Sorry, aber eine Verwarnung grenzt hier sogar an einen Regelverstoß - und das hat auch nichts mit der Deutlichkeit zu tun, die sorgt allenfalls dafür, dass es eben nicht zu einer Konzessionsentscheidung Verwarnung kommt.
Worum geht es denn bei der klaren Torchance? Letztlich doch darum, dass der die Regeln übertretende Spieler verhindern möchte, dass hier ein Tor fällt bzw. die klare Torchance entsteht. Daraus resultiert messerscharf, dass gar keine Ballkontrolle vorliegen muss, damit es sich um eine klare Torchance handeln kann, es genügt, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei "durchschnittlichem" Spielverlauf und spielerischem Können der beteiligten Spieler eine solche Chance entstehen wird.
Dazu ein noch deutlicheres Beispiel:
Alle Spieler mit Ausnahme eines Verteidigers von Mannschaft V und seines Torwartes sowie eines Angreifers von Mannschaft A befinden sich im Strafraum A, Verteidiger und Angreifer stehen auf der Mittellinie, Torwart V an seiner Strafraumgrenze. Der Torwart A kann eine weite Flanke in Richtung Angreifer A spielen, die jedoch an diesem vorbei fliegt und etwa auf Höhe des Mittelkreises in der Hälfte von V landen wird (also 10 Meter Abstand, gleichzeitig sind das aber knapp 25 Meter bis zum Torwart V). Verteidiger V entscheidet sich nun, den Angreifer A - bitte auswählen: per Fußtritt zu foulen, am Trikot zu halten, per Bodycheck umzurennen - von einem Sprint in Richtung Ball abzuhalten. Da gibt es dann zwar auch noch den Torwart V, aber der Verteidiger verhindert selbst hier, obgleich weit vom Tor entfernt, die klare Torchance verhindern, denn was sonst hält ihn davon ab, in einen regelkonformen Zweikampf einzutreten? Der TW wird regeltechnisch dabei nicht betrachtet, weil zu weit weg, um unmittelbaren Einfluss zu nehmen - wer hier auf "taktisches" Foul (Verhinderung eines aussichtsreichen Angriffs) entscheidet, hat für meine Begriffe ein sehr merkwürdiges Spielverständnis.
Sicher, eine Ausnahme und in der Regel entstehen klare Torchancen maximal 25 bis 30 Meter vom Tor entfernt (lag in der Bundesligapartie aber vor), dennoch kommen wir nicht um die Einzelfallbetrachtung umhin.
Der Unfug ist der Bezug auf die Ballkontrolle, die muss eben nicht zwingend gegeben sein, es genügt, wenn diese mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt - und der Maulwurfshügel, der Fehltritt, ... bleibt unberücksichtigt, es genügt, wenn der durchschnittliche Spieler bei normalen Lauf der Dinge die Ballkontrolle erlangen wird.