Frage zum 14. Dezember

  • Nach einem Foul, das nicht verwarnungswürdig war, zeigt der Schiedsrichter dem Spieler, der sich sonst keines weiteren Vergehens wie einer Unsportlichkeit o.ä. schuldig gemacht hat, dennoch die Gelbe Karte.

  • Der Spieler vereitelt im eigenen Strafraum durch ein fahrlässiges Foulspiel beim Versuch den Ball zu spielen eine offensichtliche Torchance.

  • ("kumulatives") Gelb wegen mehrfachen Regeklverstößen in der Vergangenheit die "nicht gelbwürdig" waren


    Spieler ist Spielertrainer, und grad nach dem Fpoulspiel ausgewechselt worden. Nun als "Chef der Coachingzone" er wird verwarnt weil die Coachingzone irgendwelchen Mist baut und er bai aller Liebe und Ehrlichkeit den Täter dennoch nicht nennen kann.

  • Gut, ich sehe ein, die Frage war zu einfach ... 8o


    Aber ernsthaft:
    Zweifelsfrei zielt die Frage darauf, dass eine Verwarnung eben auch möglich ist, wenn ein Spieler wiederholt gegen die Spielregeln verstößt (natürlich ausgenommen technische Vergehen wie Abseits oder falscher Einwurf) - ein Aspekt, der, zumindest in der Lehrarbeit, oft gar nicht vorkommt, mit dem man aber im Spiel durchaus Zeichen setzen kann.


    Die anderen genannten Szenen sind aber auch richtig.

  • Die Rückfrage ist jetzt vielleicht blöd, aber ich habe beim mittlerweile fast täglichen durchblättern des Regelbuchs da noch nichts gefunden...


    Durch welche Regel konkret sind eigentlich wiederholte Abseitsvergehen von der Norm ausgenommen einen Spieler, der "wiederholt" gegen die Spielregeln verstößt zu verwarnen?

  • Du liegts vollkommen richtig, das ist nirgends explizit im Regelbuch normiert, sondern entspringt dem Lehrwesen im Geist des Fußballs. Ich behelfe mir, wohlwissend um die Unschärfe, beispielsweise beim Rückpass, immer damit, dass die Kombination aus fahrlässiger Regelübertretung (niemand führt einen Einwurf absichtlich falsch aus oder stellt sich bewusst ins Abseits), dem Umstand, dass kein Gegner geschädigt wird, sowie der Tatsache, dass keine Spielverzögerung beabsichtigt ist, vorliegen muss.

    beim mittlerweile fast täglichen durchblättern des Regelbuchs

    Und damit hat dieses Weihnachtsrätsel sein Ziel erreicht - wir beschäftigen uns intensiv mit den Regeln.

  • Bedeutet aber im Umkehrschluss auch (rein regeltechnisch natürlich):

    Einem Spieler, den wir zum 10. Mal mit glasklarem Abseits gepfiffen haben, kann man durchaus mal wegen wiederholten Regelverstößen die gelbe Impfung zu verpassen wäre zumindest mal kein Regelverstoß. Auch bei der Bewertung ob er sich wegen wiederholten Regelvestößen Gelb verdient hat, könnte man durchaus auch die Abseits- und Rückpassvergehen mitzählen.

  • nem Spieler, den wir zum 10. Mal mit glasklarem Abseits gepfiffen haben, kann man durchaus mal wegen wiederholten Regelverstößen die gelbe Impfung zu verpassen wäre zumindest mal kein Regelverstoß. Auch bei der Bewertung ob er sich wegen wiederholten Regelvestößen Gelb verdient hat, könnte man durchaus auch die Abseits- und Rückpassvergehen mitzählen.

    Ziehst Du das ernsthaft in Erwägung?

  • Irgendwie gefällt mir die Diskussionskultur gerade nicht ...


    Ich denke, dass klar ist, dass das Regelwerk es rein nach dem Buchstaben tatsächlich zuließe, nach der x-ten Abseitsstellung auch eine Verwarnung wegen eines Regelverstoßes zu verhängen. Allerdings dürfte ebenso klar sein, dass es nicht die Intention des Regelgebers - und auch nicht dem Sinn und Geist der Regel entsprechend - ist, dies zu tun, auch wenn er die "technischen" Vergehen nicht näher bestimmt und von der Möglichkeit explizit ausschließt, ergo daher eine Verwarnung wegen wiederholten Regelverstoßes nicht zulässig ist.


    Damit sollte hierzu nun alles gesagt sein, ergo :close: .

  • Manfred

    Hat das Thema geschlossen.