Blendende Regelfrage

  • Nach dem Rätsel ist vor dem Rätsel und die nächste Frage ist immer die schwerste.


    Als „Sieger“ bin ich natürlich verpflichtet ebenfalls eine Frage zu stellen und zwar getreu dem Motto „erwarte steht’s das Unerwartete“.


    Der Schiedsrichter beobachtet genau, wie ein knapp seitlich hinter dem eigenen Tor stehender Auswechselspieler den ballführenden Angreifer mithilfe einer Sonnenlicht reflektierenden Uhr (alternativ einem Laserpointer) blendet, der gerade außerhalb des Strafraums eine Flanke schlagen wollte und dadurch außer Tritt kommt.


    Natürlich alle Antworten mit Begründung aus dem Regelwerk.





  • Die ist richtig gut :)


    Spielfortsetzung: Direkter Freistoß für die Angreifer

    Ort: Das beschriebene gerade außerhalb des Strafraums

    Persönliche Strafe: Verwarnung gegen den Auswechselspieler (im Fall der Alternative Feldverweis gegen den Auswechselspieler)

  • Spielfortsetzung: Indirekter Freistoß für die Angreifer

    Ort: Am zum Standpunkt des Täters nächstgelegenen Punkt der Torlinie*

    Persönliche Strafe: Verwarnung gegen den Auswechselspieler (im Fall der Alternative Feldverweis gegen den Auswechselspieler)


  • Wurfvergehen. dF, wo getroffen wurde oder werden sollte.

    Egal, ob er Weiß- oder Laserlicht "wirft", ist für mich ein FaD zwingend, ein Auswechselspieler begeht keine "taktischen" Fouls, sondern greift unsportlich ins Spielgeschehen ein.

  • Nr.23


  • KozKalanndok

  • Ich weiche jetzt mal ganz bewusst ab:

    Spielfortsetzung: Strafstoß

    Persönliche Strafe: Feldverweis auf Dauer


    Begründung: Regel 3.7 (Einwirken) in Verbindung mit einer Tätlichkeit nach Regel 12

  • Auch für mich:

    Strafstoß (Regel 3 - Eingriff von außen, daher Spielfortsetzung in dem Bereich, von wo die Einwirkung - hier im Strafraum - ausging)

    persönliche Strafe: gelbe Karte, da hier einfach nur ne Unsportlichkeit vorliegt)

  • Würde ich mit einem Laserpointer geblendet, lasse ich die Polizei rufen, den Laserpointer beschlagnahmen und bringe den Vorfall zur anzeige. Anschließend gehe ich in die Augenklinik und lasse meine Augen untersuchen.


    Laserpointer sind gefährliche Gegenstände, die zu einem bleibenden Augenschaden führen kann, insbesondere die illegalen Laser mit hoher Leistung.

    Schiri zeigt gelb und sagt: "Ich verwarne Ihnen!"
    Willi: "Ich danke Sie!"
    Schiri zeigt rot.


    Zitat: Willi 'Ente' Lippens am 02.05.65 zu Schiedsrichter Udo Zuchantke im Spiel Rot-Weiss-Essen gegen Westfalia Herne

  • Manfred Regel 3.7 ist aber nicht einschlägig.


    Der Eingriff, der dort erwähnt ist, bezieht sich nur auf den Fall, wenn ein Auswechselspieler aufs Feld läuft und dann durch einen Spieleingriff eine Unterbrechung notwendig macht (siehe auch die Kapitelüberschrift von 3.7). Da der Auswechselspieler das Feld aber nicht betritt, erfolgt auch keine Unterbrechung im Sinne von 3.7 und damit auch kein Eingriff im Sinne von 3.7.

  • Nr.23

    Ich hatte mir genau die Passage auch genau angeguckt, auch im Original. Tatsächlich wird da nicht klar, ob sich das "outside the field of play" nur auf das Konstrukt "match officials" oder auf das Konstukt "players or mach officials" bezieht.


    Vom Aufbau her scheint mir aber der ganze Text zu 12.4 folgendermaßen gegliedert zu sein:

    Zunächst die Vergehen Spieler gegen Spieler


    Danach kommt hinter dem "Wenn bei laufendem Spiel"

    - Vergehen Spieler gegen Draußen und Vergehen Draußen gegen Draußen

    - Vergehen Draußen gegen Draußen (eigenes Team)

    - Erweitertes Handspiel durch Spieler

    - Wurfvergehen von Draußen gegen Spieler oder Draußen

    - Wurfvergehen von Draußen zur Spielbeeinflussung


    Aber selbst wenn die Interpretation korrekt sein sollte, dass der Absatz am Seitenwechsel 82/83 auch für Vergehen Draußen gegen Spieler gilt und auch 12.1 und 12.2 für AW-Spieler gilt (je mehr ich darüber nachdenke umso mehr komme ich zu dem Schluß, dass wenn der Regelgeber "Spieler" schreibt auch wirklich nur die 22 aktiven auf dem Platz meint...ansonsten bräuchte es einen Großteil von 12.4 nämlich nicht), bleibt trotzdem noch die Frage, was das denn überhaupt für ein Vergehen wäre. Ein Kontaktvergehen ist es nicht und auch sonst nichts, wofür man einen direkten oder indirekten Freistoß geben müsste. Einzig die eigentlich hanebüchene Regel "Vergehen, dass in den Regeln nicht als Vergehen genannt ist" bliebe da noch übrig. Die Regel ist aber offen gesagt eines Regelwerks, welches Vergehen definiert nicht würdig. Ich halte das Wurfvergehen immer noch für das naheliegendste.


    Ich kann mir aber durchaus auch vorstellen, dass dieser Fall unbeabsichtigt gar nicht mit einer Spielstrafe versehen ist, weil man davon ausgegangen ist, dass ein AW-Spieler, der einen Spieler auf dem Feld "vermöbeln" will, selbiges zunächst mal verbotenerweise betreten muss und sich normalerweise dann daraus die Spielstrafe ergibt und aus seinen Taten dann die persönliche Strafe. Wäre dem aber wirklich so, dann dürften AW-Spieler am Rand mit Laserpistolen die Gegner erschießen (die Diskussion der strafrechtlichen Würdigung einer solchen Taktik sollte aber in einem anderen Forum erfolgen :) )

  • Beim Ausdenken einer tüfteligen Frage, habe ich ein einigermaßen realistisches Vergehen gesucht, das nicht in den Regeln genannt ist. Das scheint mir gelungen zu sein. Der Umstand mit dem außerhalb stehenden Auswechselspieler bringt noch zusätzlich Würze mit.


    Leider kenne ich hierfür keine offizielle Lehrmeinung. Insofern müssen wir die Frage gemeinsam lösen. Möglicherweise gibt es mehre Lösungen, die sich mit den Regeln begründen lassen.


    Da es kein Spiel oder Rätsel ist, sondern nur eine ungewöhnliche Regelfrage, erhebe ich nicht den Anspruch auf Richtigkeit meiner Antwort, nur weil ich der „Autor“ bin.

  • Da ja auch Mark hier keinen Anspruch auf Korrektheit der Lösung erhebt und auch ich selbst (obwohl ich mich eigentich auf Wurfvergehen festgelegt habe) doch auch erhebliche Zweifel an meiner eigenen Lösung habe und wohl auch im Hinblick auf die größtenteils plausiblen aber unterschiedlchen Begründungen allgemein eine gewisse Unklarheit herrscht...


    Hat evtl. irgendwer die Möglichkeit diese Situation zur Klärung an eine Instanz zu geben, die näher am Regelgeber sitzt als wir?



    Für mch war die härteste Nuß in dieser Konstellation wirklich einen in den Regeln ausdrücklich beschriebenen Grund zur Unterbrechung zu finden. Die "Im-Sinn-des-Fußballs"-Regel habe ich bisher gar nicht betrachtet, weil ich sie wenn überhaupt nur als allerletzten Notnagel sehe, wenn irgendetwas nicht geregelt ist (habe ich glaube ich hier auch schon oft genug demonstriert :) ). Hier sehe ich aber ausnahmsweise mal einen gültigen Anwendungsfall dafür, für den Fall, dass das wirklich nicht geregelt ist. Es kann nicht im Sinn des Fußballs sein, wenn sich die Auswechselspieler beider Mannschaften mit Spiegeln um das Spielfeld verteilen, weil das nicht verboten ist :)


    Das mit dem "Spritzen" war sogar genau die Analogie, die mich zum Wurfvergehen geführt hat. Zum Einen nämlich was passiert, wenn man eine Wasserflasche drückt und damit einen Gegner nassspritzt und in der Erweiterung dann ob es denn einen Unterschied macht, ob man das mit einer Wasserflasche (muss man aktiv quetschen) oder mit einem C-Rohr (muss man nur passiv gut genug festhalten) tut. Dann ist auch interessant, dass wir die gleiche Situation wie im Sachverhalt auch haben, wenn der Auswechselspieler statt der Uhr eine handelsübliche Taschenlampe aus Militärbeständen des zweiten Weltkriegs verwendet.


    Wo ich Dir aber Kontra geben muss:

    Die "Armverlängerung" wie Du sie beschreibst ist in 12.4 geregelt, weil der getroffene Spieler sich teilweise außerhalb befindet. Das bessere Szenario für das, was Du demonstrieren willst wäre, dass der Betreuer ein 2m langes Alurohr nimmt und komplett von außen dem komplett im Spielfeld laufenden Spieler vor den Latz schwingt. Und zur Lösung haben wir dann wieder ein ähnliches Problem wie mit den Spiegeluhren (evtl. sogar eine Vorstufe davon, aus der wir dann Lösungen für das Spiegelproblem ableiten können)