Frage zum 13. Dezember

  • Der Schiedsrichter entscheidet auf SR-Ball, obwohl er sich nicht geirrt hat, er den Ball nicht berührt hat und auch in keinster Weise selbst unpässlich ist, der Ball intakt ist und kein Einfluss von außen das Spiel gestört hat.

  • - ein Spieler hat sich ohne Fremdeinwirkung/Foulspiel verletzt und der SR unterbricht deshalb das Spiel

    - auf einmal springt die Bewässerungsanlage (z.B. in der Verlängerung!) auf dem Spielfeld an


  • Der Ball ist im Astwerk eines Baumes stecken geblieben, der in das Feld hinein ragt !

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Dann nehmen wir die Herausforderung an und legen los. Unterbrechungen zum ahnden von Vergehen außerhalb des Spielfeldes können m. E. nicht mit „das Spiel störenden Einfluss von Außen“ gemeint sein.


    Allerdings setze ich voraus, dass Manfred auch alle Teamoffizielle und Technik hinsichtlich Berühren, Fehler, Unpässlichkeiten etc. mit ausschließt. Sonst kämen noch Punkte dazu.


    - Der SRA zeigt eine Tätlichkeit an, die sich kurz vor der mit der Zustimmung des SR ausgeführten Spielfortsetzung ereignet hat.


    - Der VAR empfiehlt einen Review, der SR bleibt dann aber trotzdem bei seiner ursprünglichen Entscheidung Weiterspielen.


    - Der SR ist der Auffassung, dass ein Spieler ernsthaft verletzt ist.


    - Ein Spieler beschädigt oder verschiebt das Tor unabsichtlich bei einem Klärungsversuch.


    - Der Ball bleibt nach einem Torschuss kurioserweise zwischen Pfosten und Latte eingeklemmt.


    - Ein Spieler wirft einen Gegenstand von innerhalb nach außerhalb des Spielfeldes auf eine Drittperson*.


    - Ein Spieler, der sich erlaubterweise außerhalb des Spielfelder befindet, begeht dort ein Vergehen gegen eine Drittperson*.


    - Vergehen von Auswechselspielern oder Teamoffiziellen untereinander oder gegen Drittpersonen* außerhalb des Spielfeldes.


    * Order, Ballkinder, Presse sind beispielhafte Drittpersonen, die sich auch erlaubterweise im Innenraum befinden dürfen.

  • Der SRA hat die Fahne gehoben und strafbares Abseits angezeigt. Nach Pfiff und Rücksprache zwischen SR und SRA stellt sich heraus, dass ein Verteidiger das Zuspiel auf den im Abseits stehenden Stürmer noch mit einer gewollten Abwehraktion berührt hat, der SRA diese Berührung aber im Gegensatz zum SR nicht wahrgenommen hat.


    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Wer es nüchtern analysiert, kann eigentlich nur zu einer Lösung kommen: Der SR hält einen Spieler für unmittelbar behandlungsbedürftig.


    Aber: Dieses unmittelbare Behandlungsbedürfnis hängt keinesfalls zwingend mit einem Foul oder einem anderen Regelverstoß zusammen, das beginnt mit gesundheitlichen Problemen - merke: wir reden nicht zwingend über Verletzungen, reine Kreislaufprobleme reichen da schon, wobei selbst das nur ein Beispiel ist -, geht über schlichte Pannen (ausrutschen, in den Boden treten, ...), bei denen bekanntlich auch viel passieren kann und endet bei durchaus regelkonformen Kontakten, bei denen es aber sehr wohl zu behandlungsbedürftigen Momenten kommen kann (der Klassiker wäre der Zusammenprall von zwei Köpfen beim Kopfballzweikampf).


    Bewässerungsanlagen und Äste über dem Spielfeld sehe ich übrigens durchaus als "Außeneinwirkung" an, berücksichtige das aber nicht.

  • Wer es nüchtern analysiert, kann eigentlich nur zu einer Lösung kommen: Der SR hält einen Spieler für unmittelbar behandlungsbedürftig.

    Nö, das wäre allenfalls die Antwort auf die Frage „Wann muss der SR das Spiel zwingend unterbrechen und anschließend mit SRB fortsetzen“.


    Die Entscheidung SRB begründet sich ausschließlich auf den Tatbestand einer Unterbrechung, bei der die Regeln keine andere Spielfortsetzung vorsehen. Und das können auch exklusive deiner Ausschlusskriterien jede Menge sein.


    Interpretiere nichts rein, das in der Frage nicht steht. ;)