Frage zum 9. Dezember

  • Vorab: Achtung Regeländerung!


    Leider nimmt die Sache mit den Edits Ausmaße an, die ich nicht mehr gutheißen kann. Ab sofort fallen daher alle Antworten, die editiert wurden, aus der Wertung!


    Und nun zur Frage:
    Anlässlich des 75. Jahrestages des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen verlost die Landesregierung 75 Trikotsätze, bei denen das Hessen-Logo und der Schriftzug "75 Jahre Hessen" auf der Brust angebracht sind. Dürfen solche Trikots in offiziellen Spielen getragen werden? Zusatz: Wer das komplett richtig auflöst, kann heute ausnahmsweise 2 Punkte ergattern.

  • Gemäß Bestimmungen der Regel 4 dürfte das zulässig sein. Falls es gesonderte Anweisungen des HFV dazu gibt, verzichte ich gerne auf den zweiten Punkt. :)

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Manfred Es handelt sich hier um eine geschlossene Frage, die man eigentlich nur mit ja oder nein beantworten kann. Was verstehst du unter „komplett richtig“?

  • Was verstehst du unter „komplett richtig“?

    Soll ich gleich die Lösung posten? Regeln lesen, verstehen und auf den Fall anwenden.

  • Ich bin davon ausgegangen, dass Rückennummern vorhanden sind. Anderenfalls könnte ich auch sagen, mir fehlt die Information, ob die Trikots über Ärmel verfügen. ;)

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Jetzt mal ernsthaft:
    Ich habe gestern eine geschlagene Stunde an der Regelfrage getüftelt, weil da im Regelwerk Dinge stehen, die mir bis dato vollkommen unbekannt waren - also lest Ihr gefälligst auch! Und ich empfehle die PDF-Version mal nach "Nummer" zu durchsuchen, das könnte erhellend sein - die wird im Regelwerk an genau zwei Stellen erwähnt, daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass ein Trikot zwingend Nummern haben muss (die Nummernpflicht resultiert bei uns aus der verbandsspezifischen Spielordnung und gilt nur für Erwachsene, Verbandsspezifika spielen hier aber keine Rolle).

  • Nein.

    Ich meine mal gelesen zu haben, dass Trikots frei von politischer, religiöser u.ä. "Werbung" sein soll. Aber ich habe auch nicht ins Regelwerk geschaut ;)

  • Hessischer Fussballverband

    Anhang 8 Werbung auf Spielkleidung

    §3 Werbung mit politischen Aussagen wird nicht gestattet

    Schiri zeigt gelb und sagt: "Ich verwarne Ihnen!"
    Willi: "Ich danke Sie!"
    Schiri zeigt rot.


    Zitat: Willi 'Ente' Lippens am 02.05.65 zu Schiedsrichter Udo Zuchantke im Spiel Rot-Weiss-Essen gegen Westfalia Herne

  • Ich rätsle zwar immer noch, wie man die Frage komplett richtig auflösen soll, ohne sie begründen zu dürfen oder wie man nur einen Punkt bekommt und versuche es trotzdem.


    Landesspezifische Regelungen sind irrelevant, zumal die sich die Frage ja auch nicht auf den hessischen Verband beschränkt. Der Gewinner könnte auch überregional unterwegs sein.


    Antwort: Grundsätzlich ja, es sei denn der Gegner (z. B. der FC Bayern Alzenau U23) hätte beim Gedenken dieses hessischen Ereignisses hier Empfindlichkeiten.

  • Das war heute keine Frage, die man „einfach so“ beantworten kann – und wenn doch, dann „Chapeau“ –, da sie kaum praktische Relevanz hat, dafür aber viele überraschende Details des Regelwerkes beleuchtet. Die Lösung für die Frage findet sich in Regel 4.5 – Unterpunkt Regelauslegung:



    Auch wenn das nach unserem Verständnis in der Auswirkung merkwürdig erscheinen mag, so kann man solche Trikots – die Losaktion ist übrigens frei erfunden – problemlos als regionale Regierung kategorisieren, das liegt sogar wesentlich näher als das Gegenteil. Wer also die Trikots als nicht zulässig ansieht, hat sich den Punkt redlich verdient, wer anderer Auffassung ist, sollte vor dem Protest den letzten Absatz lesen. Auch die Teilnehmer, welche die Trikots für zulässig erachtet haben, bekommen den Punkt, weil es eben nicht eineindeutig ist – aber verbunden mit der Auflage, sich mit der Regel 4 noch einmal intensiv zu beschäftigen.


    Spannend ist aber auch der Schlusssatz, denn wir reden über ein bestimmtes nationales Ereignis („75 Jahre Hessen“) – zumindest beim Einsatz innerhalb Hessens dürften die Empfindlichkeiten daher nicht betroffen sein, aber letztlich ist die Einschätzung egal, wer sich hierauf überhaupt referenziert, hat den „Fleißpunkt“ verdient.


    Aber der Schlusssatz schafft wiederum mehr Verwirrung als Klarheit, denn warum beschreibt der Regelgeber die Sache mit dem Gedenken? Wäre demnach ein Gedenken an die (erste) französische Revolution, an die Völkerschlacht bei Leipzig, … ja sogar das Ende des Zweiten Weltkrieges zulässig, weil es sich nicht um (aktuelle) Regierungen handelt und ergo nur darauf zu achten wäre, dass sich keine erhebliche Zahl von Menschen beleidigt fühlt? Es lässt sich kaum anders interpretieren …


    Ähnlich bei den Bildern: Wäre ein Robert Enke-Bildnis auf dem Trikot nur zulässig, wenn es bei einem Robert Enke-Gedächtnisturnier getragen wird, sonst aber nicht? Klingt sehr danach …


    Entscheidend ist aber etwas anderes:

    Solche Dinge passieren extrem selten – aber nach dem Motto „Erwarte das Unerwartete“ ist es sehr hilfreich, sich mit solchen Möglichkeiten zu beschäftigen; wie bereits in Beitrag #11 erwähnt, war ich von manchem Detail auch sehr überrascht, letztlich macht das aber auch deutlich, warum die Nationalmannschaft mit dem DFB-Emblem, aber nicht dem offiziellen Bundesadler aufläuft.

  • Ich hatte bei Manfred vor meiner Antwort nachgefragt bezüglich des "Hessen-Logos" weil ich mir zum Einen das Nachdenken darüber sparen wollte ob "75 Jahre Hessen" für sich genommen schon eine verbotene politische Botschaft ist oder nicht und ich mir zum Anderen bei einem "Hessen-Logo" durchaus erlaubte und unerlaubte Logos vorstellen kann.


    Manfred nannte mir dann (zu meinem Glück) ein Logo, welches unzweifelhaft das Abzeichen eines Exekutivorgans des Landes Hessen war.

    Hätte er mir die Landesflagge oder das Hessenzeichen genannt, wäre meine Antwort wohl anders ausgeallen.


    Eine Landesflagge (oder auch das Hessenzeichen) ist meiner Meinung kein Abzeichen der Regierung sondern nur ein Zeichen des Landes und wäre damit nicht verboten. Dafür spricht, dass selbst die A-Nationalmannschaft des deutschen Fußballbundes in offiziellen Spielen mit Landesflaggen von Ländern auf dem Trikot hat, deren Regierung systematisch Menschenrechte verletzt (Beispielsweise Deutschland gegen Nordkorea).


    Interessant fand ich bei meiner Recherche aber die Sanktionsmöglichkeiten des Schiedsrichters bei Vergehen:

    Solange die Botschaften und Symbole nicht gerade Hatespeech oder verhetzend sind, gibt es ausschließlich das Weitermelden sonst nichts.

    Rein regeltechnisch (erstmal aussschließlich bezogen auf Regel 4) müsste der SR also eine Mannschaft mit Reichskriegsflagge auf dem Trikot solange spielen lassen, bis die Polizei zur Beschlagnahme der Trikots anrückt. Tatsächlich würde ich in dem Fall aber sogar eine Unzumutbarkeit für den SR sehen das Spiel überhaupt anzupfeifen (Regel 5...Unpässlichkeit wegen zu starker psychologische Beeinträchtigung, oder kennt da jemand in den Regeln einen anderen Grund?).