Nach einem Foul, das nicht verwarnungswürdig war, zeigt der Schiedsrichter dem Spieler, der sich sonst keines weiteren Vergehens wie einer Unsportlichkeit o.ä. schuldig gemacht hat, dennoch die Gelbe Karte.
Frage zum 14. Dezember
- Manfred
- Geschlossen
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Oh, böse Falle, in die ich da fast reingetappt wäre
Der Spieler hat zuvor bereits wiederholt gegen die Spielregeln verstoßen.
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Der Spieler vereitelt im eigenen Strafraum durch ein fahrlässiges Foulspiel beim Versuch den Ball zu spielen eine offensichtliche Torchance.
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Der SR zeigt dem Spieler die Karte für ein vorheriges verwarnungswürdiges Vergehen eines Mitspielers, bei dem Vorteil laufen gelassen wurde und der SR sich den Spieler falsch gemerkt hat.
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Ich sage dass der Spieler ein Foul begangen hat, der SR auf Vorteil entschieden hat und jetzt nachträglich gelb gibt.
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Analog zu KozKalanndok, der Spieler wurde schon mal ermahnt worden wegen mehrere Foulspiele. Danach begeht er noch weiter Fouls.
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Ja, der Spieler hat schon seine "letzte Ermahnung" bekommen und bekommt jetzt gelb wegen wiederholtem Regelverstoß
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Der Spieler hat zum wiederholten Mal gegen die Spielregeln verstoßen.
Im besten Fall hat der Schiedsrichter den Spieler vorher ermahnt....
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("kumulatives") Gelb wegen mehrfachen Regeklverstößen in der Vergangenheit die "nicht gelbwürdig" waren
Spieler ist Spielertrainer, und grad nach dem Fpoulspiel ausgewechselt worden. Nun als "Chef der Coachingzone" er wird verwarnt weil die Coachingzone irgendwelchen Mist baut und er bai aller Liebe und Ehrlichkeit den Täter dennoch nicht nennen kann. -
Gut, ich sehe ein, die Frage war zu einfach ...
Aber ernsthaft:
Zweifelsfrei zielt die Frage darauf, dass eine Verwarnung eben auch möglich ist, wenn ein Spieler wiederholt gegen die Spielregeln verstößt (natürlich ausgenommen technische Vergehen wie Abseits oder falscher Einwurf) - ein Aspekt, der, zumindest in der Lehrarbeit, oft gar nicht vorkommt, mit dem man aber im Spiel durchaus Zeichen setzen kann.Die anderen genannten Szenen sind aber auch richtig.
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Die Rückfrage ist jetzt vielleicht blöd, aber ich habe beim mittlerweile fast täglichen durchblättern des Regelbuchs da noch nichts gefunden...
Durch welche Regel konkret sind eigentlich wiederholte Abseitsvergehen von der Norm ausgenommen einen Spieler, der "wiederholt" gegen die Spielregeln verstößt zu verwarnen?
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Du liegts vollkommen richtig, das ist nirgends explizit im Regelbuch normiert, sondern entspringt dem Lehrwesen im Geist des Fußballs. Ich behelfe mir, wohlwissend um die Unschärfe, beispielsweise beim Rückpass, immer damit, dass die Kombination aus fahrlässiger Regelübertretung (niemand führt einen Einwurf absichtlich falsch aus oder stellt sich bewusst ins Abseits), dem Umstand, dass kein Gegner geschädigt wird, sowie der Tatsache, dass keine Spielverzögerung beabsichtigt ist, vorliegen muss.
beim mittlerweile fast täglichen durchblättern des Regelbuchs
Und damit hat dieses Weihnachtsrätsel sein Ziel erreicht - wir beschäftigen uns intensiv mit den Regeln.
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Bedeutet aber im Umkehrschluss auch (rein regeltechnisch natürlich):
Einem Spieler, den wir zum 10. Mal mit glasklarem Abseits gepfiffen haben, kann man durchaus mal wegen wiederholten Regelverstößen die gelbe Impfung zu verpassen wäre zumindest mal kein Regelverstoß. Auch bei der Bewertung ob er sich wegen wiederholten Regelvestößen Gelb verdient hat, könnte man durchaus auch die Abseits- und Rückpassvergehen mitzählen.
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Nach dem reinen Buchstaben der Regel wäre das möglich ...
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nem Spieler, den wir zum 10. Mal mit glasklarem Abseits gepfiffen haben, kann man durchaus mal wegen wiederholten Regelverstößen die gelbe Impfung zu verpassen wäre zumindest mal kein Regelverstoß. Auch bei der Bewertung ob er sich wegen wiederholten Regelvestößen Gelb verdient hat, könnte man durchaus auch die Abseits- und Rückpassvergehen mitzählen.
Ziehst Du das ernsthaft in Erwägung?
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Ja klar, wegen absichtlichem Abseits
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Lies den Regeltext mal genauer:
Verwarnungswürdig ist das bloße wiederholte Verstoßen gegen die Spielregeln.
Dass diese wiederholten Regelverstöße absichtlich passieren müssen ist keine notwendige Bedingung.
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Irgendwie gefällt mir die Diskussionskultur gerade nicht ...
Ich denke, dass klar ist, dass das Regelwerk es rein nach dem Buchstaben tatsächlich zuließe, nach der x-ten Abseitsstellung auch eine Verwarnung wegen eines Regelverstoßes zu verhängen. Allerdings dürfte ebenso klar sein, dass es nicht die Intention des Regelgebers - und auch nicht dem Sinn und Geist der Regel entsprechend - ist, dies zu tun, auch wenn er die "technischen" Vergehen nicht näher bestimmt und von der Möglichkeit explizit ausschließt, ergo daher eine Verwarnung wegen wiederholten Regelverstoßes nicht zulässig ist.
Damit sollte hierzu nun alles gesagt sein, ergo .
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Manfred
Hat das Thema geschlossen.