Verlassen des Spielfeldes nach Feldverweis

  • Ich glaube das wäre für mich der Punkt, an dem ich anfangen würde das ins lächerliche zu ziehen. Vergeudete und verlorene Zeit sekundengenau erfassen und zu jedem Spiel einen Sonderbericht als Anlage zum Spielbericht dazu. Falls das wider erwarten dann gut ankommt, würde ich das sogar erweitern für jeden einzelnen Vorfall von verlorener oder vergeudeter Zeit einen eigenen Sonderbericht zu schreiben.

  • Sekundengenau - so schlimm ist es dann doch nicht ... Es geht im Kern doch nur darum, dass man mit wenigen Worten beschreibt, warum man hat nachspielen lassen, das ist verschmerzbar - und übrigens weitaus weniger aufwändig als Dinge wie Kontrolle, ob für die Trikotwerbung eine Genehmigung vorliegt oder die Zählung (Schätzung) der Zuschauerzahl (nein, das müssen wir in Hessen nicht, aber wehe, man muss über den Rhein in die pfälzisch besetzte Zone).

  • Es geht doch schon darum, dass man maximal1-2 min als normal ansieht. Als Formel ausgedrückt wäre für mich:


    Nicht unübliche Nachspielzeit = 90 Sek + 20 Sek(Tore+AW+Karten)


    Erst wenn das überschritten wird, würde ich als Staffelleiter ggf. wissen wollen, was vorgefallen ist. Dann soll er meinetwegen „längere oder häufiger Verletzungunterbrechungen, Trinkpause, nur ein Spielball, Flitzer, Pyrotechnik, …) als Stichpunkte bekommen.


    Aber wofür? Welcher Umstand würde zu einer Annullierung des Spiels führen?

  • Was natürlich sein kann ist, dass das eine "Erziehungsmaßnahme" für die Schiedsrichter ist.

    In meiner aktiven Zeit wurde mir von meinem Mentor noch erklärt "Nachspielzeit brauchst nicht nachdenken, kannst vor dem spiel auswürfeln".


    Dadurch, dass man es aufschreiben muss, wird der SR gezwungen sich damit auseinanderzusetzen.

  • Lass es mich mal so sagen:
    Einerseits ist die Festlegung der Spielzeit zwar eine Tatsachenentscheidung, andererseits muss man eine Nachspielzeit aber durchaus regeltechnisch begründen können. Solange es bei dem von mir als Muster geposteten Satz bleibt, habe ich kein Problem damit, ich zeige damit, dass das keine Vergesslichkeit und keine Willkür war, damit sind wir im Bereich Tatsachenentscheidung und gut ist es; aber wir alle wissen, wie trefflich man sich über Nachspielzeit streiten kann, allemal, wenn das entscheidende Tor in der 95. Minute gefallen ist.

  • Mein Mentor hat mir beigebracht:“Die Nachspielzeit ist der Tod jedes Schiedsrichters.“ Soll nicht heißen, dass man keine geben soll, aber man muss doppelt konzentriert sein und sie so kurz wie vertretbar möglich halten. Moderator : eventuell neues Thema?

    Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Leute sehr
    wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung
    angesehen.

  • man erinnerte an die Pflicht des Schiedsrichters, über alle wesentlichen Dinge des Spieles zu berichten

    Ich habe gerade die Lehrarbeit für einen Neulingslehrgang abgeschlossen. Natürlich steht das in der Regel 5, bezieht sich aber auf WESENTLICHE Sachverhalte (verlorene Zeit) wie "20 Min Unterbrechung wegen eines Gewitters" oder "10 Minuten Unterbrechung, da ein verletzter Spieler behandelt und abtransportiert werden musste".

  • Da kommt dann wieder die Spielordnung ins Spiel und das, was Klassenleiter und VSA draus machen. Eintragungen im SpielPlus haben ja nicht komplett ihre Grundlage auf den Regeln.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Ich stelle zusehends mehr fest, das sich Kreissportgerichte immer mehr in die Tatsachenentscheidungen eines SR auf dem Feld einmischen wollen, bzw. von den Vereinen dazu gedrängt werden dies zu tun.


    Dies ist kein "offizieller" Prozess, sondern eher ein schleichender, der auf der Ebene der "persönlichen Beziehungen" mehr oder weniger absichtlich forciert wird. Ob ich Beweise dafür habe? NEIN, es ist mehr ein Gefühl das sich entwickelt wenn ich hier im Forum so lese, was alles uns so Schiries auferlegt wird, was die REGELN des Fussballs an und für sich gar nicht hergeben.


    Hierbei wird das Wort Tatsachenentscheidung im Volksmund viel zu oft falsch verstanden und teilweise als "Willkür" ausgelegt. Das liegt nicht nur an der Unwissenheit vieler, sondern vor allem an der missverständlichen Wortkonstruktion.


    Es ist eben nicht die Entscheidung, die als Tatsache zu akzeptieren ist!


    Es ist die Wahrnehmung des Schiedsrichter(s) (Teams) die als Tatsache (also ohne weitere -vor allem unabhängige- Recherchen und Überprüfung) manifestiert wird und auf die ein eindeutiges Regelwerk ananzuwenden ist. (Nicht die Entscheidung ist Tatsache, sondern die vorherige Wahrnehmung und Bewertung. Die Entscheidung ist lediglich eine logische Folge von Wahrnehmung und Bewertung)


    Warum Tatsache? Weil die Wahrnehmung eines Schiedsrichters (gem. der Spielregeln) den tatsächlichen und einzig richtigen (gültigen) Ablauf eines Ereignisses bestimmt. Unabhängig davon ob es andere Wahrnehmungen gibt.

    Das bedeutet: Wir können stundenlang darüber diskutieren ob es andere Perspektiven oder Wahrnehmungen gibt die möglicher weise "richtiger" sind.

    Der Begriff TATSACHENENTSCHEIDUNG sagt, das die "Wahrnehmung" des Schiedsrichters, der Einzige und unumstößliche Ablauf eines Spielereignisses ist, auf den eine Regel anzuwenden ist.



    Warum dieser Exkurs?


    Ein Fussballspiel (übrigens nicht nur ein Fussballspiel, sondern nahezu jede Sportart wo Schiedsrichter oder [Wett]Kampfrichter zum Einsatz kommen) besteht aus Sicht eines Schiedserichters aus einer permanenten Abfolge von Wahrnehmungen und Entscheidungen.

    Übrigens ist auch " etwas nicht zu tun" ein Entscheidung, welches folgendes Beispiel veranschaulichen soll.



    Ergebnis: Auch "Kein Pfiff" ist eine Entscheidung! Nämlich die Bewertung, das für die wahrgenommene Situation keine Spielunterbrechung notwendig ist bzw. keine Regelwidrigkeit vorliegt. Daraus folgt, das wir wesentlich mehr "Entscheidungen" ohne Pfiff als Entscheidungen mit Pfiff treffen. (Stichwort: Auch "Weiterspielen" ist eine Entscheidung nach Regelwerk)



    Die Unterscheidung zwischen Spiel und Wettkampf (Konzentrieren wir uns mal auf die Basics):


    Wir müssen endlich mal wieder die Zuständigkeiten zwischen Spiel und Wettkampf klar voneinander trennen.

    • Der Schiedsrichter leitet ein Spiel
    • Der Staffellleiter (als Organ des Verbandes) leitet einen Wettkampf
    • Das Sportgericht ist für Disziplin und bei Streitigkeiten im Rahmen des Wettkampfes zuständig. (Streitigkeiten wegen Tatsachenentscheidungen eines Schiries sind nicht Aufgabe eines Sportgerichts)


    Der Schiri leitet ein Spiel, indem er über 90 (+X) Minuten eine Tatsachenfeststellung nach der Anderen und Entscheidung aneinandereiht. Die Spielleitung beginnt (nach Regelwerk) mit dem Betreten des Feldes zur Platzkontrolle und endet mit dem Verlassen des Spielfeldes nach Abpfiff.


    Der Staffellleiter muss für die Durchführung seines Wettbewerbs nur zwei wesentliche Dinge (Basics) wirklich wissen: Das Endergebnis und ob das Spiel regulär zu Ende durchgeführt wurde (Stichwort: kein Spielabbruch). Das der Schiri Abseits, einen Freitoß oder 11er gegeben oder eben nicht gegeben hat, das er Spieler des Feldes verwiesen hat (oder eben nicht) sind für den Wettbewerb (Basics) völlig unerhebliche Tatsachenfeststellungen des Schiries - genau so wie die Nachspielzeit und vieles Andere mehr.


    Wir Schiries leiten EIN SPIEL! Uns interessieren Wettbewerbsbestimmungen nur, wenn sie direkten Einfluss auf das Regelwerk haben (Stichwort: Spielzeit, Spielfeldabmessungen etc)


    In letzter Instanz bedeutet dies: Das ein Sportgericht meine Tatsachenentscheidungen (siehe oben) auf dem Feld genau so als unumstößlich zu respektieren hat wie ich (als Schiri) eine mögliche Sperre für einen des Feldes verwiesenen Spieler.

    Beispiel:

    Wenn ich einen Spieler mit FaD "entsorge" dann ist das eine Entscheidung, die ich situativ und in meinem Ermessen nach dem Regelwerk aufgrund meiner subjektiven Wahrnehmung treffe. Das es dabei zu (auch gefühlten) Ungerechtigkeiten kommen kann ist nicht auszuschliessen, wird aber vom Regelwerk als "Unwägbarkeit" in Kauf genommen.



    Aber genau so wie ich erwarte das ein Sportgericht nicht in meine Tatsachenentscheidung hereinredet oder diese kommentiert habe ich auch die Disziplinarentsceidungen eines Sportgerichtes nicht zu kommentieren.


    Um zum Schluss die Kurve zu bekommen:


    Mit dem Feldverweis des Spielers ist das Thema (für den Schiri) erledigt.

    Weil: Der Feldverweis ist unsere höchstmögliche Disziplinarstrafe. Alles was danach (für den Spieler) kommt ist für uns(ere Spielleitung) quasi irrelevant. Das wir wegen des FaD einen Sonderbericht fertigen müssen, ist eine (leider unentgeltliche) Serviceleistung für den Staffelleiter/die Disziplinarkommission.


    Mit dem FaD wird der Spieler (Regeltechnisch) zur Drittperson und hat den Innenraum zu verlassen. Das Spiel ist erst fortzusetzen wenn diese "Drittperson" den Innenraum verlassen hat. Über die Möglichkeiten Drittpersonen aus dem Innenraum zu entfernen gibt es genug aus dem Regelwerk abgeleitete Hilfestellungen und Handlungsanweisungen.


    Das Ergebnis ist letztlich ein (sowieso zu verfassender) Sonderbericht, möglicher weise mit der Ergänzung weiterem unsportlichen Verhaltens sowie eine nach Regelwerk angewendete Nachspielzeit.


    Was die Disziplinarkommission daraus macht: Nicht mehr meine Baustelle.


    Off Topic: Nachtrag zur Dokumentation von Nachspielzeiten:

    Mit der Festlegung der Nachspielzeit trifft der Schiri eine (unanfechtbare) Tatsachenentscheidung. Warum ich wie lange nachspielen lasse ist für den Staffelleiter oder die Disziplinarkommission eine "Nice to know" aber keine für das Spiel wesentliche Information - auch wenn das "entscheidende Tor" in der 94ten fällt. Wir spielen schliesslich 4 Minuten nach, weil wir wegen "Trödelei" bisher erst 86 Minuten gekickt haben (das ist zumindest die Idee der Nachspielzeit).


    Somit ist das Erfassen einer Nachspielzeit sowie abweichende Anstoß/Abpfiffzeiten auch nur eine (unentgeltliche) Serviceleistung von uns Schiries.

    Bei "üblichen" Nachspielzeiten folge ich da genau der Auffassung von mfs67227. Es sind Tatsachenentscheidungen, die keiner besonderen Begründung bedürfen und damit Basta.


    Dennoch gibt es Gründe, die Ursachen für ungewöhliche Nachspielzeiten sowie Verzögerungen bei An- und Abpfiff zu dokumebntieren (Beispiele).

    • Anfrage der Gemeinde, warum der Platzwart wieder einmal Überstunden aufschreibt,
    • beschwerden von Anwohnern weil das Flutlicht ins Schlafzimmer scheint oder wegen Lärmbelästigungen
    • Spielausfall von Nachfolgespielen,
    • sämtliche versicherungsrechtliche Begründungen rund um den Spielbetrieb,

    um nur Einige zu nennen.


    Wie gesagt: Auch nur eine unentgeltliche Serviceleistung von und Schiries.






  • Sixth, da greifen wie von mir geschrieben Spielordnung, Durchführungsbestimmungen und Regeln ineinander. Was genau das Problem ist, dass eben der angesetzte Anstoßzeitpunkt eine Formalie der Durchführungsbestimmungen ist. Werbung ist auf die Spielordnung bezogen. Zuschauer ebenso, hier kommt der Faktor Abrechnung mit dem Verband hinzu.


    Hier verlangt der Verband eine Dokumentation, was man nicht mit Rechtfertigung gleichsetzen sollte. Im konkreten Fall einer übermäßigen Nachspielzeit wird der SR sowieso eine explizite Meldung machen. Aber der Klassenleiter bzw. die zuständige Sportgerichtsbarkeit kann hier dann schon sehr früh Einsprüche abwiegeln, ohne eine weitere Stellungnahme des SR einzufordern, wenn es im normalen Rahmen ist. Hat alles seine Vor- und Nachteile. Leider wird es teilweise ausufern, da sowohl Vereine als auch SR für Präzedenzfälke sorgen, die es ab einem gewissen Punkt notwendig machen, so traurig es ist.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Sixth, da greifen wie von mir geschrieben Spielordnung, Durchführungsbestimmungen und Regeln ineinander. Was genau das Problem ist, dass eben der angesetzte Anstoßzeitpunkt eine Formalie der Durchführungsbestimmungen ist. Werbung ist auf die Spielordnung bezogen. Zuschauer ebenso, hier kommt der Faktor Abrechnung mit dem Verband hinzu.

    Da gebe ich Dir ja recht. Aber ich soll ein Spiel leiten und keine Zuschauer zählen (es geht um das Prinzip) Wenn der Verband der Zuschauerabrechnung eines Vereins nicht traut, dann ist das nicht das Problem des Schiries. (Ich glaube kaum das P. Ittrich die Zuschauerzahl in Dortmund durchzählen muss, aber mit dem "Kreisliga Manni" kann man das zumuten)


    Natürlich sind auch Anstoßzeiten eine wichtioge organisatorische formalie, aber ich bin nicht zuständig für die Anstoßzeiten, sondern dokumentiere lediglich Abweichungen.


    Aber der Klassenleiter bzw. die zuständige Sportgerichtsbarkeit kann hier dann schon sehr früh Einsprüche abwiegeln, ohne eine weitere Stellungnahme des SR einzuforde

    Korrekt, und nur darum geht es. Aber doch bitte nur bei extremen Abweichungen.


    Hat alles seine Vor- und Nachteile. Leider wird es teilweise ausufern, da sowohl Vereine als auch SR für Präzedenzfälke sorgen, die es ab einem gewissen Punkt notwendig machen, so traurig es ist.

    Genau darum geht es mir in meinem Beitrag. Wegen jedem Sch.... wird inzwischen Widerspruch eingelegt und der "Kreisliga Manni" muss auch noch rechtfertigen warum er bei 6 Toren, 10 Wechselvorgängen und zwei Feldverweisen (nur? oder überhaupt?) 3 Minuten Nachgespielt hat.


    In der Übertreibung liegt die Veranschaulichung:

    Irgendwann muss ich jeden Freistoß jede Ecke und jedes Abseits dokumentieren, nur weil irgendeiner deshalb Widerspruch gegen die Spielwertung einlegt?


    Das führt genau zu dem Unfug, das der Kreisliga Manni auch noch begründen muss, warum er 2 Minuten nachgespielt hat und sich Gedanken darüber macht, wie er den "FaD-Spieler" schnell genug vom Feld bekommt.

  • Ich bin jetzt seit 16 Jahren Spielgruppenleiter (=Staffelleiter) und ich kenne an der Hand abzählbare Urteil in meinem Kreis, wo die Nachspielzeit Grund eines Einspruchs gegen die Spielwertung war. Und ein erfolgreicher Einspruch ist mir nicht bekannt. Aber lassen wir es dahin gestellt.

    In der neuen Saison müssen die Zeitstrafen unter Bemerkungen eingetragen werden. Würden jetzt noch die alle SR ihre Nachspielzeit begründen müssen, müsste ich bis zu 68 Spielberichte pro Wochenende kontrollieren, weil oft genug unter Bemerkungen sportgerichtsrelevante Sachen geschrieben werden.

    Ich lasse mir solche Bemerkungen in höheren Ligen gefallen, wo der Spielleiter 1-3 Ligen betreut. Bei 8 würde ich "streiken".