Spielfortsetzung bei Vergehen von Teamoffiziellen

  • Hinsichtlich Freistoß nach Vergehen außerhalb wurde auch vereinheitlicht, sprich die Stelle auf der Außenlinie, die dem Vergehen am nächsten liegt.

    Es wurde bestenfalls vergeblich versucht.

    Regelpassage mit Hervorhebungen von mir.


    Zitat

    Sämtliche Freistöße werden am Ort des Vergehens ausgeführt, außer:

    [...]

    Freistöße wegen Vergehen, bei denen ein Spieler das Spielfeld ohne Erlaubnis betritt, wieder betritt oder verlässt. Diese werden an der Stelle ausgeführt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Spielunterbrechung befand.Wenn ein Spieler jedoch außerhalb des Spielfelds ein Vergehen begeht, wird das Spiel mit einem Freistoß an der Stelle auf der Begrenzungslinie fortgesetzt, die dem Ort des Vergehens am nächsten liegt.

    Da für Vergehen eines Nicht-Spielers die Ausnahme von der Generalregelung nicht gilt, obgleich aber ein verbales Vergehen einen idF erfordert, ist der idF regelkonform vom Ort des Vergehens auszuführen, selbst wenn sich dieser außerhalb des Spielfeldes befindet.



    Ich habe jetzt auch mal weiter geprüft, ob andere Regularien einer derartigen Ausführung entgegenstehen würden. Und nur zur Warnung: Das ist höchst theoretisch und widerspricht meiner Meinung nach völlig dem Sinn der Spielregeln und des Fußballs (Regel 5) und wäre alleine von daher abzulehnen. Aber abgesehen von Regel 5, die das unsinnig werden lässt, ist eine Ausführung eines Freistoßes von außerhalb nicht regelwidrig (führt bei konsequenter Anwendung der Regeln in der Folge aber wohl zu bleibenden Hirnschäden :hammer: )


  • KozKalanndok Lass das Rauchen von irgendwelchem Zeugs 8o


    Bezüglich deiner Regel 13.1:


    Der von dir zitierte Satz beschreibt doch nur, wo der fällige Freistoß wegen eines Vergehens auszuführen ist und nicht, dass jedes Vergehen mit einen Freistoß fortzusetzen ist.


    Wo der Ort des Vergehen dann genau liegt, wird in 12.4 konkretisiert. Aber für Vergehen außerhalb wird dieser Ort eben nur für die dort explizit beschrieben Fälle auf die Linie verlegt.


    Für alle anderen Vergehen bleibt nur der SRB gemäß Regel 8 Einführung.

  • Nehmt als Referenz Frage 7 aus Heft 05/2021

    Situation 7

    Der Trainer des Gastvereins beleidigt den Schiedsrichter-Assistenten heftig, während sein Team in Ballbesitz ist. Der Assistent befindet sich einen Meter außerhalb des Spielfelds, der Trainer in seiner Coachingzone. Daraufhin hebt der Schiedsrichter-Assistent die Fahne und der Referee unterbricht das Spiel. Wie entscheidet er?


    Lösung 7

    Rote Karte für den Trainer, indirekter Freistoß auf der Seitenauslinie. Da der Schiedsrichter-Assistent ein am Spiel Beteiligter ist, erfolgt hier auch eine Spielstrafe.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • jambala Und die korrespondierende Stelle im Regeltext?


    Ich kenne nur diese aus 12.4:

    Zitat

    ein Auswechselspieler, ein ausgewechselter oder ein des Feldes verwiesener Spieler oder ein Teamoffizieller ein Vergehen gegen einen gegnerischen Spieler oder Spieloffiziellen ausserhalb des Spielfelds begeht oder diesen beeinträchtigt,

    Und der Trainer beeinträchtigt hier zweifellos einen Spieloffiziellen. Nur kann ich diese Regel nicht mal ebenso auch auf eigene Spieler ableiten.

  • Sorry Mark, das ist Festklammern an dem absoluten Wortlaut der Regel, aber der falschen Stelle.


    Beleidigungen sind unabhängig vom Empfänger mit der gleichen persönlichen Strafe zu ahnden.

    ...anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen und/oder

    Handlungen...


    steht in der Regel 12 bei den Vergehen der Teamoffiziellen. Der eigene Spieler ist ein am Spiel Beteiligter, sofern er sich im laufenden Spiel mit Zustimmung des SR auf dem Spielfeld aufhält. Eine Beleidigung ist keine Beeinträchtigung, es ist eine Unsportlichkeit mit klar zugewiesenem Strafmaß, also ein Vergehen gemäß Regel 12.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Es ist doch unzweifelhaft, dass Beleidigungen nach 12.3 auch für SO feldverweiswürdig sind.


    Nur bitte, wo leitest du ab, dass die Beleidigung eines Mitspielers durch eine TO oder auch AW von außerhalb des Spielfeldes mit idF auf der Auslinie geahndet wird? Und wenn du die Regelpassage nicht findest, dann benenne irgendetwas offizielles z. B. aus der SZ.


    Und solange du das nicht belegen kannst, muss ich den Wortlaut des Regelwerks festklammern.


    Und der sagt mir, dass wenn ich in den Regeln keine Spielfortsetzung finde, das Spiel mit SRB fortzusetzen ist.


    Wie schon erwähnt: Trainer schlägt eigenem Spieler außerhalb des Spielfeldes. Auch hier finden wir keine Spielfortsetzung, ergo SRB.


    Und nochmal: Es gibt auch keine Generalklausel, die vorgibt, dass alle Vergehen außerhalb egal von wem zu einen Freistoß auf der Seitenauslinie führen. Wenn doch, bitte Quelle.

  • Mark

    Das war diesmal kein Drogenrausch sondern ich wollte wirklich mal eruieren, was ein solch irrsinniger "Freistoß von außen" eigentlich für regeltechnische Folgen hätte :D

    Siehst Du in der Argumentationskette denn irgendwelche Fehler, die über "das ist doch einfach nur Blödsinn" (das weiss ich ja schon selbst) hinausgehen (gerne auch per PM um den Thread nicht zu Hijacken)? :)



    Und der sagt mir, dass wenn ich in den Regeln keine Spielfortsetzung finde

    Dann lies 12.4 nochmal und zwar konkret den dritten Absatz (nach der ersten Stichpunktaufzählung und vor dem gelb unterstrichenen). Dort wirst Du die Spielfortsetzung für alle verbalen Vergehen finden. IdF. Ausnahmslos. Auch verbale Beleidigungen des Trainers sind davon nicht ausgenommen. Noch nicht mal wenn er seinen eigenen Schäferhund beleidigt, der gerade auf der Tribüne Pfötchen gibt. (Wenn er seinem eigenen Ersatzspieler eine Ohrfeige verpasst klatscht das zwar vielleicht auch recht laut, aber es ist ein physisches Vergehen für welches tatsächlich keine Spielfortsetzung definiert wäre, also SRB)

    Da die Verbalvergehen-Norm aber nur die Art der Spielfortsetzung, aber nicht den Ort der Spielfortsetzung definiert (anders als die "Draußen gegen Spieler"-Regelung!), kommt für die Bestimmung des Fortsetzungsortes 13.2 zur Anwendung (ganz pedantisch: 13.2 bestimmt immer den Fortsetzungsort. Dass eine andere Regel einen anderen Ort bestimmen kann ist lediglich eine der Ausnahmeregelungen von 13.2. Und wenn man genau drüber nachdenkt dann ist das wohl auch der Grund, warum 12.4 die ganzen "wenn strafraum, dann strafstoß, wenn torraum, dann torlinie"-Regeln in Ergänzung zu 13.2 inhaltsgleich wiederholen muss.)

    Von den Ausnahmeregelungen, die den Ort doch woanders hinlegen könnten, greift aber bei einem Vergehen, dass nur ein Verbalvergehen und sonst nichts ist, keine einzige.


    12.4 im Original hat aber tatsächlich eine von mir noch nicht bedachte andere Möglichkeit der Interpretation, welche aber (sollte sie stimmen) durch einen Übersetzungsfehler im Deutschen kaputtgegangen ist. Wenn man nämlich die ganzen Aufzählungen der sanktionierten Tätigkeiten ("commits an offence or interferes with") mal rausnimmt und durch eine etwas andere Formulierung ersetzt, wird das richtig deutlich.

    If, when the ball is in play a [...] team official [...][does something with] [someone] outside the field of play,

    Sprich: Die Bedingung für die Anwendbarkeit ist nicht wie im deutschen Text naheliegend, dass Gegner oder Spieloffizieller außerhalb ist sondern dass der Täter außerhalb sein muss. Das würde auch den Knoten lösen, den ich letztens mit der reflektierenden Uhr hatte, was das überhaupt für ein Vergehen sein sollte.

    Eine Begründung für diese Formulierung könnte sein, dass falls der Trainer das Vergehen nicht außerhalb begeht, er im Spielfeld wäre und dadurch ohnehin schon eine andere Spielstrafe zur Anwendung käme. Nämlich die für unerlaubtes Betreten.


    Für die hier diskutierten Fälle von "verbaler Beleidigung" würde das dann bedeuten wenn ein Gegnerspieler beleidigt wird, dann idF, Ort nach Ausnahmeregelung aus 13.2 durch 12.4 bestimmt, also mit Verlegeregelung (weil Vergehen gegen Gegner spezieller ist als Verbalvergehen), wenn der eigene Spieler beleidigt wird, dann eigentlich nur idF (weil nur Verbalvergehen) mit Ort rein nach 13.2, aber im Rahmen von Regel 5.2 (streicht euch das im Kalender an...die ziehe ich nur sehr ungern :) ) dann wohl doch wieder mit Verlegeregelung. Bei Verstoß gegen das elektronische Kommunikationsverbot dann mangels definierter Spielfortsetzung SRB, paradoxerweise für die Mannschaft des fehlbaren Trainers an der Eckfahne.


    Mich quält aber die ganze Zeit seit ich Beleidigungen zwischen verbal und non-verbal differneziere schon eine andere Nebenfrage: Der Stinkefinger sollte ja eigentlich non-verbal sein. Aber wie ist das wenn ein Trainer den taubstummen Gegnerspieler in Gebärden beleidigt? Verbal oder non-verbal?

  • Das Einwirken erfolgt auf dem Spielfeld, da sich die Empfänger zum Zeitpunkt des Vergehen dort befinden und nicht außerhalb. Ergo ist das Kommunikationsmittel gleichzusetzen mit dem Betreten, um es mitzuteilen durch den TO.


    Mark, Deine Argumentation wird durch Regel 12 entkräftet, da hier keine Unterscheidung vorgenommen wird, ob eigener Spieler oder Gegenspieler beleidigt wird. Das findet sich so auch in den Erläuterungen zu den Regeländerungen der Saison 2017 / 2018:

    "Ein Auswechselspieler/ Teamoffizieller, der ein Vergehen gegen einen gegnerischen Spieler oder einen Spieloffiziellen abseits des Spielfeldes begeht, wird mit einem Freistoß auf der Begrenzungslinie bestraft, ..." Erläuterung hierzu:

    "Diese Regel gilt nicht für Vergehen zwischen Auswechselspielern oder Teamoffiziellen - sie gilt lediglich für ein Vergehen durch oder gegen einen der Spieler. "

    Regeländerungen zur Saison 2017/18
    Seit der neuen Saison gibt es vereinzelte Änderungen im Regelwerk des Fußballs.
    www.berliner-fussball.de

    Hier der original Text in der Veröffentlichung des IFAB aus 2017

    https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.theifab.com/downloads/spielregeln-2017-18%3Fl%3Dde&ved=2ahUKEwijtsSptdL1AhWVlP0HHSl4DTIQFnoECAwQAQ&usg=AOvVaw1sJ1amFrQISE4VV1TGOO6s

    Koz, hier greift die Parallele zu Beleidigungen in Fremdsprachen. Du musst zweifelsfrei verstanden haben, was kommuniziert wurde, da es so auch in die Meldung muss.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

    2 Mal editiert, zuletzt von jambala ()

  • Koz, hier greift die Parallele zu Beleidigungen in Fremdsprachen.

    Es geht mir hier nicht um das sprachliche Verständnis (das setze ich hier als gegeben voraus). Es geht um die Unterscheidung beleidigende Worte ("Du W***ser") gegen beleidigende Geste ("Mittelfinger" oder ggf. auch Gebärden). Die Regel, die bei verbalen Vergenen den idF fordert gilt nämlich nur eben für verbale Beleidigungen und nicht für gestikulierte Beleidigungen.


    Im Übrigen sind die Erläuterungen der Spielregeln eben gerade nicht die Spielregeln. Mag sein, dass der Regelgeber das mit gemeint hat, aber er hat es eben nicht mit geschrieben. Allerdings ist gerade in diesen Erläuterungen auch erwähnt, dass sämtliche verbalen Vergehen immer einen idF begründen, auch wenn das in der damaligen Regelfassung so noch gar nicht in Regel 12 vorgesehen war.

  • jambala Du liest jetzt aber auch nur, was du lesen möchtest.

    Ein Auswechselspieler/ Teamoffizieller, der ein Vergehen gegen einen gegnerischen Spieler oder einen Spieloffiziellen abseits des Spielfeldes begeht, wird mit einem Freistoß auf der Begrenzungslinie bestraft, ..." Erläuterung hierzu:

    "Diese Regel gilt nicht für Vergehen zwischen Auswechselspielern oder Teamoffiziellen - sie gilt lediglich für ein Vergehen durch oder gegen einen der Spieler. "

    Ich habe jetzt nur das, was ich den Regeln entnehme fett markiert.


    „gegnerischen Spieler oder Spieloffizieller“ mit „(alle) Spieler“ gleichzusetzen ist mir zu weit hergeholt.


    Siehe hier auch die Antwort der Regelfrage vom IFAB



    Zum Satz: „Alle verbalen Vergehen werden mit einem indirekten Freistoss geahndet“


    Man kann hier viel hineininterpretieren, eben auch dass er nur klarstellt, dass jegliche Verbalvergehen nunmal keinen direkten Freistoß verursachen, so die Regeln einen Freistoß vorsehen.


    Und selbst dann fehlt die Klarstellung, dass alle Verbalvergehen von außerhalb immer den idF auf der Auslinie vorsehen.

  • Vergehen außerhalb von zwei Auswechselspielern der gleichen Mannschaften ist eben ein Vergehen außerhalb und hat eben nicht einen Freistoß sondern SR Ball zur Folge. Nichts habe ich geschrieben, was das in Abrede stellt. Mark, Du weichst permanent von der Ausgangsfrage ab, um den SR Ball zu rechtfertigen.


    Die Ausgangsfrage ging um Vergehen des Teamoffiziellen im laufenden Spiel gegen Spielbeteiligte auf dem Spielfeld, eine Beleidigung gegen einen Gegenspieler, eine gegen den eigenen Spieler und ein technisches Vergehen durch Nutzung unerlaubter Kommunikationsmittel.


    Meine Antworten beziehen sich genau darauf, sowohl was Spiel- als auch persönliche Strafe anbelangt. Es sind Vergehen gegen einen Spieler, das Vergehen ist zwingend mit dem Feldverweis zu ahnden. Ergo ist das Spiel zu unterbrechen (unmittelbare Torerzielung als einzige Ausnahme für Vorteilsgewährung außen vor). Und dann greift nun mal der indirekte Freistoß gemäß Regel 12 und der ergänzenden Anweisungen und Erläuterungen. Regel 12 regelt die Grundlage und die Art der Spielstrafen, nicht 8 oder 13.


    Das sind auch genau die Passagen, für die ich die Zitate gebracht habe. Wenn Du hier alles vermischen möchtest, dann behalte bitte das ursprünglich gewählte Thema im Auge, denn sonst geht die eigentlich gestellte Frage verloren und das schadet der regeltechnischen Betrachtung und Diskussion.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Koz, der Unterschied ist eigentlich keiner.

    Ich rede nicht von allgemeinen Gesten, die bekannt sind. Was ist aber mit italienischen oder türkischen oder französischen Vulgärgesten? Kennst Du sie, kannst Du sie auch zitieren und somit "übersetzen".


    So auch mit Gebärden. Wenn es echte GebärdenSPRACHE ist, in der es eben auch Dialekte und Fäkalsprache gibt, aber festgelegte "Vokabeln" gibt, ist es eben mit einer gesprochenen Beleidigung gleich zu setzen.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • O.K. von vorn, die Feldverweise sind klar:


    a) Verbalvergehen von TO von außerhalb gegen eigenen Spieler bzw. Verbalvergehen, das einen eigenen Spieler beeinträchtigt.


    b) Verbalvergehen von TO von außerhalb gehen gegnerischen Spieler bzw. Verbalvergehen, das einen gegnerischen Spieler beeinträchtigt.


    c) Vergehen von TO außerhalb gegen niemandem. Aus der Frage geht nicht hervor, mit wem kommuniziert wird.


    Sind wir uns soweit einig?

  • @Mark/IFAB-Regelfrage:

    Der Satz "A free kick can only be given if such an offence is committed by a player against an opposing player or a match official" würde einiges an Klarheit schaffen, aber ich befürchte er ist nicht wirklich allgemeingültig.

    Seine Aussage ist ja, dass es keinen Freistoß geben kann, wenn "such an offence" (also Schlagen) von einem Nicht-Spieler, insbesondere einem Teamoffiziellen begangen wird.

    Außerdem sagt er aus, dass es keinen Freistoß geben kann, wenn sich das Vergehen gegen einen Mitspieler, einen gegnerischen Teamoffiziellen oder niemanden richtet.

    Klar gilt die Aussage erstmal nur für Schlagen, aber irgendwie bezweifle ich, dass das so seine Richtigkeit hat - aus den Regeln folgt das schließlich auch nicht unmittelbar.


    @Mark/Ausgangsfrage

    Ich bin mir nicht sicher, ob man bei a) und b) von der Beeinträchtigung ausgehen muss. Wenn das einen Unterschied macht, würden mich beide Varianten (beeinträchtigt / nicht beeinträchtigt) interessieren.

    c) war in der Tat als ein Beispiel für ein Vergehen gegen niemanden gedacht.

  • Nr.23 Ja, „by a player“ ist verwirrend. Würde bedeuten, dass ausschließlich Spieler Freistöße verursachen können. Ich gehe davon aus, dass die beiden AW gemeint sind.


    Mir geht aber um „against an opposing player or a match official“, was bedeutet, dass auch nur diese Personen gemeint sind und nicht alle am Spiel beteiligten.


  • Ok, wenn man das als maßgebende und allgemeingültige Aussage nehmen würde, wäre in der Ausgangsfrage klar, dass es bei a) und c) keinen Freistoß geben kann.

    Der Satz bezieht sich aber leider nur auf "such an offence", also gilt erstmal nur für Schlagen. Auch wenn es natürlich logisch wäre, wenn es dann auch für alle Vergehen so geregelt wäre.


    Außerdem gibt es auch folgende Q&A bei der IFAB:
    Q: While the ball is in play the referee sees two players of the same team fighting with each other inside the field of play. What are the sanction and the restart?

    A: [...] Physical offences against a team-mate inside the field of play are penalised by a direct free kick or penalty kick.


    Q: A player commits an offence outside the field of play (ball in play) against someone/from his/her own team (e.g. another player, substitute or coach). The referee stops play. What is the restart?

    A: An indirect free kick is awarded to the opposite team on the boundary line closest to where the offence occurred.


    Jetzt kann es also auf einmal doch einen Freistoß für ein Vergehen gegen einen Teamkollegen geben - sogar wenn das Opfer kein Spieler ist und wenn es außerhalb des Felds passiert. MMn ein klarer Widerspruch zur Aussage aus dem anderen Q&A.

  • Nr. 23, in dem Zitat der englischen Regelfrage geht es um einen Spieler, der zum Zeitpunkt des physischen Vergehens das Spielfeld ohne Zustimmung verlassen hat, um seinen Teamkameraden zu züchtigen. Das bedingt wiederum den indirekten Freistoß. Geschieht es, wenn der Auswechselspieler genau auf der Linie steht, ist es wieder direkter Freistoß - da das Vergehen eben auf der Linie steht.


    Bezüglich der Kommunikationsmittel kommt aus meiner Sicht beides in Frage, indirekt und SR Ball. Hier kommt es auf den konkreten Gebrauch an. Dient die Nutzung der Kommunikation ins Feld, rechtfertigt dies aus meiner Sicht einen indirekten Freistoß wegen des direkten Einwirken auf das Spiel ( z. B. Hochhalten einer digitalen Tafel mit Lauftext, um Anweisungen zu erteilen). Ist das nicht der Fall, SR Ball (z. B. Nutzung eines FFOB oder Funkgerät, um dem Assistenztrainer hinter dem Tor Anweisungen für den Torwart zu geben). Das Thema ist jetzt aber relativ abstrakt, weshalb die Frage eigentlich zu schwammig geschrieben ist, um außer der klaren persönlichen Strafe auch eine verbindliche Spielstrafe sicher zu sagen, so wie gestellt dann eher SR Ball.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • z. B. Nutzung eines FFOB oder Funkgerät, um dem Assistenztrainer hinter dem Tor Anweisungen für den Torwart zu geben

    Überraschung :) Das wäre nicht mal verboten :)

    (Regel 4.4, Elektronische Kommunikation)

    Zitat

    Spielern (einschließlich Auswechselspielern, ausgewechselten und des Feldes verwiesenen Spielern) ist es nicht erlaubt, irgendeine Form von Elektro- oder Kommunikationsgeräten zu tragen oder einzusetzen (es sei denn, elektronische Leistungs- und Aufzeichnungssysteme sind erlaubt). Der Einsatz von Elektro- oder Kommunikationsgeräten durch Teamoffizielle ist zulässig, sofern dies in direktem Bezug zum Wohlbefinden oder zur Sicherheit der Spieler oder zu taktischen oder Coachingzwecken geschieht. Eingesetzt werden dürfen aber nur kleine, tragbare Geräte (z. B. Mikrofon, Kopfhörer, Ohrhörer, Mobiltelefon, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Laptop). Teamoffizielle, die unzulässige Geräte verwenden oder sich aufgrund des Einsatzes von Elektro- oder Kommunikationsgeräten unangemessen verhalten, werden des Feldes verwiesen.

    Ein CB-Handfunkgerät fällt für mich durchaus noch unter die Bedeutung von "kleines, tragbares Gerät", vor allem wenn man in Betracht zieht, dass sogar ein Laptop noch in diese Kategorie fallen würde.

  • Nr. 23, in dem Zitat der englischen Regelfrage geht es um einen Spieler, der zum Zeitpunkt des physischen Vergehens das Spielfeld ohne Zustimmung verlassen hat, um seinen Teamkameraden zu züchtigen. Das bedingt wiederum den indirekten Freistoß.

    Das steht da aber nicht. Er könnte sich auch mit Erlaubnis des Schiedsrichters außerhalb des Felds aufhalten. Insofern ist die Antwort meiner Auffassung nach so zu verstehen, dass es den indirekten Freistoß für das Vergehen gegen den Teamkollegen und nicht für das Verlassen gibt. Dafür spricht auch, dass der idF auf der Begrenzungslinie am nächsten Punkt zum Vergehen ausgeführt werden soll (und nicht z.B. am Ort, wo er das Feld verlassen hat).


    BTW: Wo steht in den Regeln, dass es für das unerlaubte Verlassen des Spielfelds einen indirekten Freistoß gibt? Dies ist doch ein Vergehen, das gegen niemanden gerichtet ist. Und verbal ist es auch nicht...

  • Nr.23 Deine IFAB-Regelfragen beschreiben allerdings Vergehen, die in 12.4 klar beschrieben sind, da der Täter ein Spieler ist.


    Die Konstellation: Täter=TO/AW, Tatort=außerhalb, Opfer=eigener Spieler

    ist in 12.4 nicht beschrieben.


    Ebenfalls nicht im Regelwerk beschrieben ist die Begründung für idF „Beeinflussung oder Eingriff des/ins Spiels durch ein Vergehen von außerhalb“. Ähnliches habe ich nur in 3.7 gefunden, für den Fall dass ein TO/AW auf das Spielfeld läuft.


    Ich will die Anweisung, dass Verbalvergehen von der Bank, die das Spiel beeinflussen, grundsätzlich mit idF bestraft werden gerne akzeptieren, ich finde hierzu leider keine Grundlage, auch keine offizielle Regelfrage.