Auswechselspieler reklamiert heftig auf Spielfeld

  • In der aktuellen SR-Zeitung 03/2022 lautet Regelfrage 7:

    Während des laufenden Spiels läuft ein Auswechselspieler unerlaubt auf das Spielfeld zum im Strafraum stehenden Schiedsrichter und reklamiert heftig, ohne ihn aber zu beleidigen. Wie reagiert der Unparteiische?


    Die Musterlösung lautet:

    Indirekter Freistoß, "Gelb" für das unerlaubte Betreten des Spielfelds, "Gelb/Rot" für das unsportliche Reklamieren.


    Bei der persönlichen Strafe gehe ich mit. Da das Spiel durch den SR unterbrochen wurde, müsste es aber laut Regelheft 2021/2022 Seite 22 einen direkten Freistoß oder Strafstoß geben. Oder übersehe ich hier etwas?

  • Er greift nicht ins Spiel ein, er spielt nicht den Ball und foult nicht....

    Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Leute sehr
    wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung
    angesehen.

  • Er greift nicht ins Spiel ein, er spielt nicht den Ball und foult nicht....

    Das erklärt zunächst nur, dass es keinen direkten Freistoß oder Strafstoß gibt. Die Herleitung des indirekten Freistoßes und auch des Ausführungsorts aus dem Regelwerk sind tatsächlich knifflig.


    Es handelt sich zwar um ein Verbalvergehen auf dem Spielfeld und um ein unerlaubtes Betreten des Spielfeldes, aber eben durch einen Auswechselspieler und nicht durch einen Spieler. Eine Herleitung ohne die Auslegung, dass einzelne Regelpassagen mit „Spieler“ auch Auswechselspieler mit einschließen, habe ich noch nicht gefunden.

  • Ich würde ja eher sagen "weiterspielen und in nächster Unterbrechnung Gelb fürs Betreten und nochmal Gelb für die Unsportlichkeit".

    Einen Grund zu unterbrechen gibt die Situationsbeschreibung doch gar nicht her. Der wäre erst gegeben, wenn er ins Spiel eingreift.


    Falls aber unterbrochen wird, ist für die Spielstrafe meiner Meinung nach das schwerere Vergehen (Vorteilsanwendung) maßgeblich, da aber beide gleich schwer sind, das erste Vergehen und das wäre das unerlaubte Betreten des Spielfelds. Ich habe mir aber gerade einen Wolf gesucht, wo die Spielstrafe dafür definiert ist...

  • Nein, weiterspielen geht nicht. Wenn eine Person, gleich welcher Art, von draußen auf das Spielfeld kommt und den SR derart zutextet, kommt der Schiri nicht umhin, das Spiel deswegen zu unterbrechen, es sei denn, es läge ein gravierender Vorteil vor.


    Ansonsten werfe ich mal zwei Dinge in den Raum:
    Wenn ein Aw-Spieler auf das Feld kommt und derart heftig auf den SR einwirkt, greift er damit nicht doch ins Spiel ein? Sicher, er berührt nicht den Ball, es ist aber aberwitzig nicht zu glauben, dass sich das nicht auch auf andere Spieler auswirkt. Damit käme ich gemäß Regel 3.7 sogar zu einem direkten Freistoß, offenbar ist der zwar nicht gewollt, aber eine Überlegung wert.

    Dann haben wir aber noch Regel 12.4:

    Zitat

    Wenn bei laufendem Spiel:

    ...

    ein Auswechselspieler, ... ein Vergehen gegen einen gegnerischen Spieler oder Spieloffiziellen außerhalb des Spielfelds begeht oder diesen beeinträchtigt, wird das Spiel mit einem Freistoß an der Stelle auf der Begrenzungslinie fortgesetzt, der dem Ort des Vergehens/der Beeinträchtigung am nächsten liegt. Bei einem mit einem direkten Freistoß zu ahndenden Vergehen innerhalb des Strafraums des Täters, wird das Spiel mit einem Strafstoß fortgesetzt.


    Es ist aberwitzig, dass das für ein Vergehen außerhalb des Spielfeldes explizit geregelt ist, jedoch nicht, wenn das auf dem Spielfeld geschieht - und es kann nur im Sinn der Regel sein, dies auf dem Feld ebenso zu handhaben.

  • Die Begründung ist garnicht so einfach. Die Regel 3.7 beschreibt, wann der SR das Spiel nur unterbrechen muss. Es wird nicht beschrieben, dass er es ansonsten nicht unterbrechen darf. Dass aufgrund einer hierfür nicht explizit genannten Spielfortsetzung der SRB die Folge wäre, wäre in der Tat abstrus und nicht im Sinne der Regel.


    Wo führt ihr dem idF aus:


    - Wo Spielfeld betreten wurde

    - Wo gemeckert wurde

    - Wo der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung war?

  • Der Regelgeber sieht vor, das ein Spieleingriff nicht unbedingt nur physisch (Stichwort Ball Spielen, Gegner behindern) passieren muss sondern auch verbal erfolgen kann (wie haben hierzu einschlägige Regelfragen in der Vergangenheit besprochen)


    Der Schiedsrichter ist Teil des Spiels. Wer also den Schiedsrichter massiv zutexted und dabei nicht nur (mal eben) auf die Spielfeldbegrenzung tritt sondern während des Spiels auch noch ins Feld läuft um seinen Lautsprecher zu positionieren, der beeinträchtigt die Wahrnehmungsfähigkeit des SR, damit seine Konzenztration auf das Spiel - wenn das kein Eingriff ins Spiel ist.....

  • Wenn er dazu aber aufs Feld läuft, musst Du die Spielstrafe fürs aufs Feld laufen (mit Spielbeeinflussung) geben. Das passiert ja vorher.

    Nein, das muss ich nicht, die regelübetretende Mannschaft muss den größtmöglichen Nachteil haben, ergo ist die schwerere Spielstrafe zu verhängen respektive der Ort zu wählen, der den größeren Nachteil bedeutet.

  • Das gilt nur bei gleichzeitigen Vergehen.

    Hier haben wir aber keine gleichzeitigen Vergehen sondern zwei zeitlich komplett voneinander abgegrenzte.


    Was aber möglicherweise geht:

    Das Betreten unter Vorteilsauslegung weiterlaufen lassen und danach erst für das Verbalvergehen unterbrechen. Dann kommen wir zur spannenden Frage wo denn der "Ort des Vergehens" bei einem Verbalvergehen ist. Beim Lautsprecher oder beim Mikrofon? :)

  • Das geht nicht nur möglicherweise, sondern sogar ganz sicher:
    Das reine Betreten ist zunächst kein Eingriff ins Spiel, da ist explizit geregelt, dass dafür nicht unterbrochen werden muss - der Eingriff beginnt ja erst mit der Zutexterei ...

  • wenn das kein Eingriff ins Spiel ist.....

    Der Eingriff ins Spiel wurde aber konkretisiert - körperliches Vergehen bzw. Spielen des Balles. Bei verbalen Vergehen kann es nur den IDF geben. Außerdem gibt es die Anweisung, das Spiel zu unterbrechen, wenn ein Feldverweis ausgesprochen werden muss. Ausnahmefall nur bei klaren Vorteilssituationen (z.B. Gegenspieler läuft mit Ball am Fuss frei auf das Tor zu).

  • Kleiner Exkurs - Tante Verbandsspezifisch lässt grüßen -:
    In Freundschaftsspielen, ab der Gruppenliga und bei Damen stimmt das, in Jugendspielen und bei Meisterschaftsspielen unterhalb der Gruppenliga wäre aber die persönliche Strafe falsch. In Hessen gilt im Jugend- und genannten Herrenbereich die Zeitstrafe, nur kann man die eben nur gegen Spieler verhängen. Hier würde die persönliche Strafe Verwarnung (Spielfeld betreten) und Feldverweis auf Dauer (gibt es für Aw-Spieler auch bei der zweiten Verwarnung, weil es auf der Bank keine Zeitstrafe gibt) lauten.

  • Naja...bisschen weit hergeholt.


    Grundsätzlich ist die Strafe, die wir dem Spieler geben der "Feldverweis auf Dauer" wegen "Begehen eines zweiten verwarnungswürdigen Vergehens im selben Spiel".

    Ob wir die Verwarnung, die zum FaD führt nun anzeigen müssen oder es nicht dürfen ändert nichts an der Strafe: Der Spieler wird (sogar in beiden Fällen aus dem gleichen Grund) auf Dauer des Feldes verwiesen.

  • Nein, da gibt es keinen Spielraum, einen FaZ gegen Aw-Spieler gibt es nun einmal nicht - wo aber der FaZ vorgesehen ist, darf es bei uns keine Ampelkarte geben. Aber lass uns diesen Exkurs hier beenden, ich habe den nur angeschnitten, damit hier jeder in den Denkprozess einsteigt, ob die Ampelkarte gegen einen Aw-Spieler in seinem Verband möglich wäre.

  • Wo habe ich etwas von einer Ampelkarte geschrieben?

    Ich schrieb "FaD wegen zweiten verwarnungswürdigem Vergehen". Das hat mit Ampelkarte sowas von gar nichts zu tun.

    Ob Du diesen FaD dann modern mit Ampelkarte (um den Beteiligten den FaD auch schön sauber zu begründen) oder klassisch mit glatt roter Karte (weil war ja früher so üblich) anzeigst ist für die persönliche Strafe genauso irrelevant wie die Befindlichkeiten des Wettkampfleiters, wie er denn einen FaD wegen 2. Verwarnung auf dem Platz ausgesprochen haben will. Es ist und bleibt regeltechnisch ein FaD.

  • Es ist und bleibt regeltechnisch ein FaD.

    Der aber ganz anders im Spielbericht einzutragen ist und ganz andere Folgen hat - eine Ampelkarte führt hier zu nichts, eine Rote Karte zur Vorsperre ...

  • Dass es unterschiedliche Folgen hat, ist aber für die Spielleitung irrelevant. Für das Spiel und die Spielregeln ist es ein FaD.


    Die Folgen sind wiederum Wettbewerbskram, mit dem sich jemand anderes auseinanderzusetzen hat.