Auswechselspieler reklamiert heftig auf Spielfeld

  • Wo führt ihr dem idF aus:


    - Wo Spielfeld betreten wurde

    - Wo gemeckert wurde

    - Wo der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung war?

    Die Frage sollte man dem DFB stellen.

    Diese Information darf eigentlich bei der Beantwortung einer Regelfrage in der SR-Zeitung nicht fehlen, wenn es nicht komplett offensichtlich ist.

  • Ok, versuchen wir nun den idF aus den Regeln abzuleiten:


    Dass das Protestieren eines AW durch Worte ein verwarnungswürdiges Vergehen ist, regelt 12.3.


    12.4 stellt klar, dass alle verbalen Vergehen mit idF geahndet werden. (Mit „alle“ ist m. E. nicht jeder Tatort oder Täter gemeint, sondern die Klarstellung, dass dF ausgeschlossen ist, unabhängig der taktischen Auswirkung oder was gesagt wurde, sodass auch in bestimmten Fällen auch der SRB richtig ist.)


    Weder Regel 3, noch 12.4 konkretisieren ein Verbalvergehen eines AW auf dem Spielfeld, somit bleibt Regel 13 übrig.


    13.1 „Bei einem Vergehen eines … Auswechselspielers … wird dem gegnerischen Team ein direkter oder indirekter Freistoss zugesprochen.“


    13.2 „Sämtliche Freistösse werden am Ort des Vergehens ausgeführt“.


    Wegen nur unerlaubten Betretens des Spielfeldes durch den AW muss der SR das Spiel gemäß 3.7 grundsätzlich nicht unterbrechen. Daher wird es erst wegen des zweiten unsportlichen Vergehens (Meckern) unterbrochen und mit idF am Ort des Vergehens fortgesetzt.

  • Mark Danke, so ist die Argumentation aus meine Sicht schlüssig.

    Der Eingriff ins Spiel wurde aber konkretisiert - körperliches Vergehen bzw. Spielen des Balles.

    Das ist die Stelle, von der ich nicht weiß, wo sie konkretisiert wird. Kannst du mir die Stelle im Regelheft nennen?

  • Diese Konkretisierung steht nicht im Regelheft. Meines Wissens wird auch ein Angreifen ohne Kontakt als Eingriff bewertet, wenn ein Gegenspieler dadurch abgelenkt oder irritiert wird. Aber eben nicht Meckern.