Fast alle haben über das Missgeschick von Florian Kainz beim Elfmeterschießen Köln gegen HSV gelacht und über die korrekte Entscheidung gibt es auch nichts zu diskutieren. Kurioserweise gab es eine vergleichbare Situation nur ein paar Tage zuvor, die jedoch kaum Aufmerksamkeit bekam:
Interessiert ist jedoch die Begründung. Hier wird nicht von einer zweimaligen Berührung geredet, sondern einer gleichzeitigen Ausführung mit beiden Füßen. Und nun die Frage an die Experten:
Ist die Ausführung eines Strafstoßes mit beiden Füßen unzulässig und wenn ja, ist es auch noch ein Vergehen, das mit idF bestraft wird? Antworten möglichst mit Verweis aufs Regelwerk.