Frage zum 21. Dezember

  • Am kürzesten Tag des Jahres darf natürlich eine Frage nicht fehlen, die sich mit Dunkelheit beschäftigt:


    Was sollte der kluge Schiedsrichter bedenken, der ein Spiel zu pfeifen hat, bei dem nicht auszuschließen ist, dass das Spielende und die eintretende Dämmerung zusammentreffen werden?


    Wer die meisten sinnvollen Aspekte nennt, kann einen Extrapunkt ergattern, zwei sinnvolle Aspekte sind Minimum. Ausnahmsweise dürfen die Lösungen auch per PN an mich geschickt werden, ich werde die dann morgen posten, ein Mix aus Post und PN wird nicht akzeptiert, dann wird der Post gewertet.

  • Der Platz sollte mit Flutlicht ausgestattet sein.

    Das Flutlicht muss funktionstüchtig sein.

    Das Spiel sollte vor 23 Uhr beendet sein wegen der Nachtruhe.

    Der Weg zum Spielfeld sollte beleuchtet sein.

  • - Schon bei Ansetzung den Ansetzer darüber informieren, dass auf dem Platz kein Flutlicht vorhanden ist und um Vorverlegung bitten

    - Vor dem Spiel fragen, ob der Platzwart oder ein Verantwortlicher einen Schlüssel zum Einschalten des Flutlichtes hat

    - Die Mannschaften bitten, sich zügig warm zu machen, um das Spiel unter Umständen auch schon 10 min früher anpfeifen zu können

    - Flutlicht schon beim Einsetzen der Dämmerung einschalten lassen

    Schiri zeigt gelb und sagt: "Ich verwarne Ihnen!"
    Willi: "Ich danke Sie!"
    Schiri zeigt rot.


    Zitat: Willi 'Ente' Lippens am 02.05.65 zu Schiedsrichter Udo Zuchantke im Spiel Rot-Weiss-Essen gegen Westfalia Herne

  • Was soll der kluge SR bedenken:


    Die festgesetzte Zeit und Spielort werden nicht überraschend angesetzt sein und liegen insbesondere in der Verantwortung des Heimvereins. Ich muss daher voraussetzen, dass alle grundsätzlichen Randbedingungen für eine ordentliche Spieldurchführung, auch bei möglichen längeren Verzögerungen und Unterbrechungen, vor Ort gegeben sind.


    Ich muss somit im Vorfeld nichts eigenmächtig recherchieren, sondern mir nur bewusst sein, dass es schlechtere Lichtverhältnisse geben kann. Ich muss daher bei Dämmerung und Flutlicht natürlich selbst über ausreichend Sehkraft besitzen oder die Ansetzung rechtzeitig zurückgeben bzw. rechtzeitig am Spielort sein, wenn ich in der Lage bin das Spiel zu leiten.


    Ich weise selbstverständlich den Heimverein vor Ort darauf hin, dass es sinnvoll ist, das Spiel auf dem Spielfeld auszutragen, das Fluchtlicht hat, wenn doch ein anderer Platz vorgesehen ist.


    Ich weise alternativ darauf hin, dass bei uns die Möglichkeit besteht, bei Erfordernis die restliche Spielzeit auf dem zugelassen Nebenplatz mit Flutlicht zu Ende zu spielen. Voraussetzung ist, dass dort kein anderes Pflichtspiel unabhängig der Klasse stattfindet.


    Der sehr kluge SR weist rechtzeitig, also möglichst vor Spielbeginn, die Heimmannschaft darauf hin, das Fluchtlicht schon spätestens Mitte 2. Halbzeit einzuschalten. Damit gibt man auch dezent den Verantwortlichen ausreichend Zeit ggf. den „Schlüsselmeister“ zu organisieren.


    Sollte tatsächlich vor Anpfiff feststehen, dass es doch kein intaktes Flutlicht gibt, muss ich bedenken, dass ich das Spiel trotzdem anpfeifen muss und mein Einfluss auf Verkürzung trotz aller Appelle möglicher Verzögerungen nur gering ist.


    Spätestens nach dem Anpfiff muss ich bedenken, dass das Spiel abzubrechen ist, wenn es vor Ablauf der Spielzeit inkl. Nachspielzeit zu dunkel wird, weil eben doch kein ausreichendes Flutlicht zur Verfügung steht bzw. das Spiel dann frühestens nach 30 Minuten abzubrechen ist, wenn das Fluchtlicht ausfällt und nicht repariert werden kann.

  • 1. Ist am Sportplatz eine Flutlichtanlage vorhanden?

    2. Um wieviel Uhr ist Anstoß und absehbarer Abpfiff?

    3. Kann die Flutlichtanlage kurzfristig und problemlos eingeschaltet werden (Zugang zu jeder Zeit zum Schalter der Anlage gewährleistet)?

    4. Können beide Mannschaften ohne Flutlicht problemlos auseinandergehalten werden?

    5. Sind die Linien/Markierungen ohne Flutlicht problemlos zu erkennen?

    6. Gibt es eine verordnete Flutlichtabschaltung von Seiten der Gemeinde/Stadt?

    7. Gibt es ein verordnete Nachtruhe (ab 22 Uhr) am Sportplatz von Seiten der Gemeinde/Stadt? - siehe z.B. bis vor kurzem beim SC Paderborn/SC Freiburg

    8. Wie sieht das "Zeitfenster" bezüglich eines Pokalspiels aus? Verlängerung und Elfmeterschießen möglich. - siehe hier Punkt 2./6./7.

    9. Wie sieht das "Zeitfenster" bezüglich einer längeren Verletzungspause aus? - siehe hier Punkt 2./6./7.

    10. Wie lange dauert eine Instandsetzung bei einem Flutlichtausfall? (Sind Ersatzsicherungen vorhanden?)

    11. Ist der Sicherungskasten der Flutlichtanlage vor Unbefugten/Saboteure geschützt?

    12. Ist eine Ersatzstromversorgung bei einem möglichen Stromausfall, zur schnellen Spielfortsetzung, vorhanden?

    13. Kann das Spiel nach einem Ausfall der Flutlichtanlage und deren Teilbehebung*, ordnungsgemäß fortgesetzt werden? - siehe hier Punkt 4./5.

    14. Ist absehbar, ob wegen Wetterverhältnissen eine Spielunterbrechung nötig ist? - siehe Punkt 2./6./7.

    15. Kann ein pünktlicher Anstoß gewährleistet werden? Beide Mannschaften und der Schiedsrichter auf dem Platz (Anfahrt/mögliches Vorspiel.....NEIN, ich meine ein Fußballspiel! 8o )

    16. Ist die Flutlichtanlage veraltet und dadurch ein reguläres Spielende (Unfall-/Verletzungsgefahr) wegen schwacher Beleuchtung zu verantworten?


    * Zum Beispiel: Eines von sechs Flutlichtmasten funktioniert nicht, oder nur teilweise.


    Auch ganz wichtig, vom Schiedsrichter zu beachten/bedenken:

    (17.) Fällt das Flutlicht aus, muss der Schiedsrichter mindestens 30 Minuten warten, bevor das Spiel endgültig abgebrochen wird!

    (18.) Werden die Sichtverhältnisse während der Dämmerung - ohne Flutlicht - irregulär, wird das Spiel sofort abgebrochen!

    (19.) Alle, auf das Spiel einwirkende und maßgebliche Vorkommnisse durch Lichtverhältnisse, sind im Spielbericht zu vermerken!


  • Ich ergänze zunächst noch die Antworten um die Variante von Paul :


    Zum aktuellen Weihnachtsrätsel:

    -Der Platz muss mit Flutlicht ausgestattet sein

    -Das Flutlicht muss funktionstüchtig sein

    -Die Linien sollten auch bei entsprechenden Lichtverhältnissen sichtbar sein

    -Der Ball sollte möglichst gut sichtbar sein

    -Der SR sollte darauf achten, dass Trikot Farben bei Dunkelheit und Flutlicht anders aussehen und sich auch dann noch unterscheiden




    Und kommen wir jetzt zur Lösung:
    Ich gebe zu, das Rätsel war fies, weil hier vieles steht, was zwar richtig (manches auch eher weniger, dazu gleich mehr) und auch sehr sinnvoll ist, aber eben keine Grundlage im Regelwerk hat ...


    Was also kann der kluge Schiedsrichter tun - unter der Maßgabe, dass das aus dem Regelwerk ableitbar ist?

    Verstärkt darauf achten, dass sich die Mannschaften unterscheiden und dabei im Hinterkopf haben, dass die Farbdifferenz bei absinkender Helligkeit ebenfalls sinkt, ggf. also Leibchen bereitlegen lassen.

    Auf eine ausreichende Anzahl an Ersatzbällen achten, um Spielverzögerungen deswegen möglichst auszuschließen.

    Generell darauf achten, dass es möglichst wenig verlorene und vor allem vergeudete Spielzeit gibt - wenn man da mehr Stringenz als sonst anwendet, ist tatsächlich einiges möglich, vor allem im Bereich Verletzungen und Auswechslungen.

    Der dickste Brocken - und den sehe ich für eine korrekte Lösung als zwingend an - ist aber: An die Halbzeit denken, die 15 Minuten sind der Maximalwert, da kann man schon einige wertvolle Minuten "einsparen".

    Pünktlicher oder vorzeitiger Beginn ist zwar eine gute Idee, aber nur mit sehr viel Verrenkungen aus dem Regelwerk ableitbar, denn da steht nur, dass maximal 45 Minuten zu warten ist, was man zum pünktlichen Beginn umdeuten kann - aber: Tatsächlich und unmittelbar regeltechnisch gedeckt sind Dinge wie "Anpfiff sobald 7 Spieler da sind" (zur Not muss ein Spieler ins Tor), aber auch Verzicht auf aufwärmen für verspätete Mannschaften etc., darauf gibt es regeltechnisch keinen Anspruch.


    Die Sache mit dem Flutlicht, na ja, die steht nicht nur nicht im Regelwerk, es dürfte auch schlicht unmöglich sein, ein solches auf die Schnelle zu installieren. Wenn man das aber zu Ende denkt, müsste der kluge SR sich aber auch informieren, wie das mit dem Abbruch wegen Dunkelheit, der Wartezeit bei Flutlichtdefekt oder auch der Zulässigkeit eines Platzwechsels wäre - steht aber alles nicht im Regelwerk.

    Auch der Kontakt mit dem Ansetzer, nun, der kann da im Einzelfall auch nichts machen, dahinter stehen Rahmenpläne und bei normalem Lauf der Dinge funktioniert ja auch alles - zudem sieht die Welt bei schönem Wetter (da bleibt es doch ein ganzes Stück länger hell) ganz anders aus als bei trübem Himmel oder Nebel.

    Einzuhaltende Nachtruhen etc., sorry, das geht mir an einem bestimmten Körperteil vorbei, darauf bereite ich mich nicht vor, mich diesbezüglich zu informieren ist Sache des Heimvereins, selbstverständlich beachte ich das, aber dann wird das Spiel eben zur Not abgebrochen - kurios übrigens: Auf den Anpfiff darf ich selbst dann nicht verzichten, wenn absehbar ist, dass das Spiel zu keinem regulären Ende kommen wird, immerhin wäre es möglich, dass das Spiel aus anderen Gründen (Wetter, Unterschreitung der Mindestspielerzahl, aber auch Abbruch aus anderen Gründen) vorzeitig beendet werden muss.


    Und so leid es mir tut, weil sich einige doch viel Mühe gegeben haben: Heute bleibt der Punktesack zu.

  • Nana Manfred Einen Punkt nach deinen Vorgaben hat fast jeder verdient, da garantiert mindestens 2 sinnvolle Aspekte genannt wurden.


    In deiner Fragestellung fallen jedoch erst das Spielende und die eintretende Dämmerung zusammen. Da wir nicht in Äquatornähe pfeifen, ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mit üblicher Nachspielzeit zum Abpfiff noch ausreichend hell.


    Damit sind vor allem deine Ergänzungen mit dem Modalverb „muss“ falsch und die andern weniger wichtig, da diese nur für offizielle Flutlichtspiele gelten.


    Und dein vermeintlich dickster Brocken, Halbzeit zu verkürzen, sehe ich als falsch an. Das geht nur, wenn alle Beteiligten mitmachen. Wenn die zurückliegenden Gäste auf die 15 Minuten bestehen und auch sonst „legal“ Zeit schinden, ist der SR machtlos hinsichtlich Zeiteinsparung.


    Und wenn du dich ausschließlich auf das Regelwerk beziehst, bleibt nur der Abbruch übrig, sobald es zu dunkel ist bzw. das Flutlicht ausfällt und nicht mehr zu reparieren ist (im DFB Bereich 30 Minuten warten).

  • - Schon bei Ansetzung den Ansetzer darüber informieren, dass auf dem Platz kein Flutlicht vorhanden ist und um Vorverlegung bitten


    Der Ansetzer kann kein Spiel vorverlegen, der Staffelleiter ja. Allerdings möchte ich nicht in einer solchen Geschichte vom SR angerufen werden. Rechtzeitige Anstoßzeiten sind Sache des Heimvereins. Und in der Regel sprechen sich HVerein und Staffelleiter ab.

  • Wenn die zurückliegenden Gäste auf die 15 Minuten bestehen und auch sonst „legal“ Zeit schinden, ist der SR machtlos hinsichtlich Zeiteinsparung.

    Äh, nein. Der Regeltext sagt eindeutig: "Den Spieler steht eine Halbzeitpause von maximal 15 Minuten zu." Damit wird deutlich, dass der SR das alleinige Entscheidungsrecht über die Dauer der Pause hat - das wir uns hierbei üblicherweise an den Mannschaften orientieren, ist eine andere Baustelle - und es unzweifelhaft ist, dass eine Verkürzung der Pause versus eines Abbruchs wegen Dunkelheit zweifelsfrei gerechtfertigt ist. Legal Zeit zu schinden ist kaum möglich, denn die Zeit läuft, solange der Ball im Spiel ist, ist der aus dem Spiel, kann der Schiedsrichter sehr wohl "Dampf" machen, im Notfall durch Verwarnungen wegen Unsportlichkeit.

  • Also ich kann aus dem Regeltext eher rauslesen, dass die Mannschaften auf die max. 15 Minuten Pause bestehen können und nicht, dass der Schiedsrichter dieses Recht einfach so außer Kraft setzen kann.

  • "Den Spielern steht [etwas] zu" bedeutet zweifelsfrei, dass sie einen Anspruch haben.


    Die Beschränkung auf "maximal 15 Minuten" stellt meiner Meinung nach nur klar, dass der Anspruch eben nicht 16 Minuten beträgt, man sich aber auf eine kürzere Pause einigen kann.

  • Den deutschen Text verstehe ich ähnich wie Nemata.

    Der beschreibt lediglich den Anspruch der Spieler und damit genaugenommen keine Maximaldauer für die Halbzeitpause sondern die Mindestdauer.


    Da das aber anders gehandhabt, anders gelehrt und anders in den Köpfen ist, sollte man mal überlegen warum das so ist.

    Und dabei ist der Originalregeltext (der ja den übersetzten Regeltext bei Unterschieden aussticht) eindeutig:


    Zitat


    Players are entitled to an interval at half-time, not exceeding 15 minutes;


    Das beschreibt anders als die deutsche Übersetzung, dass die Spieler einen Anspruch auf eine Halbzeitpause haben und diese nicht länger als 15 Minuten sein darf.

    Die genaue Länge der Halbzeitpause muss hingegen von den Wettbewerbsbestimmungen festgelegt werden, lässt aber dem Schiedsrichter die Möglichkeit diese Festlegung zu überstimmen.

  • Es steht im Regeltext schon sinngemäß auch nur, dass eine Änderung der in den Wettbewerbsbestimmungen festgelegten Länge vom SR erlaubt werden muss.


    Das heißt, dass wenn nur eine Mannschaft auf die 15 Minuten besteht, der SR dies akzeptieren muss.

  • Das heißt, dass wenn nur eine Mannschaft auf die 15 Minuten besteht, der SR dies akzeptieren muss.

    Ich finde im Regelwerk nichts, dass der Schiedsrichter verpflichtet wäre es zu erlauben. Er darf eine Abweichung der den Wettbewerbsbestimmungen vorgegebene Pause erlauben, aber nirgendwo steht, dass er das muss.

  • KozKalanndok ich glaube, du hast das falsch verstanden. Der SR muss natürlich keine abweichenden HZP erlauben, er darf aber die 15 Minuten (ich unterstelle das als offizielle HZP-Zeit) auch nicht verbieten.

  • Warum darf er das nicht?

    Die Mannschaften haben einen Anspruch auf eine Halbzeitpause, die die Länge von 15 Minuten nicht überschreiten darf.

    Das bedeutet, sie haben einen Anspruch darauf, dass ihre Pause höchstens 15 Minuten dauert, mehr nicht.


    Aus welcher Stelle im Regelwerk leitest Du ab, dass diese Halbzeitpause (auf die eine Mannschaft einen Anspruch hat) eine bestimmte Mindestlänge haben muss?


    Eine Mindestlänge kann bestenfalls aus den für das betreffende Spiel geltenden Wettbewerbsbestimmungen hervorgehen, aber selbst da darf sich der Schiedsrichter aus spielrechtlicher Sicht für eine Veränderung entscheiden. Allerdings kann es durchaus sein, dass er sich für diese spielrechtliche Entscheidung auch wettbewerbsrechtlich verantworten muss.


    Ich sehe aber tatsächlich im Regelwerk keine Aktivlegitimation des Schiedsrichters, dass dieser die Halbzeitpause aus eigenem Antrieb verändern darf. So wie es formuliert ist, müsste "jemand" die Veränderung der Länge der Halbzeitpause beim Schiedsrichter "beantragen" und dann darf der Schiedsrichter entscheiden, ob er diese Veränderung erlaubt oder die Wettbewerbsbestimmungen weiter gelten. Wobei das Regelwerk sich dazu ausschweigt, wer dieser antragsberechtigte "jemand" denn sein sollte.