Unsportliches Abseits (theoretisch)

  • Was soll dieses Zitat? Sorry zettelbox, aber eben bist Du dabei, einen moderierenden Eingriff zu provozieren - hier sind Sachargumente und Belege gefragt.


    Welches Zitat meinst Du?


    Ja, greife gerne moderierend ein. Meine Meinung dazu hab ich ja eh kundgetan.

  • Es ist nicht die feine Art, was Du im Post #19 gemacht hast - da stand ursprünglich ein einsames Zitat ohne irgendwelchen weiteren Text, genau darauf bezog sich meine Aussage. Nach einer Rückfrage einfach per Edit die Ausgangslage zu ändern und dann unschuldig zu tun ... :flop:

  • Wenn das so war, war das ein technisches Problem.


    Dass bei mir die Zitatfunktion hier etwas buggy ist, haben wir doch schon mal per PN besprochen, ohne Lösung.


    Bei einem einzelnen Zitat ohne irgendwelche Kommentare, kann man aber auch darauf kommen, dass es sich um ein technisches Problem handelt, und einfach mal zwei Minuten warten, bevor man mit irgendwelchen "moderierenden Eingriffen" droht. Finde ich. Aber genau deswegen rege ich ja an, dass man ENTWEDER emotional an einer Diskussion teilnimmt ODER den Thread modiert, nicht beides. Aber was weiß ich schon.


    EDIT: Selbstverständlich entschuldige ich mich für den Fall, dass oben kurzzeitig ein isoliertes Zitat stand, das war nicht meine Absticht und dürfte mit Blick auf meine über tausend Beiträge in diesem Forum auch eigentlich recht klar sein. Nundenn.

  • zettelbox Ich habe diese Auslegung nie in Frage gestellt und sie anschließend anhand des aktuellen Regelwerks versucht zu erklären. Du solltest bitte immer alles im Zusammenhang lesen.

  • zettelbox Ich habe diese Auslegung nie in Frage gestellt und sie anschließend anhand des aktuellen Regelwerks versucht zu erklären. Du solltest bitte immer alles im Zusammenhang lesen.

    Das habe ich doch auch nie behauptet.


    Du sagtest aber, dass es theoretisch (wenn auch sehr konstruiert) möglich wäre, einem Spieler wegen wiederholten Verstoßes gegen die Abseitsregel die gelbe Karte zu zeigen.


    Ich sage, dass das als Regelverstoß gewertet würde.


    Darin besteht unser Dissens, ist doch in Ordnung.


    Manfred sagte nun, dass Obiges niemand behauptet hätte. Aber dann wären wir uns ja einig und dieser Thread sinnlos.

  • Wenn das so war, war das ein technisches Problem.

    Ich kann sehr genau nachvollziehen, was wann geändert wurde ... Wenn ein Beitrag fünf Minuten steht, sorry, dann muss man nicht mehr damit rechnen, dass dieser Beitrag noch massivst verändert wird - aber das bringt uns hier jetzt nicht weiter.

  • Meiner Ansicht nach haben wir uns sehr weit vom Ausgangspost entfernt.


    In diesem ging es nämlich zunächst gar nicht darum, ob wiederholte Abseitsvergehen als Regelverstöße eine Verwarnung erfordern oder zulassen, sondern ob ein absichtlicher Regelverstoß, durch den sich der Spieler einen Vorteil verschaffen will, unsportlich ist, wenn es sich um Abseitsstellung handelt.


    Ich halte die Frage zwar für irrelevant, was die Praxis angeht, bin jedoch ein bisschen neugierig, was die Theorie für Ansichten hergibt.

  • Unsportlich im umgangssprachlichen Sinne könnte es zwar sein, aber im Regelsinne ist es meiner Meinung nach kein "unsportliches Betragen".

    - Vortäuschen ist es nicht

    - Mit dem Torwart Platz tauschen ist es nicht

    - Rücksichtsloses Vergehen ist es nicht

    - Handspiel ist es nicht

    - Offensichtliche Torchance unterbinden ist es nicht

    - Handspiel ist es immer noch nicht

    - Unerlaubte Markierungen sind es nicht

    - Ballspielen beim Verlassen des Spielfeldes ist es nicht

    - Trick um Rückpass zu ermöglichen ist es nicht

    - Gegner verbal Ablenken ist es auch nicht.


    Die Regelkenner werden bemerkt haben, dass ich zwei Punkte übersprungen habe.

    Als weit hergeholte Möglichkeit könnte ich mir "Respektlosigkeit gegenüber dem Spiel" vorstellen, aber da müsste jemand die Argumentation schlüssig hinbekommen wo da die Respektlosigkeit herkommen soll.


    Und als noch weiter hergeholte Möglichkeit (und bevor jetzt wieder auf mich eingedroschen wird, nehmen bitte mal alle das gleiche Zeug dass ich mir dafür gerade durch die Nase ziehe):

    Er begeht ein Vergehen um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern. Es ist zwar ein aussichtsreicher Angriff seiner eigenen Mannschaft, aber die Regel redet nur von einem aussichtsreichen Angriff und nicht von einem aussichtsreichen Angriff des Gegners :hammer::clown:

  • Ich könnte mir vorstellen, dass ein Spielzug, der einzig und allein darauf abzielt den Schiedsrichter zu täuschen sicherlich irgendwie als "Respektlosigkeit gegenüber dem Spiel" eingeordnet werden könnte, wenn man es denn will, aber sehe ein, dass das schon weit hergeholt ist.

  • zettelbox:

    Übrigens muss ich Dir bezüglich der Liste von Tatbeständen des unsportlichen Betragens jetzt im Nachhinein doch Recht geben.

    Zwar bleibe ich grundsätzlich bei meiner Meinung, dass die deutsche Fassung des Regelwerks eine abgeschlossene Liste darstellt.

    Aber ich habe mir das ganze wegen der Sprachen-Diskussion im anderen Thread auch mal im englischen Regelwerk angeguckt und siehe da, dieses hat tatsächlich ein Attribut, welches diese Liste der allgemeinen Erweiterbarkeit öffnet:

    Zitat

    There are different circumstances when a player must be cautioned for unsporting behaviour, including if a player:

    does A

    does B

    ...

    Damit sind die aufgezählten Punkte der Liste tatsächlich nur diejenigen, die zwingend als Unsportlichkeit zu werten sind, aber es können auch andere Unsportlichkeiten unter diesem Punkt erfasst werden.

  • Warum wird hier davon ausgegangen, dass der Stürmer den SR täuschen will? Ist es nicht eher wahrscheinlich, dass ein Verteidiger sich hierdurch ablenken lassen könnte, vor allem, wenn der Stürmer nicht meterweit sondern grade so im Abseits steht und der Stürmer dann so clever ist, den Verteidiger das Abseits aufheben zu lassen nach dem fünften oder sechsten Pfiff?

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Nemata Es soll ja auch niemand, der zufällig auf das Forum stößt, meinen, dass hier Schiedsrichter tatsächlich auf die Idee kommen eine Abseitsstellung mit Gelb zu bestrafen und den Praktikern keine Zeit stehlen. :)

  • Kommen wir mal wiedr zurück zum Eigenlöichen Thema:

    Abseits ist ein technisches Vergehen und alle Strafen, die es dazu gibt sind in der (Abseits)Regel 11 aufgeführt. Es gubt idF und von Vewrwarnungen ist da nichts zu finden.


    Ständig und mehrfach im Abseits zu stehen ist nicht unsportlich sondern "spielerische Dummheit". oder "Unvermögen" da ich damit meiner Mannschaft dauerhaft irgendwelche Torchancen zu nichte mache.

    Dem einzigem dem ich also Schade ist meine eigene Mannschaft.


    Und für alle, die jetzt daraus ein Zeitspiel konstrtuieren wollen: Es wird Zeit das die Winterpause vorbei ist und Ihr wieder aufs Feld kommt.

  • Kann man auch anders sehen. Wenn sich ständig auf den einen Stürmer konzentriert werden muss, macht man ggf. auf der anderen Flanke Fehler und fängt sich so einen Konter, der zuerst Abseits stehende Stürmer hat dann einen Vorsprung erzielt. Oder er schafft es, dass die Verteidiger eben nach dem Motto "steht sowieso wieder Abseits" den Moment verpassen, wo er eben nicht Abseits steht.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Abseits ist ein technisches Vergehen und alle Strafen, die es dazu gibt sind in der (Abseits)Regel 11 aufgeführt. Es gubt idF und von Vewrwarnungen ist da nichts zu finden.

    Es geht doch um den Passus der Regel 12, dass wiederholtes Verstoßen gegen die Spielregeln eine Verwarnung nach sich zieht.


    Der Dissens ist, ob sich dieser Passus nur auf die Regel 12 bezieht (mein Standpunkt) oder eben auch für andere Bestimmungen außerhalb der Regel 12 anwendbar ist (Standpunkt einiger anderer Diskussionsteilnehmer). In den Regeln findet sich unstrittig keine Angabe dazu, aber es ist eben die Auslegung diverser Lehrwarte, dass hiermit nur die Bestimmungen der Regel 12 gemeint sind.


    Dass in der Regel 11 nichts zu Verwarnungen steht, ist daher völlig unbedeutend für diese Diskussion (es sei denn dort stände explizit, dass unter keinen Umständen Verwarnungen möglich sind, das ist aber ebenfalls nicht der Fall).

  • Um zettelbox Argument zu verstärken.


    In der originalen Version heißt Regel 12 „Fouls and Misconduct“, das der DFB in „Fouls und sonstiges Fehlverhalten“ übersetzt.


    Insofern sind alle anderen „Verstöße“, die in der jeweiligen Regel nicht direkt mit Gelb bestraft werden oder nochmal in 12.3 explizit genannt sind, kein Fehlverhalten bzw. „Verstöße gegen die Spielregeln“ im Sinne 12.3.


    Damit ist ein Abseitsvergehen kein Fehlverhalten.

  • Mark

    Dann muss ich dagegenhalten. Wer einmal "englische Regeln" sagt, muss es auch zweimal tun :)


    Im Originaltext ist das Abseitsvergehen in Regel 11 eine "offside offence" während die "wiederholten Regelverstöße" im Original "persistent offences" heissen.

    Da nach meinem Textverständnis eine "offside offence" ein Element der Menge "offences" ist, wäre das Abseitsvergehen in der Regel 12 mitgemeint.


    Beim "Ball ins Aus" schießen redet aber keiner von einer "offence".