Silvesterrätsel

  • Wer nicht weiß die restlichen Stunden des Jahres 2021 zu gestalten, der darf hierüber grübeln. Die Auflösung gibts nach dem Neujahrsspringen.


    Der Schiedsrichter unterbricht das Spiel wegen eines Vergehens des bisher noch nicht verwarnten Spielers mit der Nr. 3 und will ihn deswegen des Feldes verweisen. Obwohl der Spieler sich keines anderen Vergehens schuldig gemacht hat, sieht sich der Schiedsrichter gezwungen ihm unmittelbar vor der Roten Karte zunächst Gelb zu zeigen, weshalb?

  • Der Spieler hatte zuvor verletzungsbedingt den Platz verlassen und dann AUßERHALB des Spielfelds eine Tätlichkeit begangen, für die der SR ihn ursprünglich mit einem FAD des Feldes verweisen wollte :rote_karte:

    --> im Anschluss daran lief er jedoch wieder - ohne Zustimmung des SRs - aufs Feld, woraufhin der SR ihm erst die GK aufgrund unerlaubtem Betretens des Spielfelds zeigen musste :gelbe_karte:


    Keine Ahnung ob du das meintest, für mich hat es jedenfalls spontan Sinn gemacht! :clown:

  • neee, @max_hb

    Das passt irgendwie nicht, weil sich der Spieler ja [Zitat] "keines anderen Vergehens schuldig gemacht hat".


    Ich habe auch noch keine Lösung, versuche aber mal das Kopfkino in chronbologischer Reihenfolge aufzudröseln:


    1. Spieler #3 ist ein "unbeschriebenes Blatt"
    2. Spieler #3 baut Bockmist für den ein FaD fällig ist
    3. Bis zu diesem Zeitpunkt will der SR glatt Rot geben.
    4. SR unterbricht Spiel, kramt in seinem Regelgedächtnis und stellt fest das er vorher noch gelb geben muss.


    Was mich irritiert ist, das der Spieler bis zum Rotvergehen eine "Weisse Weste" hat - also nichts gemacht hat was eine Verwarnung zur Pflicht hat.

  • Der Spieler mit der Nr. 3 hat das Spielfeld mit Zustimmung des Schiedsrichters verlassen (beispielsweise Behandlung), läuft jedoch dann ohne Zustimmung des Schiedsrichters wieder auf das Feld und verhindert ein Tor oder eine offensichtliche Torchance.


    Allerdings passt das nicht zur der Aussage "sich keines weiteren Vergehens schuldig gemacht zu haben". FÜr den Spieler ist es möglicherweise nur ein Vergehen, im Regelwerk sind es jedoch zwei Vergehen.

  • Der Verteidiger verhindert mit einem groben Foulspiel einen aussichtsreichen Angriff.


  • KozKalanndok Dann bekäme der Spieler ohne Überlegung direkt Rot. Das unerlaubte Betreten in Verbindung eines Eingriffs in Form von nur Ballspielen, der auch noch eine Torchance verhindert, wäre jedoch formal nur ein Vergehen als Tateinheit nach 3.8.


    Für die Lösung reicht Regel 12 aus.

  • Nr.23 Du kommst der Lösung näher. Allerdings hast du Recht, dass bei deinen Beispielen kein SR auf die Idee käme noch eine Gelbe Karte zu zeigen. Auch nicht der Logiker.


    Ob der Logiker bei meinem „Vergehen“ zwingend Gelb zeigen müsste, kann man selbstverständlich diskutieren, aber er schafft sich dadurch gewisse Rechtssicherheit.

  • Mark Der Tateinheit steht aber Regel 12.3 (Verwarnungswürdige Vergehen, letzter Absatz entgegen). Dort ist sogar ausdrücklich definiert, dass unerlaubtes Betreten und danach ein weiteres Vergehen nicht als ein Vergehen sondern als zwei Vergehen zu ahnden sind. Dazu kommt, dass das ganz sicher keine gleichzeitigen Vergehen sind, bei denen das härtere zu bestrafen wäre.


    Ist aber Nebenkriegsschauplatz, da das immer noch die Bedingung "kein anderes Vergehen" nicht erfüllt.


    Gleichzeitige Vergehen können es auch nicht sein, weil das wären ja ebenfalls mehrere Vergehen, von denen nur das härter sanktionierte bestraft würde.


    Wir suchen genau ein Vergehen, welches sowohl verwarnungswürdig, als auch feldverweiswürdig ist.



    Ist es vielleicht ein rücksichtsloses Foul, durch welches die Verhinderung einer offensichtlichen Torchance realisiert wird ohne, dass es Strafstoß gibt?

    Sehe ich aber ehrlich gesagt als den Musterfall von zwei gleichzeitigen Vergehen an (der gleiche Sachverhalt realisiert zwei verschiedene Vergehen) und damit wäre nur das härter sanktionierte zu bestrafen.


    Rennt der Spieler vielleicht einfach schnurstracks vom Spielfeld in den Kölner Keller und verwirklicht damit zunächst ein zu verwarnendes Verlassen des Spielfeldes und danach das feldverweiswürdige Betreten des VÜR? Sind aber auch zwei Vergehen.

  • KozKalanndok


    Bezüglich Nebenkriegsschauplatz hast du natürlich recht bzw. habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Für den Fall einer Notbremse ist es ein einheitliches Vergehen bzw. die Gelbe für das unsportliche Betreten irrelevant. Im Falle eines nur unsportlichen Eingriffs sind es selbstverständlich zwei Vergehen mit der Folge Gelb, Gelb, Rot.


    Zum Rätsel: Wir reden tatsächlich über ein einziges sanktionierbares Vergehen. Der Schiedsrichter hält es allerdings aus formalen Gründen für erforderlich dafür zunächst Gelb zu zeigen und dann erst Glattrot.


    Ich gebe zu, dass es ein sehr theoretischer Fall ist, aber der Regeltext (zwei Passagen der Regel 12) lassen dieses Vorgehen erklären. Es ist auch eher Denksport. :)

  • Ich versuche es Mal mit einer Antwort. Diese stellt mich aber selbst nicht zufrieden, da das Spiel nicht wegen des Vergehens des Spielers unterbrochen würde:


    Der Spieler mit der Nr. 3 erzielt ein Tor, in dem er seine Hand zu Hilfe nimmt. Aus Freude über seinen Torerfolg erklettert er dem Zaun des Gästeblocks und beleidigt bei dieser Aktion die drei angereisten Gästefans so laut, dass der SR diese Beleidigungen akustisch wahrnehmen kann.


    Beleidigung führt zur RK, die Handlung nach dem Torerfolg führen aber zu einer Pflichtverwarnung.

    Damit wären beide Karten gegeben.


    Um noch formal korrekt zu Antworten wäre die Spielfortsetzung der dF für Mannschaft B.


    Meiner Meinung aber auch nicht die korrekte Antwort, da das Spiel ja aufgrund des Tores und nicht aufgrund eines Vergehens unterbrochen wurde.

  • Meiner Meinung aber auch nicht die korrekte Antwort, da das Spiel ja aufgrund des Tores und nicht aufgrund eines Vergehens unterbrochen wurde.

    Das sind aber zwei Vergehen. Einmal der Torjubel und zum Anderen die Beleidigungen. Es soll ja aber nur ein Vergehen sein.

    Einen ähnlichen Gedanken (übertriebener Torjubel durch spontanes hochreißen der Mittelfinger in Richtung Gästefans) hatte ich verworfen, weil dafür das Spiel nicht unterbrochen werden muss und es auch ein Vergehen des Verteidigers sein soll.

  • Der Verteidiger steht bei einem Freistoß gegen seine Mannschaft in der Mauer, springt kurz vor der Ausführung nach vorne und holzt einen 1,10 m vor der Mauer stehenden Angreifer, der den Ball erhalten soll, dermaßen um, dass es einen klaren FaD geben muss. Dann haben wir ein Vergehen (den Sprung), das eigentlich zwei Karten fordert: Verwarnung für das zu frühe Verkürzen des Abstands und Rot für die Brutalität des Einschlags.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Ente Wir haben dann trotzdem zwei Vergehen durch eine Bewegung, die sich sogar zeitlich leicht unterscheiden. Der SR hätte zudem keinen plausiblen Grund noch die Gelbe Karte zu zeigen.

  • Spieler Nr.3 ist gleichtzeitig der Cheftrainer seiner Mannschaft und bereits ausgewechselt.


    Als der Ball in seiner Nähe die Seitenlinie überquert, und ein Gegner einen schnellen Einwurf ausführen will, schießt er den Ball weit weg.


    Das rechtfertigt einen Feldverweis gegen ihn als Teamoffiziellen. Für eine eventuelle Gelbsperre ist es aber relevant, dass er als Spieler verwarnt wurde.

  • Hinweis: Er ist Verteidiger ...

    Heißt das, er bekommt die Rote Karte für eine Notbremse?

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Vorab, es ist ein Rätsel bzw. keine echte Regelfrage und natürlich kann ein anderer Schiedsrichter die Rote Karte im Spielbericht rechtfertigen, ohne vorher zwingend Gelb zu zeigen.


    Auflösung

    Die Nr. 3 begeht ein nur maximal unsportliches Vergehen, das in den Spielregeln nicht erwähnt wird und verhindert damit eine klare Torchance.*


    Für das Vergehen selbst will er noch keine Rote Karte zeigen. Ohne Disziplinarmaßnahme für das Vergehen kann er das Spiel allerdings nur mit SRB fortsetzen.


    Eine „DOGSO“ ist im Prinzip kein echtes eigenständiges Vergehen, sondern nur die Wirkung eines andern Vergehens. Und ohne Freistoß als Ahndung des ursächlichen Vergehens kann er die DOGSO nicht mit Rot bestrafen.


    Daher zeigt der SR zunächst Gelb für das Vergehen, um zu zeigen, dass er es als Unsportlichkeit bewertet. Der nun fällige indirekte Freistoß ermöglicht dann die Rote Karte wegen der Notbremse.


    *Ein Beispiel: Die Nr. 4 pfeift mithilfe einer bisher versteckten FOX 40 während ein Angreifer eine klare Torchance hat und deswegen den Torschuss abbricht.

  • Das fällt für mich aber doch unter den klassischen Fall von gleichzeitigen Vergehen, von welchem das härter sanktionierte zu bestrafen ist.


    Vergehen 1: Das unsportliche Pfeifen. (Matchstrafe: idF, pers. Strafe Gelb)

    Vergehen 2: DOGSO ist wie Du schon beschrieben hast, kein Spielvergehen sondern ausschließlich qualifizierendes Attribut für andere Vergehen (Matchstrafe: keine, pers. Strafe Rot von Strafstoßausnahmen mal abgesehen)


    Die härteste Matchstrafe ist der idF und die härteste persönliche Strafe ist Rot.

    Ich würde sogar soweit gehen, dass es ein Regelverstoß wäre hier vor der roten Karte noch Gelb zu zeigen. Auch der Rotsünder hat einen Anspruch darauf dass regelkonform nur das härtere von mehreren gleichzeitigen Vergehen geahndet wird.


    Mit der gleichen Begründung müsstest Du beispielsweise bei einem rücksichtslosen Foul, mit dem eine DOGSO realisiert wird, auch erst Gelb und dann Rot zeigen. Das wird vor allem dann lustig, wenn es die zweite Verwarnung ist. Denn wenn Du ihm die zweite Verwarnung gegeben hast, kannst Du ihm nicht mehr mit glatt Rot entsorgen.