Freigabe des SB die dort vorgesehenen Fristen

    2) da der SB ausgefüllt ist, kann bereits mit den anwesenden Spielern die Spielberechtigungsprüfung gemäß Eintrag gemacht werden. Abweichungen können festgestellt werden und entsprechend fest gehalten werden.

    3) plus Email an KL und Ansetzer vorab.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Und Manfred, solche Hinweise können nach hinten los gehen. Daher lieber bleiben lassen.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Das Problem ist meiner Meinung nach, dass ein ausgefüllter Spielbericht zwar keine Notwendigkeit ist, um ein Fußballspiel zu beginnen, jedoch absolut notwendig ist um ein Spiel im Ligabetrieb zu beginnen.


    Keine anwesende Person kann trivialerweise als Spieler angesehen werden, nur weil sie theoretisch für eine der beiden Mannschaften spielberechtigt wäre. Ein ausgefüllter und unterschriebener (freigegebener) Spielbericht ist die Grundlage, für ein Ligaspiel. Wenn der Spielbericht, aus welchen Gründen auch immer, nicht ausgefüllt ist, muss eben gewartet werden (oder was immer die entsprechenden Spielordnungen verlangen)

  • Und Manfred, solche Hinweise können nach hinten los gehen. Daher lieber bleiben lassen.

    Warum? Es ist meine Pflicht als SR, genau auf den Umstand hinzuweisen, dass die quantitative Spielfähigkeit bestand, ein Anpfiff wegen der fehlenden Freigabe des Spielberichtes aber nicht erfolgen konnte und selbiger erst freigegeben wurde, als der Rest der Mannschaft eingetroffen war. Und wenn ich den Heimverein auf die Möglichkeit eines Protestes hinweise, ist das ein reiner Verweis auf die Rechtslage, weil ich eben das Spiel nicht vorher anpfeifen darf.

  • Ganz ehrlich, das lasse ich genau kein Mal mit mir machen. Da es sich um kein unvorhergesehenes Ereignis handelt und eine spielfähige Mannschaft anwesend ist (vorausgesetzt, einer davon ist der Torwart) gibt es eine Frist von 5 Minuten bis zur Freigabe des Spielberichts, danach verlange ich meine Spesen ( je nach Regelung halber Satz) und schreibe dem Kreisschiedsrichter- Ausschuss.

    Das würde Dich in den Kreisen, die ich kenne, in Schwierigkeiten bringen (Credo wie immer: "Das Spiel ist sowie irgend möglich durchzuführen"). Und so ärgerlich es im Einzelfall sein mag, aber 20 Min Verzögerung sind kein Grund, ein Spiel nicht durchzuführen. Auch dann nicht, wenn die Teams formal spielfähig sind.

  • Mag sein, dass es im Nachgang Probleme geben könnte - das wäre mir jedoch egal. Sollen die das Ding doch neu ansetzen. Ich lasse mich definitiv nicht so offensichtlich verarschen und bin hier ganz bei Stefans Vorgehensweise.

  • Also zunächst mal bin ich nach meinem Selbstverständnis als SR für die Einhaltung aller Regeln verantwortlich und nicht nur für die Regeln, die mir in den Kram passen. D.h. Sachen wie einfach nach Hause fahren geht gar nicht. Mein Bericht wird dementsprechend ausfallen, wenn ich mich sehr geärgert habe, spreche ich vielleicht noch direkt mit dem Verantwortlichen beim Verband, und wenn die Mannschaft Mätzchen versucht á la "Wir würden ja gerne, aber nur der Trainer hat den Zugriff", dann biete ich meine Hilfe an, die anwesenden Spieler über meinen Account einzutragen und die Freigabe selbst zu machen. Wollen die Spieler das dann auch nicht, dann kommt auch das in den Bericht. Aber das Spiel findet statt, so lange in der Spielordnung steht, dass es stattfinden muss.

    Des Weiteren wäre es dann aber auch belanglos, ob bei der „spielfähigen“ Mannschaft der gelernte Torhüter mit anwesend wäre. Bei 7 Mann muss einer in Tor und zur Not ein Laibchen überziehen.

    Auch das funktioniert nicht - wenn der gelernte TW nicht anwesend ist, bist du auf die Zuarbeit der Mannschaft angewiesen. Wenn die nämlich keinen aus ihrem Kreis ins Tor stellen wollen, was willst du denn da machen? Alle verwarnen? Willkürlich einen Spieler rauspicken und zwingen? In Berlin kommt es in den unteren Ligen ab und zu mal vor, dass Mannschaften erst "auf den letzten Drücker" erscheinen. Bei denen gibt es sogar das geflügelte Wort "Der Torwart kommt immer zuletzt aus der Kabine." Schließlich kann der SR erst anpfeifen, wenn der zumindest den Platz betreten hat...

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Auch das funktioniert nicht - wenn der gelernte TW nicht anwesend ist, bist du auf die Zuarbeit der Mannschaft angewiesen. Wenn die nämlich keinen aus ihrem Kreis ins Tor stellen wollen, was willst du denn da machen?

    Da muss ich widersprechen. Wenn die Mannschaft zahlenmäßig spielfähig ist, dann nimmst Du Dir beide Spielführer (den einen als Zeugen), setzt der Mannschaft ohne TW ein Ultimatum ( z.B. 2 Minuten), wenn dann kein Spieler als TW gekennzeichnet ist, ist Schluss.

  • Also zunächst mal bin ich nach meinem Selbstverständnis als SR für die Einhaltung aller Regeln verantwortlich und nicht nur für die Regeln, die mir in den Kram passen. D.h. Sachen wie einfach nach Hause fahren geht gar nicht. Mein Bericht wird dementsprechend ausfallen, wenn ich mich sehr geärgert habe, spreche ich vielleicht noch direkt mit dem Verantwortlichen beim Verband, und wenn die Mannschaft Mätzchen versucht á la "Wir würden ja gerne, aber nur der Trainer hat den Zugriff", dann biete ich meine Hilfe an, die anwesenden Spieler über meinen Account einzutragen und die Freigabe selbst zu machen. Wollen die Spieler das dann auch nicht, dann kommt auch das in den Bericht. Aber das Spiel findet statt, so lange in der Spielordnung steht, dass es stattfinden muss.

    Danke.

    Teilweise eigenartig, was man hier wieder liest. Ich kann doch nicht einfach nach Hause fahren, entgegen der Spielordnung und der Regeln, nur weil ich das Gefühl habe, dass taktiert wird.


    Was den Torhüter angeht, bin ich allerdings bei mfs. Sobald das Team auf dem Platz steht, sind sie selbst schuld. Dann wählen sie entweder einen Torhüter aus, ziehen ihm ein andersfarbiges Shirt über oder aber die ganze Veranstaltung ist fünf Minuten später beendet. Das wiederum wäre dann regelgerecht.

  • Also, bezüglich der Ausgangslage:


    Gemäß SO des BFV liegt hier schon mal ein Verstoß gegen Paragraph 28 Punkt 1 vor, verspätete Freigabe des Spielberichts, da später als 30 Minuten vor Spielbeginn.

    Punkt 1 des Paragraph 25 ist erfüllt, es sind mehr als 7 Spieler anwesend, also müssen sie eigentlich auf Anweisung des SR Spielbereitschaft herstellen. Die weiteren Punkte des Paragraph 25 können für mein Verständnis nur angewendet werden, wenn weniger als die notwendigen Spieler anwesend sind. Da auch in den Regeln kein etatmäßiger TW definiert ist, kann und muss für die Aufnahme des Spiels einer ins Tor. Weigert sich die Mannschaft diesbezüglich, greift hier aus meiner Sicht angemessene Fristsetzung von maximal 5 Minuten und bei Ignorieren Spielausfall, basierend auf der SO.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • es sind mehr als 7 Spieler anwesend, also müssen sie eigentlich auf Anweisung des SR Spielbereitschaft herstellen.

    Dann hat halt einer plötzlich einer eine Zerrung und ist spontan nicht einsatzfähig. Man wird nicht herumkommen die 45 Minuten zu warten.

  • Vielleicht haben die Nachzügler einen Erich Deuser oder Müller Wohlfahrt dabei Möglicherweise hat auch einer seine Fußballschuhe beim Kameraden in der Sporttasche.


    Was ich damit sagen möchte, solange nicht mindestens 7 Spieler in voller Montur und ggf. Personalausweis in der Kabine sind, ist es schwer nachzuweisen, dass tatsächlich 7 spielerberechtigte und -fähige Spieler anwesend sind.