Frage zum 12. Dezember

  • Heute mal wieder eine "offizielle" Regelfrage:


    Ein Abwehrspieler versucht einen lang in die Spitze geschlagenen Ball mit dem gestreckten Bein vor einem Angreifer zu retten. Mit dem Arm zeigt er einem seiner Mitspieler die Richtung an, in die er den Ball zum Konter spielen möchte. Der Ball verspringt ihm allerdings beim Spielen und prallt ihm direkt vom Fuß an den ausgestreckten Arm.

  • Lösung:

    Auch wenn es sich nicht um eine "natürliche" Armhaltung handelt, liegt hier dennoch keine Absicht vor --> weiterspielen.

  • Laut aktuellem Regeltext gibt es 2 mögliche Begründungen für ein strafbares Handspiel, die einzeln hinreichend sind:

    1. Absicht

    2. Unnatürliche Vergrößerung des Körpers


    Punkt 1 ist nicht erfüllt, Punkt 2 ist erfüllt - auch laut der Lösung von Manfred.

    Damit liegt doch ein strafbares Handspiel vor.

    Wo liegt mein Denkfehler?

  • Wo liegt mein Denkfehler?

    Zuerst dachte ich auch so.... aber ... der Spieler vergrößert seine Körperhaltung ja nur dadurch, dass er seinem Mitspieler mit dem Arm eine Richtung anzeigt.

    Und eben das ist weder strafbar (hier - Absicht den Ball zu spielen) noch unnatürlich.

    Gruß 1874Eddy/Rolf

  • 1874Eddy: OK, aber das widerspricht ja schonmal der Lösung von Manfred, der die Armhaltung als nicht natürlich bewertet. Insofern fehlt bisher zumindest noch die schlüssige Begründung, warum dies laut Regeltext zwingend kein Handspiel ist. Oder alternativ ein Auslegungshinweis o.ä.


    Ich befürchte, dass hier bei einigen einer von zwei Denkfehlern passiert sind:

    1) Das Handspiel wird dadurch nicht strafbar, dass er den Ball vorher selbst spielt - das spielt im aktuellen Regelwerk keine Rolle mehr, zumindest nicht als explizite Bedingung
    2) Mit den aktuellen Regeln sind nur noch absichtliche Handspiele strafbar. Dies erzählen zwar auch die Kommentatoren gerne, steht aber nicht so in den Regeln.


    Insofern wäre hier eine saubere Auflösung noch wünschenswert


    Davon abgesehen denke ich auch, dass man hier unterschiedlicher Meinung sein kann, aber meine Tendenz geht schon klar zu unnatürlich.

    Als natürliche Körpervergrößerungen im Sinne der Regel erachte ich z.B. schwingende Arme beim Laufen oder stabilisierende Arme beim Springen, also alles was zur sonstigen Bewegung dazugehört. Den Arm zu heben, um eine Richtung anzuzeigen (oder auch um zu reklamieren), gehört nach meinem Verständnis nicht dazu. Siehe auch die Definition dazu im Regeltext.

  • Die „unnatürliche Armhaltung“ gibt es als Begrifflichkeit im Regeltext nicht. Insofern ist schon Manfreds Begründung irreführend.


    Die ausgestreckte Armhaltung als Kommunikationsmittel ist in dieser Situation grundsätzlich gerechtfertigt. Der Spieler geht auch kein (bewusstes) Risiko ein, den Ball zu berühren, da sich der Arm weder in der ursprünglichen, noch in der gewollten Flugbahn befindet.