Frage zum 19. Dezember

  • Der rechtzeitig angereiste Schiedsrichter stellt fest, dass der Ansetzer sehr kreativ war und Heim und Gast in der Ansetzung "vertauscht" hat, das Spiel auf dem Platz von Gast stattfindet (steht auch so in der Ansetzung, aber wer beide Vereine und Plätze kennt, liest das nicht). Der Schiedsrichter fährt daher weiter, kommt aber erst 35 Minuten nach planmäßigem Anpfiff an. Obwohl keine Hindernisse bestünden (drohende Dunkelheit, "höherrangiges" Folgespiel etc.) weigert sich eine Mannschaft, zum Spiel noch anzutreten, da schon einige Spieler nach Hause gegangen sind.


    Hinweis:
    Bitte nur das Regelwerk beachten, eventuelle Verbandsspezifika sind hier unbeachtlich.

  • Der Schiedsrichter betritt den Platz und gibt dann der sich weigernden Mannschaft 30 Minuten Zeit genügend Spieler für den Anpfiff zu organisieren.

    Sollte sich die Mannschaft weiterhin weigern, fährt der Schiedsrichter nach Hause, aber nicht ohne einen Umweg zu seinem Ansetzer zu machen, dem die Ansetzungskarte schwungvoll um die Ohren zu hauen ist :)


  • Klarer Fall von schlecht gelaufen !

    Der Schiriverein wird von Verband bestraft wegen nichtantritts des Schiedsrichter.

    Der Heimverein verliert das Spiel weil er kein Ersatzschiedsrichter gestellt hat !

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Aus Sicht des SR handelt es sich um einen Nichtantritt einer Mannschaft. Der SR und die andere Mannschaft müssen jetzt noch 10 Minuten warten, da sich der Anstoß um nicht mehr als 45 Minuten verzögern darf.


    Dann dürfen auch diese Personen das Sportgelände verlassen. Selbstverständlich erstellt der SR noch den Spielbericht, indem er die Geschehnisse genau schildert.


    Ob er das noch vor Ort oder zuhause erledigt und welche Spesen er wie abrechnet, ist verbandsspezifisch; auch wie sich die Beteiligten bei einem vermeintlichen Nichtantritt des SR hätte verhalten müssen und wie das Spiel letztendlich gewertet wird.

  • Beide Mannschaften müssen bis 30 Minuten nach dem ursprünglichen Anpfiff zuwarten. Hiernach muss der Ablauf (vom zu spät gekommenen Schiedsrichter) im Spielbericht vermerkt werden.

    Was dazwischen passiert (Suche nach einem Ersatzschiedsrichter/erweitern der Wartefrist -> Schiedsrichter meldet sich telefonisch/Ansetzer wird informiert u.a.) ist Verbandsspezifisch geregelt.....


  • So, heute habe ich Euch dabei erwischt, dass Ihr ganz viel Spekulatius gefuttert habt ...


    Wir erleben - mal wieder -, dass das Regelwerk zum Thema Schiedsrichter - wer erinnert sich an die Frage mit dem Weihnachtsmannkostüm - herzlich wenig aussagt. Die Frage, ob und wie lange die Mannschaften auf den Schiedsrichter zu warten haben, ist dort genau gar nicht angesprochen - und verbandsspezifische Regelungen sollten bei der Antwort ausdrücklich unbeachtet bleiben.


    Den einzigen Anhaltspunkt, den uns dass Regelwerk gibt, finden wir in der DFB-Anweisung Nr. 9 zur Regel 5:

    Zitat

    Erscheint eine Mannschaft nicht oder tritt sie nicht an, so haben der andere Verein und der Schiedsrichter die Pflicht zu warten, wobei sich der Anstoß höchstens um 45 Minuten verzögern darf.

    Zwar ist hier der Schiedsrichter nicht ausdrücklich erwähnt, dennoch spricht wenig dagegen - rein regeltechnisch und unter dem Vorbehalt abweichender verbandsspezifischer Regelungen - die Wartezeit auf die die Mannschaften anzuwenden. Viel spannender ist aber die Frage, wie es denn aussieht, nachdem der Schiedsrichter nun anwesend ist und sich eine Mannschaft weigert noch anzutreten. Unter der Annahme (siehe vorhergehender Satz), dass auch die Mannschaften zu warten haben, sind die Mannschaften verpflichtet, anzutreten und der Schiedsrichter hat der sich weigernden Mannschaft eine Frist zu setzen, wobei sich die Frist an der Regelung bemisst, dass sich der Anstoß höchstens um 45 Minuten verzögern darf.


    Wer den Punkt ergattern wollte, musste als die 45 Minuten erwähnen, eine Meldung des Vorfalles - sowohl die eigene Verspätung des Schiris als auch die Weigerung des Antritts und die Fristsetzung - ist selbstverständlich erforderlich. In Anbetracht des Umstandes, dass Mark sich sogar die Arbeit gemacht hat und die 10 Minuten verbleibende Wartezeit angegeben hat, während alle anderen Teilnehmer heute leider leer ausgehen, gibt es für die alleinige richtige und vollumfängliche Lösung sogar 2 Punkte.

  • Es gibt keine Wartezeit für den Schiedsrichter !

    Wenn er nicht pünktlich da ist, muss sich der Heimverein um um einen Ersatzschiedsrichter kümmern !

    Interessant wird es wenn, der angesetzte SR, dann nach 35 Min auftaucht während das Spiel schon läuft !


    Aber das ist eine andere Geschichte !

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Wenn zwischenzeitlich ein anderer Schiedsrichter pfeift und die verbandsspezifischen Formalien eingehalten wurden, dann gilt für den ursprünglichen SR „außer Spesen nichts gewesen“.


    Streng genommen sind auch die DFB-Erläuterungen „Verbandsspezifia“, die zumindest für alle Verbände des DFB gelten. Ob das in AT oder CH so gehandhabt wird, weiß ich nicht. Aber für Manfreds Rätsel ist das offizielle DFB-Regelwerk maßgebend.


    Und dort ist zwar nicht geregelt, wer sich wie zu verhalten hat, wenn der SR nicht kommt. Es ergibt sich jedoch logisch, dass beide Mannschaft zumindest bis 45 nach der geplanten Anstoßzeit warten müssen.

  • Genau, ich habe die DFB-Anweisungen jetzt auch als Verbandsspezifikum gesehen und deshalb bei der der Beantwortung der Frage nicht berücksichtigt.

    Aber das ist wohl Auslegungssache.


    Mit der DFB-Anweisung ist die Sache wirklich klar, obwohl ich es praktisch etwas merkwürdig finde, dass die andere Mannschaft und der SR wirklich noch 45 Minuten warten müssen, wenn die eine Mannschaft definitiv erklärt, nicht spielen zu wollen.


    Und mal blöd gefragt: Gilt das auch, wenn die Mannschaft ihren Nichtantritt schon z.B. am Vortag erklärt? Wenn nicht, warum nicht? Die DFB-Anweisung macht dazu ja keine Einschränkungen.

  • Nr.23 Verbandssezifika. Bei uns gilt, dass ausschließlich das DFB-Net maßgebend ist. Solange dort keine Absetzung erfolgt ist und wir bei kurzfristigen Änderungen nicht zusätzlich telefonisch informiert werden, fahren wir zum geplanten Einsatzort.


    Das hat dann auch nichts mehr mit den Spielregeln zu tun und muss auch nicht in den DFB-Erläuterungen beschrieben sein.

  • DFB-Anweisungen jetzt auch als Verbandsspezifikum gesehen

    Was im DFB-Regelheft steht gilt eben für den gesamten DFB-Bereich, während Verbandsspezifika eben nur für einzelne Landesverbände gelten (selbst wenn diese bundesweit einheitlich sein sollten). Unabhängig davon hätte die Antwort aber dann lauten müssen, dass das im Regelwerk gar nicht festgelegt ist.