Elfmeterschießen und Ausrüstungsmängel

  • In Regel 4 ist deutlich beschrieben, was Spieler tragen dürfen oder müssen und was nicht. Die meisten Reglungen dienen der Sicherheit und Unterscheidbarkeit.


    Was würdet ihr bei Elfmeterschießen grundsätzlich nicht akzeptieren und was ignorieren bzw. nur ändern lassen, wenn es der Gegner fordert? Beispiele:


    Schütze trägt keine Schuhe oder Schienbeinschoner?


    Schütze trägt plötzlich eine Halskette mit Talisman, den er beim Ball zurechtlegen küsst?


    Der Torhüter wird durch einen Spieler ersetzt, der weiterhin sein Trikot trägt bzw. sich nicht von seinen Mitspielern unterscheidet?


    Spieler/Torhüter wechselt Schuhe mit unzulässigen Stollen?

  • Für ein Entscheidungsschießen gilt das gleiche an Regelgrundlage wie während regulärer Spielzeit und Verlängerung.

    Ergo bezogen auf Deine Punkte lediglich als Ausnahme der Feldspieler als Ersatz für den TW, wenn dieser das Trikot von regulären TW übernimmt und somit die Nummer nicht stimmen sollte oder er sich sonst wie unterscheidet, z. B. durch Traingsjacke oder anders farbiges Trikot, selbst wenn keine Nummer drauf ist, solange er damit eindeutig zum TW wird..

    Ansonsten von mir aus keine Abweichungen außer der genannten, selbst wenn der Gegner nichts einwenden würde.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Sehe ich wie jambala - und ergänze: Alles geeignet, einen tatsächlichen oder vermeintlichen Vorteil zu verschaffen, insbesondere die Sache mit den Schuhen.

  • Ich denke, dass Schuhe, Trikot, Hose und Stutzen definitiv nicht zur Diskussion stehen. Regeln sind Regeln, das ist auch klar.


    Aber würden wir tatsächlich einen Schützen zurückschicken, wenn (nur) wir erkennen, dass die Schienbeinschoner fehlen? Es ist ausgeschlossen, dass er sich im Zweikampf verletzt.


    Muss der neue Spieler, der sich ins Tor stellt, zwingend wenigstens ein Laibchen überziehen, damit man ihn nicht mit seinen Mitspielern verwechselt? Es ist offenkundig, wer bei der jeweiligen Ausführung Torwart ist.


    Überprüft ihr wirklich das Schuhwerk, wenn ihr seht, dass es gewechselt wird?

  • @ Mark


    Deine Eingangsfrage bezieht sich darauf was wir zulassen und nicht darauf ob wir es auch (jedesmal) überprüfen. Näher möchte ich jetzt auf das "JEDESMAL" nicht eingehen, ich denke da macht sich jeder seine eigenen Gedanken zu.


    Ich bin da genau der selben Meinung wie Manfred und jambala.


    Für den (Wechesl)Torwart sollte in Jeder Coachingzone irgendein Laibchen oder eine Trainingsjacke herumliegen. Und was die Verletzungsgefahr betrifft eine kleine Anekdote aus kürzlicher Erfahrung:


    Anfang Mai konnte ich mich während eines Krankenhausaufenthalts mit einem der BWK-Ärzte während seines Nachtbereitschaftsdienst etwas länger unterhalten. Unter anderem hatten wir auch das Thema Sport- und Sportverletzung wegen Gegenständen, die man beim Sport eben gerade nicht tragen sollte.

    Zitat

    "Du glaubst gar nicht welche Verletzungen man sich zuzieht, obwohl eigentlich gar nichts passieren kann," begann er seine Ausführungen in denen er eine Kuriosität nach der anderen aus seinem Notfallambulanzdienst am Krankenhaus zum Besten gab.

  • SixthSCTF Die Frage bezogen auf Schienbeinschoner gab es hier tatsächlich 2014 schon einmal und die waren damals zumindest in Hessen anscheinend erlaubt.


    Hinsichtlich Schmuck besteht selbstverständlich weiter ein theoretisches Verletzungsrisiko, z. B. beim Jubeln im Falle des Sieges.


    Die Frage hinsichtlich expliziter Kontrolle habe ich zwar nicht gestellt, wäre aber notwendig um einen derartigen Mangel überhaupt zu bemerken und ist beim Schuhwechsel obligatorisch.

  • Mit den Schienbeinschonern muss man sich (oder vielleicht auch den Spieler, der das machen will) doch einfach mal fragen, was er sich denn davon erhofft, ohne Schienbeinschoner zu schießen.


    Wenn dann sowas kommt wie "die stören ein bisschen", dann sind wir an dem Punkt, an dem er sich durch Weglassen von vorgeschriebener Ausrüstung einen Vorteil verschaffen will und dann bleiben sie erst Recht an.

  • Aber würden wir tatsächlich einen Schützen zurückschicken, wenn (nur) wir erkennen, dass die Schienbeinschoner fehlen? Es ist ausgeschlossen, dass er sich im Zweikampf verletzt.

    Zweifellos kann er sich da - eigentlich - nicht mehr verletzen, aber wird sind da wieder im Bereich Chancengleichheit, denn es wäre immerhin im Rahmen der Möglichkeiten, dass sich ein Spieler dadurch behindert fühlt, wir mit der Zulassung des Verzichts also einem Spieler einen (unsportlichen) Vorteil gewähren.

    Muss der neue Spieler, der sich ins Tor stellt, zwingend wenigstens ein Laibchen überziehen, damit man ihn nicht mit seinen Mitspielern verwechselt?

    Ja - und wenn er sein Trikot "auf links" anzieht. Ein Elfmeterschießen verlangt uns, gerade als Alleinpfeifer, schon viel Aufmerksamkeit ab, wir müssen darauf achten, dass kein Spieler zum Einsatz kommt, der am Ende des Spieles nicht auf dem Feld war, dass alle ihre vorgesehenen Positionen einnehmen etc.; da möchte ich nicht auch noch darauf achten, wer von den Kadetten jetzt der Torwart ist, sollte der sich nicht am vorgesehenen Ort aufhalten.

    Überprüft ihr wirklich das Schuhwerk, wenn ihr seht, dass es gewechselt wird?

    Wenn ich das mitbekomme bestimmt - und hier sogar sorgfältiger als sonst, ist der Umstand, dass es explizit jetzt gewechselt wird, doch einer der Art, der mein Misstrauen errregt.

    Die Frage bezogen auf Schienbeinschoner gab es hier tatsächlich 2014 schon einmal und die waren damals zumindest in Hessen anscheinend erlaubt.

    Wäre mir nicht bekannt - und aus dem eigenen Landesverband sollte ich das eigentlich wissen.

  • Da es hinsichtlich der Schienbeinschützer kein einschränkendes Kriterium gibt, gehören diese zum zwingenden Umfang an Ausrüstung. Zwingend heißt, dass ich, sofern in der Spielordnung keine ergänzenden Ausnahmen hinterlegt sind (Unterziehhemden in der Jugend hinsichtlich Farbe z. B.), von mir erkannte Mängel abstellen lassen muss.


    Thema Stollen. Es sei hier an den Fall Hitz im Spiel gegen Köln erinnert. Unzulässige Stollen müssen ja nicht zwangsläufig den Gegenspieler gefährden, sie können ja auch anderweitig für unsportliches Verhalten genommen werden. Auch wenn das Verletzungsrisiko im Vordergrund der Regeln steht.


    Beim TW ist die von der Regel geforderte eindeutige Identifizierung von den anderen Spielern genau so wenig ausgesetzt.

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    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • In den Klassen, in denen ich Spiele leite, kommt es regelmäßig zu folgenden Abweichungen, die von niemandem reklamiert werden:


    • Der SR hat keine vernünftige eigene Kabine (baulich gar nicht möglich/ Abschließen zwar möglich, aber es gibt 100 Zweitschlüssel)
    • Die Linien sind schief und krumm; Eckteilkreise sind Eckdreiecke
    • Der vorgeschriebene Ordnungsdienst ist nicht anwesend
    • Schmuck wird nur abgeklebt und nicht abgelegt



    • Wenn ich da bei einem Entscheidungsschießen auf das Tragen von Schienbeinschützern bestehe, leiste ich dem Schiedsrichterwesen einen Bärendienst.
    • Den Talismann muss er ablegen- Baumeleien von irgendwelchen Dingen irritieren
    • Der Torwart muss ein andersfarbiges Oberteil tragen (auf die vorgeschriebene Rückennummer würde ich verzichten), um Irritationen bei mir, den Gegenspielern und den Zuschauern zu vermeiden
    • Wenn ich die unzulässigen Stollen wahrnehme, sind sie nicht erlaubt. Das kann ich mir nur Schraubstollen auf Kunstrasen vorstellen- alles andere würde ich ohnehin nicht wahrnehmen.
  • Sorry, da halte ich dagegen, dass genau das von Dir beschriebene Verhalten, nämlich Dinge nicht zu melden, der wahre Bärendienst ist. Wenn oft genug das gleiche gemeldet wird, wie Kabinen, dann wird sich ab einem bestimmten Zeitpunkt etwas tun. Kann ich Dir drei Beispiele nennen, wo die Kommune dann schlussendlich für eine funktionierende Dusche mit Warmwasser und abschließbarer Tür gesorgt hat, nachdem auf Druck vom Obmann jeder SR eine Meldung gemacht hat, und das vom Verband an die Kommune gegeben hat. Dauerte zwar, da es in den Haushalt müsste, aber es ging.


    Das gleiche mit Ausrüstung. Das von Dir beschriebene Abtapen ist leider durch die Regel nicht unterbunden und wir dürfen es nur dann nicht zulassen, wenn es den Schmuck eben nicht abdeckt und er sichtbar ist. Unbefriedigend, aber durch uns an der Basis nicht zu ändern. Daher ist es für mich keine gültige Aussage, deshalb andere Ausrüstungsmängel zu übersehen, denn das sorgt dann für das Einreißen anderer Unseren, weil "uns wurde gesagt, dass das in Ordnung ist". Siehe Stützentapes, da nimmt es wieder zu, kann man schön auf YouTube bewundern.


    Zum Thema Stollen kann ich Dir einige Schoten erzählen, von Rugbystollen über abgelaufene Lederstollen bis hin zu modifizierten Golfstollen. Und ja, die Dinge können auffallen, vor allem dank der Farbseuche, die bei den Fußballschuhen herrscht, da die wenigsten die Schuhe in den identischen Farben kaufen. Wenn also der Stürmer, der im Spiel rote Schuhe hatte, plötzlich gelbte Treter trägt, schau ich mir die an. Keiner setzt sich hin und tauscht nur die Stollen.

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  • Koz, steht in den allermeisten Spielordnungen, respektive Ausführungsbestimmungen zu denselben, inklusive der zulässigen Nummern.

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  • Ok...da verlassen wir aber den Bereich der Regeln und kommen an den Punkt, wo doch bestimmt in den Ausführungsbestimmungen ausgeführt ist, welche Ausführungen ein Schiedsrichter zu Unternehmen hat, wenn die Ausführungsbestimmungen nicht ausgeführt werden :)

    Falls das wider erwarten dort vergessen wurde, sind wir was Sanktionierungen angeht doch wieder nur im Bereich der Regeln und dort ist es nicht verboten ohne Rückennummer zu spielen.

  • Hier die alte Diskussion, wo es nur um die Schienbeinschoner geht:

    https://www.fussball-sr.de/forum/index.php?thread/16680-elfmeterschießen/


    Grundsätzlich ist der Regeltext eindeutig. Ausnahmen für die Ausrüstung sind selbstverständlich nicht definiert. Es geht jedoch wie immer um den Sinn und Geist der Regel und das Elfmeterschießen findet nach dem Spiel statt, wo es eben keine Zweikämpfe mehr gibt.


    Auch die Gefahr einer Verwechslung der Spieler ist aufgrund der eindeutigen Rückennummern sehr unwahrscheinlich und wird durch ein Leibchen tragenden Feldspieler im Tor nicht geringer.


    Beim Elfmeterschießen ist der Spieler Torwart, der sich ins Tor stellt. Für die Buchhaltung ist es jedoch irrelevant, selbst wenn eine Mannschaft nach jedem Schuss wechselt. Der Schiedsrichter muss nur wissen, wer geschossen hat und noch schießen müsste/darf.


    Und wenn eine Mannschaft versucht die Regel zu umgehen, durch einen kurzfristigen Torwarttausch einen neuen Spieler einzuwechseln, wäre das auch ein andres Thema, das durch zwei kurzfristig Trikotwechsel nicht besser wird.


    Mich würde interessieren, wie das Lehrwarte sehen.

  • Es geht jedoch wie immer um den Sinn und Geist der Regel und das Elfmeterschießen findet nach dem Spiel statt, wo es eben keine Zweikämpfe mehr gibt.

    Eben, es geht um den Sinn und Geist der Regeln - und der oberste Sinn ist, gleiche Voraussetzungen für alle zu schaffen. Schienbeinschone sind unbeliebte Teile, nicht umsonst fehlen die oft beim aufwärmen, werden bei der Einwechslungs erst kurz vor knapp in bedenklich (kleiner) Größe in den Stutzen geschoben etc.; erlaube ich das einem Spieler ohne, habe ich einen formidablen Regelverstoß begangen, der, je nachdem, wieviel Spielpraxis im Sportgericht sitzt, potenziell sogar zu einer Neuansetzung führt, wenn das Sportgericht da einen Vorteil sieht und ausgerechnet dieser Schütze den entscheidenden Schuss gemacht hat.

  • Da hatten wir bei einem Schiedsrichterturnier schon mal hitzige Diskussionen zu genau dem Thema Positionswechsel.

    Hier geht es streng genommen um einen Positionstausch und nicht um einen Wechsel, sofern es sich nicht um einen Auswechselspieler bei nicht ausgeschöpftem Kontingent handelt. Beim Wechsel ist es unstrittig, beim Positionswechsel aber auch.

    Hier widerspreche ich Dir grundsätzlich, da die Regel 4 Punkt 3 nicht anders zu interpretieren ist:

    Die beiden Torhüter tragen Farben, durch die sie sich klar von den anderen Spielern sowie von den Spieloffiziellen unterscheiden.

    Während des laufenden Spiels würdest Du ja auch nicht argumentieren "steht ja im Tor, also ist es der TW". Die Unterscheidung mag beim Elfmeterschießen einfacher sein, die Regel als solche ist aber nicht ausgesetzt. Gleiches gilt für das Tragen von Schützern. Oder für das Tragen des Trikots, da ja grundsätzlich auch für die Schützen eindeutige Unterscheidung gegeben ist.


    @Koz, die Regeln schreiben z. B. keine Spielerpässe vor, die Größe der aufgebrachten Werbung ist auch nicht definiert, Vorhandensein von Orndern auch nicht, usw.

    Hier sind die Wettbewerbsregeln bindend, und das sind die Spielordnung für die jeweilige Liga oder Wettbewerb sowie die dazu gehörigen Durchführungsbestimmungen. Sonst müssten kleine Jugendmannschaften ja auch auf Großfeld und mit 90 Minuten Spielzeit spielen.

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  • Bevor wir aneinander vorbei schreiben. Die Regeln sind klar formuliert und lassen keine Ausnahmen zu.


    Die Frage ist, welche für das Spiel und den Fußball sinnvolle Regelungen im Elfmeterschießen überflüssig sind.


    Schienbeinschützer sind überflüssig und kein notwendiges Handicap. Natürlich muss das für alle gelten.


    Ein Torwarttrikot ist überflüssig, da immer nur jeweils ein Spieler pro Team gleichzeitig agiert.


    Schuhe, Trikot, Hose, Stutzen gehören jedoch schon aus ästhetischen Gründen grundsätzlich zur Ausrüstung.

  • Hier sind die Wettbewerbsregeln bindend, und das sind die Spielordnung für die jeweilige Liga oder Wettbewerb sowie die dazu gehörigen Durchführungsbestimmungen.

    Natürlich sind die bindend. Und was schreiben die vor bei einem Spieler ohne (oder mit falscher) Rückennummer?

    Zu meiner aktiven Zeit waren Rückennummern zwar auch schön vorgeschrieben, aber nirgendwo waren irgendwelche Sanktionen bei Verstößen beschrieben, so dass Verstöße mangels Regelgrundlage einfach nicht vom SR sanktioniert werden konnten.

  • Mark, das ist schlicht Regelbeugung, was Du schreibst. Ob man es persönlich überflüssig empfindet oder nicht kann und darf nicht Grundlage der Regelanwendung sein.


    Zum Thema Schienbeinschützer nur so viel, die Bandbreite an Schützern ist mittlerweile so groß, dass jeder einen passenden Schützer finden kann, wenn er will, der ihn nicht einschränken wird. Und wenn er das komplette Spiel über damit rum läuft, geht das auch für die eine einzelne Strafstoßausführung.


    30 bis 60 Euro für einen extrem gut sitzenden Schützer, der dann im Gegensatz zu Schuhen mehr als zwei oder drei Spielzeiten getragen werden kann, ist zu viel Geld. Wenn mir ein Spieler mit einem Schuh am Fuß, der für Blasenbildung berühmt-berüchtigt ist, erzählen will, dass ihn der Schützer einschränkt, wochenlanges Rumlaufen mit Blasen nicht, dann fehlt mir schlicht das Verständnis. Da sind dann 200+ Euro nix.

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