Spielfortsetzung bei Vergehen von Teamoffiziellen

  • Aber noch mal konkret:

    In dem von dir zitierten Abschnitt steht doch explizit "gegen einen gegnerischen Spieler oder Spieloffiziellen".

    Warum sollte man denn diese sechs Wörter schreiben, wenn es auch für Mitspieler (und gegnerische Teamoffizielle? und Drittpersonen?) gilt?

    Da wird lediglich nochmal konkretisiert. Eindeutig ist hier der Satz aus Regel 12

    "Alle verbalen Vergehen werden mit einem indirekten Freistoß geahndet."

    ... und der umfasst nunmal alle verbalen Vergehen, auch gegen eigene Spieler.

  • Wir wiederholen leider wirklich die Diskussion, aber:


    Für indirekte Freistöße bei Vergehen gegen eigene Spieler ist nirgends geregelt, wo diese stattfinden sollen. Der Satz mit "gegen einen gegnerischen Spieler oder Spieloffiziellen" kann offensichtlich wegen genau dieser sechs Wörter nicht angewendet werden.

    Und in Regel 13 steht dazu "Wenn ein Spieler jedoch außerhalb des Spielfelds ein Vergehen begeht, wird das Spiel mit einem Freistoß an der Stelle auf der Begrenzungslinie fortgesetzt, die dem Ort des Vergehens am nächsten liegt."

    Dieser Satz ist aber nicht anwendbar, wenn der Täter kein Spieler ist, also z.B. wie in der Ausgangsfrage der Trainer.


    Und die hier auch schon angesprochene Situation 13 in SRZ 5/2021 zeigt auch, dass das mit dem idF bei verbalen Vergehen nicht so klar ist:

    Der DFB will nur einen SR-Ball, wenn sich die Trainer gegenseitig beleidigen (und der SR weiß, wer angefangen hat), obwohl es sich ja eindeutig um ein verbales Vergehen handelt.

  • Diese konkrete Auflösung wirst Du in den Regeln nicht finden. Vielleicht sollte man nicht zu kompliziert denken. Wo anders, als an der nächstgelegenen Begrenzungslinie soll das Spiel denn fortgesetzt werden?

  • Was den Ausführungsort eines Freistoßes angeht:

    Der ist nach Regel 13 immer am Ort des Vergehens, außer es greift eine der dort definierten Ausnahmeregelungen.

    Eine der Ausnahmeregelungen ist, wenn ein Spieler ein Vergehen außerhalb begeht.

    Eine andere Ausnahmeregelung ist wenn die Regel, die den Freistoß verhängt, einen speziellen Ort vorgibt. In Regel 12 wäre das z.B. der Absatz mit der Gegnerbeeinflussung.

    Das ist (wie vorher schonmal beschrieben) auch der Grund, warum in Regel 12 der ganze Kram mit Strafstoß und Torraum-IDF inhaltsgleich wiederholt wird.


    Die Alle-Verbalvergehen-Regelung selbst definiert jedoch keinen Ausführungsort und es greift auch keine der anderen Ausnahmen aus Regel 13.


    Rein vom Wortlaut her müsste die Ausführung also in der Coachingzone stattfinden. Es ist nämlich nirgendwo geregelt, dass ein Freistoß von innerhalb des Spielfeldes ausgeführt werden muss (falls doch, bitte ich um die Nennung der Regelpassage).

    Aber eine solche Ausführung hätte derart paradoxe Konsequenzen in Bezug auf die Regelungen wann ein Ball ins Spiel kommt und wann er aus dem Spiel ist (siehe mein Spoiler ein paar Seiten vorher) und das wird sogar so abstrus, dass man meiner Meinung nach hier sogar den "Sinn-des-Fußball"-Jokers ziehen sollte und damit den Ball auf die Linie legen.


    Tatsächlich finde ich, dass die Lösung des DFB bei Beleidigungen von Trainern untereinander zumindest mal einer Begründung bedarf, aus welchem Grund hier die Alle-Verbalvergehen-Regelung zu ignorieren wäre.


    Was mir aber gefällt ist der Ansatz von Nr.23 nämlich dass durch die Beleidigung an irgendwen der Schiedsrichter beeinflusst wird. Zumindest im deutschen Wortlaut würde ich das als anwendbar betrachten. Das englische "interfere" hat aber eine etwas andere Bedeutung (behindern, stören, eingreifen oder auch qualifizierter als in der Übersetzung: störend beeinflussen).

  • Tatsächlich finde ich, dass die Lösung des DFB bei Beleidigungen von Trainern untereinander zumindest mal einer Begründung bedarf, aus welchem Grund hier die Alle-Verbalvergehen-Regelung zu ignorieren wäre.

    Eben wie schon mehrmals beschrieben, dass deine „Alle-Verbalvergehen-Regelung“ zunächst nur im Kontext des unmittelbar vorausgehenden Satzes bezüglich eines Spielers und physischen Vergehen zu verstehen ist und nicht als universelle Gerneralklsusel.


    Ich denke, dass die Situationen in SRZ 5/21 sehr aufschlussreich sind. Es gilt nur noch zu klären, was Lutz Wagner mit „am Spiel Beteiligte“ meint. Möglicherweise hat er in den jeweiligen beschrieben Situationen nicht daran gedacht, dass auch ein eigener Spieler das Opfer sein könnte. In der von mir weiter oben zitierten IFAB-Regelfrage wird der Kreis der am Spiel Beteiligten nämlich auf „gegnerischen Spieler“ und „Spieloffiziellen“ präzisiert.

  • Bezogen auf die ursprüngliche Fragen setze ich noch einen drauf:


    Der Trainer betritt zunächst das Spielfeld. Wie lauten dann die Spielfortsetzungen und der Orte für a) bis c)?

  • Regel 3, Punkt 7.

    Direkter Freistoß bzw. Strafstoß, wo die Beeinflussung erfolgte.

    Das steht doch wohl klipp und klar in den Regeln.


    Zum Ausgangspost bleibt mir nur, nochmals auf meinen Post #63 hinzuweisen. Ansonsten könnt Ihr noch tagelang darüber diskutieren, ohne auf ein Ergebnis zu kommen.

  • Kaef Dein #63 wurde zur Kenntnis genommen, hat jedoch keine regeltechnische Grundlage. ;)


    Deine Antwort ist natürlich richtig und belegt, dass sogar eine Verbalvergehen (in Tateinheit eines ansonsten nicht mit Freistoß zu ahndenden Vergehens) sogar mit einen direkten Freistoß bestraft wird. Somit gilt die „Alle-Verbalvergehen-Regelung“ hier auch nicht.


    Für mich steht rein regeltechnisch Stand jetzt fest, dass nach einer Unterbrechung aufgrund eines Verbalvergehens eines TO/AW außerhalb des Spielfeldes gegen einen Mitspieler das Spiel grundsätzlich nur mit SRB fortgesetzt werden kann. Wenn die gewählten Worte oder die Lautstärke jedoch so eklatant sind, dass auch gegnerische Spieler oder SO beeinträchtigt werden, kann man meinetwegen den idF gelten lassen.


    Die Diskussion bleibt natürlich aufgrund der nicht exakten Regelung interessant.


    Zur abgeänderte Frage: Wo genau wäre der Ort der Beeinflussung? Dort wo der Trainer beleidigt bzw. das Funkgerät benutzt, dort wo der beeinflusste Spieler steht oder dort wo sich der Ball befindet?

  • Dein #63 wurde zur Kenntnis genommen, hat jedoch keine regeltechnische Grundlage.

    Ich sage mal voraus, dass auch Ihr keine exakt saubere, regeltechnische Grundlage finden werdet. ;)

  • Der Trainer betritt zunächst das Spielfeld. Wie lauten dann die Spielfortsetzungen und der Orte für a)

    Der Trainer betritt zunächst strafbar das Spielfeld.

    Dann äußert er eine Beleidigung gegen seinen eigenen Spieler.


    Durch die Beleidigung wird das Betreten gleichzeitig mit dem Verbalvergehen strafbar.

    Damit haben wir gleichzeitige Vergehen, von denen eins mit direktem, das andere mit indirektem Freistoß zu ahnden ist. (Man könnte sogar argumentieren, dass das Betreten sogar noch deutlich vor der Beleidigung war und nur erst rückwirkend strafbar geworden ist...dann hätten wir nicht mal mehr Gleichzeitigkeit sondern klare Abfolge von Vergehen)

    Nach Regel 5.3 gibt es dann direkten Freistoß.

  • Der Trainer betritt zunächst strafbar das Spielfeld.

    Dann äußert er eine Beleidigung gegen seinen eigenen Spieler.

    Regel 5.7 beschreibt ja gerade, dass das Betreten selbst eben noch keine strafbare Handlung darstellt. Erst der Eingriff ins Spiel (oder der Vollständigkeit wegen auch ein Tor der eigenen Mannschaft) in Verbindung der Position auf dem Spielfeld wird zum strafbaren Vergehen, das auch als Verbalvergehen als Auslöser zum direkten Freistoß führt.


    Das Betreten selbst wird nicht (rückwirkend) bestraft, sondern nur die Platzierung als zusätzliche Person auf dem Spielfeld während des Eingriffs. Verlässt der Trainer das Spielfeld vor dem Eingriff, bleibt das Betreten unbestraft bzw. ist kein dF mehr möglich.


    Spannend ist noch der exakte Ort des dF.

  • Um es mal konkret zu machen: Während Team A im Angriff ist, betritt der Trainer von A das Spielfeld und beleidigt den Torwart von A, der sich im eigenen Strafraum befindet. Alle Feldspieler und der Schiedsrichter bekommen es nicht mit, lediglich SRA1 (auf dessen Seite der Angriff nicht stattfindet) bemerkt die Beleidigung.

    Entscheidung? Insbesondere genauer Ort der Spielfortsetzung?

    (Natürlich das gleiche Szenario auch immer noch interessant, wenn er das Spielfeld nicht betritt...)

  • In dieser konkreten Situation sehe ich keinen Eingriff ins Spiel und daher die unmittelbare Unterbrechung mit der Konsequenz des SRB nicht als zwingend an.


    Wenn der Torhüter jedoch aufgrund dessen das Spielfeld verlässt, da er sich psychisch nicht mehr in der Lage sieht weiterzumachen (gleichzusetzen mit einer körperlichen Verletzung), wäre ein Einfluss gegeben und die Unterbrechung zwingend, da ein Torhüter im Tor stehen muss. 8o


    Da es kein Kontakt- oder Wurfvergehen ist, würde ich den dF dort ausführen lassen, wo der Täter stand.

  • Da es kein Kontakt- oder Wurfvergehen ist, würde ich den dF dort ausführen lassen, wo der Täter stand.

    Richtige Lösung, aber falsche Begründung.

    Weil die Regel zum unerlaubten Betreten mit Eingriff keinen anderen Ausführungsort bestimmt, ist am Ort des Vergehens auszuführen (die anderen beiden Ausnahmen aus 13.2 sind aber noch zu beachten).

  • KozKalanndok Natürlich ist es der Ort des Vergehens, es könnte jedoch jemand auf die Idee kommen, dass der nicht dort ist, wo der Eingriff des TO erfolgt, sondern dort, wo er seine Wirkung erzielt (Strafstoß). Daher die Abgrenzung.


    Nr.23 Erst das Eingreifen ist das Vergehen, das mit dF bestraft wird, wenn der TO auf dem Spielfeld ist. Das Betreten alleine generiert noch keinen Freistoß bzw. eine Unterbrechung.

  • Aber ist das Vergehen in dem Fall das Betreten oder das Beleidigen/Eingreifen ins Spiel?

    Ein kurzer Blick in die Regeln hilft da durchaus:


    "Wenn ein Teamoffizieller, ein Auswechselspieler, ein ausgewechselter oder des

    Feldes verwiesener Spieler oder eine Drittperson das Spielfeld betritt, muss

    der Schiedsrichter:

    das Spiel nur unterbrechen, wenn eine solche Person ins Spiel eingreift,

  • Hm, finde ich nicht so klar wie ihr. Ja, das Spiel wird nur unter einer zusätzlichen Bedingung unterbrochen. Aber meiner Ansicht nach ist schon das Betreten eine Handlung, die gegen die Spielregel verstößt und somit ein Vergehen.

    Außerdem gibt es gemäß dem Aufbau von 3.7 auch für das Betreten die persönliche Strafe und nicht für das Eingreifen.


    Aber wenn wir davon ausgehen, dass erst das Eingreifen durch Beleidigung das Vergehen ist, ist dies ja ein Verbalvergehen - und somit nach Regel 12 ein indirekter Freistoß, wie in diesem Thread schon mehrmals geschrieben wurde.

    Wogegen es nach Regel 3 in der Tat ein direkter Freistoß ist.

    Dabei ist mMn unklar, welche Regel hier stärker wirkt und die andere überstimmt.


    Zusätzlich finde ich es auch überhaupt nicht klar, dass eine Beleidigung ohne Auswirkung auf das Spielgeschehen schon einen Eingriff nach Regel 3 darstellt.


    Mark, #73: Wenn du in der Situation nicht unterbrichst, wäre das doch auch die Lösung für Szenario a) in der Ausgangsfrage? Oder siehst du einen Grund, warum man bei a) unterbricht, aber nicht, wenn der Trainer den Platz betritt?

  • Wir diskutieren hier über Fälle, für die es meines Wissens noch keine offiziellen Regelfragen gibt. Jeder hier versucht anhand des Regelwerks eine plausible Lösung zu finden. Daher hier nur meine Meinung.


    Das unerlaubte Betreten des Spielfeldes durch einen TO/AW ist ein Vergehen, wegen dem das Spiel jedoch nicht unterbrochen werden muss, ähnlich dem Torwartwechsel.


    Das die Spielstrafe auslösende Vergehen ist dann der Eingriff ins Spiel unabhängig der Art und Weise. Ansonsten hätte 3.7 beide Freistoßarten in Abhängigkeit der Art des Vergehens vorgegeben.


    Zudem darf man den Satz bezüglich Verbalvergehen in 12.4 n. E. zunächst nur in Zusammenhang mit dem Satz davor sehen.


    Und wann eine Beleidigung oder eine unsportliche Beschimpfung eine Beeinflussung darstellt, ist sicherlich Auslegungssache.


    Und ja, bei a) und c) sehe ich keinen zwingenden Grund zu unterbrechen.

  • Mark, Regel 3 Punkt 7 definiert Drittpersonen, und da sind Teamoffizielle explizit ausgenommen:

    Alle Personen, die nicht als Spieler, Auswechselspieler oder Teamoffizielle auf der

    Teamliste aufgeführt sind, gelten als Drittpersonen.

    Ergo greift der Punkt eben nicht, um die Spielfortsetzung zu argumentieren.


    Ich verweise hier auf die von mir zitierten Erläuterungen zu der Regeländerung zur Saison 17/18. Teamoffizielle sind mittlerweile vom Grunde her was Spielstrafen als auch persönliche Strafen anbelangt gleichgestellt mit Ersatzspielern. Der einzige Ausnahmefall sind Trainer als volljährige Aufsichtsperson bei Jugendspielen als auch als medizinisches Personal geführte TO, die nicht ersetzt werden können mangels Alternative und die auch nach FaD im technischen Bereich verbleiben dürfen.


    Und hier sehe ich zumindest bei a) keinen Grund außer bei unmittelbar bevorstehender Torerzielung auf die Unterbrechung in Kombination mit dem FaD zu verzichten. Bei c) wie schon geschrieben abhängig davon, ob offensichtlich ein direkter Eingriff ins Spiel gegeben ist, also dem Nutzen der TK Mittel auf dem Feld eine Aktion folgt.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles