Folgen unerlaubter Wechsel

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    folgende Situation: In einer Spielunterbrechung wechselt die Heimmannschaft ohne Zustimmung des Schiedsrichters (der SR bemerkt den Vorgang nicht). Bei einem verwarnungswürdigen Foul im Mittelfeld fällt dem Schiedsrichter auf, dass der zu verwarnende Spieler unerlaubt eingewechselt wurde. Die daraus resultierende Ampel (für unerlaubtes Betreten sowie für das Foul) ist soweit klar. Mir stellen sich jedoch zwei Fragen:


    1) Ist der ausgewechselte Spieler in diesem Fall auch zu verwarnen?


    2) Darf die Mannschaft mit 11 Spielern weitermachen, da der des Feldes verwiesene Spieler ja nicht offiziell am Spiel teilnahm? Kann demnach der ausgewechselte Spieler, der offiziell nicht ausgewechselt wurde, wieder am Spiel teilnehmen?


    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

  • Grundsätzlich ist ein Wechsel nur vollzogen, wenn der neue Spieler mit Zustimmung des SR das Spielfeld betreten hat (Ausnahme: Halbzeitpause. Hier gilt der Wechsel auch als vollzogen, wenn der SR nicht informiert wurde.).


    1) Da der SR das Verlassen des Spielfeldes nicht mitbekommen hat, kann er keine Unsportlichkeit annehmen. Der Spieler könnte ja zur Behandlung runter gegangen sein. Also keine persönliche Strafe.


    2) Ja und ja. Stell dir vor, der ausgewechselte Spieler hätte das Spielfeld gar nicht verlassen und die Mannschaft hätte zu zwölft gespielt. Dann darf sie ja auch nach der gelb-roten Karte zu elft weitermachen.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Und ergänzend zu 1:
    Der Spieler kann sogar auf Weisung (zur längeren Behandlung oder nach einer Behandlung auf dem Feld) das Feld verlassen haben, mit expliziter Zustimmung (Halbzeit) oder unter voller Wahrnehmung des SR (Ball holen) ...

  • Und: derartige Vorgänge trotzdem sicherheitshalber im Spielbericht vermerken.

  • Warum nicht, siehe Bayern - Freiburg. Dort war das Ergebnis auch nicht klar. Möglicherweise wurde dadurch gegen irgendwelche Durchführungsbestimmungen verstoßen. Vielleicht hat der 12. Spieler doch länger mitgespielt und dadurch das Spiel beeinflusst. Das alles kann dann der verantwortliche Sportrichter klären oder auch nicht.


    Klar ist nur, dass das Spiel nicht abgebrochen wird und gemäß den Regeln nach der Gelben und Gelbroten Karte mit dF fortzusetzen ist. Wichtig ist für mögliche zusätzliche Sanktionen gemäß den regionalen Bestimmungen, dass dieses besondere Vorkommnis detaillierter dokumentiert ist als nur mit zweimal Gelb wegen „Unsportlichkeit“ und „Foulspiel“.

  • Langsam:
    Wenn ich einen Spieler verwarne, der unerlaubt - und das wohl über längere Zeit - mitgewirkt hat, muss ich das als "besonderes Vorkommnis" im Spielbericht vermerken, vollkommen egal, ob sich das auf das Spiel ausgewirkt hat oder nicht - und das nicht nur sicherheitshalber sondern zwingend.

  • Wieso?

    Das arbeitet man regeltechnisch einfach sauber ab und gut ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Staffelleiter oder gar das Sportgericht interessiert, wofür Spieler XY die gelbe Karte bekommen hat.

    Mark Bei Freiburg - Bayern ging es um einen ganz anderen Sachverhalt.

  • Sorry, aber für mich ist Regel 05.3 da ganz eindeutig:

    Zitat

    ... Aufzeichnungen über das Spiel zu machen und den zuständigen Instanzen einen Spielbericht zukommen zu lassen,

    einschließlich Angaben zu Disziplinarmaßnahmen oder sonstigen Zwischenfällen vor, während oder nach dem Spiel, ...

    Hier handelt es sich um den Klassiker, dass ich eine Disziplinarmaßnahme näher erläutern muss, wenn ich nicht von einem sonstigen Zwischenfall ausgehe - und ob sich jemand dafür interessiert, hat mich wiederum nicht zu interessieren, ich muss den Instanzen aber zumindest die Gelegenheit geben, sich dafür zu interessieren (von einem eventuellen Einspruch des anderen Vereins ganz abgesehen, wenn dann nichts im Spielbericht stand, sieht das richtig schei... aus).

  • Kaef Der Sachverhalt ist ähnlich. Ich Es befindet sich ein Spieler unerlaubt auf dem Spielfeld und spielt mit.


    Den Sachverhalt regeltechnisch abarbeiten ist das eine, die möglichen Konsequenzen auf den Wettbewerb sind das andere. In der Fragestellung geht nicht hervor, seit wann der Ersatzspieler auf dem Spielfeld war.


    Da eine kurze Meldung bis auf 1-2 Minuten Zeit nichts kostet und auch nicht automatisch ein aufwändiges Verfahren auslöst, würde ich derartiges melden. Im schlimmsten Fall, wird sie nur ignoriert.

  • Kaef Der Sachverhalt ist ähnlich. Ich Es befindet sich ein Spieler unerlaubt auf dem Spielfeld und spielt mit.

    Nein, ist er nicht. Bei Bayern waren zwölf Spieler auf dem Platz, hier nicht.

    von einem eventuellen Einspruch des anderen Vereins ganz abgesehen, wenn dann nichts im Spielbericht stand, sieht das richtig schei... aus).

    Weshalb sollte ein Verein Einspruch einlegen, wenn alles regeltechnisch sauber vom SR erledigt wurde?

  • Weshalb sollte ein Verein Einspruch einlegen, wenn alles regeltechnisch sauber vom SR erledigt wurde?

    Da das Auswechselkontingent nicht belastet wurde, konnte der Verein über eine unbestimmte Zeit einen frischen Spieler einsetzen, was durchaus sehr vorteilhaft sein kann. Es gilt im Zweifel: Melden befreit.

  • Ach Kaef wir kommen hier nicht weiter. Sollen wir jetzt über die Bedeutung des Begriffs „ähnlich“ diskutieren?


    Natürlich waren die Fälle Freiburg und Münster sowieso dieser Regelfrage nicht identisch, jedoch hinsichtlich dem Sammelbegriff „Wechselfehler“ vergleichbar. Und nur aufgrund der Aufarbeitung, auch ganz sicher auf Grundlage der Meldungen im jeweiligen Spielbericht, wurden die Spiele anschließend unterschiedlich bewertet.


    Das geht nur bzw. einfacher, wenn es der SR meldet.


    Und weshalb hat Freiburg überhaupt Einspruch eingelegt? Es wurde doch regeltechnisch alles sauber gelöst.

  • Da das Auswechselkontingent nicht belastet wurde, konnte der Verein über eine unbestimmte Zeit einen frischen Spieler einsetzen, was durchaus sehr vorteilhaft sein kann. Es gilt im Zweifel: Melden befreit.

    Ich weiß schon auf was Du hinaus willst. Wenn die Mannschaft den Wechsel wieder rückgängig macht, ist das natürlich ein Grund für ne Meldung. Aber darum ging's hier nicht.

    Und weshalb hat Freiburg überhaupt Einspruch eingelegt? Es wurde doch regeltechnisch alles sauber gelöst.

    Das war bis zum Urteil überhaupt nicht klar. Lies Dir bitte nochmal die Stellungnahme des SC Freiburg durch, weshalb die Einspruch eingelegt hatten. Weil eben nicht klar war, ob der Schiedsrichter alles regelkonform gelöst hat und um für zukünftige Fälle Rechtssicherheit zu haben. Aber selbst dafür ist die Urteilsbegründung nicht zufriedenstellend.

    Sollen wir jetzt über die Bedeutung des Begriffs „ähnlich“ diskutieren?

    Brauchen wir nicht, weil die Fälle einfach nicht ähnlich sind.

  • Wir melden derartiges, du nicht.

    Das könnt Ihr gerne machen. Mir gefällt nur nicht diese Absolutheit, dass hier, wie in der Frage formuliert, eine Meldung geschrieben werden muss und dass kann ich nicht nachvollziehen.

  • Kaef Jetzt doch noch eine Ergänzung. Das absolute MUSS gibt es natürlich nicht. Bei einem Regeltest wird möglicherweise die Meldung als Antwort nicht erforderlich sein, ähnlich wie bei dem nicht gemeldeten Wechsel in der HZP. Nur, solange es keine verbands-/bezirks-/kreisspezifische Vorgabe gibt, würde ich die Meldung jedem zunächst grundsätzlich empfehlen.