Hinsichtlich Freistoß nach Vergehen außerhalb wurde auch vereinheitlicht, sprich die Stelle auf der Außenlinie, die dem Vergehen am nächsten liegt.
Es wurde bestenfalls vergeblich versucht.
Regelpassage mit Hervorhebungen von mir.
ZitatSämtliche Freistöße werden am Ort des Vergehens ausgeführt, außer:
[...]
Freistöße wegen Vergehen, bei denen ein Spieler das Spielfeld ohne Erlaubnis betritt, wieder betritt oder verlässt. Diese werden an der Stelle ausgeführt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Spielunterbrechung befand.Wenn ein Spieler jedoch außerhalb des Spielfelds ein Vergehen begeht, wird das Spiel mit einem Freistoß an der Stelle auf der Begrenzungslinie fortgesetzt, die dem Ort des Vergehens am nächsten liegt.
Da für Vergehen eines Nicht-Spielers die Ausnahme von der Generalregelung nicht gilt, obgleich aber ein verbales Vergehen einen idF erfordert, ist der idF regelkonform vom Ort des Vergehens auszuführen, selbst wenn sich dieser außerhalb des Spielfeldes befindet.
Ich habe jetzt auch mal weiter geprüft, ob andere Regularien einer derartigen Ausführung entgegenstehen würden. Und nur zur Warnung: Das ist höchst theoretisch und widerspricht meiner Meinung nach völlig dem Sinn der Spielregeln und des Fußballs (Regel 5) und wäre alleine von daher abzulehnen. Aber abgesehen von Regel 5, die das unsinnig werden lässt, ist eine Ausführung eines Freistoßes von außerhalb nicht regelwidrig (führt bei konsequenter Anwendung der Regeln in der Folge aber wohl zu bleibenden Hirnschäden )
Nach Regel 13 wäre der Ball im Spiel, wenn er mit dem Fuß gespielt wurde und sich bewegt. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Ball außerhalb des Spielfeldes.
Nach Regel 8 ist der Ball aus dem Spiel, wenn er eine Begrenzungslinie überquert hat (passed over). Das hat er nicht. Also ist der Ball nicht aus dem Spiel und alle Bälle, die nicht aus dem Spiel sind, sind im Spiel. Eine Bedingung, dass der Ball sich innerhalb der Spielfeldgrenzen befinden muss um im Spiel zu sein, scheint wohl nur so eine selbstverständliche Annahme zu sein, die es aber nie ins Regelwerk geschafft hat.
So...und jetzt zum richtig perversen Teil: Wenn der ausführende Spieler den Ball über die Begrenzungslinie ins Spielfeld schießt, überquert er die Begrenzungslinie und der Ball ist aus diesem Grund aus dem Spiel. Angenommen es wäre die Seitenlinie, müsste es Einwurf für den Gegner geben. Regeln 8 und 16 beschreiben nämlich nicht die Richtung in welcher der Ball die Linie zu überqueren hat um einschlägig zu sein.
Die Spieler auf dem Feld dürften aber wohl den Ball auf der Linie spielen, solange der Ball sie nicht vollständig nach innen hin überquert hat. Damit ist aber spätestens an den Torpfosten aber Schluss, weil man da nicht drumherum kommt ohne dass der Ball die Linie vollständig überquert.
Eine Torerzielung wäre aber trotzdem theoretisch möglich: Denn auch Regel 10 versäumt es die Richtung der notwendigen Überquerung zu definieren. Wenn man jetzt also diesen Ball in einem Bogen von außen durch das Tornetz unter der Querlatte und zwischen den Torpfosten ins Spielfeld bekommt, wäre das rein vom Text ein gültiger Treffer. Nur aufpassen, dass die beteiligten Spieler das Spielfeld dabei nicht verlassen